2024
Oktober | Vierte Bundeswaldinventur bestätigt Bayerns Waldpolitik
Die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur (BWI) liegen vor. Sie sind eine eindrucksvolle Bestätigung für den bayerischen Weg in der Waldpolitik. Denn sie zeigen unmissverständlich, dass wir unsere Wälder und ihre lebenswichtigen Leistungen für uns Menschen nur über aktive Pflege und Bewirtschaftung sichern und für kommende Generationen erhalten können. Und sie zeigen ebenso deutlich, dass alle Pläne und Weichenstellungen, Forstwirtschaft zu behindern und die Wälder sich selbst zu überlassen, grundfalsch und hochgefährlich sind. Die BWI-Ergebnisse belegen: Bayerns Wälder werden immer vielfältiger, naturnäher und reicher an Laubbäumen und Totholz. Zu verdanken ist diese Entwicklung der großartigen Arbeit und dem Engagement unserer Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, der intensiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung und dem klar eigentumsorientierten Weg der bayerischen Waldpolitik. Einer Politik, die auf Vertrauen und auf Fakten setzt und die unsere Waldbesitzer nach Kräften unterstützt, anstatt sie durch immer neue Vorgaben zu gängeln und zu bevormunden. Denn das ist das Erfolgsrezept für zukunftsfähige Wälder und damit für den Erhalt einer lebens- und liebenswerten Heimat Bayern – gerade in Zeiten der Klimakrise, die unsere Wälder und ihre Eigentümer vor nie gekannte Herausforderungen stellt.
StMELF aktuell: Vierte Bundeswaldinventur – Ergebnisse für Bayern DownloadlinkSeptember | Die Bayerischen Forderungen für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ab 2028
Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich klar zur bäuerlichen Landwirtschaft. Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode haben wir – noch vor den Bauernprotesten – in allen wichtigen Bereichen die Weichen für eine starke bayerische Landwirtschaft gestellt. Zwei Schwerpunkte wurden gesetzt: zum einen die grundlegende Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) und zum anderen die Entbürokratisierung in der Landwirtschaft. Eine Agrarpolitik und insbesondere eine GAP 28 im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte bedeutet vor allem: Praxistauglichkeit und Übersichtlichkeit. Aufgabe der GAP ist es, geeignete Bedingungen zu schaffen, damit in der Landwirtschaft ein angemessenes Einkommen erwirtschaftet werden kann und neben der Lebensmittelproduktion auch die gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen gemeistert werden können.
StMELF aktuell: Die Bayerischen Forderungen für die GAP 28 DownloadlinkSeptember | Einfach, präzise und digital – Bayern startet GülleAppBayern
Die GülleAppBayern ist ein neues digitales Angebot, das Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei unterstützt, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Die GülleAppBayern ist eine Web-App, die mit beliebigen Endgeräten, also sowohl am PC wie auch mit dem Smartphone/Tablet bedient werden kann. Sie wurde im Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern vereinbart und ist ab sofort nutzbar. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
StMELF aktuell: Bayern startet GülleAppBayern DownloadlinkJuli | Entlastung für die Landwirtschaft – jetzt!
Die Bundesregierung hat im Zuge der Diskussion um das Agrardiesel-Aus im März noch für vor der Sommerpause ein umfangreiches Entlastungspaket angekündigt. Dieses wurde nun in letzter Sekunde vorgelegt. Jedoch zu spät, um noch rechtzeitig das letzte Bundesratsplenum vor der Sommerpause zu erreichen. Eine Behandlung im Bundesrat wird also erst im September stattfinden. Die von der Bundesregierung vorgelegten "Entlastungen" sind enttäuschend und gegenüber des rund 440 Millionen Euro-Verlusts für den Agrardiesel geradezu verschwindend gering. Die Absenkung der Umsatzsteuerpauschale kostet die Landwirtschaft nochmals 95 Millionen Euro. Die Tarifermäßigung soll lediglich 50 Millionen Euro bringen. Darüber hinaus sind die Erleichterungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) schlicht Umsetzung von EU-Recht und keine Idee der Regierungsfraktionen. Im Gegenteil: Sie werden vom Bund dazu genutzt, neue und unnötige Öko-Regelungen gegen den erklärten Willen der Länder durchzudrücken. Bayern zeigt, was echte Entlastung heißt! Deshalb haben wir ein wirkliches Entlastungspaket in den Bundesrat eingebracht. Wir fordern eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage, Steuerbefreiungen für Biokraftstoffe, eine stabile und faire GAP-Ausgestaltung ohne neue Öko-Regelungen, Planungssicherheit beim Umbau der Nutztierhaltung und weniger Bürokratie.
StMELF aktuell: Entlastung für die Landwirtschaft – jetzt! DownloadlinkJuni | Doppelhaushalt 2024/2025
In den Jahren 2024 und 2025 stellt der Freistaat jeweils mehr als 1,9 Milliarden Euro in seinen Agrarhaushalt ein. Der Haushalt des StMELF erhöht sich im Jahr 2024 somit um insgesamt 41,2 Millionen Euro. Mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben fließen in die Stärkung des ländlichen Raums in Bayern. Mit einem ersten kraftvollen Aufschlag stellt der Freistaat zusätzliche Mittel und Stellen für den Zukunftsvertrag Landwirtschaft bereit. Neben neuen Initiativen wird Bewährtes weitergeführt: Mit dem Programm BayProTier fördert der Freistaat bereits im dritten Jahr eine besonders tiergerechte Haltung bei Schweinen, Mast- und Aufzuchtrindern. Auch für das Kulturlandschaftsprogramm stehen trotz Kürzungen durch den Bund ausreichend Mittel bereit, die 2023 ins Leben gerufene Mehrgefahrenversicherung wird weitergeführt. Einen wesentlichen Schwerpunkt im neuen Doppelhaushalt bilden erneut Bayerns Wälder, denn der Waldumbau hin zu klimatoleranten Wäldern ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Dank der Unterstützung durch die Forstverwaltung haben Bayerns Waldbesitzer im vergangenen Jahr bereits 11,5 Millionen kleine Zukunftsbäume gepflanzt.
StMELF aktuell: Doppelhaushalt 2024/2025 DownloadlinkMärz | Nutztierhaltung in Bayern hat Zukunft
Bayern ist geprägt durch seine bäuerlichen Familienbetriebe, von denen zwei Drittel Tiere halten. Die Nutztierhaltung ist das ökonomische Rückgrat der bayerischen Landwirtschaft: Zwei Drittel der Verkaufserlöse unserer Betriebe stammen aus der Tierhaltung (2020: 5,2 Mrd. € von 7,8 Mrd. €). Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung bildet seit jeher die Basis des Kreislaufprinzips einer nachhaltigen Landwirtschaft. Organischer Wirtschaftsdünger aus der Nutztierhaltung in Form von Festmist oder Gülle fördert den Humusaufbau und trägt damit zur CO2-Bindung und zur Verbesserung der Wasserspeicherfähigkeit im Boden bei. Die Viehhaltung verwertet Nebenprodukte u.a. aus der Lebensmittelherstellung und ermöglicht es, Dauergrünlandflächen für die menschliche Ernährung zu nutzen. Damit unsere landwirtschaftlichen Betriebe in der Lage sind, auch künftig hochwertige regionale Produkte aus heimischer, tierwohlgerechter Nutztierhaltung zu erzeugen, setzt das StMELF richtungsweisende Programme und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der bayerischen Landwirtinnen und Landwirte beim Thema Tierwohl konsequent um und handelt dort, wo die Bundesregierung zögert.
StMELF aktuell: Nutztierhaltung in Bayern hat Zukunft – Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung DownloadlinkSeptember | Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern
Die Landwirtschaft hat für unsere bayerische Heimat eine besondere Bedeutung. Sie ist die Grundlage unserer Ernährung, Fundament unseres Wohlstands und der Schönheit unserer Heimat. Gleichzeitig kommt der Landwirtschaft aufgrund ihrer engen Verbindung mit Natur und Umwelt, der Nutzung wichtiger natürlicher Ressourcen und ihres Umgangs mit Nutztieren eine besondere Verantwortung zu. Mit dem Zukunftsvertrag sollen die Rahmenbedingungen für die Land- und Ernährungswirtschaft in Bayern mit gezielten, konkreten Maßnahmen verbessert werden. Ziel ist eine produktive, ökonomisch erfolgreiche und umfassend nachhaltige, bäuerliche Landwirtschaft, die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft mit ausreichend gesunden, hochwertigen und erschwinglichen Lebensmitteln versorgen kann.
StMELF aktuell: Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern DownloadlinkMärz | Haushalt 2023 – Eckpunkte des Einzelplans 08
Der Haushalt 2023 ist ein starkes Signal für die Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Raum in Bayern. Und das trotz schwieriger gewordener Gesamtlage. Mit mehr als 1,8 Milliarden Euro gibt der Haushalt die richtigen Antworten auf die Erwartungen der Gesellschaft: Verlässliche Versorgung mit gesunder Ernährung, Erhalt der wunderschönen Kulturlandschaft, aktiver Klimaschutz, Förderung des Ökolandbaus, Agrarumweltmaßnahmen auch in der konventionellen Landwirtschaft, mehr Tierwohl, konsequenter Umbau zu klimastabilen Wäldern und Stärkung unserer ländlichen Räume. Im Vergleich zum Vorjahr setzt der Freistaat Bayern 23 Millionen Euro mehr an Haushaltsmitteln für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Entwicklung ein. Der Haushalt 2023 führt Bewährtes fort, bietet aber auch Spielraum für Zukunftsaufgaben und neue Impulse. Er ist Ausdruck der Wertschätzung für unsere bäuerlichen Familienbetriebe und ihre unverzichtbaren Leistungen für die Gesellschaft.
StMELF aktuell: Haushalt 2023 DownloadlinkAugust | Das Kulturlandschaftsprogramm ab 2023
Das Filetstück Bayerischer Agrarpolitik, das Kulturlandschaftsprogramm für die ab 2023 beginnende Förderperiode, ist – vorbehaltlich der Genehmigung des nationalen Strategieplans zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik – fertiggestellt. Das Kulturlandschaftsprogramm ist in den nun 35 Jahren seines Bestehens zu einer anerkannten Marke geworden. Es steht auch weiterhin an der Spitzenposition der Agrarumweltprogramme im Vergleich der Länder! Zuverlässig und auf hohem Niveau fragen unsere bayerischen Bäuerinnen und Bauern die verschiedenen Maßnahmen nach. Jeder zweite Landwirt in Bayern nimmt am bayerischen Kulturlandschaftsprogramm teil und leistet so auf rund einem Drittel der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns (1 Million Hektar) einen aktiven Beitrag.
StMELF aktuell: Das Kulturlandschaftsprogramm ab 2023 DownloadlinkJuli | Agrarbericht 2022
Turnusgemäß legt die Bayerische Staatsregierung gemäß Auftrag des Bayerischen Landtags den aktuellen Bayerischen Agrarbericht 2022 vor. Er ist das umfassendste Informationswerk über die Land- und Forstwirtschaft in Bayern, die bayerische Agrar- und Forstpolitik sowie für den Bereich Ernährung. Der Bayerische Agrarbericht 2022 ist vollständig im Internet verfügbar: www.agrarbericht.bayern.de
StMELF aktuell: Agrarbericht 2022 DownloadlinkJuli | Volksbegehren – Umsetzungsstand
Das Ziel des Volksbegehrens, die Vielfalt der Arten zu schützen, ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Nicht nur Landwirte, sondern auch Landkreise, Kommunen, Handel und Verbraucher müssen Verantwortung übernehmen. Von 37 Maßnahmen, für die das StMELF federführend zuständig ist, sind bereits 23 Maßnahmen vollständig umgesetzt. Im dritten Jahr konnten im Wesentlichen die Ausweisung von 10 % an Naturwälder im Staatswald und der Ausgleich der Gewässerrandstreifen erreicht werden. Begonnen sind alle Maßnahmen mit Zieljahr in der Zukunft wie beispielsweise der Anteil von 50 % regionaler und biologischer Produkte in Kantinen (2025), die Halbierung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln (2028) oder das Ziel von 30 % Ökologischem Landbau in Bayern (2030).
StMELF aktuell: Volksbegehren – Umsetzungsstand DownloadlinkJuni | Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
Rund ein Jahr der Regierungserklärung der Ministerin Michaela Kaniber ist das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) am 1. Juni 2022 gestartet. Rein aus Landesmitteln unterstützt Bayern Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Umsetzung tiergerechter Haltungsformen. Mit BayProTier honoriert die bayerische Staatsregierung Tierhalter dabei, das Tierwohl in der Nutztierhaltung zu verbessern und deren Akzeptanz zu erhöhen. Im ersten Förderjahr stellt Bayern 6,0 Mio. Euro bereit. Die Staatsregierung geht damit aus eigener Kraft beim Tierwohl voran und honoriert die Leistungen von Tierhaltern, die bereits heute mehr Tierwohl in den Ställen umsetzen.
StMELF aktuell: Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) DownloadlinkApril | Haushalt 2022 - Eckpunkte des Einzelplans 08
Auch der Haushalt für das Jahr 2022 wurde unter Krisenbedingungen aufgestellt. Dennoch erhöht sich der Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt + 114,1 Mio. Euro auf rund 1,8 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von + 6,8 %. Der Agrarhaushalt ist damit ein kräftiges Signal, dass der Freistaat zu seiner Land- und Forstwirtschaft steht. Mit den rund 1,8 Mrd. Euro unterstreichen wir die herausragende Bedeutung unserer Branche als Stabilitätsanker für die Wirtschaft, für den ländlichen Raum und für ganz Bayern. Gerade in sich zuspitzenden Krisenzeiten ist das Ausdruck solider, zukunftsgerichteter Politik. Damit können wir die wichtigen Zukunftsthemen kraftvoll weiterführen.
StMELF aktuell: Haushalt 2022 - Eckpunkte des Einzelplans 08 DownloadlinkOktober | Bayerischer Streuobstpakt
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Streuobstpakt unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Anlage, Pflege und den Erhalt der bayerischen Streuobstbestände. Der Streuobstpakt kommt einem Generationenvertrag gleich. Staatsregierung und Zivilgesellschaft verpflichten sich wechselseitig, Streuobstbestände in Bayern anzulegen, zu pflegen und zu erhalten.
StMELF aktuell: Bayerischer Streuobstpakt DownloadlinkOktober | Wildlebensraumberatung – Ziele und Vorgehen
Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen in der offenen Kulturlandschaft zu erhalten, zu verbessern und zu vernetzen, ist das erklärte Ziel der Wildlebensraumberatung. Auf freiwilliger Basis können sich Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer sowie Gärtnerinnen und Gärtner beraten lassen, was genau bei ihnen machbar und sinnvoll ist. Weiterführende Informationen zum Angebot der Wildlebensraumberatung gibt es bei jedem der 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und unter www.lfl.bayern.de/wildlebensraum.
StMELF aktuell: Wildlebensraumberatung – Ziele und Vorgehen DownloadlinkMai | Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 – Eckpunkte
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat am 26. März 2021 einstimmig einen Kompromiss zu wichtigen Fragen der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 erzielt. Dabei konnten wichtige bayerische Kernforderungen durchgesetzt werden. Ziel des AMK-Beschlusses ist es, Verwerfungen und Strukturbrüche zu vermeiden und den Betrieben frühzeitig Klarheit darüber zu geben, wie die GAP in Deutschland ab dem Jahr 2023 fortgeführt werden soll. Mit den nun vorliegenden Gesetzentwürfen des Bundes zur GAP werden die Rechtsgrundlagen für den Nationalen GAP-Strategieplan geschaffen, um diesen fristgerecht bis Ende 2021 in Brüssel einreichen zu können. Die in der AMK erzielten Beschlüsse sichern den weiteren Umbau hin zu einer noch nachhaltigeren Landwirtschaft. Für das StMELF war entscheidend, die ökonomische Nachhaltigkeit der Betriebe weiter zu sichern. Denn deren wirtschaftliche Stabilität ist Voraussetzung dafür, dass diese die gesamtgesellschaftlich gewünschten Umweltleistungen auch erbringen können.
StMELF aktuell: Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 – Eckpunkte DownloadlinkMärz | Haushalt 2021 – Eckpunkte des Einzelplans 08
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund von Corona ist der Haushalt 2021 ein starkes Signal für eine zukunftsfähige Land- und Forstwirtschaft und vitale ländliche Räume in Bayern. Es werden neue Akzente gesetzt, gleichzeitig aber Verlässlichkeit geboten. Im Vergleich zum Vorjahr nimmt das StMELF rund 61 Mio. Euro mehr in die Hand. Damit stehen dem Agrarressort knapp 1,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Steigerung von 3,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Über 50 % der Gesamtausgaben fließen als Förderung in den ländlichen Raum. Das Kernstück der Förderung ist, neben zahlreichen Einzelprogrammen, das ELER-Programm mit rund 747 Mio. Euro. Dazu kommen noch knapp 1 Mrd. Euro Direktzahlungen der EU, die nicht im Einzelplan 08 veranschlagt sind, von der Verwaltung aber abgewickelt werden.
Haushalt 2021 – Eckpunkte des Einzelplans 08 DownloadlinkDezember | Ausführungsverordnung Düngeverordnung
Die im Mai 2020 novellierte Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete auszuweisen. Bayern setzt die Bundesvorgaben mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) um. In Bayern liegen 12 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) im roten Gebiet und 28 % der LF im gelben Gebiet. Der Grundwasserschutz wird auch mit Reduzierung des Flächenumfangs der roten Gebiete durch die neuen rechtlichen Vorgaben deutlich gestärkt: Da der Stickstoffgehalt der Wirtschaftsdünger bei der Düngung höher angerechnet wird, geht der Düngemitteleinsatz insgesamt zurück. Die künftigen Maßnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer in den gelben Gebieten reduzieren auch die Nitrateinträge ins Grundwasser und die Vorgaben in den roten Gebieten sind deutlich weitreichender als die bisherigen Maßnahmen.
StMELF aktuell: AVDüV – Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete in Bayern DownloadlinkDezember | Naturwälder in Bayern
Mit der Bekanntmachung "Naturwälder in Bayern" vom 2. Dezember 2020 wurden rund 58.000 Hektar Staatswald unter den besonderen Schutz des Bayerischen Waldgesetzes gestellt. Auf den Naturwaldflächen findet künftig dauerhaft keine Holznutzung mehr statt. Mit diesem wertvollen grünen Netzwerk leistet die Staatsregierung einen wichtigen zusätzlichen Beitrag für den Erhalt und die Erlebbarkeit der wilden Waldnatur im Freistaat.
StMELF aktuell: Naturwälder in Bayern DownloadlinkJuli | Neuausrichtung und Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung
Die Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Die Betriebe stehen vor völlig neuen Fragestellungen und Herausforderungen. Treiber sind die Anpassung an den Klimawandel, das Tierwohl, der Schutz der natürlichen Ressourcen und der Biodiversität sowie die Digitalisierung. Auch der Beratungsbedarf der Landwirte ist jetzt ein anderer als noch vor einem Jahrzehnt. Um die Landwirtinnen und Landwirte bei diesen Herausforderungen zu unterstützen und die Landwirtschaft wieder in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, ist eine intensivere Beratung und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort erforderlich, die mit der jetzigen Struktur der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht geleistet werden kann. Der bayerische Ministerrat hat am 7. Juli 2020 eine Modernisierung und Neuausrichtung der Landwirtschaftsverwaltung beschlossen.
StMELF aktuell: Neuausrichtung und Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung DownloadlinkFebruar | Wichtige Weichenstellungen für Bayerns Wälder
Unsere Wälder prägen das Bild Bayerns. Sie sind unverzichtbar für unsere Bürgerinnen und Bürger, für den Klimaschutz und für die Artenvielfalt. Aber sie leiden sehr unter dem rasant fortschreitenden Klimawandel, unter Wetterextremen und Schädlingen. Wir müssen sie stärken und für die Zukunft rüsten. Denn auch unsere Kinder und Enkel wollen sich im Wald erholen, wollen seltene Tier- und Pflanzenarten sehen und wollen Häuser und Möbel aus dem umweltfreundlichsten aller Rohstoffe: heimischem Holz. Deshalb greifen wir unseren Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern beim Aufbau klimafester und artenreicher Mischwälder nach Kräften unter die Arme. Dazu haben wir unsere Waldförderung neu ausgerichtet und die Zuschüsse für Waldbesitzer und Kommunen nahezu verdoppelt. Und wir haben Leitlinien erarbeitet, die die Auswahl geeigneter Baumarten für stabile Zukunftswälder erleichtern.
StMELF aktuell: Wichtige Weichenstellungen für Bayerns Wälder: Förderprogramm für Waldbesitzer verbessert DownloadlinkMai | Doppelhaushalt 2019/2020
Der Doppelhaushalt 2019/2020 ist ein starkes Signal für die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft im Freistaat und für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums: Gegenüber dem 2. Nachtragshaushalt 2018 nehmen wir 106 Millionen Euro mehr in die Hand. Unserem Ressort stehen somit über 1,5 Milliarden Euro in diesem und fast 1,6 Milliarden Euro im nächsten Jahr zur Verfügung. Wir setzen damit ein deutliches Zeichen, dass wir unsere Bäuerinnen und Bauern sowie Waldbesitzer in diesen wirklich schwierigen Zeiten nicht alleine lassen und den ländlichen Raum für die Herausforderungen der Zukunft rüsten.
StMELF aktuell: Doppelhaushalt 2019/2020 – Beratung Einzelplan 08 im Plenum des Bayerischen Landtags DownloadlinkMai | Maßnahmenpaket zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern
Artenvielfalt ist seit langem ein wichtiges Anliegen bayerischer Agrarpolitik. Dies kann aber nur mit unseren Bauern gemeinsam gelingen. Mehr als 1,7 Millionen Menschen, fast 18,3 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung hat für das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" gestimmt. Die Staatsregierung hat sich entschieden, dem Landtag vorzuschlagen, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert anzunehmen und gleichzeitig notwendige Ergänzungen und Verbesserungen vorzunehmen. Mit einem "Gesamtgesellschaftlichen Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz" und einem flankierenden Landtagsbeschluss sollen Härten abgefedert und echte Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz erzielt werden.
StMELF aktuell: Maßnahmenpaket zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern DownloadlinkSeptember | Mehr Wertschätzung für die Landwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft sind die Hauptbetroffenen des Klimawandels. Immer häufiger müssen die Landwirte mit Ertragsausfällen kämpfen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, der bürokratische Aufwand nimmt zu und durch Baumaßnahmen und Ausgleichsflächen werden wertvolle Produktionsflächen entzogen. Mit all diesen Entwicklungen wollen wir unsere Bäuerinnen und Bauern nicht alleine lassen. Wir fordern mehr Wertschätzung für unsere Landwirte und ihre unverzichtbaren Leistungen, die weit über die Produktion von Lebensmitteln hinausgehen.
StMELF aktuell: Mehr Wertschätzung für die Landwirtschaft DownloadlinkJuli | Zukunft für Bayerns Wälder – Waldpakt 2018 und Waldumbauoffensive 2030
Klimawandel und demographische Veränderungen in der Waldbesitzerschaft stellen die Forstwirtschaft und unsere Waldbesitzer vor dramatische Herausforderungen. Die Bayerische Staatsregierung lässt die Waldbesitzer in dieser sehr ernsten Situation nicht im Stich. Daher wurde in enger Abstimmung mit den Verbänden eine gemeinsame "Erklärung zur Stärkung der Bayerischen Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes – Zukunft für Bayerns Wälder" entwickelt.
StMELF aktuell: Zukunft für Bayerns Wälder – Waldpakt 2018 und Waldumbauoffensive 2030 DownloadlinkJuli | Bayerischer Agrarbericht 2018 - Kurzinformation
Der Bayerische Agrarbericht 2018 erscheint als Online-Version unter www.agrarbericht.bayern.de. Er ist das umfassendste Informationswerk über die Land- und Forstwirtschaft in Bayern, die bayerische Agrar- und Forstpolitik sowie für den Bereich Ernährung. Eine 8-seitige Kurzinformation dazu ist zum Herunterladen verfügbar.
StMELF aktuell: Bayerischer Agrarbericht 2018 - Kurzinformation DownloadlinkJuni | 10-Punkte-Maßnahmenpaket bei der Borkenkäferbekämpfung
Derzeit findet eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer in Bayerns Wäldern statt. Es besteht Anlass zu großer Sorge. Optimale Entwicklungsbedingungen führten schon 2017 zu einem explosionsartigen Anstieg der Borkenkäferpopulation mit mehr als 3,5 Millionen Festmetern Schadholz. Die hohe Ausgangspopulation, der Brutraum aus verbliebenen Sturmschäden des Vorjahres und das überdurchschnittlich warme Frühjahr lassen auch heuer ein massives Befallsgeschehen erwarten. Einzig wirksame Gegenwehr zum Schutz der Wälder sind rascher Einschlag und Abfuhr, bzw. die Entrindung der befallenen Stämme. Für die Waldbesitzer, Forstleute und Forstbetriebe bedeutet das eine große Herausforderung und einen enormen Arbeitseinsatz. Hierbei unterstützt die Bayerische Staatsregierung mit einem Maßnahmenpaket.
StMELF aktuell: 10-Punkte-Maßnahmenpaket bei der Borkenkäferbekämpfung DownloadlinkMai | Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Bayern
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Bergregionen ist und bleibt das zentrale agrarpolitische Instrument zur Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung in Bayern. Von den dafür bereitstehenden 110 Millionen € profitieren derzeit rund 60.000 Landwirte. Ziel ist es, die EU-rechtlich vorgegebene Neuabgrenzung zu nutzen, um eine möglichst sachgerechte und für die bayerische Landwirtschaft akzeptable Lösung zu finden und dabei alle Spielräume im Interesse des Freistaats auszuschöpfen.
StMELF aktuell: Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Bayern Downloadlink