Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil B (WBB)

Das bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten.

Aktualisiert am: 15.07.2024
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Investitionsförderung (WBB)

Teil B des Weinbauprogramms fördert Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen. Es soll die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit und damit die Gesamtleistung des Betriebs verbessern. Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen und Anlagen einschließlich mobiler Technik im Weinsektor.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Bayern. Bei Personengesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich geschlossen sein. Die Gesellschaft muss für eine Dauer von mindestens sechs Jahren, vom Zeitpunkt der Antragstellung oder auf unbegrenzte Zeit, vereinbart sein.

Begünstigte sind
  • Weinbaubetriebe, die in der Erzeugung oder Vermarktung von Erzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 tätig sind,
  • Weinerzeugerorganisationen,
  • Vereinigungen von zwei oder mehr Erzeugern oder
  • Branchenverbände.
Förderung

Gefördert werden bauliche und technische Investitionen in Bayern in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen von Erzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, die die Gesamtleistung des Betriebs verbessern.

Hierzu gehören:
  • Errichtung und Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen zur Verarbeitung oder Vermarktung (einschließlich Ausstattung) von weinbaulichen Erzeugnissen (Hinweis: Antragstellung 2022 nicht möglich!)
  • Kauf neuer Maschinen und technischer Einrichtungen für den Traubentransport und die Traubenverarbeitung, die Weinbereitung, die Weinlagerung und die Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software
  • Kosten der Betreuung bei einem förderfähigen Investitionsvolumen ab 100.000 € (Hinweis: Antragstellung 2022 nicht möglich!)
  • Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Durchführbarkeitsstudien, sofern sie Teil einer durchgeführten förderfähigen Investition sind,
  • Erwerb von Patenten und Lizenzen, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind.
Höhe der Förderung
Der Fördersatz beträgt
  • 25 % der förderfähigen Investitionskosten für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission
  • 20 % der förderfähigen Investitionskosten für größere Unternehmen, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, aber weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. € erzielen

Der Zuschuss wird auf 250.000 € je Förderantrag (ohne Betreuerzuschuss) begrenzt.

Mittelherkunft

Europäische Union

Antrags- und Auswahlverfahren
  • Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
  • Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden.
  • Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden.
  • Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen.
  • Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind. 
  • Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.
Antragsendtermin und verfügbare Mittel im Jahr 2022
  • Erster Antragsendtermin: 10. März 2022 / 1,6 Mio. Euro (Antragstellung nur für technische Einrichtungen und Maschinen, allgemeine Aufwendungen sowie Patente und Lizenzen möglich!)

Beratungsstelle und Stelle zur Annahme der Förderanträge

Name:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Arbeitsbereich Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
Telefon:
0931 9801-0

Bewilligungsbehörde und Stelle zur Annahme der Zahlungsanträge

Name:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d. Saale
Telefon:
09771 6102-0

Unterlagen zum Förderantrag

Unterlagen zum Zahlungsantrag