Regierungen als Ansprechpartner

Die Sachgebiete 61 "Bildung in der Land- und Hauswirtschaft" an den sieben Bezirksregierungen sind zuständig für den Hoheitsvollzug in den Ausbildungsberufen Landwirt/in und Hauswirtschafter/in. Sie sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Fortbildung zum Meister bzw. zur Meisterin in der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie spezielle Fortbildungsberufe. Für Sonderaufgaben ist einzelnen Regierungen die Zuständigkeit für ganz Bayern übertragen. Aufgaben und Ansprechpartner/innen finden Sie im Internetauftritt der jeweiligen Regierung.

Aktualisiert am: 31.01.2024
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Kontaktdaten Sachgebiete 61 "Bildung in der Land- und Hauswirtschaft"

Regierung von Oberbayern

80538 München

www.regierung.oberbayern.bayern.de externer Link
Regierung von Niederbayern

84023 Landshut

www.regierung.niederbayern.bayern.de externer Link
Regierung der Oberpfalz

93039 Regensburg

www.regierung.oberpfalz.bayern.de externer Link
Regierung von Oberfranken

Postfach 11 01 65 95420 Bayreuth

www.regierung.oberfranken.bayern.de externer Link
Regierung von Mittelfranken

Promenade 27 91522 Ansbach

www.regierung.mittelfranken.bayern.de externer Link
Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9 97070 Würzburg

www.regierung.unterfranken.bayern.de externer Link
Regierung von Schwaben

86145 Augsburg

www.regierung.schwaben.bayern.de externer Link

Informationen zu den Fortbildungsberufen

Sonderaufgaben einzelner Regierungen für ganz Bayern

Aus- und Fortbildung: Fachkraft Agrarservice und Agrarservicemeister/in - Ansprechpartner: Regierung von Mittelfranken

Fortbildung: Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in - Ansprechpartner: Regierung von Oberfranken
Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-pflegerin
Maßnahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung Landwirtschaft und Hauswirtschaft - Ansprechpartner: Regierung von Niederbayern
Begabtenförderung Berufliche Bildung (Förderwegweiser)
Anerkennung von einschlägigen Berufs- und Fachschulabschlüssen - Ansprechpartner: Regierung von Niederbayern

Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufs- und Fachschulabschlüssen im Bereich der Land- und Hauswirtschaft nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz.