qualitativ hochwertige Lebensmittel zu erzeugen,
nachwachsende Rohstoffen zur stofflichen und energetischen Nutzung zu produzieren,
eine attraktive Kulturlandschaft zu erhalten und entwickeln,
sich an die Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Gewässerschutz, Agrobiodiversität) anzupassen,
sich an die sich dynamisch verändernden Erfordernisse der Märkte anzupassen,
ein angemessenes Einkommen zu erzielen.
Die staatliche Beratung bietet zusammen mit Partnern ein umfassendes Beratungsangebot aus einer Hand.
neutrale
Anerkennung der nichtstaatlichen Beratungsanbieter
Fachliche Vorgaben der Landesanstalten auf wissenschaftlicher Grundlage
Wirtschaftliche Unabhängigkeit der nichtstaatlichen Beratungsanbieter
bezahlbare
Bereitstellung von Wissen und Informationen durch die Landesanstalten und Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Fortbildung der nichtstaatlichen Berater durch die Führungsakademie
Förderung der Beratungsleistungen durch den Freistaat Bayern
kompetente
Fachlich gut qualifizierte, nichtstaatliche Berater
Methodisch ausgebildete Berater
Qualitätssicherung in der Beratung
flächendeckende Beratung
Bayernweites Beratungsangebot
Vernetzung der staatlichen Berater mit den nichtstaatlichen Beratern
Berater vor Ort
Landwirte können sich in produktionstechnischen Fragen einzelbetrieblich von anerkannten Verbundpartnern beraten lassen. Die konkreten Beratungsinhalte sind in den jeweiligen Beratungsfeldern beschrieben.
Beratungsanerkennungsrichtlinie (BerAnerkR) - Inhalte der Beratungsfelder siehe Anhang - gesetze-bayern.de externer LinkBetriebszweigauswertung (BZA)
Betriebsorganisation und Arbeitswirtschaft
Gartenbau 1 und 2
Hopfenbau
Mastschweinehaltung
Milchviehhaltung (inkl. Kälber und Jungvieh)
Obstbau
Ökologischer Gartenbau
Ökologischer Landbau
Pflanzenbau
Rindermast
Weinbau
Zuchtsauenhaltung
Landwirtschaftliche Bauberatung
Nährstoffhaushalt
Neben der einzelbetrieblichen Beratung gibt es in den Beratungsfeldern Arbeitskreise und Workshops. Felder- und Weinbergbegehungen und eine Fachhotline (Telefonberatung im pflanzlichen Bereich und im ökologischen Landbau) ergänzen das Angebot in der pflanzlichen Erzeugung.
Zuständigkeiten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten zu Förderprogrammen, zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, zu Gewässer- und Bodenschutz, Agrobiodiversität, Tierschutz und zur Lebens- und Futtermittelsicherheit. Darüber hinaus unterstützen sie zu Fragen der Unternehmensentwicklung.
Alle bayerischen Landwirtinnen und Landwirte können die Beratungsangebote für ihre Betriebe unabhängig von der Größe und Produktionsausrichtung in Anspruch nehmen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind Ansprechpartner für die Verbundberatung.
- Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung e. V. externer Link
- Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. externer Link
- Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. externer Link
- LBD Landw. Buchführungsdienst GmbH externer Link
- BBV LandSiedlung GmbH externer Link
- Erzeugerring für Hochbaumschulpflanzen Bayern e. V. externer Link
- Erzeugerring für naturgemäßen Landbau e.V. externer Link
Anerkennung als Beratungsunternehmen in der Verbundberatung
Anträge auf Anerkennung von nichtstaatlichen Beratungsunternehmen sind über die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) an das StMELF zu richten.
Hinweise und Bewerbungsunterlagen - FüAk externer LinkDie bayerische Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich relativ kleinstrukturiert. Sie ist in der Regel weniger in der Lage Beratungsdienstleistungen zu Marktpreisen vollständig selbst zu finanzieren.
Die vom staatlichen Personal angebotenen Beratungsleistungen sind kostenfrei. Die Angebote der nichtstaatlichen Beratungsanbieter sind kostenpflichtig. Diese fördert der Freistaat Bayern. Dazu stellt der Betrieb jährlich über die anerkannten nichtstaatlichen Verbundpartner einen Förderantrag. Die organisatorische Förderabwicklung übernehmen weitgehend die Verbundberatungsorganisationen, die die Fördermittel vollumfänglich an die Betrieb weitergeben (Prinzip der Endbegünstigtenförderung).
Rechtliche Grundlage
Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz - gesetze-bayern.de