Bürgermitwirkung

Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung ihres Lebensraumes mitwirken können, identifizieren sie sich mit dem Ergebnis. Deshalb sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, nach dem Motto "Mitdenken, mitplanen, mitgestalten", gemeinsam ihre Ziele zu erarbeiten und mit ihren Ideen ihre Heimat zukunftsgerecht zu entwickeln. Bürgermitwirkung ist für die Ländliche Entwicklung ein Selbstverständnis und Grundlage für erfolgreiches Handeln mit nachhaltiger Akzeptanz.

Bild-02 Relaunch © StMELF

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Ansprechpartner

Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung sind für die Durchführung von Flurneuordnungen und Dorferneuerungen sowie Gemeindeentwicklungen und Integrierten Ländlichen Entwicklungen zuständig. Sie motivieren Bürger und Verantwortliche, sich in den Projekten für die Zukunft ihrer Heimat zu engagieren. Die Projekte der Ländlichen Entwicklung werden nur eingeleitet, wenn die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger gegeben ist.