Marktstrukturförderung

Die Marktstrukturförderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Bayern zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung und/oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Hierbei werden Innovationspotenziale erschlossen sowie zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen oder zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes beigetragen. Damit wird die nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützt.

Aktualisiert am: 12.11.2024
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Voraussetzungen und Verpflichtungen
  • Investitionsstandort in Bayern.
  • KMU oder mittelgroßes Unternehmen.
  • Baugenehmigungsbescheid oder ein Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
  • Aufnahme, Bearbeitung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV.
  • Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von fünf Jahren, es gelten Ausnahmen.
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
  • Nachweis der Energie- und/oder Wassereinsparung bzw. der Reduzierung klimaschädlicher Emissionen.
  • Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen bzw. fünf Jahre für technische Einrichtungen.
  • Das Vorhaben ist innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung durchzuführen.
  • Das Vorhaben steht im Einklang mit den europäischen und nationalen Umweltschutzvorschriften.
  • Bei einer Betriebsaufspaltung gelten weitere Voraussetzungen.
Zuwendungsempfänger
  • Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform.
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht.
Fördergegenstand
  • Tierische Erzeugnisse
    • Milch- und Milcherzeugnisse 
    • Fleisch, einschließlich lebender Tiere
  • Pflanzliche Erzeugnisse
    • Mähdruschfrüchte 
    • Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln
    • Obst und Gemüse
    • Gärtnerische Erzeugnisse
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
  • Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
    • bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für die Schlachtung von Tieren zugelassen ist und es sich um ein Kleinst- oder kleines Unternehmen handelt.
    • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr mehr als 50 % ökologisch erzeugte Produkte oder mehr als 50 % Produkte aus dem Qualitäts- und Herkunftsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ erfasst und vermarktet und der Antragsteller die Schwellenwerte für mittelgroße Unternehmen nicht überschreitet.
    • bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr mehr als 50 % ökologisch erzeugte Produkte oder mehr als 50 % aus dem Qualitäts- und Herkunftsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ erfasst und vermarktet und der Antragsteller die Schwellenwerte für KMU nicht überschreitet.
  • Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
    • bis zu 10 % für mittlere Unternehmen und
    • bis zu 20 % für kleine und Kleinstunternehmen.
  • Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro
  • Maximal möglicher Zuschuss 2,0 Mio. Euro
Mittelherkunft
  • EU
  • GAK (Bund/Bayern)

Die Antragstellung erfolgt im Portal iBALIS:

iBALIS

Vollständige Anträge, die bis zum jeweiligen Antragsendtermin eingereicht werden, nehmen an dem jeweiligen Auswahlverfahren der Antragsrunde teil.

Antragsendtermin/Plafond:

19.03.2025 um 23:59 Uhr / 20 Mio. € 15.10.2025 um 23:59 Uhr

  • Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
  • Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden.
  • Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden.
  • Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen.
  • Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind. 
  • Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.
Kontakt
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
E-Mail:
komzf@fueak.bayern.de
Adresse:
Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz

Unterlagen und Merkblätter zur Antragstellung:

Unterlagen und Merkblätter zum Zahlungsantrag:

Im Weiteren finden Sie die Grundlagen zum Auswahlverfahren für die Marktstrukturförderung.

Zu den Auswahlkriterien

Weitere Informationen

Aggregierte Ergebnisse der Auswahlrunden
Datum der Auswahlrunde
Plafond in Mio. Euro
Anzahl Anträge
Auswahlschwelle
Anzahl ausgewählter Vorhaben
08.12.2022
10,7
5
2,35
5
28.07.2022
9
1
2,35
1
28.07.2022
15
6
2,35
6
21.06.2022
15
5
2,35
5
21.12.2021
13
9
2,35
9
27.08.2021
6
7
2,35
7
27.05.2021
6
5
2,35
5
25.03.2021
10
8
2,35
8
14.10.2020
16
11
2,35
11
29.04.2020
8,5
3
2,35
3
08.07.2020 
13
2
2,35
2
05.02.2020
6
3
2,35
3
06.11.2019
9
5
2,35
5
07.08.2019
6
3
2,35
3
08.05.2019
8
2
2,35
2
27.02.2019
6
3
2,35
3
17.10.2018
12
8
2,35
8
18.07.2018
6
6
2,35
6
18.04.2018
6
3
2,35
3
28.02.2018
6
4
2,35
4
08.11.2017
5
5
2,35
5
05.07.2017
5
3
2,35
3
10.05.2017
5
3
2,35
3
15.02.2017
5
3
2,35
3
12.10.2016
6
4
2,35
4
15.06.2016
6
5
2,35
5
02.03.2016
6
5
2,35
5
30.09.2015
5
6
2,35
6
30.06.2015
15
7
2,35
7
30.04.2015
20
10
2,35
10