Auch in der aktuellen Förderperiode 2014 – 2023 gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für Investitionen in die Erwerbsfischerei zu beantragen. Grundlage ist der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Antragsformulare und Merkblatt
- Antrag Ukrainekrise – Ausgleichszahlung Aquakultur Downloadlink
- Belegliste – Excel-Formular, automatische Berechnung Downloadlink
- Belegliste – handschriftlich – (bitte nur in Ausnahmefällen verwenden, falls Excel-Formular nicht angewendet werden kann) Downloadlink
- Merkblatt Ukrainekrise – Ausgleichszahlung Aquakultur Downloadlink
Die Frist zur Antragstellung endet am 15. März 2023. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zu diesem Termin vollständig und mit gültiger Unterschrift bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wirkt sich auch auf Marktteilnehmer im Fischerei- und Aquakultursektor aus. Die Unterbrechung der Handelsströme mit wichtigen Rohstoffen für den Fischerei- und Aquakultursektor aus Russland und der Ukraine hat zu erheblichen Preisanstiegen bei wichtigen Betriebsmitteln wie Energie und Rohstoffen geführt. Die EU-Kommission hat daher mit der EU-Verordnung (EU) Nr. 2022/1278 die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) geändert und damit die Möglichkeit eröffnet, den Unternehmen im Aquakultursektor Hilfen zu gewähren, um die kriegsbedingten Mehrkosten anteilig auszugleichen. Damit soll ein Beitrag zur Existenzsicherung der Aquakulturbetriebe geleistet werden. Die Finanzierung erfolgt aus den bisher nicht verbrauchten EMFF-Mitteln.
Bayerische Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des EMFF an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben - Bayern.Recht externer LinkFischwirtschaftliche Betriebe (Nachweis über die erwerbsmäßige Teichwirtschaft/Fischerei ist vorzulegen.)
Unternehmen des Handels in der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen
Verbände und Organisationen der Fischerei
im Aquakulturbereich (Teichwirtschaft), inkl. Direktvermarktung und Umstellung auf ökologische Aquakultur
der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer), inkl. Direktvermarktung
in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten
zur Vermarktung von Fischen (neue Absatzmöglichkeiten, Verkaufsförderung)
zur Verarbeitung von Fischen
zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 %.
Bei Maßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder kollektiven Begünstigten durchgeführt werden, ist eine Erhöhung des Fördersatzes möglich.
Die Zuwendung ist begrenzt auf einen Gesamtzuschuss von max. 250.000 Euro je Zuwendungsempfänger. Diese Obergrenze kann im EMFF-Programm höchstens einmal ausgeschöpft werden.
Bagatellgrenzen sind zu beachten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF) oder des EMFF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.
Antragsteller, die Umweltstraftaten gemäß der Artikel 3 und 4 der Richtlinie 2008/99/EG begangen haben, sind zeitweilig für den Bereich Aquakultur von der Förderung auszuschließen.
EU - Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Bayern
- Bayerische EMFF-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 - 2020 - gesetze-bayern.de externer Link
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (PDF) - Amtsblatt der Europäischen Union externer Link
- Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 (PDF) - Amtsblatt der Europäischen Union externer Link
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/531 der Kommission vom 24. November 2014 (PDF) - Amtsblatt der Europäischen Union externer Link
Für Anträge im Bereich Aquakultur wird seit dem 15. Oktober 2019 die zweite Stufe des Auswahlverfahrens mit folgendem Ablauf angewendet (siehe "Merkblatt zum Auswahlverfahren für den Bereich Aquakultur"):
Die Antragstellung ist jeweils bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
Alle Anträge, die bis zum Antragsendtermin vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingegangen und grundsätzlich förderfähig sind, werden anhand spezifischer Auswahlkriterien mit Punkten bewertet.
Es erfolgt eine Reihung der Anträge nach erreichter Punktzahl. Anträge mit hoher Punktzahl werden Anträgen mit geringerer Punktzahl vorgezogen, so lange bis das für diese Auswahlrunde verfügbare Budget ausgeschöpft ist.
Unvollständig eingereichte Anträge sowie Anträge, die aufgrund einer Überschreitung des Budgets nicht ausgewählt wurden, werden abgelehnt.
Abgelehnte Anträge können zum nächsten Antragsendtermin erneut eingereicht werden, sofern mit dem Vorhaben nicht begonnen wird.
31. Dezember (verfügbares Budget: 400.000 Euro)
Diese Anträge werden unverändert im Rahmen der ersten Stufe des Auswahlverfahrens geprüft und bewilligt. Sie können laufend gestellt werden und werden nach den Allgemeinen Auswahlkriterien bewertet (siehe "Hinweise zu den EMFF-Auswahlkriterien").
Bewilligungsbehörde (Antragstellung)
- Name:
- Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) Kompetenzzentrum Förderprogramme
- Adresse:
- Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- E-Mail:
- KomZF@fueak.bayern.de
Teichgenossenschaften
Informationen über das Förderprogramm erhalten Sie auch bei den örtlichen Teichgenossenschaften, die bei der Antragstellung und Abwicklung behilflich sind.
PDF-Formulare nicht direkt im Browser bearbeiten, sondern herunterladen und dann in einem PDF-Editor (Acrobat Reader, PDF-XChange o.ä.) öffnen und ausfüllen.
Antrag mit Anlagen
- Antrag "Standard" Downloadlink
- Anlagenverzeichnis zum EMFF-Förderantrag Aquakultur Downloadlink
- Antrag "Umstellung auf ökologische Aquakultur" Downloadlink
- Antrag "Fischwirtschaftsgebiete" Downloadlink
- Nachweis der Markterkundung EMFF Downloadlink
- Mustergliederung "Geschäftsplan für Neueinsteiger in die Aquakultur" Downloadlink
- Stellungnahme der Fachberatung für Fischerei (Teichbau) Downloadlink
- Dokumentation einer öffentlichen Auftragsvergabe (EMFF) Downloadlink
- Dokumentation einer freihändigen Auftragsvergabe (EMFF) Downloadlink
- Vergabeliste für öffentliche Auftraggeber (EMFF) Downloadlink
Merkblätter zur Antragstellung
- Merkblatt zur EMFF-Förderung 2014 – 2020 Downloadlink
- Merkblatt zur Förderung der Umstellung auf ökologische Aquakultur Downloadlink
- Merkblatt zur Förderung von Fischwirtschaftsgebieten Downloadlink
- Merkblatt zur EMFF-Markterkundung Downloadlink
- Merkblatt Abwehrzäune gegen Fischotter Downloadlink
- Merkblatt Vergabe im EMFF durch öffentliche Auftraggeber Downloadlink
- Merkblatt zum Auswahlverfahren für den Bereich Aquakultur Downloadlink
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
- Merkblatt zum Verwendungsnachweis Downloadlink
- Verwendungsnachweis (VN) Downloadlink
- VN-Anlage 1 – Belegliste Downloadlink
- VN-Anlage 2 – Zusammenfassung Beleglisten Downloadlink
- Verwendungsnachweis – Umstellung auf ökologische Aquakultur Downloadlink
- Muster – Reisekostenabrechnung FLAG-Manager Downloadlink
- Teilnehmerliste für geförderte Fortbildungsveranstaltungen Downloadlink
1. Informationen zu aktuellen Forschungsvorhaben, die aus dem EMFF unterstützt werden
Aus dem EMFF können Innovations- und Forschungsvorhaben zur Förderung einer nachhaltigen, umwelt- und ressourcenschonende Fischerei und Aquakultur unterstützt werden. Aktuell werden in Bayern folgende Forschungs- und Innovationsprojekte gefördert:
a) Bedarfsgerechte Düngung und Zufütterung in der Karpfenteichwirtschaft
- Ziel: Bewertung unterschiedlicher Düngemaßnahmen auf den Fischertrag, auf die Wasser- und Fleischqualität sowie auf die Umwelt
- Förderfähige Investitionssumme: 383.000 EUR
- Weitere Informationen zum Forschungsprojekt Bedarfsgerechte Düngung - LfL externer Link
b) Kaltwasser-Teilkreislaufverfahren für die Produktion von Satzfischen
- Ziel: Erprobung des Aufzuchtverfahrens von Satzfischen in einem Kaltwasser-Teilkreislaufsystem zur Optimierung der Wasserkonditionierung und des Hygienemanagements
- Förderfähige Investitionssumme 79.250 EUR
- Weitere Informationen zum Forschungsprojekt Kaltwasser-Teilkreislaufverfahren - LfL externer Link
2. Informationen zur Durchführung
a) Aktueller Stand der Umsetzung (Stand: Oktober 2021)
Priorität | Anzahl bewilligter Anträge | Bewilligte Investitionssumme (in EUR) | Bewilligter Zuschuss * (in EUR) | Ausgezahlter Zuschuss * (in EUR) |
---|---|---|---|---|
Binnenfischerei | 60 | 2.425.167 | 952.150 | 839.650 |
Aquakultur | 571 | 21.739.671 | 11.174.000 | 7.417.330 |
Gemeinsame Fischereipolitik | 1 | 383.563 | 345.200 | 225.450 |
Fischwirtschaftsgebiete | 18 | 1.492.801 | 1.109.870 | 865.530 |
Verarbeitung/Vermarktung | 19 | 688.291 | 364.660 | 113.100 |
Technische Hilfe | 4 | 148.759 | 144.870 | 126.490 |
_________________________________ * Summe aus EU- und Landesmitteln |
Die Förderung durch den EMFF trägt zum Erhalt der überwiegend familiär geführten Betriebe der bayerischen Teichwirtschaft und der Binnenfischerei bei.
Mit den Investitionszuschüssen werden die bayerischen Teichwirte und Binnenfischer dabei unterstützt, die Erzeugung heimischer Fische zu sichern und weiter auszubauen.
Durch Investitionen in die Verarbeitung der selbst erzeugten Fische und in die Direktvermarktung verbessern die Betriebe die Wertschöpfung, die Verbraucher kommen in den Genuss regional erzeugter Fischprodukte, direkt vom Erzeuger.
Durch die Förderung der Fischwirtschaftsgebiete in Mittelfranken und der Oberpfalz wird die regionale Entwicklung in Verbindung mit der Teichwirtschaft nachhaltig unterstützt, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschafts- und Regionalstrukturen verbessert.
Die geförderten Forschungsvorhaben unterstützen die Optimierung der nachhaltigen Ressourcenverwendung und liefern wertvolle Erkenntnisse zum Nährstoffbedarf und zur Nährstoffversorgung von Fischen. Durch Wissenstransfer in die Praxis, tragen die gewonnen Erkenntnisse unmittelbar zur Weiterentwicklung der Betriebe bei.
Durch den EMFF werden Projektstellen zur Umsetzung des Fischottermanagementplans finanziert. Dadurch wird den Teichwirtschaftsbetrieben eine fundierte Beratung bei der Umsetzung von Präventivmaßnahmen sowie der Schadensregulierung ermöglicht.