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Validierungsergebnisse

Erosionsgefährdungskataster

Im Erosionsgefährdungskataster kann in digitaler Form die Einstufung der landwirtschaftlichen Fläche in Bayern nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser bzw. Wind eingesehen werden.
Grundlage ist die Verordnung zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (Erosionsschutzverordnung – ESchV) vom 26.11.2015 in der Fassung vom 16.05.2023.

Benachteiligte Gebiete

Die benachteiligten Gebiete nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für die Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) wurden in Bayern neu abgegrenzt. Die neue Gebietskulisse steht hier für die Einsicht zur Verfügung. Bitte aktivieren Sie dazu im Register „Karte“ die Ebene „Benachteiligte Gebiete (ab 2019)“. Für Flächen, die innerhalb der neuen Kulisse liegen, kann ab 2019 die AGZ nach dem neuen Bezahlmodell beantragt werden. Die bisherige Gebietskulisse kann ebenfalls in der Ebene „Benachteiligte Gebiete (bis 2018)“ aufgerufen werden. Sie ist die Grundlage für die AGZ bis einschließlich 2018.

Weiterführende Informationen: Benachteiligte Gebiete in Bayern ab 2019

Ausführungsverordnung Düngeverordnung

Die Düngeverordnung verpflichtet die Bundesländer, Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte "rote Gebiete") und Einzugsbereiche von eutrophierten Oberflächengewässern aufgrund zu hoher Phosphorkonzentration (sogenannte „gelbe Gebiete“) auszuweisen und in diesen Gebieten zusätzliche Auflagen zur Düngung zu erlassen. Bayern kommt dieser Verpflichtung mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) nach. Die Ermittlung der Gebiete erfolgt bundeseinheitlich nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA). Die Gebietskulissen der roten und gelben Gebiete können hier eingesehen werden.

Moorbodenkulisse (GLÖZ2)

Die GAP ab 2023 umfasst auch den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ2).
Für die Umsetzung ist die Ausweisung einer Moorbodenkulisse vorgeschrieben. Auf diesen Flächen sind die Vorgaben zur Konditionalität, GLÖZ2, zum Schutz von Moorböden einzuhalten.
Die fachlichen Grundlagen für die Ausweisung der Kulisse sind in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) und der Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (BayGAPV) geregelt. Wesentliche Grundlage sind die Informationen aus der Bodenschätzung. In Einzelfällen wurde auf Informationen aus der LfU-Moorbodenkartierung zurückgegriffen. Die Moorbodenkulisse ist auch Grundlage für die Maßnahmenumsetzung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP).

Herdenschutz Wolf

Wölfe stellen eine Bedrohung für die Weidetierhaltung in Bayern dar. Damit der Weidetierhalter im Falle von Tierverlusten durch den Wolf Entschädigungsleistungen erhalten kann, ist er verpflichtet, innerhalb von einem Jahr nach Bekanntgabe des Wolfsgebietes einen Grundschutz gegen Übergriffe durch den Wolf zu errichten. Das Landesamt für Umwelt (LfU) weist deshalb in Wolfsgebieten Förderkulissen für Herdenschutzmaßnahmen aus. Antragsteller für das Förderprogramm "Investition Herdenschutz Wolf", die über keinen iBALIS-Zugang verfügen, können hier einsehen, ob ihre Flächen innerhalb einer Förderkulisse liegen.

Flächenstatus 2007 (Nachhaltigkeitsverordnungen)

Ein wesentlicher Bestandteil zur Nachweisführung der in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) und der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in Artikel 4-6 aufgeführten Kriterien zum Nachhaltigkeitsnachweis ist die Kenntnis des Ackerstatus der Flächen zum 01.01.2008. Zur Unterstützung der Nachweisführung für Landwirte, Anlagenbetreiber und Aufkäufer wird der Flächenstatus (Ackerland oder Dauergrünland) von Feldstücken 2007 dargestellt. Der Flächenstatus wurde von den Angaben zur Flächennutzung im Mehrfachantrag 2007 abgeleitet. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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