Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Öffentlich bestellte Sachverständige stehen den Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit als besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung. Ihre besondere Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit wurde von einer Bestellungsbehörde überprüft und öffentlich anerkannt.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger verfügt daher über besondere Erfahrungen und überdurchschnittliches Fachwissen auf seinem Fachgebiet und erbringt seine gutachterlichen Leistungen persönlich, unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und weisungsfrei.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstellung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Mit der Aufhebung des Bayerischen Sachverständigengesetzes wurde die Aufsicht über die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie deren Neubestellung auf die Industrie- und Handelskammern übertragen.
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Institut für Agrarökonomie- IHK-Sachverständigenverzeichnis - Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, u. a. zu Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei, Pferdehaltung externer Link
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. externer Link
- Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. externer Link
- Sachverständigen-Kuratorium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Landespflege, Weinbau, Binnenfischerei, Pferde externer Link