Forstverwaltung

Die Bayerische Forstverwaltung ist zuständig für die Belange des Waldes und der Forstwirtschaft in Bayern. Auf der Grundlage des Waldgesetzes für Bayern stellt sie sicher, dass die Wälder ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden und unterstützt die Weiterentwicklung des Sektors Forst und Holz. Dabei ist sie ständig im Dialog: Mit Waldbesitzenden, Bürgerinnen und Bürgern und gesellschaftlichen Interessensgruppen, sowie forstlichen Partnern, Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen. Die Bayerische Forstverwaltung vermittelt im Spannungsfeld der Interessen und erarbeitet sachgerechte Lösungen, sowohl im Wald vor Ort als auch auf politischer Ebene.

Förster berät einen Waldbesitzer im Wald. © Robert Pehlke

Aktuelles

Ein junger Förster und einen junge Försterin mit Klemmbrett im Wald. StMELF

Bewerbungszeitraum für den forstlichen Vorbereitungsdienst in der 4. QE gestartet

Ab sofort können sich Absolventinnen und Absolventen eines forstlichen Bachelor- und Masterstudiums für den forstlichen Vorbereitungsdienst für die vierte Qualifikationsebene online bewerben. Eine Bewerbung ist bis einschließlich Sonntag, den 9. Februar 20205, möglich. Alle Informationen, die benötigten Formulare und den Zugang zum Online-Bewerberportal finden Sie hier.

Bewerbung forstlicher Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Ausgewählte Beiträge

Leitziele der Bayerischen Forstverwaltung

Försterin bei der Einzelberatung Tobias Hase/StMELF

Als bürgernaher Ansprechpartner ist die Bayerische Forstverwaltung mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in den Forstrevieren in ganz Bayern vor Ort. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind kompetent und objektiv bei allen Fragen zum Thema Wald und Forstwirtschaft. Dabei bekennt sich die Forstverwaltung ausdrücklich zur Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortlichkeit der Waldbesitzenden und stärkt deren Selbsthilfeorganisationen. Bei Ausübung der Forstaufsicht (Art. 29 Waldgesetz für Bayern - BayWaldG) und bei anderen hoheitlichen Aufgaben sind die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung für Dritte schon äußerlich an der von ihnen getragenen Dienstkleidung erkennbar.

Bundeswaldinventur

Die Bundeswaldinventur ist eine bundeseinheitliche Großrauminventur, die durchgeführt wird, um Zustand und Veränderung der Wälder in Deutschland zu erfassen. Nach § 41a Bundeswaldgesetz werden hierzu alle zehn Jahren Daten in den Wäldern erhoben, zuletzt in den Jahren 2021 und 2022. Die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur (BWI 2022) wurden im Oktober 2024 veröffentlicht. Für Bayern stellt sie die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft unter www.bundeswaldinventur.bayern.de zur Verfügung.

Vierte Bundeswaldinventur in Bayern - Ergebnisse (LWF) externer Link