Barrierefreiheit

Barrierefreiheit geht uns alle an. Davon profitieren nicht nur beeinträchtigte Personen, sondern die gesamte Bevölkerung. Daher bemüht sich das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, seine Internetseiten und Gebäude barrierefrei zugänglich zu machen.

Aktualisiert am: 20.03.2025
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Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseiten

Die Bayerische Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) regelt die barrierefreie Zugänglichkeit digitaler Angebote. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.stmelf.bayern.de

Vollzitat zur Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern

Bayerische Digitalverordnung [Bayerische Staatskanzlei]

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist mit den Vorgaben Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben
  • Die bedeutungstragende Reihenfolge ist nicht auf allen Seiten des Webauftritts gegeben. Zum Beispiel werden Kontakt, Presse, Impressum und Datenschutz im Footer erwartet. Ebenso wird eine Liste angekündigt, gefolgt von mehreren Schaltern. Die Pressemitteilungen im Presseticker auf der Startseite sind nicht chronologisch. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2)
  • Eingeblendete Inhalte im Navigationsmenü sind teilweise mit der Tastatur nicht erreichbar. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.13)
  • Das Menü lässt sich ohne Maus schlechter bedienen. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1)
  • Tastaturfalle: Zu Beginn bei der Cookie-Meldung ist nach dem Drücken der TAB-Taste vom ersten Schalter "Learn more about Cookies" zum Schalter "Deny Cookies" eine lange Wartezeit von mehreren Sekunden. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.2)
  • Einige Bereiche sind nicht immer überspringbar. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)

Barrierefreiheit von PDF-Dateien

PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt. Sie basiert auf einen Prüfbericht der Stiftung Pfennigparade PSG GmbH und einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.stmelf.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich bei uns melden unter:

redaktion@stmelf.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Ludwigstraße 2 80539 München

redaktion@stmelf.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV [Link zu Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung] externer Link

Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München

Barrierefreiheit des Dienstgebäudes

Wir legen Wert auf Barrierefreiheit und haben unser Dienstgebäude entsprechend ausgestattet, um allen Besuchern den Zugang zu ermöglichen.

Zugang zum Dienstgebäude

Das Dienstgebäude ist für Rollstuhlfahrer und Personen mit einem Gehhandicap über einen Treppenlift erreichbar. Bei spezifischen Anfragen zu barrierefreien Zugängen und Einrichtungen steht Ihnen unsere Telefonvermittlung (089 2182-0) gerne zur Verfügung.

Besprechungsräume

Unser Dienstgebäude bietet eine Reihe von Besprechungsräumen, darunter den Veranstaltungssaal, den Großen Saal, den Kleinen Saal, den Mittleren Saal, den Mehrzweckraum und das Personalratszimmer. Diese Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich und für verschiedene Veranstaltungsformate geeignet. Zur Unterstützung der Orientierung innerhalb des Gebäudes sind teilweise Leitsysteme vorhanden. Darüber hinaus sind in unmittelbarer Nähe der Besprechungsräume auf den Etagen EG, 1. OG und 4. OG behindertengerechte Toiletten vorhanden.

Mobile Höranlagen

Zur Optimierung der auditiven Wahrnehmung für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen, bieten wir auf Anfrage mobile Höranlagen an. Diese technische Unterstützung dient dazu, das Hörerlebnis zu verbessern und eine barrierefreie Kommunikation zu gewährleisten.

Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz

Unser Dienstgebäude ist aufgrund seiner zentralen Lage hervorragend an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Für eine präzise Planung Ihrer Anreise empfehlen wir die Verwendung entsprechender Verkehrs-Apps. Wir bemühen uns, unseren Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und stehen Ihnen bei Fragen oder Anliegen jederzeit zur Verfügung.