Landwirtschaftsmeister / Landwirtschaftsmeisterin

Landwirtschaftsmeisterinnen und -meister denken und handeln unternehmerisch, bewirtschaften den eigenen Betrieb oder sind als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig. Wer zur Meisterprüfung zugelassen werden will, braucht einen Berufsabschluss als Landwirt/in und zwei Jahre landwirtschaftliche Berufspraxis.

Aktualisiert am: 18.04.2023
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Landwirtschaftsmeister / Landwirtschaftsmeisterinnen
  • haben umfassendes Fachwissen,
  • entscheiden und handeln,
  • haben die Befähigung, Mitarbeitende zu führen und auszubilden. 
    

Ihr Weg zur Meisterqualifizierung

  • Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft
  • Betriebliche Ausbildung auf fremden Ausbildungsbetrieben
    
  • Berufsabschlussprüfung
    
  • Berufliche Praxis mit betrieblichen Aufzeichnungen
    
  • Landwirtschaftsschule mit intensiver Vorbereitung und Ablegen von Meisterprüfungsteilen

Produktions- und Verfahrenstechnik
  • Praktische Meisterarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb (Arbeitsprojekt) 
    In einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten werden für den Betrieb wichtige Produktionsverfahren im pflanzlichen oder tierischen Bereich verglichen und bewertet.
  • Schriftliche Prüfung in tierischer / pflanzlicher Produktion
Betriebs- und Unternehmensführung
  • Schriftliche Meisterarbeit über den eigenen Betrieb (Hausarbeit) 
    In einem Zeitraum von 6 Monaten wird der Betrieb analysiert und verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und ökonomisch bewertet.
  • Betriebsbeurteilung in einem fremden Betrieb
    Eine begründete Beurteilung der Produktionstechnik und der Einkommenssituation.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
  • Praktische Ausbildungssituation mit Fachgespräch
  • Schriftliche Prüfung mit Fragen zur Berufsausbildung
  • Fallstudie zur Mitarbeiterführung mit Fachgespräch

Die Regierung lässt zur Meisterprüfung zu. Dafür muss ein Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden. Der Prüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest. Dafür ist eine Prüfungsgebühr von 350 € zu entrichten. Falls Kosten für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung außerhalb des Fachschulunterrichts anfallen, ist ein Eigenanteil von max. 600 € zu erbringen.

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