Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2023)

Der EMFF 2014 – 2023 fördert eine ökologisch nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Aquakultur und Fischerei vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Fischereipolitik. Er soll auch die Entwicklung bestimmter, von Fischerei und Aquakultur besonders geprägter Gebiete, sog. Fischwirtschaftsgebieten, stärken.

Aktualisiert am: 26.06.2024
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Auch in der aktuellen Förderperiode 2014 – 2023 gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für Investitionen in die Erwerbsfischerei zu beantragen. Grundlage ist der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Antragstellung

Die Frist zur Antragstellung endet am 15. März 2023. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zu diesem Termin vollständig und mit gültiger Unterschrift bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.

Hintergrund / Rechtliche Grundlage

Der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wirkt sich auch auf Marktteilnehmer im Fischerei- und Aquakultursektor aus. Die Unterbrechung der Handelsströme mit wichtigen Rohstoffen für den Fischerei- und Aquakultursektor aus Russland und der Ukraine hat zu erheblichen Preisanstiegen bei wichtigen Betriebsmitteln wie Energie und Rohstoffen geführt. Die EU-Kommission hat daher mit der EU-Verordnung (EU) Nr. 2022/1278 die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) geändert und damit die Möglichkeit eröffnet, den Unternehmen im Aquakultursektor Hilfen zu gewähren, um die kriegsbedingten Mehrkosten anteilig auszugleichen. Damit soll ein Beitrag zur Existenzsicherung der Aquakulturbetriebe geleistet werden. Die Finanzierung erfolgt aus den bisher nicht verbrauchten EMFF-Mitteln.

Bayerische Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des EMFF an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben - Bayern.Recht externer Link
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
  • Fischwirtschaftliche Betriebe (Nachweis über die erwerbsmäßige Teichwirtschaft/Fischerei ist vorzulegen.)
  • Unternehmen des Handels in der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Verbände und Organisationen der Fischerei
Förderfähig sind Maßnahmen
  • im Aquakulturbereich (Teichwirtschaft), inkl. Direktvermarktung und Umstellung auf ökologische Aquakultur
  • der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer), inkl. Direktvermarktung
  • in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten
    
  • zur Vermarktung von Fischen (neue Absatzmöglichkeiten, Verkaufsförderung)
  • zur Verarbeitung von Fischen
  • zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik
Förderung
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %.
  • Bei Maßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder kollektiven Begünstigten durchgeführt werden, ist eine Erhöhung des Fördersatzes möglich.
  • Die Zuwendung ist begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 250.000 Euro je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFF-Programm höchstens einmal ausgeschöpft werden.
  • Bagatellgrenzen sind zu beachten. 
    
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF) oder des EMFF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.
    
  • Antragsteller, die Umweltstraftaten gemäß der Artikel 3 und 4 der Richtlinie 2008/99/EG begangen haben, sind zeitweilig für den Bereich Aquakultur von der Förderung auszuschließen. 
Mittelherkunft
  • EU - Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
  • Bayern
Anträge im Bereich Aquakultur (inkl. Direktvermarktung)

Für Anträge im Bereich Aquakultur wird seit dem 15. Oktober 2019 die zweite Stufe des Auswahlverfahrens mit folgendem Ablauf angewendet (siehe "Merkblatt zum Auswahlverfahren für den Bereich Aquakultur"):

  • Die Antragstellung ist jeweils bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
  • Alle Anträge, die bis zum Antragsendtermin vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingegangen und grundsätzlich förderfähig sind, werden anhand spezifischer Auswahlkriterien mit Punkten bewertet.
  • Es erfolgt eine Reihung der Anträge nach erreichter Punktzahl. Anträge mit hoher Punktzahl werden Anträgen mit geringerer Punktzahl vorgezogen, so lange bis das für diese Auswahlrunde verfügbare Budget ausgeschöpft ist. 
  • Unvollständig eingereichte Anträge sowie Anträge, die aufgrund einer Überschreitung des Budgets nicht ausgewählt wurden, werden abgelehnt.
  • Abgelehnte Anträge können zum nächsten Antragsendtermin erneut eingereicht werden, sofern mit dem Vorhaben nicht begonnen wird. 
    
    
Letzter Antragsendtermin im Jahr 2021
  • 31. Dezember (verfügbares Budget: 400.000 Euro)
    
    
Anträge in den Bereichen Binnenfischerei, Fischwirtschaftsgebiete, Vermarktung/Verarbeitung

Diese Anträge werden unverändert im Rahmen der ersten Stufe des Auswahlverfahrens geprüft und bewilligt. Sie können laufend gestellt werden und werden nach den Allgemeinen Auswahlkriterien bewertet (siehe "Hinweise zu den EMFF-Auswahlkriterien").

Bewilligungsbehörde (Antragstellung)

Name:
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) Kompetenzzentrum Förderprogramme
Adresse:
Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
Telefon:
0871 9522-4600

Teichgenossenschaften

Informationen über das Förderprogramm erhalten Sie auch bei den örtlichen Teichgenossenschaften, die bei der Antragstellung und Abwicklung behilflich sind.

Wichtiger Hinweis

PDF-Formulare nicht direkt im Browser bearbeiten, sondern herunterladen und dann in einem PDF-Editor (Acrobat Reader, PDF-XChange o.ä.) öffnen und ausfüllen.

1. Informationen zu aktuellen Forschungsvorhaben, die aus dem EMFF unterstützt werden

Aus dem EMFF können Innovations- und Forschungsvorhaben zur Förderung einer nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonende Fischerei und Aquakultur unterstützt werden. Aktuell werden in Bayern folgende Forschungs- und Innovationsprojekte gefördert:

a) Bedarfsgerechte Düngung und Zufütterung in der Karpfenteichwirtschaft

b) Kaltwasser-Teilkreislaufverfahren für die Produktion von Satzfischen

2. Informationen zur Durchführung

a) Aktueller Stand der Umsetzung (Stand: Oktober 2021)

Priorität
Anzahl bewilligter Anträge
Bewilligte Investitionssumme (in EUR)
Bewilligter Zuschuss * (in EUR)
Ausgezahlter Zuschuss * (in EUR)
Binnenfischerei
60
2.425.167
952.150 
839.650 
Aquakultur
571
21.739.671
11.174.000
7.417.330
Gemeinsame Fischereipolitik
1
383.563 
345.200 
225.450 
Fischwirtschaftsgebiete
18
1.492.801
1.109.870
865.530 
Verarbeitung/Vermarktung
19
688.291 
364.660 
113.100 
Technische Hilfe
4
148.759 
144.870 
126.490 
_________________________________
* Summe aus EU- und Landesmitteln
b) Erfolge des Programms
  • Die Förderung durch den EMFF trägt zum Erhalt der überwiegend familiär geführten Betriebe der bayerischen Teichwirtschaft und der Binnenfischerei bei.
  • Mit den Investitionszuschüssen werden die bayerischen Teichwirte und Binnenfischer dabei unterstützt, die Erzeugung heimischer Fische zu sichern und weiter auszubauen.
  • Durch Investitionen in die Verarbeitung der selbst erzeugten Fische und in die Direktvermarktung verbessern die Betriebe die Wertschöpfung, die Verbraucher kommen in den Genuss regional erzeugter Fischprodukte, direkt vom Erzeuger. 
  • Durch die Förderung der Fischwirtschaftsgebiete in Mittelfranken und der Oberpfalz wird die regionale Entwicklung in Verbindung mit der Teichwirtschaft nachhaltig unterstützt, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschafts- und Regionalstrukturen verbessert.
  • Die geförderten Forschungsvorhaben unterstützen die Optimierung der nachhaltigen Ressourcenverwendung und liefern wertvolle Erkenntnisse zum Nährstoffbedarf und zur Nährstoffversorgung von Fischen. Durch Wissenstransfer in die Praxis, tragen die gewonnen Erkenntnisse unmittelbar zur Weiterentwicklung der Betriebe bei.
  • Durch den EMFF werden Projektstellen zur Umsetzung des Fischottermanagementplans finanziert. Dadurch wird den Teichwirtschaftsbetrieben eine fundierte Beratung bei der Umsetzung von Präventivmaßnahmen sowie der Schadensregulierung ermöglicht.