Hilfsprogramm Hochwasser 2021

Unwetter im Juli 2021 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen (Hochwasser) und Hangrutsche verursacht. Das "Hilfsprogramm Hochwasser 2021" soll diese in Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus sowie der Fischerei teilweise ausgleichen.

Aktualisiert am: 18.01.2023
Teilen Drucken
Hilfsprogramm für forstliche Infrastrukturschäden

Die Abwicklung der forstlichen Infrastrukturschäden (z. B. an Forstwegen) erfolgt außerhalb des Hilfsprogramms Hochwasser 2021 über das Programm FORSTWEGR 2016.

Finanzielle Förderung von forstlicher Infrastruktur: Förderprogramm FORSTWEGR 2016 (Richtlinie und Antragsformulare)
Das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 gilt für folgende Landkreise und kreisfreie Städte:

Kreis Ansbach, Stadt Ansbach, Kreis Berchtesgadener Land, Kreis Erlangen-Höchstadt, Kreis Forchheim, Kreis Fürth, Kreis Haßberge, Kreis Hof, Stadt Hof, Kreis Kitzingen, Kreis Miesbach, Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Kreis Oberallgäu, Kreis Rosenheim, Kreis Roth, Kreis Schweinfurt, Kreis Traunstein, Kreis Würzburg. Die betroffenen Gebiete sind in der Karte "Gebietskulisse" visualisiert.

Gebietskulisse Downloadlink
  • Voraussetzungen für das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 (Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei)
    • Ausgleichsfähig sind ausschließlich Schäden, die durch Naturkatastrophen (Überschwemmung, Hangrutsch) verursacht wurden
    • Unternehmen ist in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig
    • Schäden durch z. B. Starkregen einhergehend mit Sturm und/oder Hagel sind nicht ausgleichsfähig
    • Mindestauszahlungsbetrag 2.500 € 
    • Schäden werden generell bis zu max. 80 % ausgeglichen
    • Keine Prüfung der Einkommensprosperität 
  • Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (Biogasanlage, PV-Anlage) sind über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen
  • Ausführliche Informationen sind im Merkblatt zum "Hilfsprogramm Hochwasser 2021" zu finden.
Mittelherkunft

Bayern, Bund

Ansprechpartner

Informationen und Antragsunterlagen zum Hilfsprogramm Hochwasser 2021 (Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei) gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Antragsendtermin: 30. Juni 2022

Formulare für Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei

Bayernweit können Betriebe, die durch die Hochwasserereignisse nachweislich in ihrer Existenz gefährdet sind, Hilfen aus dem Härtefonds der Finanzverwaltung erhalten.

Hochwasser im Juli 2021 - Finanzministerium
  • Allen Betrieben, die durch diffuse Unwetterereignisse geschädigt wurden, stehen die Liquiditätshilfeangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung.
  • Außerdem können auf Antrag bei der Finanzverwaltung steuerliche Erleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten geltend gemacht werden.