Erfolge der Schutzwaldsanierung und Sanierungsmaßnahmen

Als sanierungsnotwenig gelten Schutzwälder, wenn ihre Funktionstauglichkeit deutlich gestört ist und diese im Rahmen der regulären Waldbewirtschaftung nicht wieder hergestellt werden kann. 1986 erhob die Bayerische Forstverwaltung den Zustand der Schutzwälder in allen Waldbesitzarten und leitete daraus eine langfristige Gesamtplanung für die Schutzwaldsanierung im bayerischen Alpenraum ab. Seither wird der Plan in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und den neuesten Erkenntnissen angepasst.

Aktualisiert am: 17.02.2023
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Sanierungsbedürftige Schutzwälder

  • Verlichtete Schutzwälder ohne ausreichende Verjüngung
  • Überalterte Schutzwälder: Durchschnittsalter über 200 Jahren ohne ausreichende Verjüngung und mehr als einem Drittel kümmernder, absterbender oder toter Bäume in der Oberschicht
  • Durch Sturmwurf, Borkenkäfer, Schälschäden oder nachlassende Vitalität geschädigte Schutzwälder
  • Wegen hoher Verbissschäden oder Weidebelastung nicht entwicklungsfähige Schutzwaldverjüngungen

Sanierungsflächen im Alpenraum

Derzeit gibt es im bayerischen Alpenraum tausende Sanierungsflächen deren Gesamtgröße rund einem Zehntel der gesamten Schutzwaldfläche entspricht. Vor allem durch Sturmwürfe und nachfolgende Borkenkäferkalamitäten nahm der Umfang seit der ersten Planung 1986 stetig zu. Knapp 40 Prozent der Sanierungsflächen haben eine besondere Bedeutung für den Objektschutz und besitzen deshalb eine sehr hohe Priorität.

Da die Sanierungsmaßnahmen in der Regel großräumig koordiniert und mit anderen Maßnahmen abgestimmt werden müssen, wurden die Sanierungsflächen zu Sanierungsgebieten zusammengefasst. Sie umfassen zum Beispiel die Summe der Sanierungsflächen einer Bergflanke mit Lawinenschutzwald oberhalb einer Bundesstraße oder einer Ortschaft oder alle Sanierungsflächen in einem Wildbacheinzugsgebiet. Auf Ebene der Sanierungsgebiete werden notwendige flankierende Maßnahmen wie zum Beispiel großräumige Jagd- und Wildmanagementkonzepte koordiniert.

Erfolge der Schutzwaldsanierung

In den Schutzwäldern des bayerischen Alpenraums wurden seit Beginn des Sanierungsprogramms im Jahr 1986 Millionen von Bäumen gepflanzt. Der Anteil der gepflanzten Nadelbaumarten nimmt dabei rund 70 Prozent ein. Derzeit werden bei knapp zwei Drittel aller bearbeiteten Sanierungsflächen die jeweiligen Sanierungsziele ohne größere Einschränkungen erreicht.

Die Arbeitsschwerpunkte lagen in der Vergangenheit vorrangig bei den Sanierungsflächen mit Objektschutzcharakter. In diesen Bereichen ist auf über 70 Prozent der Flächen eine positive Entwicklung festzustellen. Bei rund einem Viertel der Sanierungsflächen sind die geplanten Maßnahmen bereits abgeschlossen.

Sanierungsmaßnahmen

Die Sanierungsarbeiten im Schutzwald lassen sich in zwei Schwerpunktbereiche unterteilen: Biologische Maßnahmen (Pflanzungen) und technische Verbauungen. Ziel muss es dabei sein, durch vorausschauende Waldpflege und rechtzeitige Waldverjüngung die Schutzfunktionen der Bergwälder zu erhalten und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden.

Pflanzarbeiten bilden den Arbeitsschwerpunkt bei der Schutzwaldsanierung. Viele Sanierungsflächen sind so stark vergrast, dass sich eine neue Waldgeneration nicht mehr natürlich ansamen kann und die Waldverjüngung künstlich auf dem Weg der Pflanzung eingeleitet werden muss. Die Baumartenwahl richtet sich dabei in erster Linie nach dem Standort, dem noch vorhandenen Altbestand und der natürlichen Waldgesellschaft. Aber auch die vom jeweiligen Bestand zu erfüllenden Schutzfunktionen beeinflussen die Auswahl der Baumarten. Neben den Hauptbaumarten des Bergmischwaldes Fichte, Tanne und Buche werden in größerem Umfang Pionierbaumarten wie zum Beispiel Mehl- oder Vogelbeere gepflanzt, um auf stark degenerierten Sanierungsflächen den Humusabbau zu stoppen und die Neubildung zu fördern.

Technische Maßnahmen, wie Gleitschnee- und Lawinenverbauungen sind aufwendig und teuer. Ein Hektar Gleitschneeverbauung kostet je nach Umfang und Schwierigkeit zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Für die Lawinenverbauung ist mit mindestens dem doppelten bis dreifachen Kostenaufwand zu rechnen. Aus diesem Grund sind eine solide Planung und Abwägung aller notwendigen Sanierungsmaßnahmen unverzichtbar. Andererseits verdeutlichen diese Beträge den Wert eines intakten, funktionsfähigen Schutzwaldes und seiner Pflege.

Jagd auf Sanierungsflächen

Sanierungsflächen werden aufgrund ihrer oftmals südlichen Exposition gerne vom Wild genutzt, da diese Flächen relativ schneearm sind und ein für die Tiere günstiges Kleinklima aufweisen. Um den Verbissdruck ganzjährig möglichst gering zu halten, wird im Rahmen einer Verordnung der Regierung von Oberbayern für bestimmte Sanierungsgebiete und Sanierungsflächen die Schonzeit aufgehoben. Die dort getätigten Abschüsse erfolgen lediglich im Rahmen der regulären Abschussplanung und machen nur einen geringen Anteil an der Strecke aus. Ziel ist es, durch ausgewählte Abschüsse von vorrangig männlichem Wild ausreichende Vergrämungseffekte dahingehend zu erzielen, dass diese Flächen möglichst wildfrei gehalten werden. Die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit hat jeweils eine Laufzeit von fünf Jahren und wird unter Beteiligung aller involvierten Interessengruppen sach- und fachgerecht beurteilt. Sie hat sich als wichtiges Instrument zur Sicherung der Schutzwaldsanierung bewährt.