Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio)

Die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse stärken – das ist das Ziel von VuVregio. Gefördert werden Vorhaben von kleinsten, kleinen und mittleren Verarbeitungsunternehmen (zum Beispiel Mühlen, Molkereien, Schlachtbetriebe) sowie von Erzeugerzusammenschlüssen.

Aktualisiert am: 15.07.2024
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Voraussetzungen
  • Mindestens zwei der folgenden Grundkriterien sind zu erfüllen:
    • Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler oder regionaler ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Verbesserung der Produktqualität regionaler oder regionaler ökologischer Erzeugnisse
    • Sicherung vorhandener oder Schaffung neuer Arbeitsplätze in der regionalen oder regionalen ökologischen Ernährungswirtschaft
    • Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes
  • Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens ist gegeben.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Das Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen sein. 
  • Der überwiegende Teil an Erzeugnissen muss für mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme von Erzeugern oder Erzeugergemeinschaften aus der Region bezogen werden.

Zuwendungsempfänger

Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen, Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung

Förderung

Gefördert werden Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten (Anhang-I-Produkte und Rohwolle): Erfassung, Lagerung, Schlachtung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung sowie einmalige Ausgaben für die Vorbereitung und Entwicklung einschließlich der Umsetzung von Vermarktungsmaßnahmen

Zuschüsse
  • bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben 
  • bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, wenn der Antragsteller ein schlüssiges Konzept zur Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Premiumprodukten vorlegt und durchführt
  • bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben bei ausschließlicher ökologischer Wirtschaftsweise gemäß EG-Öko-VO
  • bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben bei Investitionen von kleinsten und kleinen Schlachtbetrieben
  • bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben für die Anschaffung von mobilen Schlachteinheiten
  • bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung und Vermarktung von Qualitätsprodukten und bis zu 80 % für damit in Verbindung stehende Erarbeitung von Konzepten und Studien durch Dritte
  • Das förderfähige Ausgabenvolumen ist je Förderprojekt auf höchstens 250.000 Euro bei Investitionen (mit Ausnahme von Investitionen kleinsten und kleinen EU-zugelassenen Schlachtbetrieben; hier liegt die Grenze bei 500.000 Euro) und 50.000 Euro bei anderen Maßnahmen begrenzt.
  • Eine Förderung ist nicht möglich, wenn die förderfähigen Ausgaben den Betrag von 25.000 Euro bei Investitionen bzw. 5.000 Euro bei anderen Maßnahmen unterschreiten. 
Mittelherkunft
  • Bayern
Antragstellung 2024 / verfügbare Mittel

3. Runde: 2. September – 30. Oktober / 1,2 Mio. Euro

Bewilligungsbehörde

Bewilligungsbehörde ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Kontakt
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
E-Mail:
komzf@fueak.bayern.de

Unterlagen zum Förderantrag

  • Förderantrag
  • Erklärung zur Unternehmensgröße
  • Nachweis der Markterkundung
  • De-minimis-Erklärung (Gewerbe)
  • Erklärung gesamtschuldnerische Haftung
  • Verpflichtungserklärung "Regionaler Bezug"
  • Maßnahmenbeschreibung/Wirtschaftlichkeit
  • Maßnahmenbeschreibung/Qualitätsregelungen mit Kostenschätzung
  • Angaben zu Personalausgaben
  • Angaben zum Erzeugerzusammenschluss bzw. zur Kooperation
  • Kreditbereitschaftserklärung
Verwendungsnachweis