Es ist die Umstellung auf ein digitales Antragsverfahren geplant. Der Auszahlungsantrag 2024 ist für Oktober 2024 vorgesehen, der Förderantrag 2025, für Februar 2025.
Zur Antragstellung auf iBALIS benötigen Sie
Ihre Betriebsnummer
Ihre iBALIS-PIN
eine Bankverbindung
das aktuelle Ökozertifikat (gemäß Art. 35 Verordnung (EU) 2018/848)
bei erstmaliger Umstellung den rechtswirksamen Kontrollstellenvertrag
Bei einer Beantragung von mehr als 25 Völkern benötigen sie zusätzlich
De minimis Nachweise des aktuellen und der letzten zwei Kalenderjahre
Nachweis der Völkerzahlen (aktueller Bescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
Hilfe zur iBALIS
externer Link
Antragszeitraum
Förderantragstellung ist jährlich bis zum 15. April möglich.
Antragsberechtigt sind
Imkerinnen und Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern
Antragstellung
Antragstellung ist nur online möglich
Unterlagen sind im Register „Merkblätter und Formulare“ abrufbar
Kontakt
- Name:
- Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
- Adresse:
- Heinrich-Rockstroh-Str. 10 95615 Marktredwitz
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- E-Mail:
- KomZF@fueak.bayern.de
- Fax:
- 0871 9522-4399
Generell zu beachten