die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) – (Antragstellung bereits abgeschlossen),
Projekte zur Umsetzung der LES einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),
gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte zwischen LAGs,
das LAG-Management.
Eine Einreichung von Förderanträgen war nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6- bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher griff.
Bis zum Ende des Bewilligungszeitraums müssen alle Projekte umgesetzt und alle Rechnungen bezahlt sein.
Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31.12.2024 hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.
Zahlungsanträge müssen spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.
Näheres siehe Merkblätter zum Förderantrag und zum Zahlungsantrag.
Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet einer LAG.
Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG.
Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG befürwortet worden.
produktive Investitionen: Fördersatz 30 %
sonstige Projekte: Fördersatz 50 %
Kooperationsprojekte: Fördersatz 60 % für gebietsübergreifende und 70 % für transnationale Kooperationen
LAG-Management: Fördersatz 50 % (max. 325.000 Euro Zuwendung/LAG)
höhere Fördersätze (+ 10 %) für LAGs im "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" (gem. jeweils gültigem LEP)
"vorbereitende Unterstützung" maximal 20.000 € pro LAG (Festbetrag)
Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV nur als De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
EU
Bayern
- Bayerische LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 – 2022/2025 (gültig ab 1. Juli 2021) - gesetze-bayern.de externer Link
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (PDF) - Amtsblatt der Europäischen Union externer Link
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (PDF) - Amtsblatt der Europäischen Union externer Link
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 - De-minimis-Beihilfen (PDF) - - Amtsblatt der Europäischen Union externer Link
Ansprechpartner und Antragstellung
Ansprechpartner für Information, Beratung und regionale Abstimmung ist der LEADER-Koordinator. Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Sachgebiet L 1.3 "Investitionsförderung/LEADER" einzureichen.
Liste der LEADER-Koordinatoren und Ämter mit Sachgebiet L 1.3 Investitionsförderungen/LEADERAntrag mit Anlagen
Unterlagen zum Zahlungsantrag "Unterstützung Bürgerengagement"
Merkblätter mit Anlagen
- Merkblatt zu den erforderlichen Inhalten einer LAG-Stellungnahme Downloadlink
- Anlage zum Merkblatt "Inhalte einer LAG-Stellungnahme" Downloadlink
- Zuordnung der LAGs hinsichtlich der Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf Downloadlink
- Merkblatt zur Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Downloadlink
- Merkblatt zum LEADER-Förderantrag 2014-2022 Downloadlink
- Merkblatt zum LEADER-Zahlungsantrag Downloadlink
- Hinweisblatt - Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen Downloadlink
- Merkblatt Vergabe bei LEADER Downloadlink
- Merkblatt zu den erforderlichen Inhalten einer Projektbeschreibung Downloadlink
- Merkblatt zur "Publizität" bei LEADER 2014 – 2022 Downloadlink
- Merkblatt Anforderungen Lokale Aktionsgruppen (LAG) Downloadlink
- Merkblatt zum LEADER-Förderantrag für das Projekt "Unterstützung Bürgerengagement" Downloadlink
- Anlage 1 zum Merkblatt Projekt "Unterstützung Bürgerengagement" Downloadlink
- Anlage 2 zum Merkblatt Projekt "Unterstützung Bürgerengagement" (Word) Downloadlink
- Rechtsvorschriften zum Subventionsbetrug interner Link
- Merkblatt zum LEADER-Förderantrag für das Projekt "vorbereitenden Unterstützung LES 2023 – 2027" Downloadlink
- Merkblatt zur Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten Downloadlink