Erosionsgefährdungskataster
Im Erosionsgefährdungskataster kann in digitaler Form die Einstufung der landwirtschaftlichen
Fläche in Bayern nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser bzw. Wind eingesehen werden.
Grundlage ist die Verordnung zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der
Erosionsgefährdung (Erosionsschutzverordnung – ESchV) vom 26.11.2015 in der Fassung vom 16.05.2023.
Benachteiligte Gebiete
Die benachteiligten Gebiete nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für die Gewährung der
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) wurden in Bayern neu abgegrenzt.
Die neue Gebietskulisse steht hier für die Einsicht zur Verfügung.
Bitte aktivieren Sie dazu im Register „Karte“ die Ebene „Benachteiligte Gebiete (ab 2019)“.
Für Flächen, die innerhalb der neuen Kulisse liegen, kann ab 2019 die AGZ nach dem neuen
Bezahlmodell beantragt werden.
Die bisherige Gebietskulisse kann ebenfalls in der Ebene „Benachteiligte Gebiete (bis 2018)“
aufgerufen werden.
Sie ist die Grundlage für die AGZ bis einschließlich 2018.
Weiterführende
Informationen: Benachteiligte Gebiete in Bayern ab 2019
Ausführungsverordnung Düngeverordnung
Die Düngeverordnung verpflichtet die Bundesländer, Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung des
Grundwassers
(sogenannte "rote Gebiete") und Einzugsbereiche von eutrophierten Oberflächengewässern aufgrund zu
hoher
Phosphorkonzentration (sogenannte „gelbe Gebiete“) auszuweisen und in diesen Gebieten zusätzliche
Auflagen zur Düngung zu erlassen.
Bayern kommt dieser Verpflichtung mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) nach.
Die Ermittlung der Gebiete erfolgt bundeseinheitlich nach den Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift
zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA).
Die Gebietskulissen der roten und gelben Gebiete können hier eingesehen werden.
Moorbodenkulisse (GLÖZ2)
Die GAP ab 2023 umfasst auch den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ2).
Für die Umsetzung ist die Ausweisung einer Moorbodenkulisse vorgeschrieben. Auf diesen Flächen sind
die
Vorgaben zur Konditionalität, GLÖZ2, zum Schutz von Moorböden einzuhalten.
Die fachlichen Grundlagen für die Ausweisung der Kulisse sind in der
GAP-Konditionalitäten-Verordnung
(GAPKondV) und der Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (BayGAPV) geregelt.
Wesentliche
Grundlage sind die Informationen aus der Bodenschätzung. In Einzelfällen wurde auf Informationen aus
der
LfU-Moorbodenkartierung zurückgegriffen. Die Moorbodenkulisse ist auch Grundlage für die
Maßnahmenumsetzung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz im Rahmen des Bayerischen
Kulturlandschaftsprogramms (KULAP).
Herdenschutz Wolf
Wölfe stellen eine Bedrohung für die Weidetierhaltung in Bayern dar. Damit der Weidetierhalter im
Falle von Tierverlusten durch den Wolf
Entschädigungsleistungen erhalten kann, ist er verpflichtet, innerhalb von einem Jahr nach
Bekanntgabe des Wolfsgebietes einen
Grundschutz gegen Übergriffe durch den Wolf zu errichten. Das Landesamt für Umwelt (LfU) weist
deshalb in Wolfsgebieten Förderkulissen
für Herdenschutzmaßnahmen aus. Antragsteller für das Förderprogramm "Investition Herdenschutz Wolf",
die über keinen iBALIS-Zugang
verfügen, können hier einsehen, ob ihre Flächen innerhalb einer Förderkulisse liegen.
Flächenstatus 2007 (Nachhaltigkeitsverordnungen)
Ein wesentlicher Bestandteil zur Nachweisführung der in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
(BioKraft-NachV) und der
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in Artikel 4-6 aufgeführten Kriterien zum
Nachhaltigkeitsnachweis ist die Kenntnis
des Ackerstatus der Flächen zum 01.01.2008. Zur Unterstützung der Nachweisführung für Landwirte,
Anlagenbetreiber und Aufkäufer wird
der Flächenstatus (Ackerland oder Dauergrünland) von Feldstücken 2007 dargestellt. Der Flächenstatus
wurde von den Angaben zur
Flächennutzung im Mehrfachantrag 2007 abgeleitet. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf
Vollständigkeit.
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