Für die neue Förderperiode mussten neue Regelungen getroffen werden. Die aktualisierte Fassung der Erosionsschutzverordnung gilt seit 17. Mai 2023. Sie regelt die Vorgehensweise zur Festlegung der Erosionsgefährdung von Flächen in Bayern sowie die in Bayern geltenden abweichenden Anforderungen des GLÖZ5 im Rahmen der Konditionalität. Daneben ergeben sich fachliche Anforderungen zum Erosionsschutz aus dem Bundesbodenschutzgesetz und der Bodenschutzverordnung.
Die Informationsbroschüre Konditionalität erläutert die Auflagen der bayerischen Erosionsschutzverordnung (Kapitel II Nr. 5 GLÖZ5).
Informationsbroschüre KonditionalitätDas gilt nach der Ernte
Überblick zu Konditionalität und DüngerechtZugang zum Erosionsgefährdungskataster Bayern
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)