Die ausführlichen "Europaberichte der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel" sind bei der Bayerischen Staatskanzlei abzurufen:
Europaberichte der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel externer LinkEuropabericht Nr. 09/2024 vom 25.10.2024
Tagung Agrarrat, 23.09.2024, Brüssel
Die EU-Agrarminister trafen sich am 23.09.2024 in Brüssel und bewerteten das zweite Jahr der Umsetzung der Strategiepläne der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und identifizierte Herausforderungen bei der Umsetzung, mit denen die nationalen Behörden konfrontiert sind. Ziel war es, mögliche Verbesserungen für die Zeit nach 2027 zu ermitteln, um sicherzustellen, dass die Strategiepläne weiterhin als ein wesentliches Element der GAP erhalten bleiben können. Die Minister fordern mehr Flexibilität und ein gestrafftes Verfahren für die Annahme und bei Änderungen. Die Vorschriften für die Berichterstattung sollten weiter vereinfacht werden. Ausgehend von Informationen der Mitgliedstaaten und der Kommission erörterte der Rat die Lage der Agrarmärkte, dabei ging es um Herausforderungen und mögliche Lösungen, auch mit Blick auf den aktuellen geopolitischen Kontext. Einige Minister zeigten sich auch besorgt über die Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie Entwicklungen im Handelsbereich, wie die Antisubventionsuntersuchungen Chinas. Die deutsche Delegation stellte mit Unterstützung Frankreichs (+ 16 Mitgliedstaaten) eine Anhebung des Schwellenwerts für staatliche De-minimis-Beihilfen auf 50.000 € vor, was von der Mehrheit der Landwirtschaftsminister unterstützt wurde. Die Winzer leiden aufgrund von Witterung und Absatzeinbrüchen. Die Ergebnisse der High-Level-Wine-Group sind abzuwarten und sollen in die Überlegungen zur GAP nach 2027 (GMO) einfließen. Bei einem informellen Mittagessen stellte der Vorsitzende des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU, Professor Peter Strohschneider, seinen Bericht vor. Finnland und weitere Mitgliedsstaaten legen eine Note zum Kommissionsvorschlag eines Waldbeobachtungsgesetzes vor und kritisierten dieses scharf im Hinblick auf Subsidiarität. Die Verhältnismäßigkeit und das Verhältnis zu nationalen Waldinventuren müsse in den weiteren Verhandlungen berücksichtigt werden.
Tagung Agrarrat, 21./22.10.2024, Luxemburg
Die EU-Agrarminister trafen sich am 21/22.10.2024 in Luxemburg und erörterten ihre Prioritäten für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027, um einen wettbewerbsfähigen, krisenfesten, nachhaltigen, auf die Landwirte ausgerichteten und wissensbasierten Sektor zu gewährleisten. 26 Mitgliedstaaten und damit alle Mitgliedstaaten außer Rumänien unterstützen das Papier, weshalb es bei Schlussfolgerungen des ungarischen Ratsvorsitzes blieb – Ratsschlussfolgerungen bedürfen der Einstimmigkeit. Über die Forderung Rumäniens die Höhe der Direktzahlungen auf ein einheitliches Niveau zu heben, konnte weder ein Konsens, noch ein Kompromiss gefunden werden. Die Kommission will die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor von 20.000 € auf 42.000 € erhöhen. Dies geht auf einen Vorstoß Deutschlands und Frankreichs zurück. Was den zukünftigen Haushalt (MFR) in Struktur und finanzieller Ausstattung betrifft, gab es keine Einheit unter den Mitgliedstaaten. Der Rat erörterte die jüngsten Trends im Agrar- und Lebensmittelhandel und führte eine strategische Aussprache darüber, wie alle Landwirte angesichts der allgemeinen Vorteile für die EU-Wirtschaft mittel- und langfristig am besten vom Handel profitieren können. Die Mitgliedstaaten sind gespalten in ihrer Haltung in Bezug auf Freihandelsabkommen; gleiches gilt für die Lebensmittelkennzeichnung. Die Agrarminister erörterten die wichtigsten Herausforderungen, mit denen die Lebensmittelkette in der EU derzeit konfrontiert ist. Frankreich und Spanien forderten eine Impfstrategie gegen Tierseuchen und eine bessere Koordination des Seuchengeschehens durch die Kommission. Konkret solle die Kommission EU-weite Impfprogramme gegen Vogelgrippe (HPAI), Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest (ASP) aufsetzen.
Rat unterstützt Vorschlag zur Absenkung des Schutzstatus von Wölfen in der Berner Konvention
Der Rat hat am 26.09.2024 beschlossen, den Vorschlag der Kommission zur Absenkung des Schutzstatus von Wölfen im Rahmen der Berner Konvention zu unterstützen. Entscheidend für die Zustimmung Deutschlands war offensichtlich die Zusage der Kommission, dass die Umsetzung im EU-Recht auf den Wolf beschränkt wird und nicht auch andere Arten von einer Absenkung des Schutzstatus betroffen sein werden. Der Rat hat der Kommission damit das Mandat erteilt, einen entsprechenden Änderungsvorschlag beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention einzureichen und ihn auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention (in der Woche vom 02.12.2024) zu unterstützen. Inhalt des Vorschlags ist es, den Schutzstatus von Wölfen im Rahmen der Berner Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" abzusenken. Sofern der Vorschlag zur Änderung der Anhänge der Berner Konvention die erforderliche 2/3-Mehrheit der 50 Vertragsparteien des völkerrechtlichen Vertrags erhält, kann im Anschluss die Kommission die erforderlichen Schritte einleiten, um die FFH-Richtlinie anzupassen und die Absenkung des Schutzstatus von Wölfen im EU-Recht umzusetzen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).
Kommission schlägt Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR vor
Die Kommission hat am 02.10.2024 eine Verschiebung des Anwendungsstarts der Entwaldungsverordnung (EUDR=European Deforestation Regulation) um ein Jahr vorgeschlagen. Das Gesetz soll für große Unternehmen ab dem 30.12.2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen (KMU) ab dem 30.06.2026 gelten. Eine inhaltliche Revision wird von der Kommission nicht angestrebt. Die Annahme durch den Rat (Botschafterebene) ist bereits am 16.10.2024 erfolgt und muss nach Annahme durch das Parlament noch auf Ministerebene bestätigt werden. Das Parlament hat dem Dringlichkeitsverfahren am 23.10.2024 zugestimmt und wird am 14.11.2024 im Plenum über den Kommissionsvorschlag abstimmen. Die Umsetzungsleitlinien (sog. Guidelines) sollen Unternehmen und Behörden zusätzliche Klarheit geben und decken Themen wie Datenübermittlung, Strafmaßnahmen und Begriffsdefinitionen ab. Am 30.06.2025 soll das Länder-Benchmarking durch einen Durchführungsrechtsakt abgeschlossen werden. Die Kommission hat außerdem ein strategisches Rahmenwerk für die internationale Zusammenarbeit entwickelt, das fünf Schwerpunktbereiche umfasst, darunter die Unterstützung von Kleinbauern und die Einhaltung von Menschenrechten. Die EUDR soll verhindern, dass Lieferketten bestimmter Produkte (Rinder, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk) zur Entwaldung beitragen. Zur Durchsetzung der Vorgaben werden (sanktionsbewehrte) Sorgfaltspflichten sowie Berichts- oder Erklärungspflichten geschaffen, die verhindern sollen, dass die genannten Produkte von Flächen, die von Entwaldung betroffen sind, stammen und in den Handel kommen. Notwendig sind auch Angaben zur Herkunftsregion einschließlich Geodatenerfassung des Produktionsortes – weltweit, also auch in Deutschland und der übrigen EU. Die EUDR ist im Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab 30.12.2024 umzusetzen.
Kommission stellt Mittel aus Agrarreserve für Witterungsgeschädigte zur Verfügung
Die Kommission hat am 23.09.2024 vorgeschlagen, 119,7 Mio. € aus der Agrarreserve zur Unterstützung von Landwirten in Bulgarien, Deutschland, Estland, Italien und Rumänien bereitzustellen. Diese Landwirte wurden im Frühjahr und Sommer von außergewöhnlichen Wetterereignissen getroffen. Aus deutscher Sicht sind v.a. die Frostschäden für Wein- und Obstbauern im April 2024 zu benennen. Der Vorschlag wurde am 07.10.2024 im Rahmen des Treffens des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte angenommen. Die vorgeschlagenen Beträge belaufen sich auf 10,9 Mio. € für Bulgarien, 46,5 Mio. € für Deutschland, 3,3 Mio. € für Estland, 37,4 Mio. € für Italien und 21,6 Mio. € für Rumänien. Diese Mittel sollen Verluste ausgleichen und können von den nationalen Regierungen um bis zu 200 % aufgestockt werden. Sofern die Mitgliedstaaten davon Gebrauch machen möchten, müssen die nationalen Behörden die Hilfen bis spätestens 30.04.2025 ausreichen. Die Mitgliedstaaten müssen die Kommission zudem bis zum 31.12.2024 über die Vergaberichtlinien der Hilfen informieren. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) inkludiert eine jährliche Agrarreserve von 450 Mio. €, um der Landwirtschaft bei Extremereignissen und außergewöhnlichen Marktsituationen Hilfe zu leisten. Die Mittel der Agrarreserve können auf einen Antrag der Mitgliedstaaten abgerufen werden.
ENVI beschließt Aufnahme von Trilogverhandlungen zum Bodenüberwachungsgesetz
Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 21.10.2024 mit 70 Stimmen, 11 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen beschlossen, dass Trilogverhandlungen zu dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz = SML = Soil Monitoring Law) aufgenommen werden sollen. Die Trilogverhandlungen zwischen Rat, EP und Kommission über die endgültige Fassung des künftigen Rechtstextes können nunmehr beginnen. Das EP hatte seine Positionierung in der vergangenen Legislatur am 10.04.2024 in Erster Lesung angenommen, der Rat hat seine Allgemeine Ausrichtung am 17.06.2024 angenommen. Die oben genannte Abstimmung war gemäß Art. 73 der Geschäftsordnung des EP aufgrund der im Juli 2024 stattfindenden EU-Wahl und damit neuen Zusammensetzung des EP erforderlich.
Europäisches Parlament wendet sich gegen Kommissions-Vorschlag zu Pflanzenschutzmittel-Rückständen in importierten Lebensmitteln
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 18.09.2024 mit großer Mehrheit zwei Entschließungen verabschiedet, die die Pläne der Kommission, Rückstandshöchstgehalten für fünf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe anzupassen, ablehnen. Der Vorschlag der Kommission sah vor, die Grenzwerte für Rückstände bestimmter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe an die Vorgaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen anzupassen. In der EU sind diese Pflanzenschutzmittelwirkstoffe verboten. Die geplante Änderung der Verordnung 396/2005 hätte importierte Agrarerzeugnisse (Getreide, Fleisch, Zitrusfrüchte und Okra) betroffen. Die Abgeordneten bestehen auf einer "O-Toleranz" und fordern, dass für importierte Produkte dieselben Standards gelten müssten, wie für in der EU hergestellte Erzeugnisse, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Außerdem würden zugelassene Rückstandshöchstgehalte die Gesundheit der Menschen in Europa und in den Erzeugerländern gefährden. Die Kommission muss ihre Vorschläge daraufhin zurückziehen. Sie wird von den Abgeordneten aufgefordert, einen neuen Entwurf vorzulegen, der für die Pflanzenschutzmittel den geringsten Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg vorsieht.
EuGH urteilt zur Verwendung des EU-Bio-Logos für Erzeugnisse aus Drittländern
Der EuGH hat am 04.10.2024 in der Rechtssache C-240/23 (Herbaria Kräuterparadies II/Freistaat Bayern-LfL) entschieden, dass ein Lebensmittel, das aus einem Drittland in die EU eingeführt wird, nur dann mit dem EU-Logo für ökologische Produktion (EU-Bio-Logo) gekennzeichnet werden darf, wenn das Lebensmittel sämtliche Produktionsvorschriften des EU-Rechts erfüllt.Der EuGH erläute rt in Auslegung der Öko-Kennzeichnungs-Verordnung (EU) 2018/848 (Art. 30 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 1), dass eine Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo auch dann nicht erfolgen dürfe, wenn die im Drittland geltenden Produktionsvorschriften als denjenigen des EU-Rechts gleichwertig anerkannt sind. Unzulässig sei grundsätzlich auch die Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische Produktion. Das EU-Bio-Logo und entsprechende Bezeichnungen dürfen nur verwendet werden, wenn das Erzeugnis den Produktions- und Kontrollvorschriften des EU-Rechts vollumfänglich entspricht. Sinn und Zweck der Verwendung des EU-Bio-Logos sei es, Verbraucher klar und eindeutig darüber zu informieren, dass das damit gekennzeichnete Erzeugnis den EU-Vorgaben entspricht und nicht Vorgaben eines Drittlandes, die lediglich als gleichwertig mit denjenigen des EU-Rechts gelten. Der EuGH argumentiert, dass andernfalls der faire Wettbewerb auf dem Binnenmarkt gefährdet und Verbraucher in die Irre geführt werden könnten.
EuGH-Entscheidung zu Beschränkungen bei gebietsübergreifenden Förderungen
Der EuGH hat am 17.10.2024 im Verfahren eines Milchviehbetriebs gegen das Land Baden-Württemberg über die Zuständigkeiten und Beschränkungen bei gebietsübergreifenden Förderungen entschieden. Bayern war als Beteiligter ohne eigene Stellungnahme involviert. Es handelt sich hierbei um ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen. Die Gewährung von Förderungen für aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete, die sich über zwei Bundesländer erstrecken, kann nicht vom Ort des Betriebssitzes abhängig gemacht werden. Das Urteil in der Rechtssache C-239/23 hat unmittelbare Relevanz für die bayerische Rechtslage. Hintergrund des Verfahrens ist ein Milchviehbetrieb in der Grenzregion zwischen Baden-Württemberg und Bayern mit Flächen in beiden Ländern und Sitz in Baden-Württemberg, dessen gesamtes Gebiet die jeweiligen Kriterien für eine Förderung nach ELER-VO erfüllt. Der Betrieb erhält bislang nur für Flächen in Baden-Württemberg die Förderung. Denn für beide Länder ist Fördervoraussetzung sowohl Sitz als auch die Lage der Flächen im jeweiligen Land. Der Generalanwalt ist der Auffassung, dass die Zuständigkeit einer nationalen Behörde auf die Flächen im Zuständigkeitsbereich der Behörde begrenzt werden darf. Es sei jedoch unzulässig, den Sitz des Betriebs als weiteres Förderkriterium hinzuzufügen, da es den Mitgliedsstaaten obliegt die zuständige Behörde für Geltendmachung zu bestimmen.
EuGH-Entscheidung zu verspäteter Meldung des Rinderauftriebs im Falle eines österreichischen Landwirts
Der EuGH hat am 19.09.2024 in der Rechtssache C-350/23 entschieden, dass eine verspätete Meldung des Auftriebs von Rindern auf Sommerweiden nicht als fehlerhafte Eintragung in die elektronische Tierdatenbank zu werten ist und nicht zwingend zu einer Verwaltungssanktion führt. Der Fall betraf einen österreichischen Landwirt, der seine Rinder nach Ablauf der in der Verordnung über die Kennzeichnung von Rindern festgelegten Frist gemeldet hatte. Infolgedessen kürzte die Behörde die gekoppelte Beihilfe und verhängte eine Verwaltungssanktion. Das vorlegende Gericht wollte vom EuGH wissen, ob eine verspätete Mitteilung der Tierbewegungen dazu führt, dass die betreffenden Rinder als "nicht ermittelt" gelten, was den Verlust der Beihilfefähigkeit zur Folge hätte. Der EuGH stellte fest, dass eine verspätete Meldung nicht als fehlerhafte Eintragung in die elektronische Tierdatenbank gewertet werden kann, sodass der Status der Tiere als "nicht ermittelt" gilt, was den Verlust der Beihilfefähigkeit der Tiere zur Konsequenz hat. Darüber hinaus entschied der Gerichtshof, dass eine Verwaltungssanktion nur dann verhängt werden darf, wenn die zuständige Behörde dem Begünstigten bereits ihre Absicht mitgeteilt hatte, eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen, oder ihn über einen festgestellten Verstoß informiert hatte. Dies war im vorliegenden Fall nicht geschehen. Das Urteil verdeutlicht, dass Sanktionen und Beihilfekürzungen im Rahmen der EU-Agrarförderung nur unter klar definierten Bedingungen zulässig sind.
ERH kritisiert Wirksamkeit der GAP(-Strategiepläne)
Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat am 30.09.2024 einen Sonderbericht veröffentlicht, der die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU für den Zeitraum 2023 - 2027 bewertet. Die aktuelle GAP sei zwar "grüner", aber trotz der erklärten Ziele, den Umwelt- und Klimaschutz stärker zu berücksichtigen, zeige die Analyse, dass die nationalen GAP-Strategiepläne der Mitgliedstaaten keine signifikanten Verbesserungen im Hinblick auf Umwelt-/Biodiversitäts- und Klimaschutz gegenüber früheren Perioden aufweisen. Der ERH hat die Strategiepläne der Mitgliedstaaten für die GAP 2023 - 2027 hinsichtlich ihrer Fähigkeit bewertet, eine solide Grundlage für eine grünere Ausrichtung der GAP zu schaffen. Obwohl die Pläne ökologischer als im vorherigen Zeitraum seien, entsprächen sie nicht den ambitionierten Umwelt- und Klimazielen der EU und wiesen Defizite in der Bewertung der Umweltleistung auf. Laut dem Bericht nutzen die Mitgliedstaaten (stattdessen) ihren Gestaltungsspielraum häufig, um Umweltanforderungen zu lockern oder hinauszuzögern, z.B. wurden Konditionalitätsanforderungen im Hinblick auf die Fruchtfolge gelockert. Die sog. "grüne Architektur" der GAP-Verordnung bietet den Mitgliedstaaten theoretisch die Möglichkeit, umwelt- und klimabezogene Maßnahmen stärker voranzutreiben. Allerdings wurde dieses Potenzial in den untersuchten Plänen nur teilweise ausgeschöpft. Darüber hinaus seien die Pläne nicht gut auf die Ziele des europäischen Green Deals abgestimmt. Zum einen sind die Ziele des Green Deals nicht in die GAP-Gesetzgebung integriert worden und zum anderen fehlen quantifizierte Schätzungen der Mitgliedstaaten zum Beitrag der GAP-Pläne zu diesen Zielen. Die von der Kommission gesteckten Ziele zum Ökolandbau (25 % Ökofläche bis 2030) seien sehr ambitioniert und schwer zu erreichen. Der ERH empfiehlt daher der Kommission, den Austausch zu bewährten umweltschonenden Praktiken (Best Practice) zu fördern, den Beitrag der GAP zu den Zielen des Green Deals klarer zu schätzen und den Überwachungsrahmen der GAP weiterzuentwickeln, um Klima- und Umwelterfolge besser nachzuweisen. Deutschland wird im Bericht bezüglich der Öko-Regelungen explizit erwähnt. Die Rechnungsprüfer gehen davon aus, dass sich sowohl eine hohe Inanspruchnahme als auch die Erfüllung der ambitionierten Ziele als schwer erreichbar erweisen werden.
ERH äußert Zweifel an Wirksamkeit der EU-Förderung für den ökologischen Landbau
Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 23.09.2024 einen Bericht, der Zweifel an der Wirksamkeit der EU-Förderung für den ökologischen Landbau äußert. Trotz der Bereitstellung von rund 12 Mrd. € zwischen 2014 bis 2022 konnte die Bio-Branche nicht ausreichend profitieren. Die Strategie der EU weise erhebliche Lücken auf und das Ziel, bis 2030 25 % der Agrarflächen ökologisch zu bewirtschaften, werde voraussichtlich verfehlt. Bislang habe nur Österreich 25 % ökologischen Landbau erreicht. Die Prüfer kritisierten, dass der Bio-Sektor weder klare Ziele noch eine Vision über 2030 hinaus habe. Sie stellen die EU-Strategie in diesem Bereich ganz allgemein infrage: Auch wenn der derzeitige Aktionsplan von 2022 eine Verbesserung gegenüber dem vorherigen von 2014 darstelle, fehlten darin wichtige Elemente. So enthalte auch der aktuelle Plan weder angemessene und quantifizierbare Ziele für den Öko-Sektor noch Möglichkeiten zur Messung der Fortschritte. Darüber hinaus weisen die Prüfer darauf hin, dass es zurzeit keine strategische Vision für die Zeit nach 2030 gibt, die der Branche eine solide Planung für eine erfolgreiche Zukunft ermöglichen würde. Hauptkritikpunkt ist, dass bei der GAP-Förderung Umwelt- und Marktziele oft ausgeblendet werden. So könnten Landwirte auch dann EU-Mittel erhalten, wenn sie keinen Fruchtwechsel durchführen oder Tierschutzstandards nicht einhalten – beides Grundprinzipien des ökologischen Landbaus. Außerdem sei es gängige Praxis, Genehmigungen für die Nutzung von konventionellem Saatgut im Öko-Anbau zu erteilen. Darüber hinaus fehle es an geeigneten Instrumenten, um zu messen, wie vorteilhaft der Öko-Landbau tatsächlich für die Umwelt sei. Während die ökologisch bewirtschaftete Fläche zunahm, seien die Markt- und Umweltziele der GAP-Förderung unzureichend. Gemeinsam mit dem Bericht wurde auch eine Antwort der Kommission auf die Empfehlungen des ERH veröffentlicht.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Umsetzung des EU-Schulprogramms
Die Kommission hat am 02.10.2024 im Rahmen einer Konsultation einen Entwurf für eine delegierte Verordnung veröffentlicht, die Änderungen der Verordnung (EU) 2017/40 betrifft, um die Umsetzung des Schulprogramms der EU für die Bereitstellung von Obst, Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen zu verbessern. Ziel dieser Änderungen ist es, den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern und gleichzeitig die Wirksamkeit der Überwachung sicherzustellen. Zu den wichtigsten Anpassungen gehört die Streichung bestimmter nicht essenzieller Berichtspflichten, wie etwa die Angaben zum durchschnittlichen Preis der Portionen und die detaillierte Auflistung der beteiligten Behörden und Interessengruppen. Darüber hinaus sollen andere Berichtspflichten, wie beispielsweise die Häufigkeit der Lieferungen, vereinfacht werden. Diese Änderungen wurden nach Konsultationen mit Experten aus den 27 Mitgliedstaaten vorgenommen, die im Mai, Juni, Juli und August 2024 im Rahmen der Sitzungen der Expertengruppe für Agrarmärkte diskutiert wurden. Rückmeldungen sind möglich bis zum 30.10.2024. Die Annahme durch die Kommission ist für das 3. Quartal 2024 vorgesehen.
Kommission verleiht Organic Award – "Bester-Bio-Landwirt" kommt aus Bayern
Agrarkommissar Wojciechowski hat im Rahmen des EU-Ökotages am 23.09.2024 den Titel "Bester Bio-Landwirt" an Herrn Benny Schöpf verliehen. Herr Schöpf ist Betriebsleiter des "Kartoffelkombinats", einer genossenschaftlich organisierten solidarischen Landwirtschaft zwischen München und Augsburg. Aus deutscher Sicht ist noch die Verleihung des Titels "beste Bio-Stadt" an die Hansestadt Bremen erwähnenswert. Die Stadt wird ausgezeichnet, da unter anderem mehr als 30 % der landwirtschaftlichen Betriebe Bio-zertifiziert sind und das gesamte kommunale Catering bis 2025 auf 100 % Bio umgestellt werden soll. Somit gehen final zwei der acht vergebenen Auszeichnungen nach Deutschland. Die EU-Organic Awards werden gemeinsam von der Kommission, dem EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, Copa-Cogeca (EU-Bauern- und Genossenschaftsverbände) und IFOAM Organics Europe (Internationale Vereinigung für Ökolandbau) organisiert. In der Jury sind auch das Europäische Parlament und der Rat vertreten.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 6/2024 sowie erstes Halbjahr 2024
Die Kommission hat am 27.09.2024 ihren Monats- und Halbjahresbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Juni und das gesamte erste Halbjahr von 2024 veröffentlicht. Im Juni 2024 belief sich der Überschuss der EU im Agrar- und Lebensmittelhandel auf rund 6 Mrd. € und lag damit 10 % unter dem Wert vom Mai 2024. Im ersten Halbjahr von 2024 erreichte der Überschuss rund 34 Mrd. € (+ 1.5 Mrd. € zum Vorjahreszeitraum). Die Ausfuhren beliefen sich im Juni 2024 auf rund 19 Mrd. €. Im Zeitraum Januar bis Juni 2024 beliefen sich die Ausfuhren auf rund 116 Mrd. € (+ 1 % zum ersten Halbjahr 2023). Die Importe beliefen sich auf rund 13 Mrd. €. Im ersten Halbjahr 2024 beträgt der kumulierte Wert 83 Mrd. €, was stabil dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die kumulierten EU-Ausfuhren nach China (- 689 Mio. €/- 9 %) verzeichneten zwischen Januar und Juni den stärksten Wertrückgang. Dies ist auf einen Rückgang bei Hauptausfuhrprodukten in den Ausfuhrmengen und Preisen für Schweinefleisch, Getreideverarbeitungen und Milchprodukten zurückzuführen. Während bei Schweinefleisch (- 2 %) und Milchprodukten (- 4 %) ein leichter Rückgang in den EU-Gesamtausfuhren zu verzeichnen ist, so ist der Rückgang bei Getreideausfuhren (- 14 %) und Pflanzenölexporte (- 36 %) drastisch im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres. Gesamt betrachtet exportiert die EU eine ganze Bandbreite an Produkten, wobei Getreidezubereitungen und Mahlerzeugnisse, Milcherzeugnisse sowie Wein und Weinerzeugnisse rund 23 % der Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU ausmachen. Die Einfuhr von Getreideprodukten (- 1,7 Mrd. €/- 26 %) ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar - Juni am stärksten zurück, was auf einen Rückgang der Einfuhrmengen (- 8 %) und Weltmarktpreise (- 20 %) zurückzuführen ist. Ebenso ist ein Importrückgang um rund 2,1 Mrd. € (- 18 %) bei Eiweißpflanzen und Ölsaaten aufgrund niedrigerer Preise zu vermerken.
Kommission veröffentlicht Kurzfristige Aussichten für EU-Agrarmärkte - Herbst 2024
Die Kommission hat am 08.10.2024 ihren kurzfristigen Ausblick für die EU-Agrarmärkte für den Herbst 2024 veröffentlicht. Der kurzfristige Ausblick für die Agrarmärkte wird dreimal jährlich veröffentlicht und basiert auf den neuesten Daten und Informationen von Marktexperten der Kommission. Die Agrarmärkte zeigen einen positiven Trend hin zu einer Stabilisierung, auch wenn aktuelle Unsicherheiten im Markt bestehen bleiben, besonders durch wetterbedingte Herausforderungen, gesundheitlichen Druck im Tiersektor und ein schwieriges Handelsumfeld. Seit der letzten Prognose (Frühjahr 2024) gab es Preisrückgänge bei den Düngemittel- und Energiepreisen, die sich weiter stabilisieren, aber noch weit über Vorkrisenniveau liegen. Ebenso befindet sich die Lebensmittelpreisinflation mittlerweile auf einem moderaten Niveau von + 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Trotz dieser positiven Tendenzen belasten die geringeren Getreideerträge und die Auswirkungen extremer Wetterereignisse die Erzeuger. Weitere Risiken ergeben sich aus geopolitischen Entwicklungen wie dem Konflikt in der Ukraine und der Situation im Nahen Osten, die den Handel und die Logistik weiter beeinflussen. Die Stabilisierung der Lebensmittelpreise seit März 2023 setzte sich über den Sommer 2024 fort, dennoch sind die Preise stark erhöht im Vergleich zum Vorkrisenniveau (+ 32 % seit 2020). Es gab keine weiteren externen Faktoren für einen Anstieg der Lebensmittelinflation. Die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise sind seit der letzten Prognose rückläufig, bleiben jedoch auf einem hohen Niveau. Die Preissenkungen wurden bisher nur langsam an die Verbraucher weitergegeben. Preisentwicklungen innerhalb einzelner Lebensmittelkategorien fallen sehr unterschiedlich aus. Durch die moderate Inflation und die vorsichtig optimistischen Wachstumsaussichten sei ein erhöhtes Konsumverhalten im kommenden Jahr denkbar. Landwirte sind weiterhin mit hohen Betriebsmittelkosten konfrontiert, auch wenn diese im Jahr 2024 leicht zurückgegangen sind (1. Quartal 2024: - 0,8 % und 2. Quartal 2024: - 1,3 %). Entgegen den Erwartungen des Frühjahrsberichts kam es zu einem stärkeren Anstieg der Gaspreise über den Sommer. Die Ölpreise werden hingegen als stabil für 2025 erwartet, während die Preise für Düngemittel und Futtermittel im Jahr 2024 sich auf hohem Niveau stabilisiert haben. Die Wetterbedingungen im Jahr 2024 waren durch extreme Hitzeperioden und Überflutungen geprägt, was zu Ernteausfällen in mehreren Regionen führte. Osteuropa war 2024 besonders von geringen Niederschlägen und hohen Temperaturen betroffen.
Kommission veröffentlich Infos zu pflanzlichem Proteindefizit in der EU
Die Kommission hat am 08.10.2024 eine umfassende Übersicht über die Situation des Marktes für pflanzliche Proteine im Jahr 2023/24 veröffentlicht, um auf das pflanzliche Proteindefizit in der EU aufmerksam zu machen. Die Kommission berichtet, dass der europäische Ackerbausektor insgesamt 64 Mio. t Rohprotein lieferte, wobei der Großteil aus Raufutter, gefolgt von Getreide und Ölsaaten stammt. Lediglich 1,1 Mio. t entfielen auf trockene Leguminosen. Diese Menge deckt nicht den gesamten Bedarf der EU in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und Industrie. Um das Defizit auszugleichen, importiert die EU zusätzlich 19 Mio. t pflanzliches Rohprotein. Bereits im Jahr 2018 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über pflanzliche Proteine in der EU. Um das Defizit weiter zu reduzieren und die Widerstandsfähigkeit des Ernährungssystems zu stärken, kündigte die Kommission in ihrer Mitteilung zur Ernährungssicherheit an, die bisherigen politischen Prioritäten zu überprüfen. Ziel dieser Überprüfung ist es, sowohl das Angebot als auch die Nachfrage im Bereich Futtermittel und Lebensmittel in den Blick zu nehmen. In diesem Rahmen hat die Kommission Informationsblätter erstellt, die Daten zum Proteinbedarf und -angebot liefern, sowie Berichte zu den Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die darauf abzielen, das Defizit bei pflanzlichen Proteinen zu verringern. Darüber hinaus werden die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der EU im Bereich der Proteine beschrieben, um aufzuzeigen, welche Initiativen die M ergreifen, um ihre Proteinpolitik weiterzuentwickeln. Zusätzlich wurde eine Studie zur Diversifizierung der Eiweißquellen im Futtermittelbereich veröffentlicht, um weitere Lösungsansätze für das Proteinangebot in der EU zu fördern.
Kommission veröffentlicht Tool und Bericht zu Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die EU-Agrarmärkte
Die Kommission stellt seit Mai 2022 ein fortlaufend aktualisiertes Dashboard zum Einfluss des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf die weltweiten und europäischen Agrarmärkte zur Verfügung. Ebenso wird den Mitgliedsstaaten der angefügte Bericht mit Datensätzen bis Ende September 2024 über den EU-Getreidemarkt und Ölsaatenmarkt im Kontext der ukrainischen Importe von der Kommission bereitgestellt. Aus dem Bericht geht hervor, dass zu Beginn des Krieges 2022 besonders in den EU-Nachbarländer der Ukraine deutlich erhöhte Importe aus der Ukraine zu verzeichnen waren, während sich im Jahr 2024 die Importe gerade bei Getreide auf westeuropäische Länder (Spanien, Italien) konzentrieren. Die Gesamtimportmenge der EU-Staaten bei Getreide und Ölsaaten hat sich im Zeitraum des Krieges nur unwesentlich verändert mit jahreszeitlichen Schwankungen. Die Importländerveränderung und länderspezifischen Einfuhrmengenverschiebungen sind hier somit am auffälligsten. Die Weltmarktpreise bei Getreide und Ölsaaten haben sich weitestgehend nach der Spitze im Frühjahr/Sommer 2022 wieder normalisiert auf Vorkriegsniveau. Das Dashboard stellt im Rahmen des Agri-Food Datenportals die Veränderungen bei Inputpreisen, Outputpreisen, Handel sowie der Weltproduktion im Fünfjahreszeitraum dar. Ausgewählte Statistiken über die Auswirkungen auf die Preise von Getreide und Ölsaaten werden ebenfalls dargestellt. Für die wichtigsten Produktkategorien stehen eine Reihe von Diagrammen zur Analyse der EU- und Welterzeugung und der Lagerbestände zur Verfügung.
EUROSTAT veröffentlicht Daten zur Lebensmittelverschwendung
Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) hat am 27.09.2024 aktuelle Daten zur Lebensmittelverschwendung in der EU für das Jahr 2022 veröffentlicht. Laut Angaben der Kommission wird im Jahr 2024 ein Drittel der weltweiten Nahrungsmittelproduktion durch Lebensmittelverschwendung verloren gehen. Demnach entstehen pro Einwohner/Jahr in der EU rund 132 kg Lebensmittelabfälle was einer Gesamtmenge von rund 59 Mio. t entspricht. Der deutsche Wert pro Einwohner/Jahr liegt bei rund 129 kg Lebensmittelabfällen mit einer Gesamtmenge von rund 11 Mio. t. Diese Abfälle beinhalten sowohl essbare als auch nicht essbare Teile der Lebensmittel. Der größte Anteil der Lebensmittelverschwendung entfiel auf private Haushalte, die 54 % des gesamten Abfallaufkommens verursachten, was etwa 72 kg pro Einwohner (Deutschland: 75 kg/EW) entspricht. Die restlichen 46 % der Lebensmittelabfälle entstanden entlang der vorgelagerten Lieferkette.
EUROSTAT analysiert EU-Agrar-/Lebensmittelpreise für das 2. Quartal/2024
Eine aktuelle Analyse zu Agrar-/Lebensmittelpreisen in der EU für das 2. Quartal 2024 veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sanken die durchschnittlichen Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse um - 3 % und für Betriebsmittel (Energie, Düngemittel und Futtermittel) um - 7 %. Diese Preisrückgänge sind jedoch weniger stark ausgeprägt als in den beiden vorangegangenen Quartalen. Die aktuellen Entwicklungen spiegeln eine Rückkehr zu den ruhigeren Preisniveaus vor 2021 wider, nachdem es in den letzten Jahren zu starken Preisanstiegen gekommen war. Aus deutscher Perspektive blieben die durchschnittlichen Preise im 2. Quartal 2024 für landwirtschaftliche Erzeugnisse relativ stabil mit teilweise großer Differenzierung zwischen einzelnen Produkten im Vergleich zum Vorjahresquartal und für Betriebsmittel (Energie, Düngemittel und Futtermittel) sanken die Preise im selben Zeitraum um - 6 %.
Massimiliano Giansanti wird neuer COPA-Präsident
Der Dachverband der europäischen Bauernverbände COPA hat am 27.09.2024 Massimiliano Giansanti (Confagricoltura, Italien) für die nächsten zwei Jahre zum neuen Präsidenten gewählt. Zuvor war der 50-jährige Italiener seit 2017 Präsident von Confagricoltura, dem italienischen Landwirtschaftsverband für große Betriebe. Er tritt die Nachfolge von Christiane Lambert (Frankreich) an, die nach vier Jahren im Amt nicht erneut kandidierte. Sie bezeichnete in ihrer Abschiedsrede die Entscheidung zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfs als positives Zeichen, dass der Agrarsektor in Brüssel im Sinne der Bauern wieder mehr Gehör findet. Massimiliano Giansanti, ein geborener Römer, ist landwirtschaftlicher Unternehmer und bewirtschaftet mit seiner Familie Betriebe bei Rom, Parma und Viterbo. Seine Unternehmen sind spezialisiert auf Getreide, Kiwis, Milchprodukte, die Produktion von Solarenergie und die Erzeugung von Parmigiano Reggiano. Neben Herrn Giansanti wurden sechs Vizepräsidenten gewählt. Zum ersten der sechs Vizepräsidenten von Copa ist der ehemalige österreichische Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich gewählt worden. Massimiliano Giansanti nennt folgende Prioritäten seiner Amtszeit: eine starke Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit angemessenem Budget, eine gerechtere Lebensmittelkette, eine kohärente Handelspolitik, ein neuer Ansatz für den Grünen Deal und ein starker Fokus auf Innovation. Sein übergeordnetes Ziel sei die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie das Einkommen und die Attraktivität des Landwirtschaftssektors. Der Italiener gilt als Befürworter der Einführung von "Spiegelklauseln" in Freihandelsabkommen, um sicherzustellen, dass Agrarimporte aus Drittländern denselben hohen EU-Standards für Lebensmittelsicherheit und Arbeitsbedingungen wie EU-Güter entsprechen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützte Herrn Giansanti ausdrücklich.
EEA veröffentlicht Briefing mit biodiversitätsfördernden Praktiken für Landwirte
Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat am 22.10.2024 ein sog. Briefing mit dem Titel "Lösungen zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Ökosysteme Europas" mit konkreten Handlungsoptionen für Landwirte veröffentlicht. Das Briefing mit evidenzbasierten Beispielen zeigt, dass biodiversitätsfördernde Praktiken sowohl der Landwirtschaft als auch der Natur zugutekommen, indem sie lokale Ökosysteme wiederherstellen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen wie Dürren und Überschwemmungen erhöhen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen verbessern Landwirte den Zustand "halbnatürlicher" Lebensräume (Kulturlandschaften). Gleichzeitig fördern sie eine nachhaltige Boden- und Wasserbewirtschaftung, was Bestäuber sowie alle anderen Arten sowie ihre Lebensräume unterstütze. Gesunde Ökosysteme seien entscheidend für die Nahrungsmittelproduktion und die Resilienz ländlicher Gemeinschaften, da Biodiversität entscheidend zur Ernährungssicherheit beitrage. Zu allen Punkten sind in dem Beitrag Bezüge zu Best-Practice-Beispielen aus EU-Mitgliedsstaaten und wissenschaftlichen Studien angegeben.
Europabericht Nr. 09/2024 vom 25.10.2024 (PDF; 1,15 MB) externer LinkWeitere Europaberichte
Designierte Kommissare für Landwirtschaft und Ernährung, Fischerei, Tierwohl, Umwelt, Klima sowie Tourismus
Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat am 17.09.2024 ihren Personalvorschlag für das Kollegium der Kommission 2024 – 2029 vorgestellt (siehe weiteren Beitrag in der Rubrik „Politische Schwerpunkte“ in diesem EB). Der Bereich Landwirtschaft, Tierwohl, Umwelt und Klima sind im Wesentlichen den vier designierten Kommissaren Christophe Hansen (Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung; EVP/LUX), Olivér Várhelyi (Kommissar für Gesundheit und Tierwohl; Patrioten für EU-nahe/HUN), Teresa Ribera (Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Übergang und Kommissarin für Wettbewerb; S&D/ESP), Jessika Roswall (Kommissarin für Umwelt, Wassersicherheit und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft; EVP/SWE) und Wopke Hoekstra (Kommissar für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum; VP/NLD) zugeordnet. Der Mission Letter des Agrarkommissars erwähnt „Ernährungssicherheit“ und betont die „Stärkung der Ernährungssouveränität“ sowie die „Diversifizierung und Reduktion kritischer Importe und Rohstoffe“. Die ihm zugeordnete Generaldirektion ist die GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI). Die Ländliche Entwicklung fällt somit erneut dem Portfolio des Agrarkommissars zu, wenngleich es mit Raffaele Fitto (ECR/IT) einen Exekutiv-Vizepräsidenten für Kohäsion und Reformen geben soll. Der designierte Agrarkommissar Christophe Hansen soll für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Agrarsektors sorgen und in den ersten 100 Tagen der neuen Legislatur auf der Basis der Ergebnisse des Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft eine Vision für die Zukunft der Landwirtschaft in Europa erarbeiten, in Vorbereitung für den Kommissionsvorschlag der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028. Die Lebensmittelsicherheit, darunter wichtige Gesetze für den Agrarsektor wie neue Züchtungstechniken und Pflanzenschutzmittel, verbleibt im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitskommissars. Dieser wird auch für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sowie die Verbesserung der „Nachhaltigkeit, Sicherheit und Erschwinglichkeit der Nahrungsmittelproduktion“ verantwortlich sein, mit einem Fokus auf Bio-Produktion und Biokontrolle. Der Forst bzw. der Wald sowie dessen Bewirtschaftung wird in keinem der Mission Letters erwähnt. Costas Kadis (parteilos/CYP) wird Kommissar für Fischerei und Ozeane. Er soll den ersten Europäischen Pakt für die Ozeane vorstellen. Apostolos Tzitzikostas (EVP/GRC) wird Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus.
Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft – Vorstellung Abschlussbericht
Prof. Strohschneider (Vorsitzender) hat am 04.09.2024 das Ergebnis des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft in Brüssel vorgestellt und den Abschlussbericht an die Kommissionspräsidentin von der Leyen im Rahmen einer Pressekonferenz übergeben. Der Dialog wurde von der Kommissionspräsidentin im September 2023 bereits im Vorfeld der Bauernproteste aufgrund einiger umstrittener Kommissionsvorschläge im Bereich Landwirtschaft angekündigt. Im Januar 2024 wurde das Gremium aus 29 Stakeholdern aus dem Bereich Land-/Lebensmittelwirtschaft sowie Umwelt-/Verbraucherschutz eingesetzt. In den vergangenen sieben Monaten fanden sieben Plenarsitzungen und über 100 Arbeitsgruppensitzungen statt, bis es zu einer Einigung über ein Abschlusspapier kam. In seinen Empfehlungen berücksichtigt das Gremium, dass die Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungssysteme unweigerlich Interessenkonflikte und komplexe Zielspannungen mit sich bringt, die nur durch Kompromissfindung bearbeitet werden können. Dies erfordert einen soliden Ausgangspunkt sowie gemeinsame Grundlagen und Absichten für die Weiterentwicklung des Sektors, die in zehn für die Politik leitenden Prinzipien zusammengefasst werden. Das Gremium empfiehlt v. a., die Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelwertschöpfungskette, die Entwicklung eines neuen Ansatzes zur Verwirklichung von Nachhaltigkeit sowie eine zielgerichtete Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf den Weg zu bringen. Das derzeitige Konzept der GAP müsse angepasst werden, um aktuellen und künftigen Herausforderungen gerecht zu werden und die laufende Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungssysteme in eine nachhaltigere, wettbewerbsfähigere, profitablere und vielfältigere Zukunft zu beschleunigen. Dies ist entscheidend, um die GAP zukunftsfähig für Erweiterungsprozesse der EU zu machen. Die Einkommenssicherung der Landwirte ist zu gewährleisten und Junglandwirte sowie kleine Betriebe sollen gezielter gefördert werden. Auf Basis von Anreizen sind gesellschaftliche Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Tierwohl zu fördern und Rahmenbedingungen für lebenswerte ländliche Räume zu schaffen. Die Arbeit des Gremiums soll weitergehen in Form eines „Beirates“ („EU Board for Agrifood“). Die Kommissionspräsidentin möchte in den ersten 100 Tagen der neuen Legislatur Leitlinien vorstellen und dabei das Ziel der Einkommenssicherung der Landwirte sowie deren Wettbewerbsfähigkeit, ihre Position in der Wertschöpfungskette und das gute Miteinander zwischen Erzeugung und Klima-/Umweltschutz verankern sowie den Bürokratieabbau vorantreiben.
Tagung informeller Agrarrat, 08 – 10.09.2024, Budapest
Die EU-Agrarminister trafen sich vom 08 – 10.09.2024 in Budapest und tauschten sich neben einem umfangreichen Kulturprogramm in einer ersten offiziellen Debatte über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 aus. Für Deutschland nahm Alin Swantje Nielson teil. Bundesminister Cem Özdemir ist wie viele seiner Länderkollegen auf Anraten der Kommissions-Präsidentin dem Ratstreffen ferngeblieben. Gleiches gilt auch für Agrarkommissar Janusz Wojciechowski, der von Generaldirektor Wolfgang Burtscher vertreten wurde. Hintergrund ist die kritische Haltung gegenüber der Politik des ungarischen Ministerpräsidenten Orban. Die ungarische Präsidentschaft überschrieb die Auftaktdebatte über eine auf die Landwirte ausgerichtete GAP nach 2027 folgendermaßen: „Auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen, krisensicheren, nachhaltigen, landwirtsfreundlichen und wissensbasierten zukünftigen EU-Landwirtschaft.“ Intensive Verhandlungen zur Festlegung der Ratsschlussfolgerungen zur GAP nach 2027 sind für den Herbst 2024 geplant. Ein zentraler Punkt wird sein, die verschiedenen nationalen Interessen auszugleichen und eine zukunftsfähige, nachhaltige Agrarpolitik zu gestalten, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird.
G20-Agrarministertreffen in Brasilien
Die G20-Agrarminister kamen am 12./13.09.2024 in Chapada dos Guimarães, Brasilien, zusammen, um zu beraten, wie die Resilienz und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und Lebensmittelsysteme gestärkt werden können. Im Fokus der Gespräche standen zentrale Herausforderungen und Lösungsansätze zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs), insbesondere in Bezug auf Armut, Hunger, Ernährungssicherheit und Umweltschutz.
Industrieemissionsrichtlinie tritt in Kraft
Die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emission Directive = IED) trat am 04.08.2024 in Kraft. Im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Grünen Deals, die Umweltverschmutzung auf null zu reduzieren, zielt die neue Richtlinie über Industrie- und Tierhaltungsemissionen darauf ab, die Emissionen in Luft, Wasser und Boden von großen Industrieanlagen und großen Schweine- und Geflügelbetrieben zu verringern. Rinderhaltende Betriebe sind bislang nicht betroffen. Bis 2026 muss die Kommission allerdings überprüfen, wie am besten mit Emissionen aus der Rinderhaltung umgegangen werden soll. Die Kommission überprüft und bewertet bis 2028 (und anschließend alle fünf Jahre) die Umsetzung der Richtlinie. Schweinehaltende Ökobetriebe und Öko-Mischbetriebe (Schweine/Geflügel) sind von der Richtlinie ausgenommen. Bis 2050 sollen durch die Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe um bis zu 40 % im Vergleich zu 2020 reduziert werden. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 01.07.2026 Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften an die überarbeitete Richtlinie anzupassen.
Naturwiederherstellungsverordnung tritt in Kraft
Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) trat am 18.08.2024 in Kraft. Bis Ende Juli 2026 muss jedes Land einen nationalen Plan dazu vorlegen, wie es die Ziele der Verordnung auf seinem Territorium erreichen will. Im Anschluss plant die Kommission diese bis Anfang 2027 zu bewerten. Die Mitgliedstaaten haben dann noch einmal ein halbes Jahr Zeit, um ihre Pläne zu veröffentlichen. Insgesamt soll eine Renaturierung von insgesamt 20 % aller Land- und Meeresflächen der EU bis 2030 und eine Wiederherstellung von 100 % der geschädigten Ökosysteme bis 2050 erreicht werden. Konkret bedeutet dies, dass bereits für das erste Zwischenziel knapp 30 % der Torfmoore wiederhergestellt und 25 % wiedervernässt werden müssen – Zahlen, die auch landwirtschaftlich genutzte Flächen betreffen. Bis 2050 muss die Wiederherstellungsrate dann bei 50 % und der wiedervernässte Anteil bei einem Drittel liegen. Die Wiedervernässung von Torfmooren, die landwirtschaftlich bewirtschaftet werden, bleibt allerdings freiwillig. Die Pläne der Mitgliedstaaten müssen vor Fristablauf 2050 zweimal angepasst werden: vor 2032 und vor 2042. Die Kommission hat nun rund dreieinhalb Monate Zeit, um einen Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zu erarbeiten, der das Format für die nationalen Umsetzungspläne festlegt.
Kommission erhöht mögliche Vorschüsse im Rahmen der GAP
Die Kommission hat am 13.09.2024 die EU-Mitgliedstaaten ermächtigt, höhere Vorschüsse aus den Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Landwirte auszuzahlen, um ggf. deren Liquiditätsprobleme zu lindern bzw. diesen vorzubeugen. Diese Maßnahme ermöglicht es den Landwirten, ab dem 16.10.2024 bis zu 70 % ihrer Direktzahlungen im Voraus zu erhalten, anstelle der bisherigen 50 %. Ebenso können die Vorauszahlungen für flächen- und tierbezogene Maßnahmen der sog. 2. Säule der GAP auf bis zu 85 % erhöht werden, statt der üblichen 75 %. Es obliegt den Mitgliedstaaten davon Gebrauch zu machen oder nicht. Hintergrund dieser Entscheidung sind Liquiditätsprobleme, die einige Landwirte aufgrund von extremen Wetterereignissen, hohen Zinssätzen und steigenden Preisen für landwirtschaftliche Betriebsmittel und Rohstoffe haben. Mehrere Mitgliedstaaten hatten die Kommission um diese Unterstützung gebeten.
Zwischenbericht Amtszeit Agrarkommissar Janusz Wojciechowski
Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat am 25.07.2024 einen Zwischenbericht über seine bisherige Amtszeit (2019 – 2024) veröffentlicht, der eine Auswahl der wichtigsten Aktivitäten und Erfolge seiner Amtszeit enthält: die Aufstockung der EU-Agrarfonds für den Zeitraum 2021 – 2027, die Krisenreaktion während der Pandemie, die Reaktion zur Unterstützung der vom Krieg Russlands in der Ukraine betroffenen Landwirte in der EU, Maßnahmen gegen die Krise gegen übermäßige Agrarimporte aus der Ukraine, den politischer Kompromiss zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die Vereinfachung der GAP unter Berücksichtigung der Belange der Landwirte und die intensive und wirksame Absatzförderung für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in der EU, um nur einige zu nennen.
Ukraine: Notbremse für Einfuhr von Honig ausgelöst
Die Zollkontingente aus der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) werden ab 21.08.2024 auch für die Einfuhr von Honig aus der Ukraine in die EU wieder eingeführt. Die überarbeiteten autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs), die seit dem 06.06.2024 in Kraft sind, sehen eine Notbremse für sieben landwirtschaftliche Produkte (Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Grütze und Honig) vor, die automatisch ausgelöst wird, wenn die Einfuhrmengen die durchschnittlichen jährlichen Importe erreichen, die zwischen dem 01.07.2021 und dem 31.12.2023 verzeichnet wurden. Bei Honig liegt dieser Durchschnitt bei rund 44.418 t. In Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1392 ist festgelegt, dass die Kommission, sobald diese Mengen erreicht sind, 14 Tage Zeit hat, um das entsprechende Zollkontingent aus der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine wieder einzuführen. Da die Honigimporte aus der Ukraine seit Anfang 2024 bereits über den im Zollkontingent der vertieften und umfassenden Freihandelszone festgelegten Mengen liegen, werden zusätzliche Einfuhren mit sog. Meistbegünstigungszöllen belegt. Ab dem 01.01.2025 und bis zum 05.06.2025 wird ein neues Zollkontingent eingeführt, das fünf Zwölfteln des für das Auslösen der Notbremse festgelegten Schwellenwerts entspricht. Für Honig wird das Volumen dieser neuen Quote auf rund 18.507 t festgesetzt. Die Einfuhren von ukrainischem Honig in die EU waren in den letzten fünf Jahren mit durchschnittlich rund 49.000 t pro Jahr relativ stabil.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-Lebensmittelhandels 4/2024
Die Kommission hat am 25.07.2024 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für April 2024 veröffentlicht. Im April 2024 belief sich der Überschuss der EU im Agrar- und Lebensmittelhandel auf 50 Mrd. € und lag damit immer noch 4 % über dem Wert von April 2023, obwohl er im Vergleich zum Vormonat um 25 % zurückging. Die Ausfuhren beliefen sich auf rund 20 Mrd. €, was vor allem auf den Preisanstieg bei Oliven und Olivenöl zurückzuführen ist. Die Importe beliefen sich auf rund 15 Mrd. €. Mit einem Anstieg um 829 Mio. € stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten am stärksten, was vor allem auf die hohen Preise für Oliven und Olivenöl zurückzuführen ist. Diese Erzeugnisse treiben die gesamten Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU mit einem wertmäßigen Anstieg von 62 % im Vergleich zu 2023 an. Die Agrar- und Lebensmittelimporte der EU erreichten im April rund 15 Mrd. €, was einem Anstieg von 10 % gegenüber dem Vormonat entspricht, der hauptsächlich auf die hohen Kakaopreise zurückzuführen ist. Die kumulierten Importe von Januar bis April 2024 belaufen sich auf rund 55 Mrd. € und bleiben damit stabil gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2023. Die Getreideeinfuhren gingen mit einem Rückgang um 1,5 Mrd. € (- 33 %) am stärksten zurück, was auf einen Rückgang der Einfuhrmengen und der Weltmarktpreise zurückzuführen ist. Ein ähnlicher Rückgang um 1,3 Mrd. € war bei Ölsaaten und Eiweißpflanzen aufgrund niedrigerer Preise zu verzeichnen.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 5/2023
Die Kommission hat am 03.09.2024 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Mai 2024 veröffentlicht. Im Mai 2024 belief sich der Überschuss der EU im Agrar- und Lebensmittelhandel auf 5 Mrd. € und lag damit 2 % unter dem Wert von Mai 2024. Die Ausfuhren beliefen sich auf rund 20 Mrd. €, was vor allem auf Preisansteige bei Oliven und Olivenölen zurückzuführen ist. Die Importe beliefen sich auf rund 15 Mrd. €. Mit einem Anstieg um 982 Mio. € stiegen die Exporte in die USA (+ 9 %) am stärksten. In Kontrast dazu hatten die kumulierten EU-Ausfuhren nach China (- 627 Mio. €/- 10 %) zwischen Januar und Mai den stärksten Wertrückgang. Dies ist auf einen Rückgang der Ausfuhrmengen und Preise für Schweinefleisch, Getreideverarbeitungen und Milchprodukt zurückzuführen. Während bei Schweinefleisch (- 2 %) und Milchprodukten (- 4 %) ein leichter Rückgang in den EU-Gesamtausfuhren zu verzeichnen ist, so ist der Rückgang bei Getreideausfuhren (- 14 %) und Pflanzenölexporte (- 37 %) drastisch im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Einfuhren im Agrar-Lebensmittelsektor stiegen leicht auf rund 15 Mrd. € (+ 3 %) im Vergleich zum Mai letzten Jahres an, blieben aber auf dem Niveau des Vormonats April. Die kumulierten Importe von Januar bis Mai 2024 belaufen sich auf rund 70 Mrd. € und bleiben damit stabil gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2023. Die Einfuhr von Getreideprodukten (- 1,7 Mrd. €/- 30 %) ging am stärksten zurück, was auf einen Rückgang der Einfuhrmengen und Weltmarktpreise zurückzuführen ist. Ebenso ist ein Rückgang um rund 1,7 Mrd. € (- 17 %) bei Eiweißpflanzen und Ölsaaten aufgrund niedrigerer Preise zu vermerken.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Absatzförderungspolitik im Agrar- und Lebensmittelsektor
Die Kommission hat im 13.09.2024 einen Entwurf für eine delegierte Verordnung veröffentlicht, die Änderungen der Verordnung (EU) 2015/1829 betrifft, um die Absatzförderungspolitik im Agrar- und Lebensmittelsektor zu verbessern. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Zugänglichkeit von Programmen zur Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, Interessenkonflikte zu minimieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Aufhebung bestimmter Förderbeschränkungen, die Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Programmauswahl und -durchführung sowie die Einführung von Pauschalsummen zur Berechnung förderfähiger Kosten. Diese Maßnahmen sollen die Effizienz und Transparenz der Förderprogramme erhöhen, um eine breitere Teilnahme der Mitgliedstaaten und Organisationen zu ermöglichen. Diese Änderungen wurden nach Konsultationen mit Experten der 27 Mitgliedstaaten vorgenommen, die im März 2024 stattgefunden haben. Rückmeldungen sind möglich bis zum 11.10.2024. Die Annahme durch die Kommission ist für das 4. Quartal 2024 geplant.
Kommission veröffentlicht Konsultation zu Regelungen für die Einfuhr ökologischer Erzeugnisse in die EU
Die Kommission hat am 11.09.2024 eine Konsultation zu den neuen Regelungen für die Einfuhr ökologischer Erzeugnisse in die EU gestartet. Ziel dieser Initiative ist es, ein aktualisiertes Verzeichnis von Kontrollbehörden und -stellen festzulegen, die nach den neuen EU-Vorschriften für ökologische Erzeugnisse zertifizieren dürfen. Diese Behörden und Stellen sollen Unternehmen in Drittländern zertifizieren, die ökologische Produkte in die EU exportieren möchten. Bisher anerkannte Kontrollbehörden und -stellen nach den alten Vorschriften verlieren ihre Anerkennung am 31.12.2024. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der Umstellung auf den neuen EU-Rechtsrahmen, um den Import ökologischer Produkte in die EU weiterhin zu ermöglichen. Rückmeldungen sind möglich bis zum 09.10.2024.
Kommission veröffentlicht Empfehlungen zum Schutz der Lebensmittelversorgungsketten vor Krisen
Die Kommission veröffentlichte am 23.07.2024 Empfehlungen, um Risiken und Schwachstellen, die die Lebensmittelversorgungsketten gefährden, zu mindern. Diese wurden von einer Expertengruppe im Rahmen des Europäischen Krisenvorsorge- und Krisenreaktionsmechanismus für die Ernährungssicherheit (EFSCM) erarbeitet. Die Veröffentlichung legt einen allgemeinen Rahmen für zu ergreifende (Präventiv-)Maßnahmen fest, der allen Mitgliedern und Beobachtern gemeinsam ist. Die Ernährungssicherheit ist ein Eckpfeiler der Ernährungssouveränität, der offenen strategischen Autonomie und der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit. Es wird hervorgehoben, dass der EU-Rechtsrahmen, einschließlich der Gemeinsamen Fischereipolitik und des Instrumentariums der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, um die Stabilität und Kontinuität der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln zu erhöhen.
Kommission veröffentlicht Unterstützung im Rahmen des EU-Schulprogramms im Schuljahr 2024/25
Die Kommission hat am 06.09.2024 ihre Unterstützung für gesunde Ernährungsgewohnheiten bei Kindern durch das EU-Schulprogramm im Schuljahr 2024/25 veröffentlicht. Für dieses Schuljahr werden rund 221 Mio. € bereitgestellt, um in Bildungseinrichtungen frisches Obst, Gemüse sowie Trinkmilch und Milchprodukte zu verteilen. Im Schuljahr 2023/24 profitierten etwa 18 Mio. Kinder in rund 139.000 Bildungseinrichtungen von dem Programm. Dabei wurden über 60.000 t frisches Obst und Gemüse sowie 100 Mio. Liter Milch verteilt. Fast 130 Mio. € zusätzliche Mittel wurden von den Mitgliedstaaten beigesteuert, um die Reichweite und Wirkung des Programms zu erhöhen. Begleitend zur Verteilung der Lebensmittel werden Bildungsaktivitäten wie Verkostungen, Kochworkshops und Aktivitäten in Schulgärten angeboten, um den Kindern gesunde Ernährungsgewohnheiten, Aspekte der öffentlichen Gesundheit sowie nachhaltige Lebensmittelproduktion näherzubringen.
EFSA benennt zwölf Schädlinge mit hohem Risiko für die Pflanzengesundheit der EU
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 16.09.2024 einen Bericht veröffentlicht, in dem zwölf Borken- und Ambrosiakäferarten identifiziert werden, die ein hohes Risiko für die Pflanzengesundheit in der EU darstellen. Ziel dieser Analyse ist es, Schädlinge zu bestimmen, die nach den EU-Vorschriften als potenzielle Quarantäneschädlinge eingestuft werden könnten. Diese Käferarten, die Laubbäume befallen, sind entweder noch nicht in der EU verbreitet oder kommen dort gar nicht vor. Sie könnten jedoch durch Holzprodukte oder Pflanzen, die in die EU importiert werden, eingeschleppt werden. Die EFSA und die Universität Padua haben die zwölf Arten im Rahmen einer umfassenden Untersuchung von insgesamt 6.495 Käferarten identifiziert. Diese Untersuchung ist Teil eines größeren Prozesses zur Aktualisierung der Pflanzenschutzmaßnahmen in der EU.
EUROSTAT: Vorstellung des Recherchetools „Agriculture Facts“
Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) hat am 22.08.2024 ein neues Online-Recherche-Tool für den Agrarbereich freigeschalten. Es inkludiert statistische Indikatoren für strukturelle und ökonomische Aspekte sowie Produktion und Tierhaltung für Mitgliedstaaten der EU und EFTA (Europäische Freihandelszone). Dabei sind bis zu fünf Länder parallel in verschiedenen Indikatoren miteinander vergleichbar. Das erstellte Datenblatt steht durch eine Downloadfunktion für weitere Verarbeitungen zur Verfügung.
Verlängerung Geltungsdauer von Rebpflanzrechten
Die Mitgliedstaaten der EU haben am 24.07.2024 den Vorschlag der Kommission angenommen, die Geltungsdauer der Anpflanzungs- und Wiederbepflanzungsgenehmigungen von Rebflächen, die 2024 auslaufen, in Regionen, die von Dürre oder übermäßigen Regenfällen betroffen sind, um ein Jahr zu verlängern. Die Kommission möchte hiermit verhindern, dass Weinbauern, die aufgrund extremer Wetterereignisse Pflanzungen nicht vornehmen konnten, die entsprechende Genehmigung hierfür nicht verlieren. Nach den geltenden Rechtsvorschriften (Art. 62 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) gelten die Genehmigungen für das Anpflanzen und Wiederbepflanzen von Reben im Allgemeinen drei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung. Betroffen sind insbesondere mehrere Regionen in Spanien, Italien und Frankreich.
Annahme Verordnung für digitale Kennzeichnung von Düngemitteln
Der Rat hat in seiner Formation für Auswärtige Angelegenheiten am 22.07.2024 die Verordnung für die digitale Kennzeichnung von Düngemitteln angenommen. Die neuen Rechtsvorschriften ersetzen die Verordnung (EU) 2019/1009, indem sie die Verwendung digitaler Etiketten fördern, um Kosten, Bürokratie und Umweltbelastung für die Hersteller zu verringern. Die digitalen Etiketten müssen eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren ab dem Zeitpunkt haben, an dem ein Produkt auf den Markt gebracht wird. Die Verordnung schreibt auch vor, dass physische Informationen für diejenigen verfügbar sein müssen, die keinen Zugang zur digitalen Version haben. Digitale Etiketten werden auch für in loser Schüttung verkaufte Produkte vorgeschlagen. Die Kommission wird die Befugnis haben, die allgemeinen Anforderungen an die digitale Kennzeichnung durch delegierte Rechtsakte zu aktualisieren.
EU-GAP Netzwerk stellt neue Leitlinien zur LEADER-Evaluation vor
Das EU-GAP-Netzwerk wies am 16.09.2024 auf die erarbeiteten Leitlinien zur Bewertung des Mehrwerts von LEADER-Projekten hin. Die neuen Leitlinien sollen Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und Verwaltungsbehörden praxistaugliche Hilfestellungen sein. Der LEADER-Mehrwert ergibt sich aus den spezifischen Vorteilen der LEADER-Methode im Vergleich zu einer alternativen Vorgehensweise. Die Leitlinien bieten flexible Evaluierungsansätze, die an nationale oder regionale Anforderungen angepasst werden können. Sie unterstützen LAGs und Behörden dabei, ihre Aktivitäten gezielt zu bewerten, indem Erfolgsfaktoren, Fragen und Indikatoren berücksichtigt werden. Zudem enthalten die Leitlinien technische Hinweise, wie LAGs durch Schulungen und Kapazitätsaufbau besser auf Evaluierungen vorbereitet werden können. Quantitative und qualitative Daten, wie Projektanzahl und Umfragen, sollen eine umfassende Analyse ermöglichen. Die Maßnahmen im Rahmen der Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) stellen eine wirtschaftliche Chance für die EU dar, da laut Kommission jeder investierte Euro einen Ertrag von acht bis 38 € generiert. Fördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere das LEADER-Programm, spielen dabei eine zentrale Rolle. Das EU-GAP-Netzwerk Young LEADER-Forum (YLF) wurde von der Europäischen LEADER-Vereinigung für Ländliche Entwicklung (ELARD) ins Leben gerufen und hat das Ziel, Wege zu erörtern, wie der Einfluss junger Menschen bei der Gestaltung und Umsetzung von LEADER gestärkt werden kann.
Europabericht Nr. 08/2024 vom 26.09.2024 (PDF; 1,14 MB) externer LinkKonstituierende Sitzung des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments traf sich am 23.07.2024 zu seiner konstituierenden Sitzung und wählte Frau MdEP Veronika Vrecionová (EKR/CZ) mit 31 Stimmen, 8 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen zur Ausschussvorsitzenden für die erste Hälfte der Legislaturperiode (siehe hierzu Beitrag im Ressort Politische Schwerpunkte, Institutionelles und Medien in diesem EB). Frau MdEP Veronika Vrecionová war in der zurückliegenden Legislatur bereits Mitglied des AGRI und Agrar-Koordinatorin für die ECR. Der AGRI besteht aus 49 Mitgliedern. Die Abgeordneten wählten außerdem Daniel Buda (EVP/ROU), Norbert Lins (EVP/BW) und Eric Sargiacomo (S&D, FR) zu stellvertretenden Vorsitzenden. Der 4. stellvertretende Vorsitzende wird auf Antrag der S&D in der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause gewählt, mit deren Ziel die Po sitionen der Vorsitzenden paritätisch nach Geschlechtern zu verteilen. Die Fraktionen haben folgende Koordinatoren für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung bestimmt: Herbert Dorfmann (EVP/Südtirol), Dario Nardella (S&D/I), Carlo Fidanza (ECR/I), Elsi Katainen (Renew/FIN), Thomas Waitz (Grüne/Ö) und Luke Flanagan (Linke/IRL). Aus bayerischer Sicht neu und erwähnenswert im Landwirtschaftsausschuss ist der CSU-Politiker Stefan Köhler (BBV-Umweltpräsident, Unterfranken) sowie Frau MdEP Christine Singer (FW bzw. Renew; Landesbäuerin im BBV). Aus Ungarn ist mit Péter Magyar einer der aktuell bekanntesten Oppositionspolitiker des Landes für die EVP erstmals im Landwirtschaftsausschuss vertreten. Für die niederländische Bauer-Bürger-Bewegung (BBB) wird Jessika van Leeuwe für die EVP im Ausschuss mitarbeiten. Die Französin und Renew-Fraktionsvorsitzende Valérie Hayer ist in dieser Legislatur Mitglied im Landwirtschaftsausschuss. Die FDP stellt erneut keine Vertreter. Einen deutlichen politischen Wandel hat der vormalige stellvertretende Agrarkoordinator der liberalen Renew Europe Martin Hlaváček hinter sich. Der Tscheche sitzt als Mitglied der rechtspopulistischen Fraktion Patrioten für Europa (PfE) im Landwirtschaftsausschuss. Die Fraktion Europa der Souveränen Nationen entsendet den dt. AfD-Abgeordneten Arno Bausemer (Sachsen-Anhalt) in den AGRI. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die AfD niemanden in den AGRI-Ausschuss geschickt. Der Deutsche Sebastian Everding (Tierschutzpartei/NRW) sitzt für die Linken im AGRI.
Tagung Agrarrat 24.06.2024 in Luxemburg
Die EU-Agrarminister trafen sich am 24.06.2024 in Luxemburg. Die Kommission wurde durch Agrarkommissar Janusz Wojciechowski, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Stella Kyriakides und Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius vertreten. Für Deutschland nahm Staatssekretärin Silvia Bender teil. In Ermangelung einer Einigung zu Ratsschlussfolgerungen über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU (RSF; Einstimmigkeit erforderlich) wurde der Text als "Schlussfolgerungen der Ratspräsidentschaft" veröffentlicht, eine Formulierung mit weniger politischem Gewicht als die RSF. Die Schlussfolgerungen heben die zentrale Rolle der Landwirtschaft für die Sicherstellung der Ernährungssicherheit und die strategische Autonomie der EU hervor. Der Sektor steht vor zahlreichen Herausforderungen, darunter Klimawandel, geopolitische Spannungen, Rentabilitätsfragen und hoher Verwaltungsaufwand. Die belgische Ratspräsidentschaft betonte die Notwendigkeit eines starken und wettbewerbsfähigen Agrarsektors, der durch Innovation und Zusammenarbeit, Vereinfachung von Verfahren, Unterstützung für Junglandwirte sowie Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel gekennzeichnet ist. Der Vorsitz informierte die Minister über den aktuellen Stand der Überarbeitung und Aktualisierung der Vorschriften für die Erzeugung und Vermarktung von forstlichem und pflanzlichem Vermehrungsmaterial. Strittige Punkte gibt es nach wie vor beim Dossier zu pflanzlichem Vermehrungsmaterial. Weiterhin wurde der Rat über die fachliche Arbeit zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport unterrichtet. Dies hat für Deutschland hohe Priorität, insbesondere für den Transport von Jungtieren über lange Strecken, sowohl per LKW als auch per Schiff. Die Kommission hat einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, den Deutschland im Rat unterstützt, um schnell Fortschritte im Sinne des Tierschutzes zu erzielen. Frankreich stemmte sich gegen generelle Einschränkungen der Exporte lebender Tiere in Drittstaaten. Darüber hinaus berichtete der Vorsitz dem Rat über die Arbeit am Vorschlag für einen Rahmen für das Waldmonitoring. Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll ein umfassendes und hochwertiges Monitoringsystem für Wälder eingerichtet werden, mit dem die Fortschritte bei der Verwirklichung der EU-Ziele für Wälder verfolgt werden könnten, einschließlich der Ziele in Bezug auf biologische Vielfalt, Klima und Krisenreaktion. Eine allgemeine Ausrichtung konnte nicht erzielt werden, dafür gibt es noch zu viele Dissenspunkte. Die geforderte Ad-hoc-Arbeitsgruppe arbeitet diese bereits in Form von Clustern ab. Vor allem. die von der Kommission vorgeschlagenen Waldbewirtschaftungspläne werden von vielen Mitgliedstaaten abgelehnt und auf die Subsidiarität hingewiesen. Der Rat billigte eine allgemeine Ausrichtung zur Erweiterung der Zusammensetzung und der Aufgaben des Ständigen Forstausschusses und zur Änderung seines Namens in "Ständiger Ausschuss für Wälder und Forstwirtschaft". Dies entspricht der EU-Waldstrategie für 2030, in der angesichts der Multifunktionalität der Wälder und ihres immer wichtigeren Beitrags zu den Zielen des europäischen Grünen Deals eine inklusivere und besser koordinierte EU-Verwaltungsstruktur für Wälder vorgesehen ist.
Tagung Agrarrat 15.07.2024 in Brüssel
Die EU-Agrarminister trafen sich am 15.07.2024 in Brüssel. Die Kommission wurde durch Agrarkommissar Janusz Wojciechowski und Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Stella Kyriakides vertreten. Für Deutschland nahm Bundesminister Cem Özdemir teil. Der ungarische Ratsvorsitz – Landwirtschaftsminister István Nagy (Fidesz) – stellte sein Arbeitsprogramm für das kommende Halbjahr vor und skizzierte seine wichtigsten Prioritäten im Bereich Land - und Forstwirtschaft sowie Fischerei. Eine auf die Landwirte ausgerichtete Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist eine der sieben übergeordneten Prioritäten des ungarischen Ratsvorsitzes. Dieses Ziel ist eng mit zwei anderen Querschnittsprioritäten des Ratsvorsitzes verknüpft, nämlich Wettbewerbsfähigkeit und Bewältigung demografischer Herausforderungen. Ungarn will sich darauf konzentrieren, eine wettbewerbsfähige, krisensichere, nachhaltige, bauernfreundliche und wissensbasierte Zukunft für die Landwirtschaft zu ermöglichen und Schlussfolgerungen zur GAP nach 2027 erstellen. Der Rat führte eine gezielte Aussprache über Möglichkeiten zur Verbesserung der langfristigen Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete, wobei der Schwerpunkt auf dem Generationswechsel und demografischen Aspekten lag. Die Bewältigung der demografischen Herausforderungen ist eine der sieben Prioritäten des ungarischen Ratsvorsitzes. Die Minister hoben die Bedeutung der Maßnahmen der zweiten Säule der GAP für die Unterstützung der Entwicklung ländlicher Gebiete hervor und betonen insbesondere die Bedeutung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Aktionsprogrammen wie beispielsweise LEADER (= Liasons entre actions de développement de l’économie rurale). Die Agrarminister führten eine politische Aussprache über die jüngsten Entwicklungen des Agrarhandels und der Agrarmärkte. Die Kommission unterrichtete die Mitgliedstaaten über die aktuellen Handelsströme von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie über die jüngsten Verhandlungen über neue und laufende bilaterale Freihandelsabkommen. Angesichts des positiven Überschusses der EU im Agrar- und Lebensmittelhandel von fast 18 Mrd. € im 1. Quartal 2024 begrüßt der Rat, dass sich der Agrar- und Lebensmittelhandel in der EU weiterhin positiv entwickelt und die EU nach wie vor der größte Agrar- und Lebensmittelhändler der Welt ist. Auf Initiative von Österreich unterstützt von Tschechien, Finnland, Griechenland, Litauen, Polen und der Slowakei beschäftigte sich der Rat mit der "EU-Land- und Forstwirtschaft als Rückgrat einer wettbewerbsfähigen, souveränen und prosperierenden EU". Österreich unterstrich die zentrale Rolle sowie die geopolitische Dimension von Land- und Forstwirtschaft und forderte sodann von der zukünftigen Kommission, besagte Sektoren stärker zu unterstützen und nicht mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Neben den Forderungen nach Anreizen statt Verboten, Einkommenssicherung, das Augenmerk auf die Leistungsfähigkeit der Sektoren zu setzen und die Praktikabilität von Regelungen zu gewährleisten, wurde der Wunsch nach einem Bekenntnis für eine multifunktionale flächendeckende Bewirtschaftung postuliert. Die notwendige Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR (Entwaldungsverordnung) wurde ebenfalls adressiert. Spanien kritisiert in einer vorgelegten Note zusammen mit Bulgarien, Polen, Tschechien, Zypern und Portugal die komplexen Bestimmungen der Durchführung des EU-Ansatzförderprogramms und fordert Leitlinien der Kommission sowie Vereinfachungen bei Sanktionen und Nachweispflichten. Eine Reform der EU-Absatzförderung wurde bereits 2021 angekündigt, laut der Kommission ist aber frühestens 2026 mit Reformvorschlägen zu rechnen. Die Minister führten im Rahmen eines informellen Mittagessens einen Austausch über "EU-Ernährungstraditionen". Hintergrund sind die zunehmenden Diskussionen zu sog. Laborfleisch und -fisch und zu einer verstärkt pflanzenbasierten Proteinversorgung.
AdR-Tagung: Zukunft der GAP, Green Deal, Blue Deal und Bodenüberwachungsgesetz
Die Mitglieder des europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) haben am 19./20.06.2024 in ihrer Plenarsitzung eine Stellungnahme zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2028 verabschiedet. Die AdR-Mitglieder betonten die Notwendigkeit, die Landwirtschaft in allen Regionen gleichermaßen zu unterstützen sowie die langfristige Bewältigung von Klimawandel und Umweltschutz zu fördern. Darüber hinaus forderten sie eine Anpassung der GAP, um die Einkommenssituation der Landwirte zu verbessern, einschließlich einer stärkeren Marktregulierung auf internationaler und nationaler Ebene sowie fairen Preisen. Soziale Aspekte sollten verstärkt in die EU-Agrarpolitik aufgenommen werden – dies gilt auch für den Ausbau der sozialen Konditionalität. Der Abwanderung der Landbevölkerung in Richtung urbane Räume gelte es vehement mit geeigneten Politiken entgegenzuwirken. Um regionale Besonderheiten besser berücksichtigen zu können, sollen regionale und lokale Vertreter künftig eine größere Rolle bei der Verwaltung der GAP spielen. Dies soll dazu beitragen, die Landwirtschaft nachhaltiger und widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen, die ländlichen Gebiete zu stärken und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ziel ist die Gestaltung einer GAP, die auch in Zukunft die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt, einschließlich Landwirten, Regionen und Verbrauchern. Dafür forderten sie eine stärkere Einbindung regionaler Akteure in die Entscheidungsprozesse. Dabei entspricht die Forderung nach freiwilligen Anreizen der bayerischen Haltung. Die Befugnisse der Regionen bei der Ge- und Ausgestaltung der GAP ist zu erhöhen und die Landwirte und Umsetzungsbehörden sind von Beginn an einzubeziehen. Die AdR-Mitglieder brachten den Vorschlag eines globalen Green Deal ein, um die drei planetarischen Krisen – Umweltverschmutzung, Klimawandel und Verlust der biologischen Vielfalt – zu bewältigen. Angesichts wiederkehrender Überschwemmungen, Dürren und Wasserverschmutzung riefen die EU-Städte und -Regionen die nächste Kommission auf, Wasser zur strategischen Priorität für die kommende Legislaturperiode zu machen und einen EU-Kommissar für Wasser zu ernennen. Die Vertreter der Regionen und Städte begrüßten die Flexibilität des Umweltrates beim Bodenüberwachungsgesetz, verlangten aber konkretere Ziele sowie eine Bewertung der mittel- und langfristigen Fortschritte. Sie betonten die Notwendigkeit einer stärkeren technischen und finanziellen Unterstützung zur Verbesserung der Bodengesundheit auf lokaler und regionaler Ebene. Die AdR-Mitglieder forderten die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Strategieplänen für die GAP umfassende Bodenschutzmaßnahmen zu verankern und Anreize für ökologischen Landbau zu schaffen. Die Mitglieder des AdR plädierten für eine aktive Subsidiarität, eine bessere Rechtsetzung und den systematischen Einsatz territorialer Bewertungen, um sicherzustellen, dass das EU-Recht und die EU-Politik greifbare Vorteile vor Ort haben. Transparentere Rechtsvorschriften, die den Mehrwert von EU-Maßnahmen verdeutlichen sind wünschenswert. Insgesamt braucht es aber stärkere Entbürokratisierungserfolge, sodass der vorgeschlagene One-in-one-out-Grundsatz nicht ausreicht, vielmehr bedarf es eines One-in-two-out-Grundsatzes.
Rat nimmt Kommissions-Vorschlag zur Flexibilisierung der Verwendung von georeferenzierten Fotos an
Der Rat hat auf Arbeitsebene am 11.07.2024 den Vorschlag der Kommission angenommen, den ab 2027 festgeschriebenen Pflichtanteil der Überprüfung von Interventionen mit Hilfe von georeferenzierten Fotos (sog. Geotags) in Höhe von 70 % zu streichen. De facto soll nur der verpflichtende Umfang gestrichen werden. Es obliegt den Mitgliedstaaten, ob sie die Antragsteller dazu verpflichten, solche Fotos als Nachweis einzureichen. Deutschland nutzt dieses Instrument aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und regelt die Pflicht zur Vorlage von Geotags in der GAPInVeKoS-Verordnung. Der Vorschlag in Form eines Durchführungsrechtsakts soll den nationalen Verwaltungen und Landwirten mehr Flexibilität ermöglichen. Die Initiative der Kommission hierzu geht auf die Forderungen der Landwirte und Verwaltungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Bauernproteste zurück. Der Vorschlagsentwurf der Kommission lag vom 11.06. - 09.07.2024 zur öffentlichen Konsultation vor, bevor er den Mitgliedstaaten im Rahmen einer Ausschusssitzung zur Stellungnahme vorgelegt wurde.
Kommission veröffentlicht Statistiken zur Pflanzenschutzmittelreduktion
Die Kommission veröffentlichte am 08.07.2024 aktuelle Statistiken im Hinblick auf das Erreichen der Ziele zur Pflanzenschutzmittelreduktion im Rahmen ihrer Farm to Fork-Strategie (F2F) für den Zeitraum 2011 - 2022. In den ersten fünf Jahren (2018 bis 2022) gab es einen Gesamtrückgang des Einsatzes und des Risikos chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 46 % gegenüber dem Basiszeitraum 2015 - 2017 auf EU-Ebene. Zwischen 2021 und 2022 gab es einen Rückgang von 12 % gegenüber dem Ausgangswert. In den ersten fünf Jahren (2018 - 2022) ging der Einsatz sog. gefährlicherer Pflanzenschutzmittel gegenüber dem Basiszeitraum 2015 - 2017 insgesamt um 25 % zurück. Zwischen 2021 und 2022 gab es einen Rückgang von 4 % gegenüber dem Ausgangswert, mit Trend zur Stagnation. Die Situation in Deutschland ist grundsätzlich vergleichbar mit dem EU-Trend, wenngleich der Rückgang des Einsatzes der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel nicht ganz so steil verläuft. Beim Einsatz von sog. gefährlichen Pflanzenschutzmitteln erfolgte bis 2018 eine Abnahme, die sich wieder umkehrt und sich im Jahr 2022 auf den Ausgangswert aus 2017 einstellt. Im Rahmen der Farm to Fork- und der Biodiversitätsstrategie wurden zwei wesentliche, nicht rechtsverbindliche Ziele für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln festgelegt: Die Reduzierung des Einsatzes und des Risikos chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 50 % bis 2030 und die Reduzierung des Einsatzes besonders gefährlicherer Pflanzenschutzmittel um 50 % bis 2030. Die allgemeinen Abwärtstrends in den ersten fünf Jahren zeigen, dass beide Reduktionsziele von 50 % bis 2030 auf EU-Ebene erreicht werden können. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, weiterhin dafür zu sorgen, dass chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sowohl in nichtlandwirtschaftlichen Umgebungen als auch in landwirtschaftlichen Betrieben nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Die Kommission wirbt für die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenbaus und insbesondere des integrierten Pflanzenschutzes. Der entsprechende Rechtsakt in Folge der o. g. Strategien, die SUR (Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln), wurde Anfang 2024 in Folge der Bauernproteste von Kommissionspräsidentin von der Leyen zurückgenommen, nachdem auf Ratsebene keine Einigung in Sicht war.
Beobachtungsstelle für Agrar-/Lebensmittelversorgungskette tagt erstmals
Die von der Kommission installierte Beobachtungsstelle für die Agrar- und Lebensmittelkette (AFCO) traf sich am 17.07.2024 zu ihrer ersten Sitzung. Ziel ist es, die Funktionsweise der Lieferkette besser zu verstehen und mehr Transparenz in Bezug auf Preise, Kostenstruktur, Margenverteilung und Mehrwert zu schaffen, wobei die Vertraulichkeits- und Wettbewerbsregeln zu beachten sind. Die Einrichtung dieser Beobachtungsstelle wurde erstmals im März 2024 als eine der Maßnahmen zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette und zur Stärkung des Vertrauens zwischen allen Akteuren in der gesamten Kette infolge der Bauernproteste angekündigt. Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski eröffnete die Eröffnungssitzung mit einem Hinweis auf die Ziele der Gruppe und die künftige Arbeit. Während dieser ersten Sitzung wurde eine erste Bestandsaufnahme der verfügbaren Daten zu Preisen, Kosten und Mehrwert vorgestellt und die Mitglieder führten einen ersten Austausch über die Situation in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette in der EU und in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat. Mitglieder der Beobachtungsstelle sind Vertreter der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie von 48 Interessenorganisationen, die in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette tätig sind. Diese reichen von Landwirten, Betriebsmittelanbietern, Lebensmittelindustrie, Händlern bis hin zu Transport, Logistik, Handel und Verbrauchern. Das Europäische Parlament, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss haben Beobachterstatus. Die Liste der Mitglieder und Beobachter des AFCO-Ausschusses ist im Register der Sachverständigengruppen der Kommission abrufbar. Die zweite Sitzung findet im Herbst 2024 statt.
EU startet Beitrittsgespräche mit der Ukraine und der Republik Moldau
Die EU hat am 25.06.2024 offiziell die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau begonnen. Die EU übergab den Abgesandten dabei den allgemeinen Verhandlungsrahmen (35 Kapitel). Dieser legt die Leitlinien und Prinzipien für die Beitrittsgespräche fest. Es handelte sich nur um den Startschuss für den Prozess, Verhandlungen im eigentlichen Sinne gibt es noch nicht. Der Beginn von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und der Republik Moldau war bereits beim EU-Gipfel im Dezember 2023 grundsätzlich beschlossen worden. Gleichzeitig wurde aber vereinbart, dass vor dem Verhandlungsstart alle Reformauflagen erfüllt sein müssen. Dies bescheinigte die Kommission der Ukraine erst im Juni 2024, nachdem u. a. Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, für einen besseren Schutz von nationalen Minderheiten und zur Einschränkung des politischen Einflusses von Oligarchen ergriffen worden waren. Die EU zeigt den Menschen in der Ukraine (< 35 Mio. Bürger) und der Republik Moldau (2,4 Mio. Bürger), dass sie eine Perspektive haben, EU-Bürger zu werden. Er soll ein Zeichen sein, dass es sich lohnt, für Freiheit und Demokratie zu kämpfen. Wie lange es nach einem Start der Gespräche bis zum EU-Beitritt dauern könnte, ist dagegen völlig offen. Theoretisch könnte ein Beitrittskandidat auch nie Mitglied werden. Die Ukraine betreffend gilt es derzeit als ausgeschlossen, dass sie vor dem Ende des russischen Angriffskriegs EU-Mitglied wird. Denn laut EU-Vertrag kann ein Mitgliedstaat, der in einen Krieg verwickelt ist, militärischen Beistand fordern und somit wäre die EU-Kriegspartei. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán, der aktuell die Ratspräsidentschaft innehat, sieht den Beitritt der Ukraine sehr kritisch, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass erst unter polnischem Vorsitz ab 2025 die Verhandlungen ernsthaft aufgenommen werden. Der starke Landwirtschaftssektor der Ukraine würde eine umfangreiche Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) notwendig machen. Bliebe es bei den bisherigen Regeln der Verteilung der GAP-Mittel, dann hätte die Ukraine nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Anspruch auf bis zu 17 % des EU-Haushalts (rund 190 Mrd. € / 7-jährige Programmplanung). Eine solche Umverteilung zugunsten der Ukraine dürften die bisherigen Empfängerländer kaum mitmachen.
Kommission löst Notbremse für Eier- und Zuckerimporte der Ukraine aus
Die Zollkontingente aus der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) wurden ab 02.07.2024 für die Einfuhr von Eiern und Zucker aus der Ukraine in die EU wieder eingeführt. Die überarbeiteten autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs), die seit dem 06.06.2024 in Kraft sind, sehen eine Notbremse für sieben landwirtschaftliche Produkte (Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Grütze und Honig) vor, die automatisch ausgelöst wird, wenn die Einfuhrmengen die durchschnittlichen jährlichen Importe erreichen, die zwischen dem 01.07.2021 und dem 31.12.2023 verzeichnet wurden. Bei Eiern und Zucker liegt dieser Durchschnitt bei rund 23.200 t bzw. rund 262.700 t. In Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1392 ist festgelegt, dass die Kommission nach Erreichen dieser Mengen 14 Tage Zeit hat, um das entsprechende Zollkontingent aus dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine wieder einzuführen. Da die Einfuhren von Eiern und Zucker aus der Ukraine seit Anfang 2024 bereits über den im Zollkontingent festgelegten Mengen liegen, werden die zusätzlichen Einfuhren mit Meistbegünstigungszöllen belegt. Ab dem 01.01.2025 und bis zum 05.06.2025 wird ein neues Zollkontingent eingeführt, das fünf Zwölfteln des für das Auslösen der Notbremse festgelegten Schwellenwerts entspricht. Für Eier wird diese neue Quote auf rund 9.700 t und für Zucker auf rund 109.000 t festgesetzt. Für Hafer gilt eine analoge Regelung seit dem 19.06.2024.
Copa Cogeca veröffentlicht Ernteprognose 2024
Der Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände, Copa Cogeca, hat am 10.07.2024 seine Ernteprognose für 2024 veröffentlicht und geht dabei von unterdurchschnittlichen bis schlechten Getreideerträgen, stabilen Ölsaatenerträgen und positiven Aussichten für Eiweißpflanzen aus. Die Getreideerzeugung der EU wird auf rund 258 Mio. t geschätzt, was einem Rückgang von rund 5 % gegenüber der Ernte 2023 entspricht. Bei den Ölsaaten wird ein Rückgang um - 1 % auf rund 32 Mio. t erwartet, während bei den Eiweißpflanzen ein Anstieg um rund 13 % auf rund 4 Mio. t prognostiziert wird. Bei Getreide wird für 2024 mit einem Rückgang der Erträge gerechnet. In Anbetracht eines Rückgangs der Anbauflächen dürften die Ernteergebnisse unter denen von 2023 liegen. Interessant ist, dass die Erzeugung von Weizen (- rund 6 %) und Gerste (- rund 9 %) deutlich zurückgeht, während die Maiserzeugung stabil bleibt (- rund 0,5 %) und Hafer leicht zunimmt (+ rund 21 %). Insgesamt liegt das Jahr 2024 damit nicht nur unter dem Jahr 2023 (das bereits ein schlechtes Jahr war), sondern auch deutlich unter dem Durchschnitt der Getreideproduktion der letzten fünf Jahre (- rund 9 %). Bei den Ölsaaten ist die Lage recht stabil mit einem leichten Rückgang der Anbaufläche, aber leicht verbesserten Erträgen, was zu einem leichten Produktionsrückgang gegenüber 2023 führen dürfte, der hauptsächlich auf eine Verringerung sowohl der Anbaufläche als auch der Erträge bei Raps zurückzuführen ist. Im Vergleich zum 5-Jahres-Durchschnitt wird die Ernte 2024 jedoch recht positiv ausfallen. Die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten ist recht homogen, lediglich in Spanien ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen (bis zu + 50 % gegenüber dem Vorjahr), was auf das extrem schlechte Jahr 2023 zurückzuführen ist, während in Polen der Produktionsrückgang im Vergleich zu anderen Ländern recht hoch ist (- 15 % gegenüber dem Vorjahr). Bei den Eiweißpflanzen ist die Lage insgesamt sehr positiv, außer in Frankreich, wo ein Rückgang der Erträge erwartet wird.
Copa Cogeca ernennt Elli Tsiforou zur neuen Generalsekretärin
Der Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände, Copa Cogeca, hat am 27.06.2024 die Griechin Elli Tsiforou zur neuen Generalsekretärin ernannt. Ihre Ernennung erfolgte einstimmig. Sie ist die erste Frau in dieser Position seit 1962 und wird ihr Amt im September 2024 antreten. Elli Tsiforou hat Medien- und Kommunikationswissenschaften in Griechenland und Frankreich studiert. Ihre berufliche Laufbahn umfasst Tätigkeiten als politische Beraterin im Europäischen und griechischen Parlament sowie als Stabschefin im griechischen Ministerium für Tourismus und Kultur. Sie setzte sich zehn Jahre lang bei GAIA Epicheirein (Allianz aus 72 griechischen Genossenschaften und Verbände der Agrar-/Ernährungswirtschaft inkl. Erzeugung) für griechische Landwirte ein, zuletzt als Generaldirektorin. Seit 2020 leitet sie den Genossenschaftlichen Koordinierungsausschuss der Cogeca (EU-Dachverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften). Bis Elli Tsiforou ihr Amt antritt, wird Patrick Pagani das Sekretariat weiterführen. Der ehemalige Generalsekretär, Pekka Pesonen, ist mittlerweile Staatssekretär im finnischen Landwirtschaftsministerium.
EUROSTAT veröffentlicht Preisstatistik für Agrarpreise im 1. Quartal 2024
Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) hat am 26.06.2024 eine Preisstatistik für Agrarzeugnisse und Betriebsmittel für das 1. Quartal 2024 veröffentlicht. Im 1. Quartal 2024 sind die Agrarpreise in der EU sowohl für landwirtschaftliche Erzeugnisse als auch für nicht investitionsbezogene Produktionsmittel gesunken. Der durchschnittliche Preis für landwirtschaftliche Produkte fiel im Vergleich zum 1. Quartal 2023 um 6 %, während der durchschnittliche Preis für derzeit in der Landwirtschaft genutzte Waren und Dienstleistungen um 11 % zurückging. Diese Rückgänge folgen auf eine Phase starker Preissteigerungen in den Jahren 2021 - 2022. Besonders stark sanken die Preise in der EU für Getreide (- 28 %), Milch (- 12 %), Eier und Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Zuckerrüben sowie Frischgemüse (- 6 %, insbesondere Tomaten - 33 %). In Deutschland konnte sogar ein Rückgang der Getreidepreise von rund 31 % und bei Milch von rund 15 % beobachtet werden. Im Gegensatz dazu stiegen die Preise in der EU für Kartoffeln (+ 22 %) und frisches Obst (+ 20 %) hauptsächlich aufgrund schlechter Witterungsbedingungen. In Deutschland nahm der Kartoffelpreis noch stärker zu (+ 44 %). Bei den nicht investitionsbezogenen Betriebsmitteln waren die stärksten Preisrückgänge bei Düngemitteln und bodenverbessernden Mitteln (- 31 %), Futtermitteln (- 16 %) sowie Energie und Schmierstoffen (- 12 %) zu verzeichnen.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 3/2024
Die Kommission hat am 25.06.2024 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für März 2024 veröffentlicht. Der Handelsüberschuss der EU im Agrar- und Ernährungsbereich erreichte rund 7 Mrd. €, was einem Anstieg von 8 % gegenüber dem Vormonat und + 3 % gegenüber März 2023 entspricht. Die Exporte stiegen um 4 % auf rund 20 Mrd. €, was hauptsächlich auf gestiegene Preise für Oliven und Olivenöl zurückzuführen ist. Die Importe blieben stabil und beliefen sich auf rund 14 Mrd. €, aber 10 % weniger als im März 2023. Die EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern stiegen im März 2024 gegenüber Februar um 4 % auf rund 20 Mrd. €. Das Vereinigte Königreich war mit einem Anteil von 22 % das wichtigste Exportland. Die USA verzeichneten im 1. Quartal 2024 den größten Anstieg (6 %, 372 Mio. €), wohingegen China trotz eines Wertrückgangs von 12 % das drittwichtigste Zielland blieb. Pflanzliche Öle und Molkereiprodukte verzeichneten aufgrund niedrigerer Preise und Mengen Rückgänge in einer Höhe von rund 1,4 Mrd. € (- 22 %) und 388 Mio. € (- 8 %). Die Ausfuhr von Schweinefleisch sank ebenfalls um 214 Mio. € (- 7 %). Die Ausfuhr von Zucker blieb konstant, während die Ausfuhren von Getreide mengenmäßig zunahmen, wertmäßig jedoch zurückgingen (- 36 %, rund 1,37 Mrd €). Die EU-Einfuhren von Agrar- und Lebensmittel stiegen um 2 % auf rund 13,5 Mrd. €. Hauptimporteure waren Brasilien, Großbritannien und die Ukraine. Die Importe der EU verzeichneten Minderungen bei der Einfuhr von Getreide um rund 1,4 Mrd. € (- 36 %), bei Zucker um 193 Mio. € (- 36 %) sowie bei Ölsaaten und Eiweißpflanzen um 1,5 Mrd. € (- 22 %). Demgegenüber stiegen die Importe der EU am stärksten bei Oliven und Olivenöl um 324 Mio. € (+ 160 %), bei Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen um 849 Mio. € (+ 16 %), sowie bei Obst und Nüssen um 421 Mio. € (+ 8 %).
DG AGRI und DG MARE veröffentlichen jährlichen Tätigkeitsbericht für 2023
Die Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI) sowie die Generaldirektion für maritime Angelegenheiten und Fischerei (DG MARE) haben am 20.06.2024 ihre jährlichen Tätigkeitsberichte für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Berichte dienen dazu, Transparenz über die Aktivitäten der EU in den verschiedenen Sektoren zu schaffen und den Fortschritt in Richtung der politischen Ziele der EU zu dokumentieren. In ihrem Tätigkeitsbericht 2023 beschreibt die DG AGRI, wie sie dazu beigetragen hat, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umzusetzen. Im April 2024 hat die Kommission/DG AGRI als Reaktion auf die EU-weiten Bauernproteste Schritte zur Vereinfachung der GAP unternommen. Weitere Erfolge umfassen die Stärkung geografischer Angaben, die Einrichtung eines Netzwerks für Nachhaltigkeitsdaten und die Verbesserung der Position der Landwirte in der Lieferkette durch die Durchsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken. Außerdem schlug die DG AGRI eine Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (einschließlich der Frühstücksrichtlinien) vor. Freihandelsabkommen wurden abgeschlossen und die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern ausgebaut. Die DG AGRI konzentrierte sich auch auf die ländliche Entwicklung, Generationenwechsel und Arbeitsplatzschaffung. Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg und Naturkatastrophen wurden mit zielgerichteten Maßnahmen begegnet, um die Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu mildern und langfristig einen widerstandsfähigen Agrarsektor zu schaffen. DG MARE berichtet, dass im Jahr 2023 der Fokus auf der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik, der Meerespolitik und internationaler Meeresinitiativen lag. Der Tätigkeitsbericht 2023 erläutert ihren geleisteten Beitrag zur Realisierung des Europäischen Green Deal, zur Förderung der biologischen Vielfalt und Klimaanpassung sowie zur Unterstützung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Ein wesentlicher Schwerpunkt lag dabei auf der verbesserten Umsetzung von Programmen, die einen grünen, digitalen und resilienten Wandel fördern.
Kommission veröffentlicht Studie zum Beitrag der GAP-Mittel für ländliche Gebiete
Die Kommission hat am 04.07.2024 eine neue Studie veröffentlicht, in der der Beitrag der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Entwicklung ländlicher Gebiete und die Bewertung der Auswirkungen von LEADER (= Liasons entre actions de développement de l’économie rurale) auf ländliche Gebiete in den Jahren 2014 - 2020 dargestellt werden. Beide unterstreichen die erheblichen Auswirkungen der GAP auf die Bedürfnisse der ländlichen Gebiete und die Umsetzung der in der langfristigen Vision für ländliche Gebiete festgelegten Maßnahmen. In der Studie wird auch die Rolle anderer EU-Fonds für ländliche Gebiete (2014 - 2020) bewertet: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsion, der Europäische Sozialfonds, der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie nationale Fonds. Die Studie zeigt, dass eine umfassende Strategie für den ländlichen Raum den Mitgliedstaaten hilft, die GAP-Mittel effizient auf ländliche Gebiete auszurichten und den Bedürfnissen der ländlichen Gemeinden gerecht zu werden. Im Rahmen der GAP wurden zwischen 2014 - 2022 8,6 Mrd. € für die Unterstützung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten in ländlichen Gebieten bereitgestellt. Dies zeigt die Rolle der GAP nicht nur bei der Unterstützung von Landwirten und der Landwirtschaft, sondern auch bei der Stärkung anderer Projekte im ländlichen Raum. Lokale ländliche Gebietskörperschaften erhalten auch EU-Mittel für die Digitalisierung, die Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen, die Förderung des Umweltbewusstseins und die Unterstützung ländlicher Start-ups bei der Entwicklung innovativer Technologien. Jedes erfolgreiche Projekt verbessert die Lebensbedingungen auf dem Land und trägt direkt zur Schaffung lebendiger lokaler Gemeinschaften bei. Die effektivste Unterstützung basiert auf Basisansätzen und baut auf kleinen Projekten auf. Die Studie zeigt, dass die Bedürfnisse ländlicher Gebiete immer komplexer werden. In ihren Schlussfolgerungen wird empfohlen, ganzheitliche politische Ansätze zu verfolgen, um die GAP und andere EU-Fonds in Zukunft noch gezielter auf ländliche Gebiete auszurichten. Darüber hinaus zeigte die Evaluierung den Mehrwert des LEADER-Ansatzes, der kleine, aber wirkungsvolle Projekte ermöglicht und zur Schaffung von fast 60.000 Arbeitsplätzen und mehr als 2.700 lokalen Aktionsgruppen (LAG) beigetragen hat, die eine ländliche Bevölkerung von 17 Mio. Menschen abdecken.
Kommission setzt Expertengruppe für EU-Weinsektor ein
Die Kommission hat am 09.07.2024 Vertreter der EU-Mitgliedstaaten eingeladen, an einer Expertengruppe für Weinpolitik teilzunehmen, in der die Herausforderungen und Chancen für den Sektor erörtert werden sollen. Die erste Sitzung der Gruppe findet am 11.09.2024 statt. Zu der ersten Sitzung werden auch Interessenverbände eingeladen, um ihre Einschätzung der Situation und die Aussichten für den EU-Weinsektor darzulegen. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski kündigte auf der Tagung des Agrarrates vom 27.05.2024 die Einsetzung des Gremiums an, um auf das Ersuchen des europäischen Weinsektors zu reagieren. In den letzten zwei Jahrzehnten war der Weinsektor in der EU eine Erfolgsgeschichte. Eingerahmt von einem umfassenden Regulierungssystem ist der EU-Weinsektor weltweit führend, wobei sich der Wert der Exporte in diesem Zeitraum verdreifacht hat. Trotz dieses Erfolgs und seines erheblichen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU steht der Sektor nun vor erheblichen Herausforderungen aufgrund eines langfristigen Rückgangs des Inlandsverbrauchs, sowie einer Verschiebung der Verbraucherpräferenzen. Darüber hinaus ist der Sektor aufgrund des Klimawandels mit zunehmend unvorhersehbaren Produktionsbedingungen konfrontiert. Der EU-Weinsektor muss sich an diese neuen Realitäten anpassen; die Kommission möchte flankierend dabei begleiten. Die Expertengruppe für Weinpolitik wird als Forum dienen, um diese Herausforderungen anzugehen und mögliche Lösungen zu sondieren. Die Gruppe wird mindestens dreimal zusammentreten und voraussichtlich bis Anfang 2025 Schlussfolgerungen und Empfehlungen für künftige politische Entwicklungen vorlegen.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Aktualisierung der Vorschriften über önologische Verfahren
Die Kommission hat am 25.06.2024 eine öffentliche Konsultation zur Aktualisierung der Vorschriften über önologische Verfahren ((EU) 2019/934) veröffentlicht. Die o. g. Verordnung enthält Vorschriften über Weinbauregionen, in denen der Alkoholgehalt erhöht werden darf, über die zugelassenen önologischen Verfahren und die Beschränkungen, die für die Produktion und die Haltbarmachung von Weinbauerzeugnissen gelten, über den Mindestalkoholgehalt der Nebenerzeugnisse und ihre Verwendung. Diese Vorschriften müssen aktualisiert werden, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, insbesondere den neuen Entschließungen, die von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) in den Jahren 2022 und 2023 verabschiedet wurden und um Klarheit und Kohärenz der Verordnung zu gewährleisten. Rückmeldungen sind bis zum 23.07.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 3. Quartal 2024 geplant.
Kommission veröffentlicht Konsultation über technische Mittel zur Ausstellung von Zertifikaten für Ökobetriebe
Die Kommission hat am 02.07.2024 eine öffentliche Konsultation über technische Mittel zur Ausstellung von Zertifikaten für Ökobetriebe veröffentlich. Konkret plant die Kommission eine Durchführungs-Verordnung auf Basis Art 35 Abs 1 der EU-Öko-Verordnung 2018/848. Mit dieser Initiative sollen die technischen Mittel für die Veröffentlichung der von den zuständigen Behörden, Kontrollbehörden oder Kontrollstellen ausgestellten Zertifikate für ökologisch wirtschaftende Betriebe im elektronischen Trade Control and Expert System (TRACES) bereitgestellt werden. Diese Zertifikate sollen automatisch veröffentlicht werden, um das Wissen um das Kontrollsystem für ökologische Erzeugnisse und die Informationen über ökologisch wirtschaftende Betriebe zu verbessern. Betriebe können von der Verpflichtung befreit werden, ein solches Zertifikat vorzulegen. Rückmeldungen sind bis zum 30.07.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 4. Quartal 2024 geplant.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der EU
Die Kommission hat am 28.06.2024 eine öffentliche Konsultation über eine Verordnung zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der EU veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.12.2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der EU kodifiziert werden. Die neue Verordnung ersetzt verschiedenen Einzelrechtsakte und führt diese zusammen. Rückmeldungen sind bis zum 23.08.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission steht unmittelbar bevor.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Erstellung von Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben
Die Kommission hat am 17.07.2024 eine Konsultation zu einer geplanten Durchführungs-Verordnung zur Erstellung von EU-Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben veröffentlicht. Dies geschieht auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2018/1091 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben. Hier sind die Variablen aufgeführt und beschrieben, die von EU-Ländern für die Berichterstattung über integrierte EU-Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 2026 zu erheben sind. Ziel dieser Initiative ist die Konkretisierung der Beschreibung der Kernvariablen, der Modulvariablen und der jeweiligen Themen und Einzelthemen. Rückmeldungen sind möglich bis 14.08.2024.
EuGH bestätigt Gültigkeit des Verbots der Jagd auf Wölfe in Österreich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11.07.2024 sein Urteil zur Jagd auf Wölfe in Österreich in der Rechtssache C-601/22 verkündet und dessen Verbot bestätigt. Dem EuGH waren verschiedene Fragen zur Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgelegt worden. Der EuGH hat geurteilt, dass das Verbot der Jagd auf Wölfe in Österreich gültig ist. Der EuGH stellte ferner fest, dass eine Ausnahme von dem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden nur gewährt werden könne, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall sei. Die Entscheidung des EuGH bindet in gleicher Weise auch andere nationale Gerichte, wenn diese über vergleichbare Fragen entscheiden müssen. Die Entscheidung über den Rechtsstreit obliegt dem österreichischen Gericht, das dabei die Entscheidung des EuGH zugrunde zu legen hat (siehe auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).
Europabericht Nr. 07/2024 vom 25.07.2024 (PDF; 1,1 MB) externer LinkUngarische Ratspräsidentschaft: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF
Ungarn wird zum 01.07.2024 den alle sechs Monate rotierenden EU-Ratsvorsitz von Belgien übernehmen. Die ungarische Ratspräsidentschaft möchte, dass die Debatte um ein zukunftsfähiges EU-Lebensmittelsystem für weniger Reibung sorgt als bisher. Die Ungarn möchten die Diskussion – auf Basis der Ergebnisse des "Strategischen Dialogs der Zukunft der EU-Landwirtschaft" – fördern, wie ein wettbewerbsfähiges, krisenresistentes, nachhaltiges und bauernfreundliches Lebensmittelsystem geschaffen werden kann. Der Fokus solle hier klar auf der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 liegen, dabei soll die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und des Lebensmittelsystems gestärkt werden. Die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft setzt ein Gleichgewicht zwischen den Zielen des Green Deal, stabilen Agrarmärkten und einem angemessenen Auskommen für Landwirte voraus. Im Hinblick auf die EU-Freihandelsabkommen drängen die Ungarn auf das Prinzip der Gegenseitigkeit im Hinblick auf Produktionsstandards und damit die Aufnahme von sog. Spiegelklauseln. Mit Blick auf vorliegende Gesetzgebungsvorhaben will sich die neue Ratspräsidentschaft bemühen, die Verhandlungen für eine Novelle der Saatgutverordnung (forstliches/pflanzliches Vermehrungsgut), das Waldüberwachungsgesetz, die Regulierung Neuer Züchtungstechniken (NGT) und die Novelle der Tiertransportverordnung voranzubringen (siehe weiteren Beitrag unter "Politische Schwerpunkte" in diesem EB).
Tagung Agrarrat
Die EU-Agrarminister trafen sich am 27.05.2024 in Brüssel; die Kommission wurde durch Agrarkommissar Janusz Wojciechowski und Finanzkommissarin Mairead McGuinness vertreten. Für Deutschland nahm Bundesminister Özdemir teil. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates vom 21./22.03.2024 und 17./18.04.2024 erörterten die Agrarminister die Reaktionen innerhalb der EU auf aktuelle Probleme im Agrarsektor. Der Rat führte eine Aussprache über Lehren aus der aktuellen Situation und Möglichkeiten zur Verbesserung der Krisenbewältigung. Die Mitgliedstaaten forderten wirksamere Krisenmanagementinstrumente mit angemessenen finanziellen Ressourcen und betonten die Notwendigkeit flexibler und wirksamer Unterstützung, die Präventionsmaßnahmen ermöglicht, ohne den Verwaltungsaufwand für die Landwirte zu erhöhen. Forschung, Innovation, Ausbildung sowie Versicherungs- und Rückversicherungssysteme wurden als wichtig für die Krisenprävention hervorgehoben. Die Agrarreserve ist für den Krisenfall bestimmt und verfügt über begrenzte Mittelausstattung; der Ausbau ist nicht geplant. Einigkeit bestand darüber, dass der Bedarf an Krisenmanagement d eutlich zunehmen wird. Die österreichische Delegation informierte über die Herausforderungen, die Großraubtiere (Wolf und Bär, u. a.) für die Landwirtschaft und ländlichen Gebiete mit sich bringen, und warb die anderen Agrarminister um Unterstützung. Die Mitgliedstaaten berichteten über Entwicklungen auf ihren Agrarmärkten und betonten Probleme, wie ungünstige Wetterbedingungen, geringere Rentabilität in Sektoren wie Wein und Obst, hohe Zinssätze und die Herausforderung, mit ukrainischen Einfuhren auf ihren Heimatmärkten umzugehen. Sie unterstützten auch den Vorschlag, Zölle auf Getreideeinfuhren aus Russland und Belarus zu erheben. Die polnische Delegation berichtete über die negativen Auswirkungen widriger Wetterereignisse auf ihren Obstsektor. Das Thema Wassermanagement solle von der neuen Kommission in den Fokus gestellt werden. Deutschland, unterstützt von Österreich, forderte die Kommission erneut auf, zügig einen Legislativvorschlag zur EU-weiten Ausweitung der Herkunftskennzeichnung vorzulegen. Die Kommission hatte einen entsprechenden Rechtsakt angekündigt, aber bislang nicht vorgelegt. Die belgische Ratspräsidentschaft wird zu den neuen Züchtungstechniken (NGT) keine RAGT-Sitzung mehr anberaumen; die Ungarn wollen am 17.07.2024 die Gespräche für eine mögliche Ratseinigung hierzu wieder aufnehmen. Die slowenische Delegation hat vorgetragen, dass die im Rahmen der Farm to Fork-Strategie von der Kommission vorgelegten Teile der Novellierung der Tierschutzgesetzgebung nicht weit genug gehen und baten den Tierschutz prominent auf der Agenda der neuen Kommission zu verorten.
Strategischer Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft Europas – aktueller Stand
Kommissionspräsidentin von der Leyen und ihre Kommissare tauschten sich am 22.05.2024 mit Prof. Peter Strohschneider, dem Vorsitzenden des "Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft" (EU-SDL) zum aktuellen Stand seiner Arbeit aus. Dabei wurden Themen des Miteinanders im ländlichen Raum und des Zusammenspiels von Land - und Ernährungswirtschaft, aber auch Verwaltungsvereinfachungen und die Gestaltung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) diskutiert. Es zeichnet sich dem Vernehmen nach ab, dass die Interessenvertreter noch nicht bereit sind, konkrete Vereinbarungen zu treffen. Damit könnten sich konkrete Ergebnisse/Ideen/Visionen für die zukünftige Gestaltung der Land- und Ernährungswirtschaft verzögern. Die Teilnehmer erörterten bislang die Themen Wirtschaftswachstum, Nachhaltigkeit, Innovation und Wertschöpfungsketten. Die Herausforderungen der Landwirtschaft und die Notwendigkeit ökologischer Nachhaltigkeit wurden in den Dialoggesprächen offensichtlich bisher nur sehr allgemein diskutiert. 29 Interessenvertreter des Agrar- und Lebensmittelsektors treffen sich seit Januar 2024, um die Zukunft des EU-Landwirtschafts- und Lebensmittelsystems zu diskutieren. Diese Initiative wurde im September 2023 von Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgeschlagen, um "mehr Dialog und weniger Polarisierung" zu fördern.
Ukraine Friedensgipfel: Gemeinsame Abschlusserklärung – Ernährungssicherheit
Die Teilnehmer des Gipfeltreffens zum Frieden in der Ukraine (Mitglieder der G20, der Schwellenländergruppe BRICS sowie auch Vertreter der EU, der UNO und des Vatikans) haben am 16.06.2024 in der Schweiz ein gemeinsames Kommuniqué über einen Friedensrahmen angenommen und damit insbesondere auf die Bedeutung der Ernährungssicherung hingewiesen. Die Abschlusserklärung hebt hervor, dass der andauernde Krieg zwischen Russland und der Ukraine enormes menschliches Leid und Zerstörung verursacht sowie globale Krisen und Risiken schafft. Ein zentraler Aspekt des Dokuments ist die weltweite Ernährungssicherheit. Die kontinuierliche Erzeugung und Lieferung von Lebensmitteln sind entscheidend. Dafür sind freie und sichere Handelsschifffahrt sowie Zugang zu den Häfen im Schwarzen und Asowschen Meer notwendig. Angriffe auf Handelsschiffe und Hafeneinrichtungen werden als inakzeptabel bezeichnet. Es wird betont, dass die Ernährungssicherheit nicht als Waffe eingesetzt werden darf und dass ukrainische Agrarprodukte sicher und ungehindert an interessierte Drittländer geliefert werden müssen.
Rat nimmt Verordnung zur Zollerhöhung für bestimmte russische/belarussische Agrarerzeugnisse an
Der Europäische Rat hat am 30.05.2024 eine Verordnung der Kommission angenommen, aufgrund dieser Zollerhöhungen für bestimmte russische und belarussische Agrarerzeugnisse – Getreide, Ölsaaten und Nebenerzeugnisse – erfolgen. Die Verordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten folgten damit dem Vorschlag der Kommission vom 22.03.2024. Die Maßnahmen sollen die Einfuhr von Getreide, Ölsaaten, Rübenschnitzelpellets, verschiedenen Tierfetten und getrockneten Erbsen in die EU unterbinden, ohne die globale Ernährungssicherheit zu gefährden. Je nach Produkt sollen die Zölle auf 95 €/t oder auf 50 % des Warenwertes ansteigen. Für Hartweizen soll der Zollsatz künftig bei 148 € t liegen, für Roggen und Gerste bei 93 €/t. Zollfrei bleibt hingegen die Einfuhr von Sojabohnen und Sonnenblumenkernen; auf Sonnenblumenöl gilt ein reduzierter Zollsatz von 6,4 %. Angesichts der engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland gelten die erhöhten Zölle auch für Belarus. Dadurch soll das Umleiten von Handelsströmen verhindert werden. Ziel der neuen Zölle ist der Schutz der EU-Landwirtschaft, die Verhinderung einer Marktdestabilisierung und illegaler Exporte von ukrainischem Getreide, das fälschlicherweise als russisch deklariert wird, sowie die Reduktion von Einnahmen, die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine finanzieren könnten. Durch eine Sicherheitsklausel in den WTO-Verträgen soll Russland keinen Zugang mehr zu den Getreidekontingenten haben, die von der EU über die Welthandelsorganisation (WTO) eingeräumt wurden.
Ukraine: Haferimporte unterliegen ab 19.06.2024 Zollkontigent
Die Kommission hat am 18.06.2024 für ukrainische Haferimporte in die EU ein Zollkontingent mit Beginn ab 19.06.2024 bis zum 05.06.2025 festgelegt. Dies ist eine Folge der überarbeiteten Autonomen Handelsmaßnahmen (ATM), die seit dem 06.06.2024 gelten. Das Zollkontingent wurde auf Basis der Vereinbarungen im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) beider Handelspartner erteilt, die seit 2016 eingerichtet ist. Die ATM-Verordnung enthält eine Notbremse für bestimmte Produkte, darunter Haf er. Diese Notbremse wird automatisch aktiviert, wenn die Einfuhrmengen den festgelegten Jahresdurchschnitt überschreiten. Sobald diese Menge überschritten ist, wird von der Kommission innerhalb von 14 Tagen das entsprechende Zollkontingent aus der DCFTA wiedereingeführt. Das Kontingent für Hafer wird auf 4.000 t festgesetzt. Da die Importe seit Anfang 2024 über dieser Menge liegen, gelten die Meistbegünstigungszollsätze bis Ende 2024.
Annahme der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur im Umweltrat erfolgt
Der Umweltrat hat am 17.06.2024 die Trilogeinigung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) angenommen. Der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene ist mit der förmlichen Annahme im Rat abgeschlossen, die neue Verordnung kann nunmehr von der Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Entscheidend in der Abstimmung war die Stimme Österreichs (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Rat positioniert sich zu Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie – Reduzierung Lebensmittelabfälle
Der Umweltrat hat am 17.06.2024 seine Position für die anstehenden Trilogverhandlungen zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie zur Verringerung von Textil- und Lebensmittelabfällen angenommen. Wesentlicher Inhalt der Position des Rates ist die Beibehaltung der von der Kommission vorgeschlagenen Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen, die bis 2030 auf nationaler Ebene erreicht werden sollen. In der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung soll das verbindliche Ziel für die Reduzierung von Abfällen 10 % betragen. Im Einzelhandel, in der Gastronomie und in Haushalten soll ein verbindliches Ziel von 30 % gelten. Vorgesehen ist die Möglichkeit, bis zum 31.12.2027 Ziele für den genießbaren Anteil der Lebensmittelabfälle festzulegen. Die Trilogverhandlungen zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission über die endgültige Fassung des Rechtstextes können beginnen. Die Aufnahme der Trilogverhandlungen wird Aufgabe der künftigen ungarischen Ratspräsidentschaft sein (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Rat positioniert sich zu Bodenüberwachungsgesetz
Der Umweltrat hat seine Position für die anstehenden Trilogverhandlungen zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) am 17.06.2024 angenommen. Ziel des Vorschlags ist es, ein kohärentes Überwachungs- und Bewertungssystem zur Bodengesundheit in der EU zu schaffen, um bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen. Dazu sollen die Mitgliedstaaten den Gesundheitszustand der Böden in ihren Hoheitsgebieten zunächst überwachen und dann bewerten. Die Trilog-Verhandlungen zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission über die endgültige Fassung des Rechtstextes können nun beginnen. Die Aufnahme der Trilogverhandlungen wird Aufgabe der künftigen ungarischen Ratspräsidentschaft sein (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Klarstellung Unterstützung für Landwirte bei außergewöhnlichen Wetterereignissen
Die Kommission hat am 30.05.2024 eine Mitteilung verabschiedet, in der sie die Anwendung von höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen für den EU-Agrarsektor im Falle unvorhersehbarer und extremer Wetterereignisse im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) präzisiert. Ziel ist es, Landwirten rechtliche Klarheit und Sicherheit bezüglich ihrer Zahlungen im Rahmen der GAP zu bieten und eine einheitliche Anwendung durch die nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Diese Maßnahme ist Teil des Pakets zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für EU-Landwirte vom 15.03.2024. Das Konzept der höheren Gewalt ermöglicht Landwirten, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse wie schwere Dürren oder Überschwemmungen ihre GAP-Anforderungen nicht erfüllen können, ihre Unterstützung nicht zu verlieren. Die Anwendung dieses Konzepts wird von den Mitgliedstaaten auf Basis relevanter Nachweise entschieden. Die Ausnahme von der strikten Einhaltung der GAP-Verpflichtungen (wie Konditionalitäten oder Öko-Regelungen) wird normalerweise restriktiv und fallweise angewandt. Die aktuelle Mitteilung klärt jedoch, dass höhere Gewalt für alle Landwirte in einem von Naturkatastrophen betroffenen Gebiet gelten kann. Dies bedeutet, dass Landwirte in solchen Gebieten keine individuellen Anträge stellen oder Nachweise erbringen müssen. Diese erweiterte Anwendung soll den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Behörden reduzieren und eine schnellere Reaktion der Mitgliedstaaten ermöglichen.
China kündigt Antidumping-Untersuchung für Schweinefleischimporte aus der EU an
China hat am 17.06.2024 als Reaktion auf geplante Strafzölle der EU auf chinesische Elektroautos eine Antidumpinguntersuchung gegen Schweinefleischimporte aus der EU angekündigt. Dies wurde vom chinesischen Handelsministerium bekanntgegeben und betrifft frisches und gefrorenes Schweinefleisch sowie Schlachtnebenerzeugnisse, die hauptsächlich zum Verzehr bestimmt sind. Die Kommission hatte zuvor festgestellt, dass staatliche Subventionen für chinesische Elektrofahrzeuge den europäischen Markt verzerren und daher Sonderzölle erwogen. Die EU behält sich rechtliche Schritte gegen die chinesische Untersuchung vor und möchte diese in Abstimmung mit der Industrie und den Mitgliedstaaten genau beobachten, um sicherzustellen, dass die WTO-Regeln eingehalten werden. China importierte im letzten Jahr Schweinefleisch im Wert von rund 3 Mrd. €, wobei ein Großteil aus der EU stammt. Besonders betroffen sind Produzenten in Spanien, den Niederlanden und Dänemark. Die Kommission wird aufgefordert, eine weitere Eskalation zu verhindern und den Agrar- und Ernährungssektor während der Untersuchung zu unterstützen, damit dieser nicht erneut unter Streitigkeiten in anderen Sektoren leidet. Die deutsche Schweinefleischbranche unterliegt bereits seit 2020 einem Importverbot Chinas, nachdem in Deutschland die Schweinepest festgestellt worden war. China hatte 2023 Lockerungen und erste Öffnungen angekündigt und auf den Weg gebracht.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 2/2024
Die Kommission hat am 24.05.2024 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Februar 2024 veröffentlicht. Der Handelsüberschuss der EU im Agrar- und Ernährungsbereich erreichte rund 6,2 Mrd. €, was einem Anstieg von 24 % im Vergleich zum Januar 2024 entspricht. Die EU bleibt ein führender Exporteur in diesem Sektor. Im Jahresvergleich blieben die Im- und Exporte stabil. Die EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern stiegen im Februar 2024 gegenüber Januar um 5 % auf rund 19 Mrd. €. Die Ausfuhrmengen von Getreide und Zucker nahmen zu. Während Milcherzeugnisse weiterhin stark exportiert wurden, ging ihr Wert aufgrund niedrigerer Preise um 5 % zurück. Das Vereinigte Königreich bleibt der wichtigste Zielmarkt für EU-Ausfuhren – Steigerungen gab es u. a. bei Bier und Schweinefleisch. Die Exporte nach China (u. a. Schweinefleisch) und Russland blieben hoch, gingen aber zurück. Die EU-Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern sanken im Februar 2024 leicht um 2 % auf rund 13 Mrd. €, bedingt durch niedrigere Preise in vielen Produktkategorien. Während die Preise für Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen sanken, stiegen sie für Kakaoerzeugnisse, Oliven und Olivenöl.
Kommission veröffentlicht Prognose zur Erzeugung, Handel und Nutzung von Futterprotein
Die Kommission hat am 24.05.2024 Prognosen zur Erzeugung, den Handel und die Nutzung von Futterproteinquellen in der EU sowie eine Studie zur Diversifizierung dieser Quellen veröffentlicht. Angesichts der fortbestehenden Abhängigkeit von Futterproteinen durch Importe betont die Kommission die Notwendigkeit einer diversifizierten Produktion, um die strategische Autonomie der EU zu stärken und ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung der Importabhängigkeit umfassen die Erhöhung des Grasanteils in der Ernährung von Wiederkäuern, die Förderung von Forschung zur Auswahl effizienterer Sorten und Fortbildungsmaßnahmen. Auf EU-Ebene wird empfohlen, die gekoppelten Einkommensbeihilfen vorübergehend zu erhöhen, während nationale Maßnahmen die EU-Maßnahmen ergänzen könnten, indem die Mitgliedstaaten systematisch Maßnahmen zur Förderung des Anbaus von Pflanzenproteinen in ihre GAP-Strategiepläne aufnehmen. Der Futterproteinbedarf in der EU wird voraussichtlich stabil bleiben. Der Selbstversorgungsgrad über alle Eiweißquellen hinweg, wird auf 75 % geschätzt (vor allem Raufutter). Besonders im Fokus steht der Bedarf an hochwertigem Futterprotein, insbesondere für Schweine und Geflügel, hier können nur etwa 30 % des Bedarfs aus der EU gedeckt werden. Die meisten Öl- und Sojaschrote werden importiert, nur ein kleiner Teil wird in Europa produziert. In den letzten 15 Jahren hat die EU ihre Produktion von eiweißreichen Pflanzen um 28 % gesteigert, unterstützt durch konkrete Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Empfehlungen des Kommissions-Berichts von 2018 zur Entwicklung von pflanzlichem Eiweiß haben zu konkreten Maßnahmen geführt, einschließlich gekoppelter Einkommensstützung und Förderung von Leguminosen. Eine der Herausforderungen besteht darin, dass eine stärkere Diversifizierung der Produktion verfügbare landwirtschaftliche Flächen erfordert, die für die benötigten Kulturen geeignet sind. Die Studie zeigt, dass die Ersetzung von 50 % der Sojabohnenimporte den Austausch von 6,6 Mio. h anderer Kulturen bedeuten würde.
oriGIn EU veröffentlicht "Manifest" für die neue Legislaturperiode
Der EU-Zweig der Netzwerk-Organisation für geografische Angaben (oriGIn EU) hat am 17.06.2024 ihr "Manifest" für die neue Legislaturperiode nach den Europawahlen 2024 veröffentlicht und richtet sich damit an die künftige Kommission und betont, dass eine starke institutionelle Unterstützung und die Neuausrichtung geografischer Angaben als strategische Produkte für die EU in der Landwirtsc haft unerlässlich sind. oriGIn EU fordert, dass die besonderen Merkmale geografischer Angaben in allgemeinen EU-Verordnungen berücksichtigt werden und dass neue Verordnungen für geografische Angaben ambitioniert umgesetzt werden. Dies beinhaltet insbesondere, dass anerkannten Erzeugergemeinschaften die Befugnis erteilt wird, Regeln zur Entwicklung ihrer geografischen Angaben zu bestimmen und umzusetzen. Zudem ist es für oriGIn EU wichtig, das Konzept und das Logo geografischer Angaben sowohl in der EU als auch in Drittländern stärker zu fördern. Ebenso soll der Schutz und der Marktzugang geografischer Angaben in Handelsvereinbarungen mit Partnerländern der EU verbessert werden.
Argentinien stellt erstes Zertifizierungssystem für waldschonend produziertes Rindfleisch vor
Argentinien hat am 03.06.2024 der Kommission ein Zertifizierungssystem für „waldschonend“ erzeugtes Rindfleisch vorgestellt, um sich auf die Entwaldungsverordnung (EUDR) vorzubereiten. Das System VISEC, entwickelt vom argentinischen Institut für Rindfleischförderung (IPCVA), soll die Rückverfolgbarkeit der Rindfleischerzeugung gewährleisten und dadurch die Einhaltung der Vorgaben der EUDR ermöglichen. Dafür verwendet VISEC Geolokalisierungsdaten, um die nachhaltige Herkunft von tierischen Produkten zu zertifizieren, was den Anforderungen der EUDR entspricht. VISEC-Zertifikate sowie andere nationale Programme werden von den EU-Behörden jedoch (noch) nicht als Nachweis für die Einhaltung der EUDR anerkannt.
Kommission veröffentlicht Aufruf zur Einrichtung einer Honigplattform
Die Kommission hat am 13.06.2024, dem Tag des Inkrafttretens der überarbeiteten EU-Vorschriften für Honig (sog. "Frühstücks"-RICHTLINIE (EU) 2024/1438), einen Aufruf zur Einrichtung einer Honigplattform veröffentlicht. Ziel dieser Plattform ist es, Expertenwissen zur Echtheit und Rückverfolgbarkeit von Honig zu sammeln. Eine EU-weite Sachverständigengruppe soll die Kommission dabei unterstützen, Methoden zur Identifizierung von Honigverfälschungen zu vereinheitlichen sowie die Rückverfolgbarkeit des Produkts bis zum Erzeuger oder Importeur sicherzustellen. Interessensvertreter der Honiglieferkette sowie Experten aus Zivilgesellschaft und Wiss enschaft, sind aufgerufen, sich bis zum 15.07.2024 zu bewerben. Die erste Sitzung der Plattform-Mitglieder ist für November 2024 unter dem Vorsitz der Generaldirektion AGRI der Kommission geplant. Die Plattform wird zunächst für fünf Jahre eingerichtet.
Kommission startet neues Online-Tool zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Die Kommission hat am 17.05.2024 ein interaktives Tool namens Agri Sustainability Compass freigeschaltet, das klare und verständliche Informationen zur wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft bietet. Das Tool umfasst 20 Schlüsselindikatoren, die die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum abdecken. Dadurch können Nutzer schnell den aktuellen Stand und die Entwicklung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft erfassen. Das benutzerfreundliche, interaktive Instrument fasst wichtige Indikatoren für wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit zusammen und bietet aktuelle Informationen. Es zeigt, wie sich die Landwirtschaft im Laufe der Zeit entwickelt hat, und ermöglicht es, die Fortschritte bei Nachhaltigkeitsindikatoren zu verfolgen. Der Kompass für Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft stellt dabei einerseits Schlüsselindikatoren für die Bewertung der Wirtschaftsleistung der EU-Landwirtschaft vor. Beispielweise bewertet der Indikator "Handelsbilanz" die Wettbewerbsfähigkeit, während "Landwirtschaftliche Produktivität" die Effizienz misst. Andererseits wird ökologische Nachhaltigkeit durch die Wechselwirkung der Landwirtschaft mit der Umwelt und ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Bodengesundheit, die Wasserqualität und die Luftverschmutzung betrachtet. Beispielweise bewerten Indikatoren wie "Index für landwirtschaftliche Vögel", "Pflanzenvielfalt" und "Nitrate im Grundwasser" die biologische Vielfalt, die landwirtschaftlichen Praktiken und die Wasserverschmutzung. Das Tool ist öffentlich und transparent und ermöglicht das Exportieren und Herunterladen der Suchergebnisse. Das Dashboard wird regelmäßig aktualisiert.
Veröffentlichung EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln
Acht führende Organisationen des EU-Kartoffelsektors haben am 30.05.2024 einen europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln veröffentlicht und in Brüssel vorgestellt. Zu den beteiligten acht Organisationen gehören: CESPU, Copa Cogeca, CropLife EUROPE, EUPPA, Europatat, Euroseeds, North-western European Potato Growers, STARCHEUROPE. Die Kraut- und Knollenfäule, verursacht durch den Erreger Phytophthora infestans, kann innerhalb von ein bis zwei Wochen ganze Ernten vernichten und hat in der EU bereits erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Dieser wird auf rund 900 Mio. € jährlich geschätzt. Die Krankheit stellt eine besonders große Gefahr für die Anbausaison 2024 dar, da der Erreger sich anpasst und immer komplexere Virulenzspektren entwickelt, die zunehmend mehr Resistenzgene überwinden. Zudem wird eine kombinierte Resistenz gegen einzelne Fungizidwirkstoffe beobachtet. Diese Entwicklungen führen zu einer drastischen Verringerung der Wirksamkeit aktueller Bekämpfungsmethoden und untergraben möglicherweise künftige Strategien des integrierten Pflanzenschutzmanagements (IPM).
Kommission veröffentlicht Bericht über Verkehrsbezeichnung und Klassifizierung von Schaf- und Ziegenschlachtkörpern
Die Kommission hat am 03.06.2024 einen Bericht über die Verkehrsbezeichnungen und die Klassifizierung von Schlachtkörpern im Schaf- und Ziegenfleischsektor veröffentlicht. Laut dem Bericht der Kommission besteht keine Notwendigkeit, das Handelsklassenschema der Union auf Ziegenfleisch auszudehnen, da dieses in vielen Mitgliedstaaten nur in sehr geringem Umfang erzeugt wird und die Schlachtkörper und Teilstücke besondere Merkmale aufweisen. In Bezug auf die Verkehrsbezeichnungen wurden keine systematischen Schwierigkeiten oder Probleme bei der Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften für die Vermarktung von Schaf- und Ziegenfleisch festgestellt. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass keine neuen Legislativvorschläge für diesen Bereich erforderlich sind.
FAO veröffentlicht Bericht über den Zustand der weltweiten Fischerei- und Aquakultur
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat am 07.06.2024 einen Bericht über den Zustand der weltweiten Fischerei- und Aquakultur (SOFIA) veröffentlicht, indem bekannt gegeben wurde, dass die weltweite Fischerei und Aquakulturproduktion 2022 einen Höchststand von rund 223 Mio. t erreichte, wobei die Aquakultur erstmals die Fangfischerei übertraf. Die Aquakulturproduktion betrug rund 131 Mio. t, was 51 % der Gesamtproduktion ausmacht. Die FAO betont die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Bekämpfung von Ernährungsunsicherheit und Armut. Zehn Länder, darunter China, Indonesien und Indien, dominieren die Aquakultur (rund 90 %), während viele Länder in Afrika und Asien ihr Potenzial nicht ausschöpfen. Der Konsum von aquatischen Lebensmitteln stieg 2021 auf rund 163 Mio. t. 89 % der Produktion sind für den menschlichen Verzehr bestimmt. Aquatische Lebensmittel sind wichtige Proteinquellen, liefern 15 % der tierischen Proteine weltweit und sind wichtige Quellen für Omega-3-Fettsäuren, Mineralien und Vitamine. In der Fischerei- und Aquakultur waren 2022 etwa rund 62 Mio. Menschen beschäftigt.
Kommission veröffentlicht Konsultation zu LULUCF
Die Kommission hat am 13.06.2024 eine öffentliche Konsultation zu den EU-Vorschriften zu Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) veröffentlicht. Im Rahmen dieser Konsultation soll der Umsetzungsstand der LULUCF-Verordnung in allen Mitgliedstaaten seit 2018 beurteilt werden; es werden alle Zielgruppen zu den bisherigen Auswirkungen der Verordnung befragt. Dabei sollen Faktoren ermittelt werden, die zur Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und zum "europäischen Mehrwert" beitragen. Ziel ist es, zu prüfen, ob die Verordnung im aktuellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kontext noch geeignet ist, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Darüber hinaus werden Verbesserungspotentiale ermittelt. Rückmeldungen sind bis zum 11.07.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 3. bzw. 4. Quartal 2025 geplant.
Die Kommission hat am 11.06.2024 eine öffentliche Konsultation zur Vereinfachung der Vorschriften für georeferenzierte Fotos (Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173) veröffentlicht, um den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu verringern. Im Rahmen des Vereinfachungspakets der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte soll durch die Vereinfachung der Vorschriften den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Verwendung von georeferenzierten Fotos für das Flächenmonitoringsystems (FMS) gewährt werden. Rückmeldungen sind bis zum 09.07.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 4. Quartal 2024 geplant.
Kommission veröffentlicht Konsultation zu Änderung der De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft
Die Kommission hat am 07.06.2024 eine öffentliche Konsultation zur Änderung der De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft über die Anwendung der Artikel 107 und 108 (Verordnung(EU) 1408/2013)) veröffentlicht. Die Kommission überarbeitet derzeit die De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft, um auf den zunehmenden Inflationsdruck in diesem Sektor zu reagieren. Sie schlägt vor, die De-minimis-Schwelle an die Inflation anzupassen und auch die nationalen Obergrenzen zu erhöhen. Außerdem wird vorgeschlagen, die Transparenz durch die Einführung eines obligatorischen De-minimis-Verzeichnisses zu verbessern, das den Verwaltungsaufwand für Landwirte, welche aktuell ein System der Selbstdeklaration nutzen, verringern wird. Rückmeldungen sind bis zum 21.07.2024 möglich.
Kommission veröffentlicht Konsultation zu Zollkontingenten im Geflügelsektor
Die Kommission hat am 05.06.2024 eine öffentliche Konsultation zur Änderung der Regeln für die Referenzmenge von Zollkontingentgruppen im Geflügel(fleisch)sektor (Verordnung (EU) 2020/760) veröffentlicht. Die seit dem 01.01.2021 gültige Verordnung regelt die Vergabe von Einfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen bestehender Zollkontingente. Die vorübergehende Liberalisierung des Handels zwischen der EU und der Ukraine (Verordnungen (EU) 2022/870 und (EU) 2023/1077) führte zu erheblich erhöhten Geflügeleinfuhren aus der Ukraine. Die oben genannte Verordnung soll geändert werden, damit die erhöhten Einfuhren aus der Ukraine den Marktteilnehmern keinen unfairen Vorteil verschaffen. Durch die Änderung soll der Einfluss ukrainischer Einfuhren auf die Referenzmenge begrenzt werden. Rückmeldungen sind bis zum 03.07.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 2. Quartal 2024 geplant.
Kommission veröffentlicht Konsultation zu Preismitteilungspflicht für Obst und Gemüse
Die Kommission hat am 22.05.2024 eine öffentliche Konsultation zur Aktualisierung der Vorschriften zu Preismitteilungen der Mitgliedstaaten bei Obst und Gemüse (Verordnung (EU) 2017/891) veröffentlicht. Die oben genannte delegierte Verordnung sieht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, der Kommission die Erzeugerpreise für bestimmtes Obst und Gemüse zu melden. Die Initiative zielt darauf ab, die Preismitteilungen der Mitgliedstaaten zu straffen und präziser und regelmäßiger zu gestalten. Sie zielt auch darauf ab, die Preismitteilung für repräsentative Sorten des betreffenden Obstes und Gemüses zu vereinfachen und die Anforderungen an Größe und Aufmachung des betreffenden Obstes und Gemüses zu aktualisieren. Deutschland ist durch die geplante Änderung des Anhangs VI bei Äpfeln und Gurken betroffen. Ebenso werden einige Früchte aus dem Anhang VI entfernt, bei denen Deutschland betroffen ist, so z. B. Kirschen, Karotten, Erdbeeren, Salat, Spargel, Zwiebeln, Lauch und Kohl. Rückmeldungen sind bis zum 19.06.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 3. Quartal 2024 geplant.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Anpassung der Übermittlung von Preisinformationen
Die Kommission hat am 13.06.2024 eine öffentliche Konsultation zur Anpassung der Verpflichtung zur Übermittlung von Preisinformationen und anderen Daten (Verordnung (EU) 2019/1746 ) veröffentlicht. Mit der oben genannten Durchführungs-Verordnung vom 01.10.2019 wurden neue Meldepflichten, die sich insbesondere auf die Preise entlang der Nahrungsmittellieferkette beziehen, eingeführt. Auf dieser Grundlage der Meldungen der Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten informiert die Kommission Landwirte und andere Akteure der Lebensmittelversorgungskette über die Agrarmärkte. Um den Meldeaufwand für die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsfaktoren zu verringern, soll die oben genannte Verordnung angepasst. werden. Rückmeldungen sind bis zum 11.07.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 2. Quartal 2024 geplant.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Einfuhr von Öko-Erzeugnissen
Die Kommission hat am 13.06.2024 eine öffentliche Konsultation zur Änderung der Vorschriften zur Einfuhr ökologischer Erzeugnisse und der Zertifizierung und Kontrollen bestimmter Unternehmen in Drittländern (Verordnung ((EU) 2018/848) veröffentlicht. Die seit dem 01.01.2021 gültige Verordnung regelt u. a. die Kennzeichnung von Öko-Erzeugnissen. Die Änderung der oben genannten Verordnung beinhaltet eine Anpassung der Vorschriften für die Kontrollen, die zur Zertifizierung von Unternehmern oder Unternehmergemeinschaften in Drittländern durchgeführt werden. Außerdem werden die Vorschriften für die Kontrollen durch die anerkannten Kontrollbehörden und -stellen geändert. Rückmeldungen sind bis zum 11.07.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 3. Quartal 2024 geplant.
Eurostat Tierbestände in der EU im Jahr 2023 gesunken
Eurostat hat am 21.05.2024 Zahlen über die Tierbestände in der EU für das Jahr 2023 veröffentlicht. Im Vergleich zu 2022 gingen die Schweine- und Rinderbestände um 1 % zurück, Schafe um 3 % und Ziegen um 5 %. Im Jahr 2023 gab es in der EU 133 Mio. Schweine, rund 74 Mio. Rinder, 58 Mio. Schafe und 11 Mio. Ziegen. In den letzten zehn Jahren sind die Populationen aller Nutztierarten zurückgegangen. Der Rinderbestand in der EU ging mit einem Rückgang von 5 % gegenüber 2013 am wenigsten zurück, gefolgt vom Schweinebestand (- 6 %). Die Zahl der Schafe ging um 9 % zurück, während der Ziegenbestand um 15 % zurückging. In Deutschland sank die Zahl der Rinder in den letzten 10 Jahren von rund 13 Mio. in 2013 auf rund 11 Mio. in 2023. In Deutschland sank die Zahl der Schweine in den letzten 10 Jahren von rund 28 Mio. in 2013 auf rund 21 Mio. in 2023.
Eurostat veröffentlicht Zahlen zur Rohmilcherzeugung in der EU
Eurostat hat am 31.05.2024 Zahlen über die Rohmilcherzeugung in der EU veröffentlicht. Im Jahr 2022 wurden auf den landwirtschaftlichen Betrieben der EU rund 160 Mio. t Rohmilch erzeugt. Rund 150 Mio. t der erzeugten Milch wurde an Molkereien geliefert, wobei rund 10 Mio. t von den landwirtschaftlichen Betrieben selbst genutzt und weiterverarbeitet wurde (Verbrauch, Verarbeitung, Direktvermarktung, Futtermittel). Von der gesamten Menge waren rund 146 Mio. t Kuhmilch. Die restliche Menge war Schafs-, Ziegen- und Büffelmilch. Aus der angelieferten Rohmilch produzierten die Molkereien im Jahr 2022 rund 23 Mio. t Konsummilch, rund 8 Mio. t gesäuerte Milcherzeugnisse, 2 Mio. t Butter, 10 Mio. t Käse, 3 Mio. t Milchpulver und 56 Mio. t Molke. Deutschland ist der größte Produzent von Kuhmilch in der EU. Im Jahr 2022 wurde 21 % der EU-Kuhrohmilch auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland erzeugt und deutsche Molkereien verarbeiteten 22 % der gesamten EU-Kuhrohmilch. Des Weiteren stammten 19 % der EU-Konsummilch, 20 % der Butter sowie 22 % des Käses aus Deutschland. Am 01.06.2024 wurde der Weltmilchtag begangen.
Eurostat: Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU im Jahr 2022 gesunken
Eurostat hat am 17.05.2024 Zahlen über Pflanzenschutzmittelverkäufe für das Jahr 2022 veröffentlicht. Die im Jahr 2022 in der EU verkauften Pflanzenschutzmittel (PSM) sind stark zurückgegangen, was zum großen Teil auf den Preisanstieg zurückzuführen sei. Im Jahr 2022 wurden etwa 322.000 Tonnen PSM verkauft, was einem Rückgang von 10 % gegenüber der verkauften Menge im Jahr 2021 entspricht. In 13 EU-Ländern gab es einen Umsatzrückgang, wobei die vier stärksten Rückgänge in Italien (- 37 %) verzeichnet wurden, gefolgt von Portugal (- 36 %), Griechenland (- 33 %) und Rumänien (- 30 %). Im Gegensatz dazu verzeichneten Österreich, Lettland, Litauen und Frankreich im Jahr 2022 die vier höchsten Zuwächse beim Absatz von PSM im Vergleich zu 2011. Frankreich, Spanien, Deutschland und Italien verzeichneten in den meisten Hauptgruppen die höchsten absoluten Verkaufsmengen. Diese Länder sind auch die wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeuger in der EU, auf die zusammen 52 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der EU und 49 % der gesamten Ackerfläche der EU entfallen. Meistverkaufte Gruppe der PSM in der EU sind weiterhin Fungizide (43 % des Verkaufsvolumens im Jahr 2022), neben Herbiziden (35 %) und Insektiziden (14 %).
Eurostat veröffentlicht aktuelle Statistik zu Beschäftigten in der Tourismusbranche
Eurostat hat am 29.05.2024 eine Statistik über die in der EU beschäftigten Menschen in der Tourismusbranche veröffentlicht. Eurostat bezieht sich auf Zahlen aus den Bezugsjahren 2021 und 2023. Im Jahr 2021 waren 11,3 Mio. Menschen in der EU in wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Tourismus beschäftigt. Hierzu zählen alle Wirtschaftszweige, die mit dem Tourismus in Verbindung stehen aber nicht allein vom Tourismus abhängig sind. Es werden sowohl Dienstleistungen für Touristen als auch Nicht-Touristen erbracht. Vor diesem Hintergrund waren 6,8 Mio. in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, 2,1 Mio. im Beherbergungsgewerbe, 1,8 Mio. im Transportwesen und 0,4 Mio. in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern beschäftigt. In den drei hauptsächlich vom Tourismus abhängigen Bereichen Beherbergung, Reisebüros/Reiseveranstalter und Luftverkehr waren 2,8 Mio. Menschen in der EU tätig.
Europabericht Nr. 06/2024 vom 26.06.2024 (PDF; 1,5 MB) externer LinkAusgang der Europawahl (06. – 09.06.2024): Wahlanalyse
Ausweislich der vorläufigen Wahlergebnisse (Stand: 13.06.; 12:00 Uhr) ist die Europäische Volkspartei (EVP) klar als stärkste Kraft aus den Wahlen zum 10. Europäischen Parlament (EP) hervorgegangen. Mit ihren 26,25 % und damit 189 Sitzen hat sie im Vergleich zur letzten Wahl aus dem Jahre 2019 sogar einige Sitze hinzugewinnen können. Zweit- und drittstärkste Kraft bleiben die Progressive Allianz der Sozialdemokraten S&D (18,75 % = 135 Sitze) und die liberale Renew Europe Group (10,97 % = 79 Sitze), wobei letztere deutliche Verluste (29 Sitze) verzeichnen muss. Ähnlich geht es der ehemals viertstärksten Fraktion im EP der Grünen und Freien Europäischen Allianz (Grüne/EFA), die im kommenden Parlament lediglich 53 Sitze (= 7,36 %) und damit 19 weniger als bisher belegen wird. Wie im Vorfeld vermutet, haben demgegenüber die Parteien am rechten Rand zugelegt. Die Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) sind mit 73 Sitzen (= 10,14 %) künftig viertstärkste Kraft, während die extrem rechte Fraktion Identität und Demokratie (ID) 58 Sitze (= 8,06 %) belegen und damit fünftstärkste Fraktion im EP sein wird (Anmerkung: Am 13.06. wurde bekannt, dass die ID-Fraktion die AfD nicht wieder aufnehmen wird. Zum Hintergrund: Aufgrund der Diskussionen rund um die Spitzenkandidaten Maximilian Krah und Petr Bystron war die AfD kurz vor der Wahl aus der ID-Fraktion ausgeschlossen worden). Während die Linke (36 Sitze = 5,0 %) und die Gruppe der Fraktionslosen (45 Sitze = 6,25 %) sich leicht reduziert haben, bleiben die sonstigen Abgeordneten mit 52 Sitzen (= 7,22 %) stabil (Zusatzinformation: Gemäß der Geschäftsordnung des EP muss eine Fraktion aus mindestens 23 Mitgliedern bestehen, die in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten gewählt wurden.). Auf Grundlage dieser noch vorläufigen Zahlen haben damit die rechten Parteien zwar Zugewinne errungen, die aus EVP, S&D sowie Renew bestehende proeuropäische informelle Koalition der Mitte aber weiterhin eine stabile Mehrheit von 403 Sitzen (Hinweis: Das EP besteht künftig aus insgesamt 720 Abgeordneten. Die absolute Mehrheit beträgt damit 361 Stimmen). In Deutschland ist die Union klarer Wahlsieger (CDU: 23,7 % = + 1,1 % und CSU: 6,3 % = +/- 0 %; insgesamt 29 Sitze). Die "Ampelparteien" haben demgegenüber allesamt Stimmen verloren (SPD: 13,9 % = - 1,9 % = 14 Sitze; Grüne: 11,9 % = - 8,6 % = 12 Sitze; FDP: 5,2 % = - 0,2 % = 5 Sitze). Die AfD landete bundesweit auf Platz 2 (15,9 % = + 4,9 % = 15 Sitze), wobei sie in Ostdeutschland durchgängig stärkste politische Kraft wurde. Das erstmals zu einer Wahl angetretene BSW holt 6,2 % (= 6 Sitze). Die Linke verliert deutlich (- 2,8 %) und kommt auf lediglich 2,7 % (= 3 Sitze). Neben diesen Parteien werden auch die Freien Wähler (2,7 % = 3 Sitze), Volt (2,6 % = 3 Sitze), Die Partei (1,9 % = 2 Sitze), die Tierschutzpartei (1,4 % = 1 Sitz), die ÖDP (0,6 % = 1 Sitz), die Familienpartei (0,6 % = 1 Sitz) sowie die Partei des Fortschritts (0,6 % = 1 Sitz) Europaabgeordnete stellen. Bei den 16 bis 24-Jährigen haben vor allem die Grünen verloren und Volt sowie die AfD gewonnen. Letztere teilt sich aktuell bei den jungen Menschen zusammen mit CDU/CSU Platzeins (CDU/CSU: 17 %; AfD: 17 %; Grüne 11 %; SPD: 9 %; Volt: 9 %; Linke: 7 %; FDP: 6 %; BSW: 6 %; Die Partei: 4 %; Tierschutzpartei: 3 %; Andere 11 %). Die Wahlbeteiligung lag in Deutschland mit 64,8 % (+ 3,6 %) deutlich höher als bei der letzten Europawahl (61,4 %) und damit auch über dem EU-weiten Durchschnitt von voraussichtlich 51,01 %. Nach bisherigen Erkenntnissen sind die höchsten Wahlbeteiligungen in Belgien (89,82 %), Luxemburg (82,29 %) und Malta (73,0 %) zu verzeichnen. Schlusslichter in Sachen Wahlbeteiligung sind Kroatien (21,35 %), Litauen (28,35 %) und Bulgarien (33,79 %).
Anzahl MdEP vor / nach der Wahl: 96 / 96 Aktuelle Regierung: SPD (S&D) / Grüne (Greens) / FDP (Renew) Vergleich Wahlbeteiligung 2019 / 2024: 61,38 % / 64,78 %
2019 | 2024 | ||||
Partei | Sitze | % | Partei | Sitze | % |
CDU/CSU (EVP) | 29 | 28,9 | CDU/CSU (EVP) | 29 | 30,0 |
Grüne (Greens/EFA) | 21 | 20,5 | AfD | 15 | 15,9 |
SPD (S&D) | 16 | 15,8 | (Greens/EFA) | 12 | 13,9 |
Fahrplan nach der Europawahl bis zur Vorstellung des Kommissionskollegiums
Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit (55 % der Mitgliedstaaten, also 15 von 27, und 65 % der Gesamtbevölkerung der EU) einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor. Dabei "berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament" (Art. 17 Abs. 7 EUV). Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder (dafür sind 361 Stimmen notwendig). Stimmen sie mit JA, ist der neue Präsident der Kommission gewählt. Stimmen sie mit NEIN, muss das ganze Verfahren wiederholt werden.
Ab 11. Juni: Erste Treffen der Fraktionen und MdEP/nationalen Delegationen, um herauszufinden, welcher Fraktion sie angehören wollen sowie erste Konferenz der derzeitigen Fraktionsvorsitzenden mit der EP-Präsidentin
13. - 15. Juni: G7-Gipfel in Apulien (ITA); Austausch am Rande des Gipfels zum Ergebnis der Europawahl zwischen Bundeskanzler Scholz (DEU), Staatspräsident Macron (FRA) und Ministerpräsidentin Meloni (ITA)
17. Juni: Informelles Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs
Ab 19. Juni bis Anfang Juli: Finalisierung der Fraktionsbildung und fraktionsinterne Wahlen der Fraktionsvorsitzenden: EVP und Grüne: 19. Juni; S&D und Linke: 25. Juni; EKR: 26. Juni, ID: 4. Juli
27. / 28. Juni: Europäischer Rat: Annahme der Strategischen Agenda 2024-2029 und mögliche Ernennung von Spitzenpositionen (mit qualifizierter Mehrheit): Ratspräsident, designierter Kommissionspräsident, Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
2. Juli: Mögliche außerordentliche Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des EP zusammen mit der EP-Präsidentin (noch nicht bestätigt)
11. Juli: Konferenz der Fraktionsvorsitzenden des EP zusammen mit der EP-Präsidentin zur Festlegung des endgültigen Entwurfs der Tagesordnung für die erste Plenartagung des Europäischen Parlaments (16. - 19. Juli)
16. – 19. Juli: Konstituierende Sitzung des 10. Europäischen Parlaments – Wahl des neuen Präsidiums und des neuen Präsidenten sowie der 14 Vizepräsidenten und 5 Quästoren. Sobald die Größe der Ausschüsse vom Plenum festgelegt wurde, ernennen die Fraktionen die Ausschussmitglieder. Zudem erster möglicher Termin für die Vorstellung der politischen Prioritäten durch den designierten Kommissionspräsidenten und Wahl des Kommissionspräsidenten
22. – 25. Juli: Konstituierende Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse zur Wahl ihrer Vorsitze
27. Juli bis 31. August: Sommerpause des EP (keine formelle parlamentarische Tätigkeit)
2. – 13. September: Erste Ausschusssitzungen
16. – 19. September: Plenartagung des EP: Falls noch nicht im Juli: Vorstellung der politischen Prioritäten durch den designierten Kommissionspräsidenten und Wahl des Kommissionspräsidenten
Mögliche Kommissare und Portfoliowünsche der EU-Mitgliedstaaten
Die Europawahl ist nicht nur Startschuss für die Konstituierung des 10. Europäischen Parlaments, sondern bildet auch die Grundlage für die Zusammensetzung der künftigen Kommission (KOM). Diese wird bei Zugrundelegung der aktuell 27 Mitgliedstaaten auch in den kommenden fünf Jahren aus einer/einem Präsidentin/Präsidenten und 26 Kommissaren bestehen. Auch wenn viele Personalentscheidungen erst in den kommenden Wochen und Monaten gefällt werden, können schon jetzt erste Tendenzen mit Blick auf das neue KOM-Kollegium festgestellt werden. Thematisch stehen die Bereiche Wirtschaft/Industrie/Binnenmarkt/Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und EU-Erweiterung hoch im Kurs. Erstere zählen zum Kernaufgabengebiet der EU und machen daher den jeweils zuständigen Kommissar zu einem politischen Schwergewicht des Kollegiums mit viel Einfluss. Neben Frankreich haben dem Vernehmen nach auch Italien, Tschechien, Dänemark, Finnland und Lettland einen Blick auf dieses Portfolio geworfen. Als Favorit für einen Verteidigungskommissar gilt Polen, wobei noch offen ist, ob es einen solchen überhaupt geben wird, weil die Zuständigkeit für Verteidigung grundsätzlich bei den Mitgliedstaaten liegt. Das v.a. von Ungarn aber auch von Österreich bekundete Interesse an der EU-Erweiterung resultiert vorwiegend aus den aktuellen Diskussionen rund um die Ukraine und den Westbalkan sowie die geopolitische Bedeutung der Thematik (siehe auch den nachfolgenden Beitrag). Einige Mitgliedstaaten, darunter Belgien, die Slowakei und Schweden haben bislang keine Zuständigkeitspräferenzen bekannt gegeben. Was die konkreten KOM-Kandidaten anbelangt, gilt Handelskommissar Valdis Dombrovskis (Lettland/EVP) als gesetzt. Dies hat die Regierung in Riga bereits bekannt gegeben. Daneben werden KOM-Präsidentin Ursula von der Leyen (Deutschland/EVP) sowie den für den Green Deal bzw. Demokratie und Demographie zuständigen Vizepräsidenten der KOM Maroš Šefčovič (Slowakei/parteilos) und Dubravka Šuica (Kroatien/EVP) gute Chancen für eine weitere Amtszeit eingeräumt. Demgegenüber werden aller Voraussicht nach der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borell (Spanien/S&D), die für Werte und Transparenz zuständige KOM-Vizepräsidentin Věra Jourová (Tschechien/Renew), Kohäsionskommissarin Elisa Ferreira (Portugal/S&D), Haushaltskommissar Johannes Hahn (Österreich/EVP), Steuer- und Zollkommissar Paolo Gentiloni (Italien/S&D), Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski (Polen/EKR), Innenkommissarin Ylva Johansson (Schweden/S&D), Krisenschutzkommissar Janez Lenarčič (Slowenien/parteilos), die Kommissarin für internationale Beziehungen Jutta Urpulainen (Finnland/S&D), Energiekommissarin Kadri Simson (Estland/Renew) sowie Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius (Litauen/parteilos) aus dem Kollegium ausscheiden. Als mögliche künftige Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wird die estnische Premierministerin Kaja Kallas gehandelt. Prominenteste weitere neue Kommissare könnten der belgische Premierminister Alexander de Croo, der rumänische Präsident Klaus Iohannis und die österreichische Europaministerin Karoline Edtstadler bzw. der österreichische Finanzminister Magnus Brunner werden. Immer wieder genannt wird auch der vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron unterstützte ehemalige Ministerpräsident Italiens und jahrelanger Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi. Dies allerdings nur für die Posten des Präsidenten der KOM oder des Europäischen Rates. Für Ersteren gilt jedoch die bisherige Präsidentin und Spitzenkandidatin der als klar stärkste Kraft aus der Europawahl hervorgegangenen EVP, Ursula von der Leyen, als Favoritin.
Inhaltliche Schwerpunkte der neuen Legislaturperiode (2024 – 2029)
Mit Abschluss der Wahl und nach Entscheidung über die Spitzenpositionen in den EU-Institutionen werden die Inhalte der europäischen Politik der kommenden fünf Jahre in den Mittelpunkt rücken. Angesichts der zurückliegenden Krisen und des aktuellen Kriegsgeschehens v.a. in der Ukraine steht die EU vor großen Herausforderungen. Die konkrete Richtung der zukünftigen EU-Politik wird dabei maßgeblich von der Zusammensetzung der Kommission abhängen (siehe hierzu den vorherigen Beitrag). Zwar sind zwischen den beiden aussichtsreichsten Spitzenkandidaten der EVP und S&D, Ursula von der Leyen und Nicolas Schmit, durchaus Unterschiede zu erkennen, gewisse Themen dürften aber als gesetzt gelten.
Zu den für die nächste Legislaturperiode höchstwahrscheinlichsten Schwerpunkten gehören die Wettbewerbsfähigkeit der EU und deren Verteidigung sowie die Themen Asyl, EU-Erweiterung und Bürokratieabbau. In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit kündigte die amtierende Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, sich für die Vollendung der Kapitalmarktunion einzusetzen. Ihren Angaben zufolge birgt dies das Potenzial, bis zu 470 Mrd. € an zusätzlichen privaten Investitionen zu mobilisieren. Darüber hinaus setzt sie sich ebenso wie ihr Gegenkandidat der S&D, Nicolas Schmit, dafür ein, den EU-Binnenmarkt aktiver vor chinesischen Dumping-Praktiken zu schützen. Der luxemburgische Sozialdemokrat fordert des Weiteren eine starke europäische "Investitionskapazität", um Innovationen zu subventionieren und ihnen den Einstieg auf den Markt zu erleichtern. Angesichts des Handelsdefizits gegenüber China, das sich zuletzt auf fast 400 Mrd. € beläuft, wird auch die Frage der Reziprozität der wirtschaftlichen Beziehungen mit der Volksrepublik eine wichtigere Stellung in der Arbeit der nächsten KOM einnehmen. Im Bereich Verteidigung brachte von der Leyen im Wahlkampf immer wieder einen „Vollzeit“-Kommissar ins Spiel, der u. a. die Europäisierung der Rüstungsindustrie sowie Investitionen in eben jene weiter vorantreiben soll. Obgleich Schmit sich zum Thema Verteidigung bedeckter hält als seine Konkurrentin der EVP, fordert auch er eine stärkere Verteidigungsfähigkeit der EU gegenüber externen Bedrohungen. Diese wird auch angesichts der Ungewissheit über das US-amerikanische Engagement in Europa nach der dortigen Präsidentschaftswahl im November dieses Jahres für die KOM ein unausweichlicher Schwerpunkt sein. Es besteht zwar weitgehend Konsens, dass sich die EU auch militärisch verteidigen können muss. Offen ist allerdings der konkrete Weg zu dieser Verteidigungsfähigkeit. Während die Bundesregierung vor allem auf die NATO setzt, tritt Frankreich für eine milliardenschwere Förderung der europäischen Rüstungsindustrie ein. Insbesondere von der Leyen bespielte in ihrem Wahlkampf aber auch immer wieder das Thema der Bekämpfung ausländischer Einflussnahme. So hat sie hierzu bereits ein Maßnahmenpaket namens European Democracy Shield angekündigt. Dieses soll für das Aufziehen einer resilienten Struktur zur Bekämpfung ausländischer Einmischung dienen, die perspektivisch auch besser unter den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt werden soll. Während von der Leyen darüber hinaus auch den Schutz der Natur immer wieder als wichtiges Thema nennt, setzt Nicolas Schmit in seiner Kampagne stärker auf soziale Themen. Der Luxemburger will die Arbeit der KOM vermehrt auf Arbeitnehmerrechte fokussieren und in diesem Rahmen konkret die Themenbereiche Mindestlohn und Lohntransparenz sowie die in der aktuellen Legislatur auf den Weg gebrachte Plattformarbeitsrichtlinie in den Mittelpunkt rücken. Beim Thema Asyl dürfte der Fokus auf Ordnung und Begrenzung liegen. Während die EVP Verfahren in Drittstaaten verlegen und insgesamt beschleunigen sowie Fluchtursachen bekämpfen möchte, tritt die S&D für ein solidarisches gemeinsames europäisches Asylsystem mit entsprechendem Rechtsschutz in den Grenzverfahren sowie einem besonderen Schutz allein reisender minderjähriger Flüchtlinge ein. Neben der grundsätzlichen Ausrichtung der Asylpolitik wird es auch darum gehen, die ordnungsgemäß anerkannten und eingereisten Flüchtlinge auf möglichst viele Mitgliedstaaten zu verteilen. Zwar sieht der neue Asyl- und Migrationspakt einen Solidaritätsmechanismus vor, nach dem pro Jahr mindestens 30.000 Geflüchtete in den EU-Staaten umverteilt werden sollen. Allerdings können sich Mitgliedstaaten durch anderweitige, v.a. finanzielle, Unterstützung von diesem Mechanismus freikaufen, sodass sich dessen Effektivität erst noch beweisen muss. Angesichts des Krieges in der Ukraine hat zuletzt auch das Thema der EU-Erweiterung erheblich an Bedeutung gewonnen. Viele sehen darin eine notwendige Antwort auf den russischen Angriffskrieg. Es wird befürchtet, dass sich Länder mit fehlender oder schwacher Beitrittsperspektive Russland und/oder China annähern könnten, was für die EU eine weitere geopolitische Herausforderung bedeuten würde. Klar ist aber auch, dass eine EU-Erweiterung vermutlich nicht ohne interne Reformen der EU funktionieren kann. Diskutiert wird daher schon seit längerem u. a. über eine Aufweichung des Einstimmigkeitsprinzips und Anpassungen in der Kohäsions- und Agrarpolitik. Eine häufige Kritik an der EU lautet, dass sie durch ihre Gesetzgebung viel unnötige Bürokratie schaffe und damit wichtige Wachstumschancen verbaue. Auch wenn die KOM mit ihrem KMU-Entlastungspaket aus dem Jahre 2023 bereits verschiedene Maßnahmen, darunter die Reduktion der mit Berichtspflichten verbundenen Belastungen um 25 %, eingeleitet hat, wird es auch in den kommenden fünf Jahren darum gehen, bestehende Bürokratie abzubauen und neue überbordende Bürokratie zu verhindern.
Abgesehen von den vorstehend genannten Themen wird es spannend zu sehen sein, wie die EU ihre Großvorhaben aus der abgelaufenen Legislaturperiode weiterbehandeln wird. Dazu zählen u. a. der European Green Deal, der Migrations- und Asylpakt sowie die Zukunft des Agrarsektors. In diesen Bereichen wurden in den vergangenen Monaten und Jahren zwar grundlegende Weichenstellungen getroffen, fraglich ist aber, ob an diesen auch künftig in Gänze festgehalten wird. Hier werden die EU-Institutionen wohl gefordert sein, einen gangbaren Mittelweg aufzuzeigen, der die Bevölkerung mitnimmt. Im Rahmen ihrer Wahlkampagne ging von der Leyen immer wieder auf die nun anstehende Umsetzung des European Green Deal ein. Diese dürfte sich angesichts des Widerstands aus Wirtschaft und Politik, den einige der geplanten Maßnahmen für die Bereiche Energie, Industrie, Landwirtschaft und Verkehr ausgelöst haben, schwierig gestalten. So wurden bereits Teile der strengeren Regeln für die Landwirtschaft nach entsprechenden Protesten zurückgenommen. Der Bestand des sog. Verbrenner-Aus, d.h. ab dem Jahr 2035 keine mit fossilen Kraftstoffen (Diesel oder Benzin) betankten Pkw mehr neu zuzulassen, ist ein zentraler Punkt im Bereich Verkehr des Green Deals und wird ebenso nach Kritik aus Politik und Wirtschaft zunehmend hinterfragt. Nicolas Schmit wiederum fordert den Green Deal in einen Green "Social" Deal umzuwandeln, um die soziale Gerechtigkeit bei Klimafragen in den Fokus zu rücken. Über allem steht die Frage, welche Reaktion die EU zeigen wird, wenn absehbar werden sollte, dass die selbst gesteckten Klimaziele nicht oder nicht vollständig erreicht werden sollten. Die Ausgestaltung der Umsetzung des verabschiedeten Asyl- und Migrationskompromisses dürfte stark von der Führung und Zusammensetzung des nächsten KOM-Kollegiums abhängen. Von der Leyen und ihre Parteienfamilie kündigten an, sich entsprechend des Maßnahmenpakets um weitere Migrationsabkommen mit Drittstaaten zu bemühen und darüber hinaus die Übernahme des sog. Ruanda-Modells (Hinweis: Das von Großbritannien praktizierte Modell sieht vor, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Drittstaaten bzw. Partnerländer außerhalb der EU gebracht worden, damit dort – und nicht in der EU – deren Asylverfahren durchgeführt werden) prüfen zu wollen. Im starken Kontrast dazu ließ Nicolas Schmit verlauten, dass er, selbst was die bereits verhandelten Migrationsabkommen angeht, "zurückhaltend" sei. Die Eröffnung des strategischen Dialogs zur Zukunft des Agrarsektors im Januar sowie die Rücknahme einzelner Maßnahmen wie der Pflanzenschutzverordnung SUR lässt auf eine gewisse Offenheit der amtierenden KOM-Präsidentin für die landwirtschaftliche Perspektive und entsprechende Reformen schließen. Schmit bemängelt das Bestehen einer „reinen Marktwirtschaft“ und die Diskrepanz von Produktionskosten- und Lohnsteigerungen in der Landwirtschaft. Er fordert eine Umstrukturierung des Sektors, die insbesondere kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen soll. Das Thema Reform der Landwirtschaft, wenn auch im Wahlkampf weitgehend gemieden, dürfte die KOM aufgrund des Drucks aus dem privaten Sektor und der öffentlichen Aufmerksamkeit also zwangsläufig auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen.
Sonder-Europabericht vom 24.05.2024 (PDF; 487 KB) externer LinkRat nimmt Kommissions-Vorschlag zu GAP-Vereinfachungen an
Der Rat hat am 13.05.2024 den Kommissions-Vorschlag für Vereinfachungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) formell angenommen, nachdem dieser im Rahmen der Sitzung des Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) bereits am 08.05.2024 offiziell von den Vertretern der Mitgliedstaaten gebilligt wurde. Deutschland hat sich enthalten, da das BMUV einen Rückgang des Umweltambitionsniveaus befürchtet. Die europäischen Institutionen reagieren mit der Annahme der GAP-Erleichterungen auf die Bauernproteste, geopolitische Entwicklungen und extreme Wetterereignisse. Sie betonen die Bedeutung der Ernährungssicherung für die EU und die damit einhergehende wichtige Rolle und Aufgabe der europäischen Landwirte. Die Verordnung ist noch von Vertretern des Rates und des Europäischen Parlaments (EP) zu unterzeichnen. Sie wird dann im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, d. h. voraussichtlich Ende Mai, in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen in Folge ihre nationalen Rechtssetzungen entsprechend anpassen. Der gebilligte Kommissions-Vorschlag sieht vor, dass die Vereinfachungen im Wesentlichen rückwirkend zum 01.01.2024 greifen und somit für das Antragsjahr/Mehrfachantragstellung 2024 rückwirkend Anwendung finden. Inwieweit und ab wann die Änderungen in Deutschland gelten, ist noch unklar. Für die Entscheidung, welche der neuen EU-Vorgaben in welcher Form und ab wann in Deutschland umgesetzt werden, sind politische Beratungen mit Änderungen im nationalen Strategieplan, den nationalen GAP-Gesetzen und GAP-Verordnungen erforderlich; Bundesrat und -tag sind einzubeziehen. Die nationale Rechtssetzung wird sich aufgrund rechtlicher Fristen voraussichtlich bis weit in die zweite Jahreshälfte 2024 hinziehen. Bis zur Änderung der nationalen Gesetzgebung gelten die bisherigen Vorschriften weiter.
Rat billigt Handelserleichterungen für Ukraine und Republik Moldau
Der Rat für hat am 13.05.2024 die Aussetzung der Einfuhrzölle und Kontingente für ukrainische und moldauische Ausfuhren in die EU formell für ein weiteres Jahr bis 05.06.2025 gebilligt. Das Europäische Parlament hat bereits am 23.04.2024 für die Handelserleichterungen gestimmt. Sollte es aufgrund von Einfuhren aus der Ukraine, z. B. Weizen, zu erheblichen Störungen auf dem EU-Markt oder den Märkten eines oder mehrerer EU-Länder kommen, stellt die Verordnung sicher, dass die Kommission rasch handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann: Zum Schutz der EU-Landwirte kann eine Notbremse für besonders empfindliche landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Grütze, Mais und Honig ausgelöst werden. Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, den Bezugszeitraum zu verlängern, der als Grundlage für die Auslösung dieser automatischen Schutzmaßnahme dient, was bedeutet, dass die Zölle wieder eingeführt würden, wenn die Einfuhren dieser Waren den Durchschnitt der in der zweiten Jahreshälfte 2021 sowie in den Jahren 2022/2023 verzeichneten Einfuhrmengen übersteigen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kommission, die Überwachung der Einfuhren von Getreide, insbesondere von Weizen, zu verstärken.
Tagung Agrarrat in Luxemburg
Die EU-Agrarminister trafen sich am 29.04.2024 in Luxemburg und tauschten sich über nachfolgende Themen aus. Die Kommission wurde durch Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vertreten. Für Deutschland nahm Bundesminister Cem Özdemir teil. Die Landwirtschaftsminister zogen Bilanz über die ergriffenen Maßnahmen und Initiativen, die bisher als Teil der Reaktion der EU auf die Anliegen der Landwirte (Bauernproteste) vorgelegt wurden. Ebenso wurden Maßnahmen erörtert, die darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand der EU-Agrarpolitik für Landwirte und Behörden der Mitgliedstaaten zu verringern und die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Dazu gehörten die Kommissions-Vorschläge über Vereinfachungen im Rahmen der GAP-Konditionalitäten inkl. der Wegfall von Kontrollen und Sanktionen für Betriebe bis zu 10 ha, die Überarbeitung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken, die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für GAP-Strategiepläne, die Verzögerung der Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) und die Überprüfung einiger technischer Aspekte der Kontrollen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), wie z. B. das Geotagging von Fotos. Darüber hinaus unterstützten 15 Mitgliedstaaten einen Antrag von Deutschland, den Schwellenwert für De-minimis-Beihilfen im Agrar-, Fischerei- und Aquakulturbereich von 20.000 € auf 50.000 € innerhalb von drei Jahren anzuheben. Ziel sei es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Landwirte von Bürokratie zu entlasten und sie bestmöglich und effektiv bei der Bewältigung von aktuellen Herausforderungen zu unterstützen. Italien hatte die Erhöhung bereits auf dem Februar-Rat vorgeschlagen. Die aktuelle Höchstgrenze wurde zuletzt 2019 angepasst. Die EUDR war auf der Tagung nicht als offizieller TOP vorgesehen, wurde aber von vielen Mitgliedstaaten angesprochen. Die Kommission wurde mehrfach aufgefordert, die Verordnung nochmals zu öffnen, um eine Verlängerung des Übergangszeitraums zu ermöglichen. Im Rahmen der Reaktion auf geäußerte Bedenken der Mitgliedstaaten zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft, führte der Rat eine strategische Diskussion über die aktuellen Entwicklungen im Agrar- und Lebensmittelhandel. Dabei wurde insbesondere auf die erneuerten Leitlinien der Staats- und Regierungschefs zur Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrarsektors Bezug genommen. Die Vermarktungsstrukturen erfordern mehr Resilienz und Diversifizierung, so ein Fazit der Minister. Die Kommission betonte, dass der "Handel Vorfahrt" habe und es ihr Ziel sei, Handelshemmnisse aus dem Weg zu Räumen. Basierend auf den Informationen der Kommission führten die Minister einen Austausch über die jährlichen Leistungsberichte der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), um einen Einblick in die Umsetzung der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu geben. Diese Berichtsart ist neu in dieser Förderperiode und beruht auf dem sogenannten "New Delivery Model" und damit dem Prinzip der Ergebnisorientierung. Der Vorsitzende des Strategiedialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU (EU-SDL), Prof. Strohschneider, unterrichtete zum aktuellen Stand und der geplanten weiteren Vorgehensweise. Die belgische Präsidentschaft kündete an, bis Ende Juni Ratsschlussfolgerungen zur Begleitung der weiteren Arbeiten des EU-SDL zu formulieren. Die Vorarbeiten im Sonderausschuss Landwirtschaft sollen in Kürze starten. Finnland hatte eine Note zur waldbasierten Bioökonomie angemeldet und wurde von 15 Mitgliedstaaten, u. a. Österreich, Slowenien und Schweden unterstützt. Ziel der Absichtserklärung ist es, nach der EU-Wahl im Juni 2024 die waldbasierte Bioökonomie im neuen Arbeitsprogramm der Kommission zu stärken. Der Rat nahm förmlich die Trilogeinigung zu den sogenannten "Frühstücksrichtlinien" an, mit denen die Vorschriften über die Zusammensetzung, die Kennzeichnung und die Bezeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Trockenmilch aktualisiert werden.
Kurzfristige Aussichten für EU-Agrarmärkte - Frühjahr 2024
Die Kommission hat am 03.05.2024 ihre kurzfristigen Aussichten für die EU-Agrarmärkte für das Frühjahr 2024 veröffentlicht. Der kurzfristige Ausblick für die Agrarmärkte wird dreimal jährlich veröffentlicht und basiert auf den neuesten Daten und Informationen von Marktexperten der Kommission. Die aktuellen Unsicherheiten im Markt bleiben bestehen, besonders durch geopolitische Krisen, welche Handel, Preise und Wirtschaft beeinflussen und den Druck auf Landwirte erhöhen. Seit der letzten Prognose im Herbst 2023 gab es günstige, aber begrenzte Entwicklungen bei Betriebsmittelkosten, wobei Kosten für Energie, Dünge- und Futtermitteln zurückgingen, aber immer noch über Vorkrisenniveau liegen. Auch die Erzeugerpreise für viele Rohstoffe liegen trotz rückläufiger Tendenzen über diesem Niveau, wobei einige Erzeugerpreise schneller sinken als die Betriebsmittelkosten, was die Rentabilität bestimmter Betriebe beeinflussen kann. Andere Faktoren wie hohe Zinssätze und Arbeitskosten könnten den Druck verstärken. Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten könnten weitere Störungen im Handel verursachen, was zu höheren Transportkosten und/oder Verzögerungen führt und die Preise für Agrarrohstoffe beeinflusst. Die Inflation im Euroraum soll von über 5 % (2023) auf rd. 2 % (2024) sinken. Die Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) bleibt der Haupttreiber, während Energiepreise langsam abnehmen. Die Weitergabe des Rückgangs der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise an Verarbeiter- und Verbraucherpreise in der EU verläuft langsam. Preise für frisches Obst und Gemüse sowie Olivenöl steigen weiter, während andere wie Fleisch, Brot und Getreide stabil auf hohem Niveau bleiben. Hohe Preise könnten die Verbrauchstrends negativ beeinflussen. Landwirte sind weiterhin konfrontiert mit hohen Betriebsmittelkosten. Preise für Investitionen (Maschinen, Anlagen, Gebäude) oder Saatgut könnten wieder steigen. Insgesamt dürften die Betriebsmittelpreise in diesem Quartal sinken, bleiben jedoch weit über dem Niveau von vor der Covid-Pandemie. Die aktuellen Witterungsbedingungen sind uneinheitlich: weniger günstig für Winterkulturen, aber insgesamt positiver für die Frühjahrsaussaat, obwohl einige Verzögerungen aufgrund von Nässe, besonders im Norden der EU, gemeldet wurden. Grünlandbedingungen sind günstig dank milder Temperaturen. Es wird mit einem Anstieg der Getreideerzeugung gerechnet und es wird erwartet, dass sich die Getreidehandelsbilanz wieder dem 5-Jahres-Durchschnitt annähert. Gleichzeitig könnte die EU-Erzeugung von Ölsaaten und Eiweißpflanzen 2024/2025 zunehmen, während die Einfuhren von Ölsaatenmehl und -öl weiter zurückgehen. Trotz des kontinuierlich abnehmenden Kuhbestands wird das Milchangebot in der EU 2024 voraussichtlich leicht ansteigen. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Milchviehhalter wird erwartet. Der Anstieg der Geflügelproduktion in der EU gleicht den Rückgang in anderen Fleischsektoren fast vollständig aus. Die angespannte Situation zwischen Fleischnachfrage und -angebot unterstützt relativ hohe Marktpreise, während die Einfuhren in die EU weiter zunehmen.
Kommission verabschiedet Verlängerung der Kriseninstrumente für staatliche Beihilfen zur weiteren Unterstützung des Agrar- und Fischereisektors
Die Kommission hat am 02.05.2024 die Verlängerung des Befristeten Krisen- und Übergangsrahmens für staatliche Beihilfen (TCTF) um sechs Monate angenommen. Damit soll Marktstörungen insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei Rechnung getragen werden. Dieser Beschluss, das Auslaufen des TCTF zu verschieben, ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, für weitere sechs Monate bis zum 31.12.2024 Beihilfen in begrenztem Umfang zu gewähren. Sie wird den Mitgliedstaaten mehr Zeit geben, um erforderlichenfalls Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen. Am 11.04.2024 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zum Fortbestehen einer beträchtlichen Störung des Wirtschaftslebens, die insbesondere den Primärsektor Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur betrifft. Die Kommission hat auch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18.04.2024 zur Bedeutung eines widerstandsfähigen und nachhaltigen Agrarsektors für die Ernährungssicherheit und die strategische Autonomie der EU sowie die Ermutigung zur Kenntnis genommen, die Arbeiten an einer möglichen Verlängerung des TCTF fortzusetzen. Die Mitgliedstaaten können Beihilfen von bis zu 280.000 € pro Unternehmen, das im primären Agrarsektor tätig ist, und bis zu 335.000 € für Unternehmen, die in der Fischerei oder Aquakultur tätig sind, gewähren. Unternehmen können beispielsweise für die Mehrkosten entschädigt werden, die durch außergewöhnliche Gas- und Strompreissteigerungen entstehen. Die Mitgliedstaaten können Regelungen für Investitionen in alle erneuerbaren Energiequellen, wie Biogas und Biomethan, Speicherung und Wärme aus erneuerbaren Quellen, mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren einrichten, die rasch umgesetzt werden können. Im Rahmen dieser Regelungen können Beihilfen bis zum 31.12.2025 gewährt werden. Parallel dazu wird die Kommission angesichts des Inflationsdrucks der letzten Jahre und des aktuellen Umfelds mit hohen Rohstoffpreisen, die sich u. a. auf den Agrarsektor auswirken, auch eine Überarbeitung der De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft einleiten. Mit dieser Verordnung werden geringe Förderbeträge im Agrarsektor von der Beihilfenkontrolle ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben. Aktuell können die Mitgliedstaaten dem Agrarsektor über einen Zeitraum von drei Jahren eine Unterstützung von bis zu 20.000 € pro Begünstigtem gewähren, ohne die Kommission zuvor zur Genehmigung zu konsultieren.
Kommission veröffentlicht Arbeitsdokumente zur Förderung von Aquakultur
Die Kommission hat am 29.04.2024 zwei Arbeitsdokumente veröffentlicht, um die EU-Mitgliedstaaten bei der Förderung des nachhaltigen Wachstums der Aquakultur zu unterstützen. Damit wird der Forderungen der Aquakulturerzeuger nachgegangen, den Verwaltungsaufwand für die Errichtung und den Betrieb von Aquakulturanlagen in der EU zu verringern. Ziel ist es, das volle Potenzial der Aquakultur in der EU auszuschöpfen. Trotz zahlreicher Vorteile ist das Wachstumstempo in der EU langsamer als in anderen Regionen der Welt. Derzeit deckt die EU-Aquakultur lediglich 10 % des in der EU verbrauchten Fisches und Meeresfrüchte ab und macht weniger als 2 % der Weltproduktion aus. Ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur in der EU hat das Potenzial zur Ernährungssicherheit beizutragen, indem es die hohe Abhängigkeit der EU von Einfuhren aquatischer Lebensmittel zur Deckung der Nachfrage verringert. Im Laufe des Jahres 2024 wird die Kommission ein weiteres Dokument über den Zugang zu Raum und Wasser für die Süßwasser- und landgestützte Aquakultur veröffentlichen.
Agarausschuss veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019-2024
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) im April zum Ende der Legislatur seinen Tätigkeitsbericht für die 9. Wahlperiode, 2019 - 2024, veröffentlicht. Neben Kurzbeschreibungen der wichtigsten behandelten Dossiers enthält der Tätigkeitsbericht detaillierte Listen der erstellten Stellungnahmen, delegierten Rechtsakten, behandelten Anfragen, öffentlichen Anhörungen und anderen Tätigkeiten und Aufgaben. Zentrale Herausforderung für den AGRI in dieser Legislaturperiode war die Reform und Verabschiedung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 - 2027. Die grundlegenden Ziele dieser Reform bestanden darin, Leistung als Kriterium für einen ergebnisorientierten Ansatz einzuführen, der die lokalen Bedingungen und Bedürfnissen berücksichtigt und gleichzeitig die Ambitionen der EU im Hinblick auf die Nachhaltigkeit erhöht. Der AGRI hat die Verordnungen über geografische Angaben, über pflanzliches und forstliches Vermehrungsgut sowie die Änderungsverordnung über Pflanzenschädlinge behandelt. Er hat auch Stellungnahmen zu den wichtigen Legislativvorschlägen zur Einbeziehung der Tierhaltung in die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen (IED), über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (SUR), über neue genomische Techniken (NGT) sowie zur Wiederherstellung der Natur (NRL) behandelt. Darüber hinaus hat der Ausschuss nicht-legislative Berichte zu wichtigen Themen initiiert, darunter die "Farm to Fork"-Strategie, eine neue EU-Forststrategie für 2030; einen EU-Aktionsplan für den ökologischen Landbau; Ernährungssicherheit und langfristige Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirtschaft; eine europäische Eiweißstrategie; den Generationswechsel in landwirtschaftlichen Betrieben sowie eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU.
Freihandelsabkommen mit Neuseeland tritt in Kraft
Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und Neuseeland ist am 01.05.2024 offiziell in Kraft getreten. Die EU und Neuseeland hatten sich Mitte 2022 auf das Freihandelsabkommen geeinigt. Für EU-Exporte – etwa von Kleidung, Chemikalien, Pharmaprodukten, Autos, Wein, Schweinefleisch und Süßwaren – sollen die Zölle künftig wegfallen. Die EU wiederum will ihre Importmengen auf Rindfleisch aus Neuseeland erhöhen, was vor allem in Frankreich umstritten ist. Außerdem werden die Kontingente für Lammfleisch, Butter und Käse angehoben. Insgesamt wird innerhalb eines Jahrzehnts mit einem Wachstum des bilateralen Handels um bis zu 30 % gerechnet. Die EU-Exporte in das Land im Südwestpazifik sollen jährlich um bis zu 4,5 Mrd. € steigen. Um den Interessen der EU-Landwirtschaft Rechnung zu tragen, wurden u. a. einige Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais von der Handelsliberalisierung ausgenommen. Stattdessen sind nach Kommissionsangaben durch sogenannte Zollkontingente nur begrenzte Mengen von zollfreien Einfuhren oder Einfuhren mit niedrigerem Zollsatz aus Neuseeland zugelassen. Das Abkommen gilt zudem als das erste der EU, mit dem ein neuer Ansatz für nachhaltige Entwicklung umgesetzt wird. So ermöglicht es bei schwerwiegenden Verstößen gegen grundlegende arbeitsrechtliche Prinzipien oder klimapolitische Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sogar Sanktionen.
Eurostat veröffentlicht Zahlen zu Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Eurostat hat am 08.05.2024 Zahlen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für das Jahr 2023 veröffentlicht. Im Jahr 2023 belief sich der Wert des Handels (Ein- und Ausfuhren) landwirtschaftlicher Erzeugnisse zwischen der EU und der übrigen Welt auf rund 411 Mrd. €, 14 Mrd. € weniger als im Jahr 2022. Die EU exportierte landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von rund 229 Mrd. € und importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von rund 182 Mrd. €, was einem Überschuss von rund 47 Mrd. € entspricht. Während der Wert der Exporte zwischen 2022 - 2023 stabil blieb, ging der Wert der Importe spürbar zurück. Die wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Agrar- und Ernährungsexporte im Jahr 2023 blieben das Vereinigte Königreich die Vereinigten Staaten, China, Schweiz, Japan und Russland. Die EU-Einfuhren stammten hauptsächlich aus Brasilien dem Vereinigten Königreich, China, den Vereinigten Staaten, der Ukraine und Norwegen. Im Jahr 2023 belief sich der Wert des gesamten Handels (Einfuhren und Ausfuhren) mit tierischen Erzeugnissen zwischen der EU und dem Rest der Welt auf 81 Mrd. €. Da die Exporte (46 Mrd. €) höher waren als die Importe (35 Mrd. €), ergab sich ein Handelsüberschuss von 11 Mrd. €. Zwischen 2013 - 2023 stieg der Handel der EU mit tierischen Erzeugnissen um 50 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4 % entspricht. Im Jahr 2023 belief sich der Wert des gesamten Handels (Einfuhren und Ausfuhren) von pflanzlichen Erzeugnissen zwischen der EU und dem Rest der Welt auf 116 Mrd. €. Da die Exporte (45 Mrd. €) niedriger waren als die Importe (71 Mrd. €), ergab sich ein Handelsdefizit von 27 Mrd. €.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 01/2024
Die Kommission hat am 25.04.2024 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Januar 2024 veröffentlicht. Nachdem der EU-Agrarhandelsüberschuss im November 2023 den höchsten Stand der letzten drei Jahre erreicht hatte, ging er im Januar 2024 wieder zurück, war dennoch 27 % höher als im Januar 2023. Im Januar 2024 betrugen die Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU rd. 18 Mrd € und lagen damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Januar 2023 (+ 2 %) jedoch deutlich unter dem Wert der letzten Monate. Die Ausfuhren von Getreide nahmen im Vergleich zum Januar 2023 mengenmäßig (+ 44 %, hauptsächlich bei Weizen) und wertmäßig zu, trotz gesunkener Preise. Die Ausfuhren von Molkereiprodukten gingen ebenfalls um 108 Mio. € (- 7 %) zurück, was hauptsächlich auf niedrigere Preise zurückzuführen ist. Dennoch sind Molkereiprodukte weiterhin die zweitwichtigste Produktkategorie, die von der EU exportiert wird (8 %). Auch der Schweinefleischexport sank um 6 % (- 64 Mio. €) im Vergleich zum Januar 2023. Einen starken Anstieg seit Januar 2023 verzeichneten die Exporte von Zucker und Isoglukose um 152 %. Die drei wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Agrar- und Ernährungsexporte zwischen Januar und November 2023 blieben das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und China. Die Einfuhren der EU stiegen ebenfalls, und zwar um 10 % gegenüber dem Vormonat, und erreichten im Januar 2024 einen Wert von rd. 13 Mrd. €. Allerdings blieben sie 5 % unter dem Niveau vom Januar 2023. Die Einfuhren von Kakaoerzeugnissen sowie von Oliven und Olivenöl nahmen zu, während die Einfuhren von Ölsaaten und Getreide sowie Eiweißpflanzen zurückgingen. Brasilien war für 11 % der EU-Einfuhren verantwortlich, die Ukraine löste das Vereinigte Königreich vom zweiten Platz ab, verbuchte jedoch auch einen leichten Rückgang. Die Handelsbilanz verlief insgesamt mit den üblichen Schwankungen zum Jahreswechsel relativ stabil.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit startet Kampagne "#PlantHealth4Life" 2024
Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) startete mit ihren Partnern am 15.05.2024 das zweite Jahr die "#PlantHealth4Life Kampagne". Die Kampagne wurde auf dem vom belgischen EU-Ratsvorsitz in Brüssel organisierten Symposium "Pflanzengesundheit ohne Grenzen" vorgestellt und soll Pflanzengesundheit, biologische Vielfalt und Wirtschaft unterstützen. Neben der EFSA sind auch die Kommission sowie 22 europäische Länder – u. a. Deutschland - beteiligt. Die Zahl der partizipierenden Mitgliedstaaten hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Ziel der Kampagne ist es u. a. ein Bewusstsein für die engen Zusammenhänge zwischen Pflanzengesundheit und unserem täglichen Leben zu schärfen und Bürgeraktionen zum Schutz der Pflanzengesundheit anzuregen. Gesunde Pflanzen bedeuten einen guten landwirtschaftlichen Ertrag sowie die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln. Dies hat Auswirkungen auf Lebensmittelpreise für die Verbraucher. Der Klimawandel und menschliche Aktivitäten wie Handel und Tourismus setzen die Pflanzen(-vielfalt) stark unter Druck. Die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten kann deutliche wirtschaftliche und ökologische Folgen haben. Begleitmaterial zur Kampagne sind vor allem Presseinformationen sowie Beiträge für Social-Media-Kanäle. Außerdem tourt die Kampagne auf Messen, Ausstellungen und Schulen in den teilnehmenden Ländern.
Europäischer Rechnungshof weist auf niedrige Rückforderungsquoten im Agrarbereich hin
Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 07.05.2024 einen Bericht zu den EU-Ausgaben im Zeitraum von 2014 - 2022 und stelle bei der Verwendung von EU-Mitteln Unregelmäßigkeiten in Höhe von 14 Mrd. € fest, die vor allem auf zeitintensive Rückforderungsabläufe zurückzuführen sind. Innerhalb der Agrarfonds seien die Rückforderungsquoten allgemein niedrig, wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gebe. Der ERH untersuchte die Abläufe sowie die Wirksamkeit von Rückforderungen und unterbreitete außerdem der Kommission Verbesserungsempfehlungen. Der Bericht des ERH macht dabei deutlich, dass die Kommission zwar dafür sorgt, dass vorschriftswidrige Ausgaben schnell und genau erfasst werden, deren Wiedereinziehung dauert aber oft zu lange. Nach Ansicht des ERH stelle dies ein Risiko dar, insbesondere bei Ausgabenberichtigungen für Direktzahlungen an Landwirte. 2022 wurden demnach 208 Mio. € an Agrargeldern regelwidrig verwendet; das waren 17 Mio. € weniger als im Jahr 2021. Im Vergleich zum Bereich Kohäsionspolitik und Fischerei fallen die in der Landwirtschaft fehlgeleiteten Förderungen allerdings niedrig aus. 2022 wurden laut ERH 677 Mio. € vorschriftswidrig für Belange von Kohäsion und Fischerei ausgegeben. Für den Europäischen Garantiefonds der GAP (der zum größten Teil aus Direktzahlungen an Landwirte besteht) hat der ERH für den Zeitraum 2007 - 2022 nicht ordnungsgemäße Ausgaben in Höhe von mehr als 2 Mrd. € festgestellt. Rund 50 % davon wurden bis Ende 2022 wieder zurückerstattet. Der ERH schlägt vor, bestimmte Anreize für die Mitgliedstaaten wieder einzuführen, die es während des vorherigen GAP-Förderzeitraums gab, damit die Mitgliedstaaten Gelder im Agrarbereich gezielter zurückfordern können. Damals galt die 50/50-Regel, die festsetzte, dass die Mitgliedstaaten die Hälfte der Mittel, die sie innerhalb von 4 bis 8 Jahren nicht wieder eingetrieben hatten, an den EU-Haushalt zurückzahlen mussten. Des Weiteren wurden erhebliche Unterschiede im Umgang mit den vorschriftswidrigen Agrarzahlungen unter den Mitgliedstaaten festgestellt: Während die Länder Deutschland, Litauen, Slowenien und Österreich eine Rückforderungsquote von 84 - 92 % aufweisen, zeigte Polen nur 17 % auf. Die Kommission betonte in ihrer Antwort auf den vorgelegten Bericht, dass eine sorgfältigere und wirksamere Einziehung vorschriftswidriger Ausgaben stets im Vordergrund stehe und weiterentwickelt werden würde.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Verwendung des EU-Öko-Logos
Die Kommission hat am 30.04.2024 eine öffentliche Konsultation zur Verwendung des EU-Öko-Logos veröffentlicht. Mit dieser Initiative soll klargestellt werden, welche Versionen des EU-Logos für die ökologische Erzeugung verwendet werden können. Es sollen Änderungen des Anhang V der Verordnung (EU) 2018/848 vorgenommen werden, indem auch das RGB-Farbmodell 169/201/56 im Fließtext aufgeführt wird. Rückmeldungen sind bis zum 28.05.2024 möglich. Die Annahme durch die Kommission ist für das 3. Quartal 2024 geplant.
Europabericht Nr. 05/2024 vom 24.05.2024 (PDF; 941 KB) externer LinkEuropäisches Parlament nimmt Kommissions-Vorschlag für GAP-Vereinfachungen an
Das Plenum des Europäischem Parlaments (EP) hat am 24.04.2024 mit 425 Stimmen, bei 130 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen die Vorschläge der Kommission zu Vereinfachungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angenommen. Dies betrifft insbesondere die Regeln (sog. Konditionalitäten) für nicht-produktive Flächen (GLÖZ 8; GLÖZ: gute landwirtschaftlich ökologische Praxis), für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und die Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) sowie spezifische Ausnahmeoptionen und die Möglichkeit, nationale GAP-Strategiepläne leichter zu ändern. Betriebe bis 10 ha Fläche sollen von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Konditionalität ausgenommen werden. Zuvor wurde über Änderungsanträge vor allem der Grünen/Linken und Sozialdemokraten abgestimmt, die allerdings abgelehnt wurden. Änderungsanträge der EVP wurden angenommen - im Wesentlichen technische Änderungen, die vom Rat am 25.03.2024 vorgeschlagen und vom Landwirtschaftsausschuss des EP am 15.04.2024 gebilligt wurden. Dies war zwingend erforderlich, um auf ein Trilogverfahren verzichten zu können. Der Kommissions-Vorschlag für eine Durchführungs-Verordnung zu Änderungen der GAP-Auflage zum Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1) wurde bereits am 22.03.2024 angenommen. Es ist zu erwarten, dass der Agrarrat auf seiner nächsten Sitzung am 29.04.2024 die Kommissions-Vorschläge annimmt. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt werden diese rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen in Folge ihre nationalen Rechtssetzungen entsprechend anpassen.
Europäisches Parlament nimmt Trilogmandat über Vorschriften zu forstlichem und pflanzlichem Vermehrungsmaterial an
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.04.2024 seine Position für die anstehenden Trilogverhandlungen über neue Vorschriften für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial angenommen. Die Parlamentsposition zu neuen Vorschriften für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial wurde mit 431 Stimmen bei 104 Gegenstimmen und 82 Enthaltungen angenommen. Die Parlamentsposition zu neuen Vorschriften für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut wurde mit 416 Stimmen bei 61 Gegenstimmen und 136 Enthaltungen angenommen. Pflanzenvermehrungsmaterial ist Pflanzenmaterial, wie z. B. Samen, Stecklinge, Bäume, Wurzeln und Knollen, das für die Reproduktion anderer Pflanzen verwendet wird. In ihrem Bericht fordern die Abgeordneten, dass die Anforderungen an die Erzeugung von pflanzlichem Vermehrungsmaterial nicht nur für die Vermarktung sondern auch für die Einfuhr in die EU gelten sollen. Die Abgeordneten schlagen vor, Landwirten zu erlauben, untereinander eine begrenzte Menge jeder Art von pflanzlichem Vermehrungsmaterial auszutauschen, nicht nur Saatgut, wie von der Kommission vorgeschlagen. Forstliches Vermehrungsmaterial bezieht sich auf Samen, Pflanzen und Pflanzenteile von Baumarten, die für die Entwicklung neuer Wälder und für andere Arten von Baumpflanzungen verwendet werden. In der EU bestehen 60 % der Waldbestände aus gleichaltrigen Bäumen, und über 80 % bestehen aus drei oder weniger Arten, was sie anfällig für Schäden durch Dürren, Brände, Schädlinge und Krankheiten macht. Aus diesem Grund schlagen die Abgeordneten vor, dass die Mitgliedstaaten die Kommission um technische Unterstützung bei der Erstellung von Notfallplänen bitten können, um eine ausreichende Versorgung mit Material für die Wiederaufforstung von Gebieten zu gewährleisten, die von extremen Wetterbedingungen betroffen sind. Das forstliche Vermehrungsmaterial von der Sammlung bis zur Vermarktung soll rückverfolgbar sein.
Europäisches Parlament bestätigt Position zu neuen genomischen Techniken
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.04.2024 seine erste Lesung zum Vorschlag der Kommission einer Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) abgeschlossen und seine Positionierung für die anstehenden Trilogverhandlungen vom 07.02.2024 mit 336 Stimmen, bei 238 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen bestätigt. Die Abgeordneten sprechen sich gegen Patente auf NGT-Pflanzen aus, unterstützen ein Verbot von NGT-Pflanzen im Ökolandbau und wollen die verpflichtende Kennzeichnung für Produkte aus allen NGT-Pflanzen beibehalten. Die Mehrheit der Abgeordneten unterstützt den Vorschlag der Kommission und sieht in den neuen Regelungen eine Chance, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Europäisches Parlament bestätigt überarbeitete Trilogeinigung zur Verlängerung der Handelserleichterungen für die Ukraine
Das Europäische Parlament (EP) hat am heutigen 23.04.2024 die überarbeitete Trilogeinigung über die Verlängerung der befristeten Handelserleichterungen für die Ukraine mit 428 Stimmen, bei 131 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen angenommen. Die Handelserleichterungen für die Ukraine sollen um ein weiteres Jahr bis 05.06.2025 verlängert werden. Die EU möchte damit die Ukraine inmitten des anhaltenden Kriegs unterstützen. Nach der neuen Verordnung kann die Kommission bei erheblichen Marktstörungen durch ukrainische Importe Maßnahmen ergreifen. Speziell für sensible landwirtschaftliche Produkte wie Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Grütze, Mais und Honig kann die Kommission eine Notbremse ziehen. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sie den EU-Markt oder die Märkte einzelner Mitgliedstaaten für ähnliche oder direkt konkurrierende Erzeugnisse negativ beeinflussen. Werden die Importe dieser Produkte in den EU-Handelsraum höher als der Durchschnitt der Einfuhrmengen von 2021 - 2023, können Zölle wieder eingeführt werden. Im Rahmen der Einigung über diese neuen Regeln hat die Kommission zugesagt, bald Gespräche mit der Ukraine über eine dauerhafte Handelsliberalisierung aufzunehmen und das EP eng in den Prozess einzubinden. Der Rat muss der Verordnung noch formell zustimmen. Die aktuellen Handelsmaßnahmen enden am 05.06.2024; die neue Regelung soll unmittelbar danach in Kraft treten. Das EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen mit einer vertieften Freihandelszone ermöglicht ukrainischen Unternehmen seit 2016 zollfreien Zugang zum EU-Markt. Aufgrund des russischen Angriffskriegs führte die EU 2022 autonome Handelsmaßnahmen ein, die zollfreien Zugang für ukrainische Produkte gewähren. Diese wurden 2023 verlängert und die Kommission schlug vor, diese um ein weiteres Jahr mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu erweitern. Rat und Parlament fügten weitere Schutzmaßnahmen für EU-Landwirte hinzu. Zudem beschloss das Parlament, ähnliche Maßnahmen für die Republik Moldau um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Europäisches Parlament nimmt Trilogeinigung zu "Frühstücksrichtlinien" an
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am heutigen 10.04.2024 die Trilogeinigung zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der sog. "Frühstücksrichtlinien" – u. a. Herkunftskennzeichnung von Honig – mit 603 Stimmen, 9 Gegenstimmen, bei 10 Enthaltungen angenommen. Die Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien" soll den Verbrauchern zu einer gesünderen Ernährung verhelfen, in dem sie Kenntnisse für eine fundiertere Kaufentscheidung über Lebensmittel wie Honig, Fruchtsaft, Konfitüre und Marmeladen sowie Milch erhalten. Betrug soll eingedämmt werden. Die Änderungen betreffen die Vermarktungsnormen über die Zusammensetzung, Verkehrsbezeichnungen, Kennzeichnung und Aufmachung dieser Erzeugnisse. Die neuen Regeln werden insbesondere Importe von "gepanschtem" Honig aus Nicht-EU-Ländern durch eine verpflichtende und deutlich sichtbare Kennzeichnung des Herkunftslandes eindämmen und ein Verfahren für ein System zur Rückverfolgbarkeit von Honig einleiten. Auch der Zuckergehalt von Fruchtsäften sowie der Mindestfruchtgehalt von Konfitüren und Marmeladen werden klarer gekennzeichnet. Die Trilogeinigung muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann und 20 Tage später in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften zwei Jahre nach Inkrafttreten anwenden.
Europäisches Parlament bestätigt Einigung über Verpackungsverordnung
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.04.2024 die Trilogeinigung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle mit 476 Stimmen, bei 129 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Die erste Lesung des EP ist damit abgeschlossen. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Umwelt besser zu schützen, indem die Menge an Verpackungsabfällen verringert wird. Dazu werden u. a. Gesamtziele für die Verringerung von Verpackungen festgelegt und es gelten ab 2030 Verbote für bestimmte Verpackungen, z. B. Einzelverpackungen aus Plastik für Sahne und Saucen in der Gastronomie, Miniaturverpackungen für Kosmetika in Hotels und sehr leichte Plastiktüten. Zudem werden für verschiedene Verpackungen verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt. Take-away-Betriebe müssen ihren Kunden künftig die Möglichkeit anbieten, eigene Behälter mitzubringen. Kunststoffverpackungen müssen zu einem bestimmten Anteil aus recycelten Materialien bestehen. Verpackungen müssen wiederverwendbar sein. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2029 Pfandrücknahmesysteme für Einwegplastikflaschen und Metallgetränkeverpackungen einführen. Die Kennzeichnung von Verpackungen wird harmonisiert. Bevor die novellierte Verordnung durch die Kommission im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, muss die Trilogeinigung noch im Rat förmlich bestätigt werden. Dies kann in jeder Ratsformation erfolgen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Europäisches Parlament positioniert sich zu Bodenüberwachungsgesetz
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 10.04.2024 seine Position zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) mit 336 Stimmen, bei 242 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen angenommen. Ziel des Vorschlags ist es, ein kohärentes Überwachungs- und Bewertungssystem zur Bodengesundheit in der EU zu schaffen, um bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen. Dazu sollen die Mitgliedstaaten den Gesundheitszustand der Böden in ihren Hoheitsgebieten zunächst überwachen und dann bewerten. Das EP hat seine Positionierung nunmehr in erster Lesung angenommen. Im Rat laufen derzeit Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe, eine Positionierung wird von der belgischen Ratspräsidentschaft auf dem Umweltrat im Juni 2024 angestrebt. Die Trilogverhandlungen können im Herbst 2024 beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Europäisches Parlament bestätigt Einigung über Unionsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 10.04.2024 die Trilogeinigung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen (Carbon Farming) mit 441 Stimmen, bei 139 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen angenommen. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung eines neuen freiwilligen EU-Zertifizierungsrahmens für den technologischen und natürlichen Kohlenstoffabbau, um das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen und Greenwashing zu vermeiden. Die Einführung von hochwertigen Maßnahmen zum Kohlenstoffabbau und der Verringerung von Bodenemissionen soll durch die neuen Regeln erleichtert und beschleunigt werden. Zudem sollen dadurch zusätzliche Einkommen für Betriebe/Unternehmen u. a. aus der Land- und Forstwirtschaft generiert und neue Technologien/Methoden gefördert werden. Die neuen Regeln ermöglichen es z. B. Land- und Forstwirten, für den Abbau von CO2 bezahlt zu werden. Das Trilogeinigung muss noch vom Rat angenommen werden, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten kann (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Rat bestätigt Einigungen über Industrieemissionsrichtlinie und über Portal für Industrieemissionen
Der Rat hat am 12.04.2024 die Trilogeinigung zum Vorschlag der Kommission für eine Novellierung der Richtlinie über Industrieemissionen, die am 28.11.2023 erzielt wurde, angenommen. Der Rat bestätigte darüber hinaus die vorläufige politische Einigung zum Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung für die Einrichtung eines Portals für Industrieemissionen. Die Bestätigungen erfolgten im Rat für Wirtschaft und Finanzen jeweils ohne Aussprache. Die Bestätigung der Einigung zum IE-Portal erfolgte einstimmig, diejenige zur IED mit 23 Stimmen bei einer Gegenstimme (ITA) und 3 Enthaltungen (Österreich, Bulgarien, Rumänien). Die Rechtstexte können nunmehr durch die Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die IED tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten der EU haben anschließend 22 Monate Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Die Kommission wird im Jahr 2028 und anschließend alle fünf Jahre die Umsetzung der Richtlinie unter Berücksichtigung von Zukunftstechniken überprüfen und bewerten. Bis 2026 muss die Kommission bewerten, wie die Emissionen aus der Rinderhaltung und aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, am besten begrenzt werden können. Die Verordnung über das IE-Portal wird ab 2028 verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Kommission richtet Beobachtungsstelle für Agrar-/Lebensmittelversorgungskette ein
Die Kommission hat am 09.04.2024 eine Beobachtungsstelle für die Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (AFCO) eingerichtet und das Registrierungsverfahren für eine mögliche Mitarbeit eröffnet. Die Einrichtung dieser Beobachtungsstelle, die Produktionskosten, Margen und Handelspraktiken untersucht, wurde Mitte März von der Kommission als eine der Maßnahmen vor dem Hintergrund der europaweiten Bauernproteste angekündigt, um die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken und das Vertrauen zwischen allen Akteuren in der gesamten Kette zu stärken. Ziel ist es, die Transparenz der Preise, der Kostenstruktur und der Verteilung der Margen und des Mehrwerts in der Lieferkette unter Wahrung der Vertraulichkeit und der Wettbewerbsregeln zu erhöhen. Der Aufbau von Vertrauen zwischen allen Interessenträgern und Behörden ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Akteure für ihre Beiträge und ihre Arbeit in der Lebensmittelversorgungskette angemessen entlohnt werden. Die Beobachtungsstelle wird bis zu 80 Mitglieder haben, die nationale Behörden vertreten, die für Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur oder die Lebensmittelversorgungskette zuständig sind, sowie Organisationen, die Interessenträger vertreten, die in verschiedenen Stufen der Kette tätig sind – von Landwirten, Lebensmittelindustrie, Händlern bis hin zu Transport, Logistik, Einzelhandel und Verbrauchern. Die Beobachtungsstelle wird voraussichtlich ihre erste Sitzung im Juli 2024 unter dem Vorsitz der Generaldirektion Landwirtschaft abhalten. Die Beobachtungsstelle wird für eine anfängliche Dauer von fünf Jahren eingerichtet.
Kommission stellt Umfrageergebnisse zur Verwaltungsvereinfachung vor
Die Kommission hat am 12.04.2024 erste Ergebnisse ihrer Konsultation von Landwirten zur Verwaltungsvereinfachung - vor allem im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - vorgestellt. Die online-Umfrage war vom 07.03.2024 - 08.04.2024 freigeschalten; es gingen fast 27.000 Antworten ein. Die Umfrage ergab, dass 33 % der Befragten an mehr als sechs Tagen pro Jahr mit administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit Anträgen auf GAP-Beihilfen beschäftigt sind, einschließlich der Dokumentation für die Konditionalität. Bei 24 % von ihnen sind es fünf bis sechs Tage, bei 38 % der teilnehmenden Landwirte ein bis vier Arbeitstage. Ein sehr großer Teil der Landwirte, die eine GAP-Förderung beantragen (78 %), nimmt externe Hilfe in Anspruch, um ihren Mehrfachantrag vorzubereiten und einzureichen. Die Hilfe wird in 36 % der Fälle von Bauernverbänden und Genossenschaften, in 25 % von der öffentlichen Hand und in 18 % der Fälle von privaten Unternehmen wie Beratungsunternehmen oder Banken geleistet. Die Hälfte der Befragten, die GAP-Fördermittel beantragen, nutzt keine mobilen Geräte, um den Behörden Fotos mit Geo-Tags zur Verfügung zu stellen. Von den 50 %, die zu diesem Zweck mobile Geräte verwenden, hat etwa die Hälfte Probleme damit, insbesondere weil sie es als zeitaufwändig empfinden oder die Software nicht einfach zu bedienen ist. Sehr kleine Betriebe mit einer Fläche von weniger als 5 ha wurden von 10 % der Befragten vertreten, während 39 % in Betrieben mit 5 - 50 ha arbeiten. Was die Vor-Ort-Kontrollen in den letzten drei Jahren betrifft, so wurden 36 % der in der Erhebung erfassten Betriebe einmal besucht, während 16 % der Betriebe mindestens drei Besuche erhielten. Die Vor- und Nachbereitung dieser Vor-Ort-Kontrollen erforderte für 63 % der kontrollierten Landwirte zwischen einem halben und einem Tag Arbeit. Die durchschnittliche Betriebsgröße in der EU beträgt rund 17 ha. Die Hauptproduktionszweige waren Getreide und andere Feldfrüchte, gefolgt von Rindfleisch und Milchprodukten und Wein. In ihren Vereinfachungsvorschlägen kündigte die Kommission an, dass sie die Methodik für bestimmte Kontrollen vereinfachen wird, um die Zahl der Besuche in landwirtschaftlichen Betrieben durch die nationalen Verwaltungen um bis zu 50 % zu verringern. Es werden nun Einzelinterviews mit Landwirten und landwirtschaftlichen Verbänden geführt, um einen tieferen Überblick zu erhalten. Die Ergebnisse werden in eine detaillierte Analyse einfließen, die im Herbst 2024 veröffentlicht werden soll und darauf abzielt, die Ursachen der Komplexität für die Landwirte zu klären, und zwar auf: EU-Ebene, nationaler Ebene, im Rahmen der GAP-Vorgaben und anderen Anforderungen und Politiken. Die Umfrage war Teil der Maßnahmen, die die Kommission ergriffen hatte, um auf die im Rahmen der Bauernproteste geäußerten Kritik der Landwirte einzugehen.
Kommission veröffentlicht Bericht zu Ernährungssicherheit
Die Generaldirektion AGRI der Kommission veröffentlichte am 16.04.2024 einen Bericht zur Ernährungssicherheit und stellt heraus, dass Wetterextreme und hohe Betriebskosten eine der größten Herausforderungen für die Lebensmittelversorgung in Europa sind. Die Befragten wiesen auf das allgemeine Risiko hin, dass ungünstige Wetterverhältnisse für die Lebensmittelproduktion darstellen. Hierzu zählen auch Niedrigwasserstände, die den Transport von Betriebsmitteln und Agrarrohstoffen erschweren. Die Expertengruppe stellt fest, dass dieser Trend die Landwirte dazu veranlassen könnte, sich für rentablere Kulturpflanzen zu entscheiden. Dies könne zu einer Verringerung der gesamten landwirtschaftlichen Produktpalette führen oder sogar einige dazu veranlassen, den Sektor zu verlassen. Trotz historischer Preisspitzen in den Jahren 2022/2023 haben die Preise für bestimmte Lebensmittel begonnen zu sinken. Dies wirkt sich positiv auf die Gewinnspannen der Landwirte aus. Gleichzeitig hebt der Bericht die Stabilisierung der Lebensmittelinflation unter 5 % Anfang 2024 hervor. Außerdem weist er auf einen leichten Rückgang der Einzelhandelspreise für Lebensmittel hin. Es wird auch darauf hingewiesen, dass diese Preissenkungen noch nicht zu einer Entlastung der Verbraucher, insbesondere der einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen, geführt haben. Der Bericht hebt hervor, dass sich während des Inflationshochs im Jahr 2022 über 8 % der EU-Bürger jeden zweiten Tag keine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder einer vegetarischen Alternative leisten konnten. Bei armutsgefährdeten Haushalten lag dieser Anteil sogar bei 20 %.
Tagung Agrarrat, 26.03.2024 in Brüssel
Die EU-Agrarminister trafen sich am 26.03.2024 in Brüssel. Im Mittelpunkt standen die Vorschläge der Kommission zur Verwaltungsvereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Stärkung der Position der Landwirte in der Lieferkette sowie die Lage auf den Agrarmärkten infolge des Angriffskrieges Russlands. Der Rat hat die derzeitige Lage der Agrarmärkte der EU erörtert und insbesondere die Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine diskutiert. Hierzu hat Mykola Solskyi, ukrainischer Minister für Landwirtschaft und Ernährung, vor dem Rat gesprochen. Der Rat erklärte, dass sich die europäischen Landwirte weiterhin mit Herausforderungen konfrontiert sehen, die aus einer Kombination von Faktoren wie niedrigeren Erzeugerpreisen, hohen Produktionskosten und ungünstigen Witterungsbedingungen resultieren und die Rentabilität beeinträchtigen. Die Sektoren Getreide, Fleisch und Wein scheinen am stärksten betroffen zu sein. Unterstützt von der finnischen, italienischen, polnischen, slowenischen und schwedischen Delegation hat die österreichische Delegation über die Herausforderungen berichtet, die sich für europäische land- und forstwirtschaftliche Betriebe aus der Entwaldungs-Verordnung (EUDR) ergeben. Die unterstützenden 20 Mitgliedstaaten forderten die Kommission auf, Vereinfachungsmaßnahmen für Land- und Forstwirte und die Überarbeitung der EUDR zügig in Angriff zu nehmen. Dabei geht es speziell darum, die Umsetzungsfrist deutlich zu verlängern und eine Bagatellgrenze (z. B. 0,5 ha) einzuführen. Insgesamt darf das vereinbarte Gesamtziel, die Entwaldung in Drittländern zu bekämpfen, nicht zu Lasten der europäischen Wirtschaft, insbesondere der europäischen Land- und Forstwirtschaft, gehen. Deutschland unterstützt die oben genannte Forderung nicht. Eine Verschiebung des Inkrafttretens werde nur befürwortet, wenn die Kommission die Eingruppierung der Länder in die Risikogruppen (Benchmark) nicht rechtzeitig schaffen würde. Von den Green Deal-Zielen dürfe nicht abgewichen werden. Auf Antrag der spanischen Delegation wurden neue Pflanzenzüchtungsinstrumente (NGTs) auf der Grundlage von Gene Editing besprochen, um die Nachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des Agrar- und Ernährungssektors zu stärken. Auf Ratsebene liegt aktuell eine Patt-Situation vor – es gibt weder eine Mehrheit dafür noch dagegen, weshalb so schnell nicht mit dem Start der Trilogverhandlungen zu rechnen ist. Ab Juni hat Polen, das dem Dossier kritisch gegenübersteht, die Ratspräsidentschaft inne und in Folge Ungarn mit ähnlicher Haltung. Deutschland hat aufgrund Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung keine klare Haltung zu NGTs. Der Rat hat das Trilogergebnis zur EU-Geoschutz-Verordnung förmlich angenommen, mit der der Schutz geografischer Angaben und anderer Qualitätsregelungen für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse "online" wie "offline" verbessert und gleichzeitig das Eintragungsverfahren für geografische Angaben vereinfacht wird. Die Verordnung legt fest, dass regionale Zutaten in ausreichender Menge verwendet und der prozentuale Anteil der Zutat auf dem Etikett angegeben werden muss. Zukünftig muss der Name des Erzeugers auf der Verpackung im gleichen Sichtfeld wie die geografische Angabe erscheinen, um die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen. Ferner erhält die Kommission eine gestärkte Rolle als Prüfungsinstanz für das System der geografischen Angaben.
Tagung informeller Agrarrat, 07.04.2024 - 09.04.2024 in Genk/Belgien
Die EU-Agrarminister trafen sich am 07.04.2024 - 09.04.2024 in Genk/Belgien zu einem Fach- und Kulturprogramm und tauschten sich informell am 09.04.2024 über die Strategische Unabhängigkeit der EU in Bezug auf die Proteinversorgung und im Lichte dessen auch die Entwaldungsverordnung (EUDR) aus. Die Kommission plant im Spätsommer 2024 die Vorlage eines Berichts zur Proteinversorgung. Die belgische Präsidentschaft möchte das Thema vorantreiben und fordert, die Kommission solle eine umfassende Proteinstrategie für die EU vorlegen. Sie greift damit eine Forderung des Europäischen Parlaments (EP) vom 19.10.2023 nach einer umfassenden EU-Proteinstrategie auf. Deutschland forderte die möglichst zeitnahe Vorlage des Benchmarking-Systems und damit die Einstufung als Nicht-Risikoland. Österreich betonte, dass die EUDR an sich eine sehr gute Idee sei, da die illegale Entwaldung des Regenwaldes im Amazonasgebiet signifikant reduziert werden müsse und beklagt, dass dieses Ziel durch eine übermäßige und unpraktische Anwendung innerhalb der EU untergraben werde. Die EUDR sei relevant für die Proteinproduktion, da sie Auswirkungen auf die Sojaproduktion in Europa habe. Zusätzliche Bürokratie führe zu einer Reduzierung der EU-Sojaproduktion.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 2023
Die Kommission hat am 05.04.2024 ihren Jahresbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für 2023 veröffentlicht. Die Agrar- und Lebensmittelhandelsbilanz der EU hat im Jahr 2023 ihr Rekordniveau erreicht. Die Ausfuhren erreichten rund 229 Mrd. €, wobei sich die Einfuhren im Jahr 2023 auf rund 159 Mrd. € beliefen, was zu einem Gesamtüberschuss von rund 70 Mrd. € führte (+ 22 % bzw. rund 13 Mrd. € mehr als 2022). Dieser positive Saldo ist vor allem auf die anhaltend hohen Preise für EU-Exportprodukte bei gleichzeitig rückläufigen Weltmarktpreisen für importierte Produkte zurückzuführen. Zu den wichtigsten Triebkräften der EU-Ausfuhren gehörten Getreidezubereitungen, Milcherzeugnisse und Wein. Was die Einfuhren anbelangt, so verzeichnet die EU nach wie vor ein Handelsdefizit bei bestimmten Produktkategorien wie Ölsaaten und Eiweißpflanzen, Obst und Nüssen sowie Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen. Mit ihrer anerkannten Qualität, Wettbewerbsfähigkeit und ihrem hohen Maß an Diversifizierung ist die EU nach wie vor der weltweit größte „Händler“ von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Die EU betreibt Handel mit einer Vielzahl von Ländern, wobei das Vereinigte Königreich (UK) mit einem Anteil von 22 % (rund 51 Mrd. €) das wichtigste Ziel für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU ist. China ist nach wie vor das drittgrößte Zielland mit einem Anteil von 6 % am Gesamtwert der Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU. Die Exporte von Schweinefleisch nach China gingen jedoch im Jahr 2023 um 29 % zurück. Die Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU gingen 2023 um 7 % auf rund 159 Mrd. € zurück, was vor allem. auf rückläufige Preise zurückzuführen ist. Brasilien blieb mit einem Anteil von 11 % an den Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU im Jahr 2023 die wichtigste Herkunftsquelle. Die Ukraine blieb mit einem Wert von rund 12 Mrd. € und 7 % der EU-Einfuhren der drittwichtigste Importeur. Die Entwicklung der Importe aus der Ukraine im Jahr 2023 sind gegen Ende des Jahres wieder auf das Niveau von 2021 zurückgekehrt. Im Jahr 2023 importierte die EU weiterhin hauptsächlich drei Kategorien von Erzeugnissen, die 40 % der gesamten Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU ausmachten: (1) Obst und Nüsse, (2) Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie (3) Kaffee, Tee, Kakao und Gewürze. Weitere Details können dem unten verlinkten Bericht entnommen werden.
Zehn Jahre EU-Beobachtungsstelle für den Milchmarkt
Die Europäische Milchmarktbeobachtungsstelle feierte am 16.04.2024 ihr zehnjähriges Bestehen. Sie war die erste Beobachtungsstelle für Agrarmärkte, die von der Kommission eingerichtet wurde. Seitdem wurde dieses erfolgreiche Format für die Sektoren Fleisch, Zucker, Getreide, Obst und Gemüse sowie Wein eingerichtet. Sie diente auch als Blaupause für die 2023 ins Leben gerufene Beobachtungsstelle für Düngemittel und für die jüngste Beobachtungsstelle für die Lebensmittelkette, deren erste Sitzung im Juli erwartet wird. Die Milchmarktbeobachtungsstelle, die ein Jahr vor dem Ende der Milchquotenregelung eingerichtet wurde, hatte zum Ziel, die Transparenz für den Milchsektor zu erhöhen, indem sie zeitnah die genauesten Marktdaten und kurzfristigen Analysen zur Verfügung stellte. Die Beobachtungsstelle sei besonders wertvoll in der Zeit niedriger Milchpreise in den Jahren 2016 - 2017 gewesen. Das Milchmarktobservatorium (MMO) bietet regelmäßig einen Online-Überblick über die Produktion, die Preise und den Handel der wichtigsten Milchprodukte – Rohmilch, Butter, Milchpulver und verschiedene Käsesorten. Umfangreiche Marktdaten zu Milch und Milchprodukten sind auch auf dem Agrar- und Ernährungsdatenportal verfügbar. Zusätzlich verfügt die Beobachtungsstelle über einen Wirtschaftsbeirat, in dem die Kommission den Vorsitz hat und der sich aus Vertretern der Organisationen zusammensetzt, die alle Stufen der Milchversorgungskette vertreten: CEJA (Junglandwirte), COPA-COGECA (Erzeuger und Genossenschaften), ECVC (Via Campesina), EMB (European Milk Board), EDA (Milchindustrie), Eucolait (Milchhandel) und Eurocommerce (Einzelhandel).
Europäisches Parlament veröffentlicht Studie über die Abhängigkeit des europäischen Lebensmittelsystems von Importen
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat am 08.03.2024 eine Studie über die Abhängigkeit des europäischen Lebensmittelsystems von Importen veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die EU in hohem Maße vom Import von Futter- und Düngemitteln aus Drittländern abhängig ist. Im Ergebnis weist die EU zwar eine positive Agrarhandelsbilanz auf, allerdings ist sie gleichzeitig auch stark von der Einfuhr bestimmter Betriebsmittel abhängig, primär von Futter- und Düngemitteln. Insgesamt importiert die EU knapp 10 % der Betriebs- und Rohstoffe der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Besonders auffällig ist, dass es für bestimmte Güter nur sehr wenige Herkunftsländer gibt. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Import von Soja. Im Jahr 2022 haben nur zwei Länder – nämlich die USA und Brasilien – 85 % der importierten Sojabohnen erzeugt. Vor dem Hintergrund zahlreicher globaler Entwicklungen könnte die europäische Lebensmittelproduktion im Hinblick auf die Preise, Versorgungsketten und Logistik in Zukunft gefährdet werden. Beispielsweise schossen die Futtermittelpreise in den ersten Tagen des Ukrainekriegs aufgrund der Ungewissheit über die Verfügbarkeit ukrainischen Getreides in die Höhe. Dies führte zu einem Kostenanstieg für die Tierhalter und schmälerte die Gewinnspannen. Auch wenn sich die Situation wieder entspannt hat, weist die Studie darauf hin, dass die Abhängigkeit der EU von bestimmten Lieferanten aus Drittländern nicht in Vergessenheit geraten darf. Um für solche Herausforderungen in Zukunft besser gewappnet zu sein, wird in der Studie dazu geraten, die „Quellen und Handelspartner“ durch den Abschluss von Handelsabkommen zu diversifizieren. Außerdem sollten die Importe von einem einzigen Lieferanten oder Markt reduziert werden. Im Hinblick auf einen möglichen Beitritt der Ukraine zur EU betont die Studie die führende Stellung der Ukraine als Produzent und Exporteur von Rohstoffen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Konsultation zur Änderung des Anhangs III der Nitratrichtlinie
Die Kommission hat am 19.04.2024 eine Konsultation zur Überarbeitung des Anhang III der Nitrat-RL (Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12.12.1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen) veröffentlicht. Sie hatte diese bereits am 15.03.2024 im Rahmen der Veröffentlichung von Vereinfachungen für die Landwirtschaft und Stärkung des Sektors in Folge der Bauernproteste angekündigt. Die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar aus Wirtschaftsdünger soll um bis zu 100 kg erhöht werden, um Kosten zu senken und die Abhängigkeit von mineralischen Düngerimporten zu reduzieren (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Rückmeldungen sind möglich bis 17.05.2024.
Konsultation Kommission eröffnet Konsultation zur Statistik von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln - Bereich Nährstoffe
Die Kommission hat am 09.04.2024 eine Konsultation zur Erstellung von Nährstoffstatistiken eröffnet. Mit der Verordnung (EU) 2022/2379 wurde ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von EU-Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung geschaffen. Im Nachgang zu oben genannter Konsultation soll festgelegt werden, welche Datensätze zur Erstellung von Nährstoffstatistiken zu erfassen sind, um zwischen den EU-Ländern vergleichbare Daten für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erhalten. Rückmeldungen sind möglich bis 07.05.2024.
Kommission konsultiert Mitgliedstaaten zur Verlängerung vorübergehender staatlicher Beihilfen für den Agrarsektor
Die Kommission hat am 11.03.2024 den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Vorschlags für eine begrenzte Verlängerung des Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmens für staatliche Beihilfen (TCTF) zur Konsultation übermittelt, um angesichts der anhaltenden Marktstörungen eine weitere Unterstützung des primären Agrarsektors zu ermöglichen. Der TCTF erlaubt es den Mitgliedstaaten derzeit bis zum 30.06.2024 in begrenztem Umfang Sonderbeihilfen vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine zu gewähren. Der Europäische Rat unterstrich am 22.03.2024 die Bedeutung eines widerstandsfähigen und nachhaltigen Agrarsektors für die Ernährungssicherheit und die strategische Autonomie der EU und forderte die Kommission auf, die Arbeiten zur Erleichterung der finanziellen Belastung der Landwirte voranzutreiben, indem sie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen, z. B. durch die Ausweitung des TCTF, konzipiert.
Kommission berichtet über Fortschritte zur langfristigen Vision der EU für den ländlichen Raum
Die Kommission hat am 27.03.2024 einen Bericht veröffentlicht, in dem die Fortschritte dargelegt werden, die im Rahmen der langfristigen Vision der EU für den ländlichen Raum bisher erzielt wurden. Ziel dieser Vision ist es, stärkere, stärker vernetzte, widerstandsfähigere und florierende ländliche Gebiete und Gemeinschaften zu unterstützen. Er enthält insgesamt 30 Maßnahmen in einer Reihe von Politikbereichen, von denen neun bereits abgeschlossen sind. Zu den wichtigsten Errungenschaften der langfristigen Vision gehören: Die Einrichtung einer Plattform zur Wiederbelebung des ländlichen Raums für Gebiete, die mit demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, die Einleitung von 60 Forschungs- und Innovationsprojekten im ländlichen Raum mit einem Budget von 253 Mio. € sowie die Unterstützung der Umsetzung von LEADER und Anleitung von rund 150 Gemeinden zur Schaffung intelligenter Dörfer durch spezielle Vernetzungsaktivitäten. Ferner werden Finanzhilfen und Darlehen in Höhe von insgesamt 23,5 Mrd. € für unterversorgte Gebiete sowie aktualisierte Beihilfevorschriften zur Verbesserung der Anbindung des ländlichen Raums bereitgestellt. Ein spezielles europäisches Netz für Mobilität im ländlichen Raum soll die ländliche Mobilität und den Tourismus unterstützen. Zusätzlich wurde eine Beratungsplattform für ländliche Energiegemeinschaften aufgebaut. Der Bericht hebt darüber hinaus die Bedeutung des starken Engagements auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene hervor, um gute Ergebnisse zu erzielen.
Copa Cogeca stellt Manifest für EU-Wahl 2024 vor
Der Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände, Copa Cogeca, hat am 18.04.2024 im Rahmen seiner Generalversammlung und in Anwesenheit von Vertretern aller führenden europäischen Fraktionen sein Manifest für die Europawahl 2024 veröffentlicht. Das Manifest wurde auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der aktuellen Legislatur und mit dem Ziel verfasst, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wieder strategischer auszurichten. Es enthält sieben Schlüsselprioritäten für die nächste Legislatur sowie vier wichtige Impulse, um die Landwirtschaft wieder auf Kurs zu bringen. Copa Cogeca fordern eine echte Überprüfung des Agrarhaushalts, um ökologische, geopolitische und finanzielle Ambitionen in Einklang zu bringen. Dies sei nur nach einer umfassenden Folgenabschätzung der aktuellen GAP zu Beginn der nächsten Amtszeit sowie nach Machbarkeitsstudien für neue Vorschläge möglich. Die europäischen Landwirtschaftsverbände betonen auch die wachsende Notwendigkeit der Kohärenz zwischen der Handelspolitik der EU und ihren Ambitionen für den Binnenmarkt. Aus institutioneller Sicht stellen Copa Cogeca zwei dringende Forderungen: einen EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Räume mit der Funktion eines Vizepräsidenten und eine Stärkung der strategischen Dialoggruppen als langfristiges strategisches Dialoginstrument für die Kommission.
Gemeinsame Forschungsstelle veröffentlicht Vorabbericht Waldbrände in Europa 2023
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Kommission hat am 10.04.2024 den Vorabbericht über Waldbrände in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika für 2023 veröffentlicht. Die Waldbrandsaison 2023 gehört zu den schlimmsten in der EU, wie der Bericht zeigt. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 0,5 Mio. ha, eine Fläche doppelt so groß wie Luxemburg, durch Waldbrände vernichtet. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Brände im Sommer 2023 zunahmen und vor allem den Mittelmeerraum betrafen, wobei Griechenland von dem größten Einzelbrand in Europa seit den 1980er Jahren betroffen war. Der Klimawandel führt dazu, dass Waldbrände immer häufiger werden. Und es wird noch schlimmer werden, wie der im März veröffentlichte Bericht zur Bewertung des europäischen Klimarisikos zeigt. Waldbrände betreffen zunehmend Gebiete, die in der Vergangenheit nicht als brandgefährdet galten. Darüber hinaus zeigen die vorläufigen Daten für die ersten drei Monate des Jahres 2024, dass sich die Zahl der Brände fast verdoppelt hat, auch wenn diese in Bezug auf die verbrannten Flächen keine großen Auswirkungen hatten. Dem Bericht zufolge führten die Waldbrände zu schweren Umweltschäden und verursachten etwa 20 Megatonnen (Mt) CO2-Emissionen, was fast einem Drittel aller Emissionen des internationalen Luftverkehrs in der EU in einem Jahr entspricht. Die drei schlimmsten Jahre in diesem Jahrhundert, gemessen an der vom Europäischen Waldbrandinformationssystem (EFFIS) kartierten Brandfläche, waren 2017 (988.427 ha), 2022 (837.212 ha) und 2007 (588.388 ha). Der endgültige Bericht für 2023, der die nationalen Beiträge einbezieht, soll im Herbst veröffentlicht werden.
Eurostat stellt Studie zu Arbeitsplätzen in der Forst- und Holzwirtschaft vor
Eurostat hat am 21.03.2024, dem internationalen Tag des Waldes, eine Statistik zu den Arbeitsplätzen in der Forst- und Holzwirtschaft veröffentlicht und in der Summe einen Anstieg von 1,4 % innerhalb der Jahre 2012 - 2022 festgestellt. Insgesamt haben im Jahr 2022 in der EU knapp 4 Mio. Menschen in verschiedenen Bereichen der Forst- und Holzwirtschaft gearbeitet, was einem Anstieg von 1 % im Vergleich zu 2012 entspricht. Die Gesamtbeschäftigung in allen Bereichen in der EU wuchs zwischen 2012-2022 um 8 %. Im Hinblick auf den Beschäftigungsstatus waren im Jahr 2022 3 Mio. Menschen im Sektor der Forst- und Holzwirtschaft beschäftigt und weitere 411.000 Menschen in diesem Sektor selbständig tätig. Die Forstwirtschaft und der Holzeinschlag weisen mit 446.000 Erwerbstätigen und 94.000 Selbstständigen die geringste Zahl an Beschäftigten und einen Rückgang von 10 % gegenüber 2012 auf. Mit insgesamt rund 1 Mio. Beschäftigten und 165.000 Selbstständigen weist die Möbelherstellung die größte Anzahl an Beschäftigten auf. Der zweitgrößte Beschäftigungsbereich war die Herstellung von Holz-, Flecht- und Korbwaren mit rund 1 Mio. Beschäftigten und 138.000 Selbstständigen im Jahr 2022. An dritter Stelle steht die Herstellung von Papier und Papiererzeugnissen mit 638.000 Beschäftigten und 14.000 Selbstständigen.
Europabericht Nr. 04/2024 vom 30.04.2024 (PDF; 1,7 MB) externer LinkKommission veröffentlicht Vorschläge zur Vereinfachung der GAP und zur Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelkette
Die Europäische Kommission hat am 15.03.2024 Vereinfachungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Maßnahmen zur Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette vorgeschlagen. Die Vorschläge zur Konditionalität und zu den GAP-Strategieplänen zielen darauf ab, den Kontrollaufwand für die Landwirte und die nationalen Verwaltungen zu verringern und ihnen mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen einzuräumen. Die Vorschläge seien sorgfältig ausbalanciert, um ein hohes Maß an Umwelt- und Klimaambitionen in der aktuellen GAP beizubehalten. Vereinfachungen im Bereich der Konditionalität (GLÖZ = guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) gelten für die Vorgaben zur Bodenbedeckung (GLÖZ 6), zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und zur verpflichtenden Stilllegung (GLÖZ 8). Letztere soll nur noch auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Mitgliedsstaaten sollen sehr viel flexibler agieren können, und zwar unter Berücksichtigung ihrer nationalen und regionalen Bedingungen und vor dem Hintergrund der zunehmenden sich verändernden Witterungsverhältnisse. Zur Vereinfachung im Hinblick auf GLÖZ 1 hat die Kommission bereits am 12.03.2024 eine Delegierte VO erlassen. Die Kommission schlägt vor, kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 ha von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen zu befreien. Um sicherzustellen, dass die EU-Länder ihre GAP-Strategiepläne häufiger an veränderte Bedingungen anpassen können, soll die Zahl der jährlich zulässigen Änderungen verdoppelt werden. Die Stärkung der Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette ist eines der Hauptziele der GAP. Die Kommission wird als Sofortmaßnahme eine Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der landwirtschaftlichen Lieferkette einrichten. Sie schlägt Optionen für gezielte Verbesserungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist. Die Kommission wird eine gründliche Bewertung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vornehmen, die seit 2021 in Kraft ist. Die Vorschläge sollen im Agrarausschuss mit dem Agrarkommissar am 19.03.2024 und auf dem nächsten Agrarrat am 25./26.03.2024 diskutiert werden und in der Plenarwoche vom 22.04.2024 vom Europäischen Parlament (EP) angenommen werden. Zur Umsetzung ist eine ordentliche Behandlung in EP und Rat erforderlich, da die Basisrechtsakte der GAP angepasst werden müssen; gleichwohl beide Institutionen ein „Eilverfahren“ anstreben, damit die Annahme noch in dieser Legislatur erfolgen kann. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten. Die Kommission verspricht die Änderungen/Ausnahmen nach erfolgter Umsetzung und Praxiserprobung zu validieren und die Kohärenz mit den allgemeinen Umweltzielen der Pläne zu wahren.
Kommission eröffnet Online-Umfrage für landwirtschaftliche Betriebe
Die Kommission hat am 07.03.2024 eine online-Umfrage für landwirtschaftliche Betriebe veröffentlicht, um die Ursachen des Verwaltungsaufwands und der Komplexität zu ermitteln, die sich aus den Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik und weiteren Vorschriften für die Landwirtschaft ergeben. Die Landwirte können in unten verlinktem Fragebogen ihre Erfahrungen und Ansichten teilen, etwa zum Zeitaufwand für Verwaltungsaufgaben, ob sie Apps zum Hochladen georeferenzierter Fotos verwenden, ob sie externe Hilfe zur Antragstellung von Fördergeldern in Anspruch nehmen und wie sie die Komplexität der Förderprogramme empfinden. Die vorläufigen Ergebnisse möchte die Kommission bereits Mitte April vorlegen. Parallel dazu werden Befragungen von Bauernverbänden organisiert, um das Bild zu vervollständigen. Die Ergebnisse werden in eine detailliertere Analyse einfließen, die im Herbst 2024 veröffentlicht werden soll. Rückmeldungen sind möglich bis 08.04.2024.
Tagung Agrarrat
Die EU-Agrarminister trafen sich am 26.02.2024 in Brüssel und tauschten vor dem Hintergrund der anhaltenden Proteste der Landwirte, auf der Grundlage von Informationen des belgischen Vorsitzes und eines von der Kommission erstellten Non-Papers zu Vereinfachungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus. Der Rat bekräftigte seinen politischen Willen, wirksam auf die Bedenken der Landwirte zu reagieren. Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen zur Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte und nationale Verwaltungen betonten die Minister, dass auch ein langfristiger Ansatz erforderlich ist. Der Rat bestand ferner darauf, dass eine Überprüfung der Basisrechtsakte der GAP erforderlich ist. Diese Überprüfung sollte so bald wie möglich eingeleitet werden. Im Hinblick auf dieses übergeordnete Ziel gaben die Landwirtschaftsminister politische Leitlinien zur Verbesserung der Rolle der Landwirte als Garanten der Ernährungssicherheit vor, wobei gleichzeitig dafür gesorgt werden soll, dass die Verpflichtungen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit eingehalten werden. Der Vorsitz übermittelte dem Rat Informationen über die Ergebnisse der Ministerkonferenz über Biosicherheit und Impfung vom 24.01.2024. Die Delegationen betonten die Bedeutung der Impfung nicht nur als Präventionsinstrument, sondern auch als ergänzende Maßnahme zur Bekämpfung von Seuchen. Schließlich erhielt der Rat Informationen der rumänischen und der polnischen Delegation zu den Konditionalitäten im Rahmen der GAP, von der italienischen Delegation zu Landwirtschaft, GAP und Ernährungssicherheit, von der slowakischen Delegation zu den Forderungen der Landwirte nach einem wettbewerbsfähigen und resilienteren Agrarsektor und von der polnischen Delegation über das Emissionsreduktionsziel der EU für 2040. Die zwei Hauptemissionsquellen seien die Düngung und die Tierproduktion. Eine Reduzierung der Emissionen ohne eine Reduzierung der Düngung oder des Viehbestandes sei nicht möglich. Ein verringerter Viehbestand gefährde wiederum die Ernährungssicherheit, diese sei jedoch eine Hauptaufgabe des Agrarsektors. Der Agrarsektor müsse deshalb gesondert behandelt werden.
Russland-Ukraine-Konflikt: Europäisches Parlament und Rat legen Standpunkte zur Verlängerung der Handelsvorteile für die Ukraine und die Republik Moldau fest
Das Europäische Parlament (EP) hat sich am 13.03.2024 zu den von der Kommission am 31.01.2024 vorgeschlagenen Verlängerungen der Aussetzung der Einfuhrzölle und Zollkontingente für ukrainische und moldauische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr positioniert. Hinsichtlich der Handelserleichterungen für die Republik Moldau wurde der Bericht mit 459 Stimmen bei 65 Gegenstimmen und 57 Enthaltungen angenommen. Dieser sieht die Verlängerungen der Aussetzung der Einfuhrzölle und Zollkontingente für moldauische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr vor. Hinsichtlich der Handelsunterstützung für die Ukraine wurde der Bericht an den federführenden INTA-Ausschuss (internationaler Handel) zurückverwiesen. Die Abgeordneten stimmten mit 347 Stimmen bei 117 Gegenstimmen und 99 Enthaltungen für eine Änderung des Vorschlags der Kommission. Konkret will das EP die von der Kommission vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen für Importe von Hühnerfleisch, Eiern und Zucker auf Getreide und Honig ausweiten. Zudem sollen die Schutzmaßnahmen bereits ab einem niedrigeren Importvolumen Anwendung finden. Die derzeitige Aussetzung läuft am 05.06.2024 für die Ukraine und am 24.07.2024 für die Republik Moldau aus. Was die Republik Moldau betrifft, so müssen die Maßnahmen nun von den EU-Regierungen formell genehmigt werden. Die neue Verordnung wird in Kraft treten, wenn die derzeitige Verordnung ausläuft. Was die Ukraine betrifft, werden die Abgeordneten Verhandlungen mit dem Rat aufnehmen (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Europäisches Parlament positioniert sich zu Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
Das Europäische Parlament (EP) hat am 13.03.2024 seine Position zum Kommissions-Vorschlag einer Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie zur Verringerung von Textil- und Lebensmittelabfällen mit 514 Stimmen, bei 20 Gegenstimmen und 91 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten fordern bei der Verringerung von Lebensmittelabfällen ehrgeizigere Ziele, die bis zum 31.12.2030 auf nationaler Ebene erreicht werden sollen, im Vergleich zum Kommissionsvorschlag. In der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung soll das verbindliche Ziel für die Reduzierung von Abfällen mindestens 20 % (statt 10 %) betragen. Im Einzelhandel, in der Gastronomie und in Haushalten fordert das EP ein verbindliches Ziel von 40 % (statt 30 %). Vergleichsmaßstab ist der Jahresdurchschnitt zwischen 2020-2022. Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Fassung des Rechtstextes beginnen, was nicht mehr in dieser Legislatur zu erwarten ist (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Europäisches Parlament bestätigt Einigung zur Industrieemissionsrichtlinie
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 12.03.2024 die vorläufige politische Einigung zum Vorschlag der Kommission für eine Novellierung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) vom 28.11.2023 mit 393 Stimmen, bei 173 Gegenstimmen und 49 Enthaltungen förmlich bestätigt. Die Abgeordneten im EP bestätigten darüber hinaus die vorläufige politische Einigung zum Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung für die Einrichtung eines Portals für Industrieemissionen mit 506 Stimmen, bei 82 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen. Bevor die Rechtstexte durch die Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden können, müssen die vorläufigen politischen Einigungen noch im Rat auf Ministerebene förmlich bestätigt werden (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Europäisches Parlament bestätigt Annahme zur Reform für Vorschriften zu geografischen Angaben
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 28.02.2024 die Trilogeinigung der Reform der EU-Vorschriften zur Stärkung des Schutzes geografischer Angaben (g.A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse mit 520 Stimmen, bei 19 Gegenstimmen und 64 Enthaltungen angenommen. Die Reform schützt die geografischen Angaben sowohl "offline" als auch "online", gibt den Erzeugern mehr Befugnisse und vereinfacht das Eintragungsverfahren. Im Online-Bereich müssen nationale Behörden nun Maßnahmen gegen die illegale Verwendung von geografischen Angaben ergreifen. Domänennamen, die unrechtmäßig geografische Angaben verwenden, werden abgeschaltet oder durch Geoblocking gesperrt. Das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) wird ein Warnsystem für Domänennamen einrichten. Außerdem legt die Reform fest, dass regionale Zutaten in ausreichender Menge verwendet und der prozentuale Anteil der Zutat auf dem Etikett angegeben werden muss. Die Erzeuger von geografischen Angaben erhalten mehr Rechte, um Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken zu ergreifen. Außerdem muss der Name des Erzeugers auf der Verpackung im gleichen Sichtfeld wie die geografische Angabe erscheinen, um die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen. Die Kommission bleibt die einzige Prüfinstanz für das System der geografischen Angaben. Das Eintragungsverfahren wird vereinfacht und es wird eine feste Frist von sechs Monaten für die Prüfung neuer geografischer Angaben festgelegt. Nach formaler Annahme durch den Rat tritt die Verordnung 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Politische Einigung zur Novellierung des EU-Pflanzenschutzgesetzes
Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 05.03.2024 eine Trilogeinigung zum Kommissions-Vorschlag über die Novellierung des EU-Pflanzenschutzgesetzes ((EU) 2016/2031) erzielt. Das EU-Pflanzenschutzgesetz enthält Vorschriften zum Schutz der EU vor der Einschleppung und Ausbreitung neuer Pflanzenschädlinge ("Unionsquarantäneschädlinge") und zur Bekämpfung von Schädlingen, die bereits in der EU vorhanden sind ("regulierte Nicht-Quarantäneschädlinge"). Die Trilogeinigung muss noch vom EP und Rat förmlich gebilligt werden, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und im Anschluss in Kraft tragen kann.
Politische Einigung zu Unionsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen erzielt
Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 19.01.2024 eine Trilogeinigung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen (Carbon Farming) erzielt. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung eines neuen freiwilligen EU-Zertifizierungsrahmens für den technologischen und natürlichen Kohlenstoffabbau, um das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen und Greenwashing zu vermeiden. Die Einführung von Maßnahmen zum Kohlenstoffabbau und der Verringerung von Bodenemissionen soll durch die neuen Regeln erleichtert und beschleunigt werden. Zudem sollen dadurch zusätzliche Einkommen für Betriebe u. a. aus der Land- und Forstwirtschaft generiert und neue Technologien sowie Methoden gefördert werden. Die neuen Regeln ermöglichen es z. B. Land- und Forstwirten, für den Abbau von CO2 bezahlt zu werden. Für Carbon Farming-Aktivitäten gibt die vorläufige Einigung den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Landwirte beim Antragsverfahren zu beraten und Synergien zwischen dem Kennzeichnungssystem für landwirtschaftliche Flächen (LPIS) und den Informationen zu ermöglichen, die durch den Zertifizierungsprozess in diesem Rahmen generiert werden. Betreiber haften für alle Fälle der Umkehrung während des Überwachungszeitraums (Freisetzung von CO2 zurück in die Atmosphäre). Die Kommission wird beauftragt, bei der Entwicklung von Zertifizierungsmethoden klare Haftungsmechanismen vorzusehen. Die Kommission soll spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein öffentliches EU-Register für den Kohlenstoffabbau und die Verringerung von Bodenemissionen einrichten. Bis 2026 solle die Kommission einen Bericht über die Durchführbarkeit der Zertifizierung von Tätigkeiten erstellen, die zu einer Verringerung der nicht bodenbezogenen Emissionen (Kohlenstoff und Lachgas) führen. Der Bericht wird sich auf eine Pilotzertifizierungsmethode für Tätigkeiten stützen, die die landwirtschaftlichen Emissionen aus Güllewirtschaft und Rinderhaltung verringern. Tätigkeiten, die nicht zu einem Kohlenstoffabbau oder einer Verringerung von Bodenemissionen führen, wie etwa vermiedene Abholzung oder Projekte für erneuerbare Energien, fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung. Die neuen Vorschriften werden nur für Tätigkeiten in der EU gelten. Die Trilogeinigung muss noch seitens des Rates und des EPs bestätigt werden. Nach der förmlichen Bestätigung wird der Rechtsakt durch die Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Politische Einigung zum Verordnungsvorschlag über Verpackungen und Verpackungsabfälle erzielt
Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 04.03.2024 eine Trilogeinigung zum Kommissions-Vorschlag einer Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle erzielt. Ziel ist es, die Umwelt besser zu schützen, indem die Menge an Verpackungsabfällen verringert und Verpackungen besser wiederverwendet und -verwertet werden. Gleichzeitig sollen der Binnenmarkt für Verpackungen harmonisiert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Ab 01.01.2030 treten Verbote für bestimmte Verpackungsformate in Kraft. Erfasst sind z. B. Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés oder Restaurants abgefüllt und verzehrt werden, Einzelverpackungen aus Plastik für Gewürze (z. B. Zucker), Sahne und Saucen in der Gastronomie und Hotellerie, Miniaturverpackungen für Kosmetika in Hotels, sehr leichte Plastiktüten. Festgelegt werden neue verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 sowie Richtziele für 2040. Die Zielvorgaben unterscheiden sich nach der Art der verwendeten Verpackungen u. a. für alkoholische und alkoholfreie Getränke (außer Wein und aromatisierte Weine, Milch und andere leicht verderbliche Getränke). Kleinstunternehmen sind von der Erfüllung dieser Zielvorgaben ausgenommen. Take-away-Betriebe müssen ihren Kunden künftig die Möglichkeit anbieten, eigene Behälter für kalte und warme Getränke sowie für Fertiggerichte mitzubringen, ohne dass ein Aufpreis verlangt werden darf. Bis 2030 müssen 10 % der Produkte im Take-away-Vertrieb in wiederverwendbaren Verpackungen angeboten werden. Die Mitgliedstaaten sollen Anreize für die Gastronomie schaffen, Leitungswasser in einem wiederverwendbaren bzw. nachfüllbaren Format anzubieten, sofern Leitungswasser verfügbar ist. Dies soll kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Verpackungen wiederverwertbar sein und sollen strenge Kriterien erfüllen, die durch Sekundärrechtsakte festgelegt werden. Ausnahmen gelten für leichtes Holz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan oder Wachs (z. B. Verpackungen für Camembert und andere Käse). Nachdem der Rat die Trilogeinigung am 15.03.2024 angenommen hat, muss diese noch vom EP bestätigt werden. Nach der förmlichen Bestätigung wird der Rechtsakt durch die Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen die neue Verordnung nach einer Übergangszeit von 18 Monaten anwenden (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments positioniert sich zu Bodenüberwachungsgesetz
Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 11.03.2024 seine Position zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz mit 42 Stimmen, bei 26 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen angenommen. Ziel des Vorschlags ist es, ein kohärentes Überwachungs- und Bewertungssystem zur Bodengesundheit in der EU zu schaffen, um bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen. Dazu sollen die Mitgliedstaaten den Gesundheitszustand der Böden in ihren Hoheitsgebieten zunächst überwachen und dann bewerten. Untersuchungen der Kommission zufolge befinden sich 60-70 % der Böden in Europa in einem ungesunden Zustand. Der Agrarausschuss (AGRI) des EP hat am 13.02.2024 eine Stellungnahme hierzu verabschiedet, die in den Bericht einfloss. Berichterstatterin ist Frau MdEP Maria Noichl (S&D/DEU – Bayern). Das Dossier durchläuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. Trilogverhandlungen über die endgültige Fassung des Rechtstextes werden erst in der kommenden Legislaturperiode beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Kommission veröffentlicht Übergangspfad für das Ökosystem der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Die Kommission hat am 11.03.2024 im Rahmen ihrer Industriestrategie einen „Übergangspfad“ für das Ökosystem der Agrar- und Ernährungswirtschaft veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung werden Strategien und Programme der EU vorgestellt, die mobilisiert werden können, um den Übergang zu einem grünen, digitalen und widerstandsfähigen Ökosystem der Agrar- und Lebensmittelindustrie der EU zu unterstützen. Die nationalen und regionalen Behörden werden aufgefordert, ihre Politik entsprechend auszurichten. Die Vorgehensweise, welche gemeinsam von der Kommission, den Mitgliedstaaten und Interessengruppen erstellt wurde, identifiziert Herausforderungen und Chancen für das EU-Agrar- und Lebensmittelsystem und schlägt Maßnahmen für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges, widerstandsfähiges und faires EU-Agrar- und Lebensmittelsystem vor. Es wird betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems faire Erträge für alle Akteure der Wertschöpfungskette, intelligente Nachhaltigkeitsinvestitionen zur Begrenzung der Lebensmittelinflation, die Unterstützung der internationalen Attraktivität der EU-Agrar- und Lebensmittelexporte und die Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsmodellen erfordert. Außerdem werden die Akteure des Sektors aufgefordert, den EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Vermarktungspraktiken im Lebensmittelbereich zu übernehmen. Der o. g. Prozess wurde im Rahmen der Open Food Conference eingeleitet, die vom 11.03. - 13.03.2024 in Leuven stattgefunden hat.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 11/2023
Die Kommission hat am 26.02.2024 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für November 2023 veröffentlicht. Nachdem der EU-Agrarhandelsüberschuss im Oktober 2023 höchsten Stand der letzten drei Jahre erreicht hatte, wuchs er im November 2023 weiter an und erreichte rund 7 Mrd. €. Die kumulierte Handelsbilanz von Januar bis November 2023 erreichte rund 65 Mrd. € und lag damit um 12 Mrd. € höher als im gleichen Zeitraum 2022. Im November 2023 betrugen die Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU rund 20 Mrd. €. Die kumulierten Ausfuhren seit Januar erreichten rund 211 Mrd. €, wobei die größten Zuwächse bei Verarbeitungserzeugnissen, einschließlich Getreidezubereitungen und Zubereitungen von Obst und Nüssen, zu verzeichnen waren. Trotz eines Rückgangs von - 5 % bei Schweinefleischausfuhren blieb China das drittwichtigste Bestimmungsland. Ausfuhren in die Türkei (+ 21 %) und Ukraine (+ 19 %) zeigten ebenfalls starke Zuwächse. Im November 2023 betrugen die EU-Importe von Nahrungsmitteln rund 13 Mrd. €, was einen Rückgang um 16 % im Vergleich zu November 2022 bedeutet. Die kumulierten Einfuhren von Januar bis November 2023 beliefen sich auf rund 146 Mrd. €, was einem Rückgang um 7 % gegenüber 2022 entspricht. Der größte Anstieg bei den importierten Erzeugnissen betraf Tabakerzeugnisse, Zucker, Gemüse sowie Oliven und Olivenöl. Jedoch gab es erhebliche Rückgänge bei Ölsaaten, Eiweißpflanzen und pflanzlichen Ölen.
Eurostat veröffentlicht Statistik der Obst-/Gemüseerzeugung 2022
Eurostat hat am 01.03.2024 seine Statistik über die Obst- und Gemüseerzeugung 2022 in der EU veröffentlicht. Insgesamt hat die EU im Jahr 2022 auf rund 2 Mio. ha Land knapp 60 Mio. t Gemüse geerntet. Primär handelte es sich dabei um Tomaten (rund 15 Mio. t), Zwiebeln (rund 6 Mio. t) und Karotten (rund 4 Mio. t). Bei der Ernte von Tomaten ist Italien führend (40 %), am meisten Zwiebeln angebaut hat die Niederlande (24 %) und Deutschland brachte mit 18 % vom gesamteuropäischen Anteil die meisten Karotten ein. Darüber hinaus wurden knapp 36 Mio. t Obst geerntet. Davon waren rund 15 Mio. t Kernobst, rund 11 Mio. t Zitrusfrüchte und rund 6 Mio. t Steinobst. Den Rest bildeten subtropische und tropische Früchte (knapp 3 Mio. t), Nüsse (rund 1 Mio. t) und Beeren (rund 1 Mio. t). Die bedeutendsten Produzenten von Obst und Gemüse im Jahr 2022 waren Spanien, Italien, Frankreich, Portugal, die Niederlande, Deutschland, Griechenland, Belgien und Polen.
Eurostat erwartet Rückgang in der Tierproduktion im Jahr 2024
Eurostat hat am 06.03.2024 eine Statistik über die erwartete Tierproduktion im Jahr 2024 veröffentlicht und vermutet im Ergebnis einen leichten Rückgang gegenüber 2023. Im 2. Halbjahr 2024 wird die Bruttoeigenerzeugung von Rindern in der EU voraussichtlich rund 12 Mio. Stück erreichen. Dies würde einen Rückgang von 1 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2023 bedeuten. Den Prognosen zufolge wird die Verarbeitung von Schafen europaweit im zweiten Halbjahr 2024 um 7 % auf 16 Mio. Stück zurückgehen und die Erzeugung von Ziegenfleisch um 9 % auf 2 Mio. Stück sinken. Außerdem wird ein Rückgang bei der Schweineproduktion um 1 % auf 58 Mio. Tiere erwartet. Wie im Jahr zuvor, wird erwartet, dass Frankreich im 2. Halbjahr 2024 mit 3 Mio. t der größte Erzeuger von Rindfleisch bleibt. Dahinter folgen Deutschland (2 Mio. t), Spanien (1 Mio. t), Irland (1 Mio. t). Im Hinblick auf die Schweineproduktion ist davon auszugehen, dass Spanien mit 14 Mio. Tieren das größte schweinefleischerzeugende Land der EU bleibt. Damit sichert sich Spanien den ersten Platz vor Deutschland (9 Mio.) und Dänemark (7 Mio.).
Informeller Tourismusrat
Die EU-Tourismusminister trafen sich am 20.02.2024 in Louvain-la-Neuve unter dem Vorsitz der belgischen Tourismusministerin Valérie De Bue und tauschten sich über einen grünen und digitalen Wandel für den Tourismus aus. Der belgische Vorsitz hob den Beitrag des Tourismus zum nachhaltigen Wachstum und zur Attraktivität Europas in einem global vernetzten Tourismusumfeld hervor. Der Tourismus sei auf europäischer Ebene als ein Sektor von großer Bedeutung anerkannt, der in vielen Regionen der Union zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen beiträgt. Die belgische Präsidentschaft setzt sich für die Verwirklichung der Vision ein, die in den Schlussfolgerungen des Rates über eine europäische Agenda für den Tourismus 2030 dargelegt ist, den nachhaltigen Wohlstand des Sektors zu fördern. Der Tourismus stehe in der gesamten Union vor gemeinsamen Herausforderungen und Chancen, die sich auf seine Entwicklung auswirken, wie z. B. Nachhaltigkeit, Saisonabhängigkeit, Steuerung der Tourismusströme mit der Lebensqualität in den Reisezielen, Innovation und Digitalisierung, Qualifikationen und die Attraktivität des Sektors für Arbeitnehmer. Von den Mitgliedstaaten wurde gefordert, den Übergang des europäischen Tourismus von einem auf quantitatives Wachstum ausgerichteten Modell zu einem qualitätsorientierten Ansatz zu beschleunigen, der zu nachhaltiger Entwicklung und hochwertigen Arbeitsplätzen führen soll. Auch durch Digitalisierung und Innovation sollen Anreize für einen wettbewerbsfähigeren und nachhaltigeren Tourismus geschaffen werden. Der "Weg für den Wandel im Tourismus", der von der Kommission im Februar 2022 veröffentlicht wurde, dient dabei als gemeinsamer Fahrplan auf europäischer Ebene für den Tourismus.
Eurostat veröffentlicht Statistik über die Zahl an Übernachtungen in Beherbergungen im Jahr 2023
Eurostat hat am 08.03.2024 eine Statistik über die Zahl an Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Jahr 2023 in der EU veröffentlicht und eine positive Bilanz gegenüber den Jahren vor der Pandemie gezogen. Im Ergebnis haben in den Beherbergungsbetrieben der EU im Jahr 2023 insgesamt 3 Mrd. Übernachtungen stattgefunden. Damit stieg die Zahl der Übernachtungen im Jahr 2023 um 6 % im Vergleich zu 2022 und um 1 % im Vergleich zum Jahr 2019 vor der Pandemie. Im Allgemeinen weisen Malta (+ 20 %), Zypern (+ 20 %) und die Slowakei (+ 16 %) den größten Anstieg auf. In Deutschland nahm die Zahl an Übernachtungen um 8 % zu. Im Hinblick auf die Übernachtungen internationaler Gäste verzeichneten die Slowakei und die Tschechische Republik (beide + 29 %) den größten Zuwachs; in Deutschland lag der Zuwachs bei 18 %. Bis Mai 2022 haben sich die Zahlen an Übernachtungen dem Niveau vor der Pandemie angenähert.
Forschungs- und Innovationspartnerschaft
Die Kommission, EU-Mitgliedstaaten und assoziierte Länder haben am 28.02.2024 die Finanzierung zwei großer, gemeinsamer Forschungs- und Innovationspartnerschaften bekannt gegeben. Diese Partnerschaften werden sich in den nächsten sieben Jahren mit Agrarökologie sowie Tiergesundheit und Tierschutz, wichtigen Aspekten für nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelsysteme befassen. Unter der Schirmherrschaft des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sind dabei die Europäische Partnerschaft für Agrarökologie und die Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz beteiligt. Diese Partnerschaften sollen unter enger Beteiligung der Kommission die Forschung fördern und Innovationen entwickeln, um die aktuellen Herausforderungen in der Landwirtschaft angehen zu können. Der EU-Haushalt übernimmt bis zu 50 % der geschätzten Gesamtkosten von 600 Mio. €, während die andere Hälfte von den Konsortiumsmitgliedern getragen wird. Die Agrarökologie-Partnerschaft soll den Übergang zu nachhaltigen Landwirtschafts- und Lebensmittelsystemen fördern. Abgestimmt auf den Green Deal erhalten Landwirte hierzu Wissen und Instrumente, um bessere Anbaumethoden umzusetzen, externe Betriebsmittel zu minimieren und Ökosystemleistungen zu maximieren. Die Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierschutz soll Forschungsinfrastrukturen für die Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Tierkrankheiten schaffen. So soll der Tierschutz verbessert und die öffentliche Gesundheit vor übertragbaren Krankheiten geschützt werden.
Europabericht Nr. 03/2024 vom 21.03.2024 (PDF; 1,5 MB) externer LinkKommission ermöglicht Ausnahmen bei Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Kommission hat am 13.02.2024 eine Verordnung angenommen, die Ausnahmen von der Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewährt. Anstatt 4 % ihres Ackerlandes brachliegend oder unproduktiv zu halten, wird davon ausgegangen, dass Betriebe, die Leguminosen und/oder Zwischenfrüchte ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf 4 % ihres Ackerlandes anbauen, die Anforderung von GLÖZ 8 (GLÖZ = guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) einhalten. Landwirte können die Anforderung auch weiterhin mit brachliegenden Flächen oder nichtproduktiven Landschaftselementen erfüllen. Mitgliedstaaten, die beschließen, von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung mitteilen. Die Durchführungs-VO gilt rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2024.
Kommissionspräsidentin kündigt Rückzug der SUR an
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 06.02.2024 im Plenum des Europäischen Parlaments (EP) eine Rede über die Schlussfolgerungen der Sondertagung des Europäischen Rates vom 01.02.2024 gehalten und dabei auf die parallel stattfindenden Bauernproteste in ganz Europa und insbesondere in Brüssel hingewiesen. Die Kommissionspräsidentin hat angekündigt, den Vorschlag einer Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR = Sustainable Use Regulation) zurückzuziehen, da dieser polarisiert habe. Die Kommission könne unter Beteiligung verschiedener Akteure einen ausgereifteren Vorschlag vorlegen. Im EP wurde die SUR im Herbst abgelehnt; auch der Rat konnte im vergangenen Jahr unter spanischer Präsidentschaft keine gemeinsame Position erarbeiten. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte zuletzt versucht, einzelne Artikel des Verordnungs-Vorschlags zu verhandeln, stieß dabei aber wieder auf breite Ablehnung.
Agrarausschuss nimmt Änderungen zum Pflanzenschutzgesetzes an
Der Agrarausschuss (AGRI) des Europäischen Parlaments hat am 13.02.2024 seinen Bericht zum Kommissions-Vorschlag zur Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Plant Health Law) mit 36 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Clara Aguilera (S&D/ESP). Die Abgeordneten schlagen in ihrem Bericht ein Notfallteam, eine kürzere Frist für Erhebungen und eine bessere Nutzung eines elektronischen Meldesystems vor: Dabei soll sich das EU-Notfallteam für Pflanzengesundheit aus Experten zusammensetzen, die die Mitgliedstaaten vorschlagen können und von der Kommission ernannt werden. Für die risikobasierten Datenerhebungen für Mehrjahresprogramme schlagen die Abgeordneten fünf bis zehn Jahre vor. So soll eine rechtzeitige Erkennung von gefährlichen Schädlingen gewährleistet werden. Hinsichtlich der Verbesserung des elektronischen Meldesystems soll es Importeuren ermöglicht werden, das System für amtliche Kontrollen nutzen zu können, um den Behörden die Ergebnisse der Kontrollen schnellstmöglich mitteilen zu können. Die Verordnung ist nicht mit der SUR (Sustainable Use Regulation) zu verwechseln. Das Pflanzenschutzgesetz enthält Vorschriften zum Schutz der EU vor der Einschleppung und der Ausbreitung neuer Pflanzenschädlinge ("union quarantine pests") sowie zur Bekämpfung von Schädlingen, die bereits in der EU vorhanden sind ("regulated non-quarantine pests"). Die Annahme einer Parlamentsposition für die folgenden Trilogverhandlungen könnte während der Plenartagung vom 26.02.2024 - 29.02.2024 erfolgen. Soweit es im Plenum keine Einwände gibt und der Rat bereit ist, kann der Trilog beginnen.
Agrarausschuss nimmt Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag zur Bodenüberwachung an
Der Agrarausschuss (AGRI) des Europäischen Parlaments hat am 13.02.2024 seine Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag einer Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Soil Monitoring Law) mit 19 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Maria Noichl (S&D/Bayern). Einer der zentralen Änderungsanträge, der Zwischenziele alle fünf Jahre bis 2050 vorsah, wurde abgelehnt. Die Abgeordneten sprachen sich nicht dafür aus, dass die Mitgliedstaaten zeitnah verpflichtende Regelungen zum besseren Bodenmanagement erlassen müssen. Die Forderung nach einer besseren Beratung der Landwirte wurde bestätigt. Es bleibt ungeklärt, wie mit den erhobenen Bodendaten umgegangen werden soll. Die Frage der Finanzierung/Förderung von Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Regeneration des Bodens ist ebenfalls noch offen. Der federführende Umweltausschuss (ENVI) wird am 11.03.2024 über seinen Bericht abstimmen, sodass eine Parlamentsentschließung als Verhandlungsposition für den Trilog noch Ende April verabschiedet werden könnte. Die Aufnahme der Trilogverhandlungen noch in dieser Legislatur erscheint unwahrscheinlich, da sich der Rat voraussichtlich nicht rechtzeitig positionieren wird.
Europäisches Parlament positioniert sich zu neuen genomischen Techniken
Das Europäische Parlament (EP) hat am 07.02.2024 seine Position für die anstehenden Trilogverhandlungen zum Vorschlag einer Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) mit 307 zu 263 Gegenstimmen bei 41 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten sprechen sich gegen Patente auf NGT-Pflanzen aus und für ein Verbot von NGT-Pflanzen im Ökolandbau. Neu im Vergleich zur Position des Umweltausschusses (ENVI) ist, dass das Plenum die verpflichtende Kennzeichnung für Produkte aus allen NGT-Pflanzen beibehalten will. Die Mehrheit der Abgeordneten unterstützt damit den Vorschlag der Kommission und sieht in den neuen Regelungen für bestimmte NGT-Pflanzen eine Chance, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Die Parlamentsposition ist deutlich näher am Vorschlag der Kommission als der ursprüngliche Bericht der Berichterstatterin, Frau MdEP Jessica Polfjärd (EVP/SWE). Entsprechend dem Kommissionsvorschlag unterscheidet das EP zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen, für die unterschiedliche Regelungen vorgesehen sind: NGT-Pflanzen, die mit konventionellen Pflanzen vergleichbar sind und alle anderen NGT-Pflanzen. Ziel des Vorschlags ist es, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, damit NGT den ökologischen Wandel des Agrar- und Ernährungssystems unterstützen können (z. B. durch Entwicklung klimaresilienterer Pflanzen oder solcher, die widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen sind, höhere Erträge erzielen oder in geringerem Umfang auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel angewiesen sind). Der Rat hat bisher keine allgemeine Ausrichtung erzielen können. Der angenommene Bericht stellt die Verhandlungsposition des EP für die Trilogverhandlungen dar. Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments will Lebensmittelabfälle reduzieren
Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments hat am 14.02.2024 seine Position zum Vorschlag einer Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie zur Verringerung von Lebensmittelabfällen mit 72 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der ENVI fordert bei der Verringerung von Lebensmittelabfällen ehrgeizigere Ziele. In der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung soll das verbindliche Ziel für die Reduzierung von Abfällen mindestens 20 % (statt 10 %) betragen. Im Einzelhandel, in der Gastronomie und in Haushalten fordert der ENVI ein verbindliches Ziel von 40 % (statt 30 %). Vergleichsmaßstab ist der Jahresdurchschnitt zwischen 2020 - 2022, die Ziele sind bis 31.12.2030 zu erreichen. Der ENVI fordert die Kommission auf, Gesetzgebungsvorschläge zur Festlegung höherer Ziele für 2035 (mindestens 30 % bzw. 50 %) vorzulegen. Die Verhandlungsposition des ENVI soll auf der Plenarsitzung vom 11.03.2024 - 14.03.2024 bestätigt werden. Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Kommission veröffentlicht neuen interaktiven Leitfaden für den ländlichen Raum
Die Kommission hat am 06.02.2024 eine neue Förderplattform freigeschaltet, auf der alle auf EU-Ebene verfügbaren Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte im ländlichen Raum erfasst werden. Das sog. "Rural Toolkit" ist eine Art interaktiver Förderleitfaden und fasst die Finanzierungsmöglichkeiten aus 26 verschiedenen EU-Fonds zusammen, von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) über den Kohäsionsfonds bis hin zu Horizont Europa und der Fazilität für Wiederbelebung und Widerstandsfähigkeit (Recovery and Resilience Facility). Dieser soll möglichen Antragsstellern, lokalen Behörden, Einrichtungen, Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen das Wissen und die Instrumente an die Hand geben, die sie benötigen, um ihre Projekte zu finanzieren. Das neue Tool bietet automatische Übersetzungen in alle EU-Sprachen. Eine interaktive Suchfunktion ermöglicht es, den Nutzern bestehende Systeme anhand mehrerer Kriterien zu filtern. Wichtige Informationen über laufende Programme und Initiativen sind über Factsheets leicht abrufbar. Auch können Leitfäden, Berichte und Handbücher zu EU-Finanzierungs-/Förderprogrammen sowie Hintergrundinformationen für bestimmte Sektoren wie Breitband, Kultur, Bildung, Energie, Umwelt und Tourismus abgerufen werden (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Kommission veröffentlicht Mitteilung zum EU-Klimaziel für 2040 und zum industriellen Kohlenstoffmanagement
Die Kommission hat am 06.02.2024 eine Mitteilung zum EU-Klimaziel für 2040 und zum industriellen Kohlenstoffmanagement veröffentlicht. In der nichtlegislativen Mitteilung, mit der auch eine Folgenabschätzung veröffentlicht wurde, legt die Kommission ihre Vorschläge zum Erreichen des EU-Ziels, bis 2050 klimaneutral zu werden, dar. Es folgt kein unmittelbarer Gesetzgebungsprozess. Ein konkreter Legislativvorschlag zur Änderung des EU-Klimagesetzes zur Umsetzung der Vorschläge der Kommission für das EU-Klimaziel für 2040 wird von der neuen Kommission nach der Europawahl vorgelegt werden. Enthalten ist insbesondere die Empfehlung, bis 2040 in der EU die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Die Kommission strebt einen Strategischen Dialog über den Rahmen für die Zeit nach 2030, auch mit der Industrie und dem Agrarsektor, an. Dadurch soll die Öffentlichkeit besser in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Der Kohlenstoffabbau soll neben der Reduktion von Emissionen dazu beitragen, das 90 %-Ziel zu erreichen. Erforderlich ist dafür der Einsatz von Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung und die Nutzung des abgeschiedenen Kohlenstoffs in der Industrie. Die Kommission geht davon aus, dass auch der Land- und Forstwirtschaftssektor eine Rolle beim Übergang spielen kann, während er gleichzeitig eine ausreichende Nahrungsmittelerzeugung in Europa und ein angemessenes Einkommen gewährleistet sowie weitere Aufgaben erfüllt, wie etwa die Verbesserung der Kohlenstoffspeicherfähigkeiten von Böden und Wäldern (Carbon Farming). Erforderlich seien dafür die richtigen politischen Maßnahmen und die richtige Unterstützung. Entscheidend für den Erfolg und für die Entwicklung nachhaltiger Praktiken sei ein ganzheitlicher Dialog mit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Lebensmittelindustrie (siehe hierzu Beiträge des StMUV in diesem EB).
Europabericht Nr. 02/2024 vom 20.02.2024 (PDF; 1 MB) externer LinkTagung Agrarrat
Die EU-Agrarminister trafen sich am 23.01.2024 in Brüssel zum ersten Mal unter belgischer Präsidentschaft und tauschten sich über nachfolgende Themen aus. Für Deutschland nahm StSin Silvia Bender teil. Der belgische Vorsitz stellte sein Arbeitsprogramm für das erste Halbjahr 2024 im Bereich Landwirtschaft und Fischerei vor und legt hierbei Schwerpunkte auf der Gewährleistung von Ernährungssicherheit sowie auf die weitere Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lebensmittelerzeugung und des Lebensmittelverbrauchs. Was die GAP betrifft, so wird der Vorsitz einen Reflexionsprozess über einen Rahmen für die Zeit nach 2027 einleiten. Ferner hat der Vorsitz dem Rat mitgeteilt, dass er die laufenden Beratungen über wichtige Vorschläge fortsetzen wird, unter anderem über neue genomische Verfahren (NGT), die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und die Erzeugung und Vermarktung von pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial. Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, und Agrarkommissar Janusz Wojciechowski haben über die Ausrichtung des "Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der Europäischen Union" informiert. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Dialog mit dem Ziel initiiert, die Debatten über die Landwirtschaft und den ökologischen Wandel zu entpolarisieren. Vor dem Hintergrund eines Handelsüberschusses von 58 Mrd. € für 2023 führte der Rat auf der Grundlage von Informationen der Kommission einen Gedankenaustausch über die verschiedenen Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Agrar- und Lebensmittelhandel. Die Kommission zeigte sich zuversichtlich, dass das Mercosur-Abkommen noch in dieser Legislatur zum Abschluss kommen könnte, was Deutschland sehr begrüßte. Der Rat erörterte ferner den Kommissions-Vorschlag zur Schaffung eines EU-weiten Rahmens für das Waldmonitoring und wies ferner darauf hin, dass ein solcher Rahmen nicht zu Doppelarbeit führen dürfe und kosteneffizient sein müsse. Er unterstrich auch die Notwendigkeit, auf bestehenden nationalen Forstinventuren aufzubauen und diese Informationen in umfassendere internationale Verpflichtungen aufzunehmen. Die Kommission versprach die geforderte ad hoc – Arbeitsgruppe schnellstmöglich einzurichten. Die Ratspräsidentschaft strebt hierzu eine allgemeine Ausrichtung im Juni an. Finnland setzte sich in Anbetracht der Erhöhung bestimmter Großraubtierpopulationen, insbesondere der Wolfspopulation, für eine Aktualisierung der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ein. Deutschland befürwortete einen europäischen Ansatz für den Umgang mit den großen Beutegreifern, wies aber darauf hin, dass dies nicht zum Abbau von Standards im europäischen Artenschutzrecht führen dürfe und verweigerte die Unterstützung dieser Note. Auf Wunsch Tschechiens mit großer Unterstützung weiterer Mitgliedstaaten diskutierten die Minister die Herausforderungen mit der ordnungsgemäßen Implementierung des sogenannten "Bereichsüberwachungssystems Sicherstellung der Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands" im Rahmen der GAP.
Kommission startet "Strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft Europas"
Die Präsidentin Kommission Ursula von der Leyen hat am 25.01.2024 den "Strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft in Europa" eröffnet mit dem Ziel, eine gemeinsame Vision für die Zukunft des Agrar- und Lebensmittelsystems der EU zu entwickeln. Der Strategiedialog zielt darauf ab, alle Politikbereiche im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung abzudecken, um das Verständnis der aktuellen und erwarteten Herausforderungen zu verbessern. Der Dialog soll Gelegenheit bieten, die Perspektiven, Ambitionen, Anliegen und Lösungen von Landwirten und anderen wichtigen Interessenträgern aus der gesamten Lebensmittelkette zu diskutieren. Ziel ist es, eine gemeinsame Grundlage für die Zukunft des EU-Agrar- und Lebensmittelsektors zu finden. Ergebnisse sollen nach der EU-Wahl im Juni, an Präsidentin von der Leyen berichtet werden und bestenfalls im September veröffentlicht werden. Der Strategiedialog wird vom Stuttgarter Peter Strohschneider, Professor für mittelalterliche Studien in München und Leiter des einst von Kanzlerin Merkel initiierten Dialogprozesses "Zukunftskommission Landwirtschaft" (ZKL), geleitet. Die Teilnehmer des Strategiedialogs sollen ihre Schwerpunktthemen selbst identifizieren und auch über die Struktur des Dialogs in Eigenregie entscheiden. Der Dialogprozess sei völlig unabhängig von den europäischen Entscheidern, in Themenauswahl und Verlauf werde sich die Kommission nicht einmischen. Der Dialogprozess kann zur Entwicklung der Gestaltung der GAP ab 2028 beitragen, hat aber hierfür keinen konkreten Auftrag. Geladen wurden rd. 30 Akteure entlang der Lebensmittelkette, wie beispielsweise COPA-COGECA (europäischer Bauern-/Genossenschaftsverband), CEJA (europäische Verband der Junglandwirte), IFOAM (europäischer Verband der Biologischen Landwirtschaft), Eurogroup for animals (europäischer Tierschutzverband), FoodDrinkEurope (europäischer Dachverband der Lebensmittel- und Getränkeindustrie), Slowfood sowie die europäischen Naturschutzdachorganisationen. Alle nicht geladenen Stakeholder sollen sich über ein Online-Portal einbringen können. Rat und Parlament sollen engmaschig über den Prozess informiert werden.
Kommission kündigt Aussetzung verpflichtender Stilllegung für 2024 an
Die Kommission hat am 31.01.2024 verkündet, eine Befreiung für die im Rahmen der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verbindliche Stilllegung von 4 % der Ackerfläche für 2024 zu erteilen, falls 7 % der Ackerflächen mit Leguminosen und bzw. oder mit Zwischenfrüchten bestellt werden. Voraussetzung ist der komplette Verzicht von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen. Auslöser waren die europaweiten Bauernproteste und insbesondere die in Frankreich. Leguminosen sind Pflanzen (z. B. Erbsen, Lupinen, Sojabohnen), die den Luftstickstoff binden können und damit keine Stickstoffdüngung erfordern. wischenfrüchte sind Pflanzen, die zwischen zwei Hauptkulturen wachsen. Diese Pflanzen können als Futtermittel für Tiere oder als Gründüngung dienen. Die Verwendung von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit mit sich, unter anderem für die biologische Vielfalt des Bodens und für die Begrenzung der Nährstoffauswaschung. Zahlreiche Mitgliedstaaten hatten die Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung in den letzten Monaten gefordert, u. a. vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und Mindererträgen durch Extremwetterereignisse mit dem Ziel der Ernährungssicherung in der EU und darüber hinaus. Zuletzt war die Einschätzung, dass die verwaltungstechnische Umsetzung letztlich nicht mehr realisierbar sei bzw. die Landwirte ihre Anbauplanung abgeschlossen haben. Nach Bestätigung des Kommissionsvorschlages durch die Mitgliedstaaten müssen auf Bundesebene noch die entsprechenden nationalen Rechtsakte angepasst werden, bevor die Landwirte von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können.
Russland-Ukraine-Konflikt: Kommission schlägt Verlängerung der Handelsvorteile für die Ukraine vor
Die Kommission hat am 31.01.2024 vorgeschlagen, die seit Juni 2022 geltende Aussetzung der Einfuhrzölle und Zollkontingente für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr zu verlängern und gleichzeitig den Schutz sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU zu verstärken. Der verstärkte Schutzmechanismus sieht für die sensibelsten Erzeugnisse (Geflügel, Eier und Zucker) vor, dass bei einem Überschreiten der durchschnittlichen Einfuhrmengen der Jahre 2022/2023 wieder Zölle erhoben werden, um sicherzustellen, dass die Einfuhrmengen nicht wesentlich über denen der Vorjahre liegen. Parallel dazu hat die Kommission vorgeschlagen, auch die seit Juli 2022 geltende Aussetzung aller verbleibenden Zölle auf Einfuhren aus Moldau um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ziel ist es, angesichts des Auslaufens der autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine am 05.06.2024 bzw. für Moldau am 24.07.2024 einen nahtlosen Übergang zu den neuen Maßnahmen zu gewährleisten. Der Kommission ist es ein großes Anliegen die Solidarität gegenüber der Ukraine nach innen und außen zu demonstrieren; sie versucht gleichzeitig den Sorgen und Anliegen der Anrainerstaaten im Hinblick auf Marktverwerfungen gerecht zu werden. Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat über die Vorschläge beraten (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB).
Trilogeinigung zu "Frühstücksrichtlinien" erzielt
Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) unter Moderation der Kommission haben am 30.01.2024 eine politische Einigung zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der sog. "Frühstücksrichtlinien" – u. a. Herkunftskennzeichnung von Honig – erzielt. Die Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien" soll den Verbrauchern zu einer gesünderen Ernährung verhelfen, in dem sie Kenntnisse für eine fundiertere Kaufentscheidung über Lebensmittel wie Honig, Fruchtsaft, Konfitüre und Marmeladen sowie Milch erhalten. Betrug soll eingedämmt werden. Die Änderungen betreffen die Vermarktungsnormen über die Zusammensetzung, Verkehrsbezeichnungen, Kennzeichnung und Aufmachung dieser Erzeugnisse. Die Ursprungsländer von Honig in Honigmischungen müssen zukünftig auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge des jeweiligen prozentualen Honiganteils angegeben werden. Die Mitgliedstaaten können die Angabe von Prozentsätzen für die vier größten Anteile nur verlangen, wenn diese mehr als 50 % der Mischung ausmachen. Die Kommission wird von den gesetzgebenden Organen ermächtigt, harmonisierte Analysemethoden zur Feststellung von Verfälschungen von Honig einzuführen. Es wird eine Sachverständigenplattform eingerichtet, um der Kommission die Betrugsbekämpfung zu erleichtern. Im Hinblick auf die Vermarktung von Fruchtsäften sollen drei neue Kategorien eingeführt werden. So können sich die Verbraucher für Säfte entscheiden, die mindestens 30 % weniger Zucker enthalten. Zudem wird es möglich sein, Fruchtsäfte mit der Angabe "Fruchtsaft enthält nur natürlichen Zucker" zu versehen. Damit wird deutlich gemacht, dass Fruchtsäfte – anders als Fruchtnektare – definitionsgemäß keine zugesetzten Zucker enthalten dürfen, was den meisten Verbrauchern nicht bewusst ist. Mit der Erhöhung des Mindestgehalts an Früchten in Konfitüre (von 350 g/kg auf 450 g/kg) und Konfitüre extra (von 450 g/kg auf 500 g/kg) wird dafür gesorgt, dass diese Erzeugnisse in höherer Mindestqualität und mit geringerem Zuckergehalt für die Verbraucher in der EU erhältlich sein werden. Die Kennzeichnung von Milch soll vereinfacht werden. EP und Rat haben die Kommission zudem damit beauftragt, in den nächsten drei Jahren zu prüfen, wie die Verbraucher über den Ursprung der zur Herstellung von Saft und Konfitüre verwendeten Früchte informiert werden. Die vom EP, Rat und der Kommission erzielte politische Einigung muss noch von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich gebilligt werden.
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments positioniert sich zu neuen genomischen Techniken
Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.01.2024 seinen Bericht zum Vorschlag einer Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) mit 47 Stimmen zu 31 Gegenstimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Schattenberichterstatter MdEP Martin Häusling (Grüne/Hessen) hat für die Linken, Grünen und die S&D nach verlorener Abstimmung ein sog. "Minderheiten-Votum" eingebracht. Die Abgeordneten unterstützen den Vorschlag der Kommission und sehen in den neuen Regelungen für bestimmte NGT-Pflanzen eine Chance, das Lebensmittelsystem nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen. Sie bekräftigen, dass das Vorsorgeprinzip gewahrt werden muss, und sprechen sich außerdem klar gegen Patente auf NGT-Pflanzen aus. Die Verwendung von NGT-Pflanzen soll im Ökolandbau verboten sein, bis ihre Vereinbarkeit mit dem Konzept der ökologischen Erzeugung eingehender untersucht wurde. Die Abgeordneten fordern eine Kennzeichnung von NGT-Saatgut. Die Verhandlungsposition des ENVI soll auf der Plenarsitzung vom 05. - 08.02.2024 durch das Plenum bestätigt werden. Sobald auch der Rat seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen über die endgültige Fassung des Rechtstextes beginnen (siehe auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).
Kommission genehmigt deutsche Beihilfen für Tierwohlmaßnahmen
Die Kommission hat am 30.01.2024 nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rd. 1 Mrd. € genehmigt, um die Tierwohlstandards in der Nutztierhaltung, insbesondere bei Schweinen, zu verbessern. Die Maßnahmen würden zur Verwirklichung der strategischen Ziele der EU im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Farm to Form-Strategie beitragen, so die Begründung der Kommission. Deutschland meldete der Kommission seine Pläne zur Einführung von zwei Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. € zur Unterstützung von Tierhaltern bei Investitionen zur Modernisierung von Stallungen und der Umsetzung von Managementpraktiken zur Verbesserung der Tierwohlstandards für (Mast-)Schweine. Beide Regelungen sollen in Zukunft auch auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen können von kleinen und mittleren Tierhaltern in Anspruch genommen werden.
Kommission veröffentlicht Bericht über Einsatz von Krisenmaßnahmen zur Unterstützung des Agrar-/Lebensmittelsektors
Die Kommission hat am 23.01.2024 einen Bericht über den Einsatz von Krisenmaßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Lebensmittelsektors in der EU von 2014 bis einschließlich 2023 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass das rechtliche Instrumentarium für außergewöhnliche Maßnahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO), das durch die letzte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weiterentwickelt wurde, die Flexibilität bietet, verschiedene Arten von Krisen zu bewältigen. Die beschlossenen Maßnahmen haben sich insgesamt als wirksam erwiesen, wenn es darum geht, den Landwirten und Erzeugern in der EU bei der Bewältigung der Auswirkungen von Krisen zu helfen. Die landwirtschaftliche Produktion ist von Natur aus "riskant", da sie von natürlichen Ressourcen und klimatischen Bedingungen abhängt und von Marktentwicklungen beeinflusst wird. Ungünstige Witterungsbedingungen, gravierende Marktungleichgewichte oder die Ausbreitung von Tierseuchen und Pflanzenschädlingen können zu Ernteausfällen und anderen schwerwiegenden Marktstörungen führen. In den letzten zehn Jahren war der EU-Agrarsektor mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert, darunter die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, Tierseuchen, erhebliche Marktstörungen und extreme Wetterereignisse. Diese haben sich auf praktisch alle Agrarsektoren in der gesamten EU ausgewirkt. Solche Ereignisse sind oft mehrdimensionaler und unvorhersehbarer Natur und erfordern daher gezielte Ad-hoc-Reaktionen. Vom 01.01.2014 bis Ende 2023 hat die Kommission 63 Sondermaßnahmen ergriffen, um Landwirte und Erzeuger zu unterstützen, die von Produktionsausfällen, Preissenkungen, höheren Produktionskosten oder Unterbrechungen der Lieferkette betroffen sind. Mit diesen Maßnahmen wurden mehr als 2,5 Mrd. € an EU-Mitteln für den EU-Agrarsektor bereitgestellt. Im Rahmen der derzeitigen GAP, die seit dem 01.01.2023 in Kraft ist, wird eine Agrarreserve mit einer jährlichen Mittelzuweisung von mindestens 450 Mio. € eingerichtet.
Kommission veröffentlicht Konsultation zum Datennetz landwirtschaftlicher Betriebe
Die Kommission hat am 29.01.2024 eine Konsultation über eine delegierte VO zu ergänzenden Vorschriften zur Erfassung von Daten zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Betriebe veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist es, ergänzende Vorschriften für das sogenannte "Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe" festzulegen. Das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen wird im Rahmen der Farm to Fork - Strategie in das "Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe" umgewandelt. Dadurch lassen sich auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe mehr Erkenntnisse über Nachhaltigkeitsaspekte der EU-Landwirtschaft Erlangen. Dies soll dazu beitragen, die Herausforderungen bei der politischen Gestaltung des ökologischen Wandels besser zu bewältigen. Rückmeldungen sind möglich bis 26.02.2024
Kommission startet Pilotverfahren zu Entwaldungsinformationssystem
Die Generaldirektion Umwelt der Kommission hat am 18.12.2023 das Pilotverfahren für ein Entwaldungsinformationssystem gestartet. 100 Interessenträger werden an dieser Testphase teilnehmen, die noch bis Ende Januar laufen wird. Dazu gehören Interessenträger aller betroffenen Rohstoffe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Nicht-KMU aus ganz Europa. Die neue Entwaldungsverordnung gilt für Marktteilnehmer und Händler, die relevante Rohstoffe (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz) auf dem EU-Markt oder bei der Ausfuhr aus der EU in Verkehr bringen oder zur Verfügung stellen. Sie müssen sicherstellen, dass die Erzeugnisse oder Waren entwaldungsfrei sind, im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugungslandes hergestellt werden und von einer Sorgfaltspflichterklärung abgedeckt werden. Das Informationssystem zielt darauf ab, die Vorlage und Bearbeitung der Sorgfaltspflichten für die einschlägigen Wirtschaftsbeteiligten, Händler, zuständigen Behörden und Zollbehörden zu erleichtern, um einen reibungslosen Übergang Ende 2024 zu gewährleisten, wenn die Vorschriften in Kraft treten. Die Kommission wird allen interessierten Betrieben und Unternehmen im Sommer 2024 in Abstimmung mit den Behörden der Mitgliedstaaten Schulungen ermöglichen. Dies soll allen interessierten Betroffenen die Möglichkeit geben, sich vor dem Inkrafttreten der Verordnung mit dem System vertraut zu machen. Weitere Informationen folgen im zweiten Quartal 2024.
Agrarpreise sanken im dritten Quartal 2023
Das statistische Amt der europäischen Union (EUROSTAT) hat am 20.12.2023 Daten zu den Agrarpreisindizes veröffentlicht: Die EU-Agrarpreise sowohl für Erzeugnisse als auch für nicht investitionsgebundene Betriebsmittel gingen im dritten Quartal 2023 zurück und bestätigten damit die Trendwende nach dem starken Preisanstieg in den Jahren 2021 und 2022. Diese jüngsten Daten deuten auf eine weitere Beruhigung der globalen Agrarmärkte nach einer Phase mit deutlichen Marktverwerfungen hin. Der Durchschnittspreis für landwirtschaftliche Erzeugnisse, den die Landwirte ab Hof erhalten, sank im dritten Quartal 2023 um 9 % im Vergleich zum gleichen Quartal 2022. Auch der Rückgang der Preise für nicht investitionsgebundene landwirtschaftliche Betriebsmittel beschleunigte sich von - 5 % im zweiten Quartal 2023 auf - 11 % im dritten Quartal. Der Gesamtrückgang der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse im dritten Quartal 2023 differierte stark zwischen einzelnen Produktgruppen. Der Durchschnittspreis für Getreide sank um etwa ein Drittel. Auch der Preis für Milch war stark rückläufig (- 15 %), während die Rückgänge bei Obst (- 5 %) und Geflügel (- 3 %) moderater ausfielen als bei anderen Erzeugnissen. Im Gegensatz dazu gab es im dritten Quartal 2023 auch einige starke Preisanstiege: den stärksten Anstieg gab es bei Olivenöl (+ 73 %), Kartoffeln (Speiseware und Saatgut: + 48 %) und Zucker (+ 44 %). Bei den nicht investitionsgebundenen Betriebsmitteln waren die stärksten Preisrückgänge bei Düngemitteln (- 36 %), Energie und Schmierstoffen (- 18 %) sowie Futtermitteln (- 12 %) zu verzeichnen.
EUROSTAT veröffentlicht erste Schätzungen der Agrarpreisindizes 2023
Das statistische Amt der europäischen Union (EUROSTAT) hat am 19.01.2024 erste Schätzungen der Agrarpreisindizes für 2023 veröffentlicht und stellt eine Trendwende fest. Die Schätzungen deuten auf eine Abkehr von den starken Preissteigerungen hin, die für die Jahre 2021 und 2022 kennzeichnend waren. Im Jahr 2023 stieg der Durchschnittspreis für landwirtschaftliche Produkte in der EU um 2 % gegenüber dem Vorjahr, während der Durchschnittspreis für Betriebsmittel um 5 % sank. Der insgesamt bescheidene Anstieg der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse spiegelt die Gegensätze zwischen den einzelnen Erzeugnissen wider. Während bei Olivenöl (54 %), Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln (23 %), Schweinen (22 %) und Eiern (20 %) erhebliche Preissteigerungen zu verzeichnen waren, wurde bei Getreide ein erheblicher Rückgang (26 %) festgestellt. Bei den Betriebsmitteln sank der Durchschnittspreis für Dünge- und Bodenverbesserungsmittel um 23 % und der Preis für Energie-/Schmierstoffe um 12 %. Dagegen stiegen die Durchschnittspreise für Pflanzenschutzmittel sowie für Saat- und Pflanzgut um 9 %.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 09/2023
Die Kommission hat am 21.12.2023 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für September 2023 veröffentlicht. Nach einem stabilen Sommer erreichte der Überschuss im Agrar- und Lebensmittelhandel der EU im September 2023 rund 7 Mrd. €. Dies ist ein Anstieg von 18 % im Vergleich zum August 2023 und September 2022. Die kumulierte Handelsbilanz von Januar bis September 2023 erreichte 51 Mrd. € und lag damit um rund 9 Mrd. € höher als im gleichen Zeitraum 2022. Im September 2023 erreichten die EU-Ausfuhren 19 Mrd. €, was einem Anstieg von 5 % gegenüber dem Vormonat entspricht, aber immer noch 9 % unter dem Niveau von September 2022 liegt. Die kumulierten Exporte seit Januar erreichten rund 171 Mrd. €, 2 % mehr als im gleichen Zeitraum 2022. Die drei wichtigsten Bestimmungsorte für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU zwischen Januar und September 2023 blieben das Vereinigte Königreich, die USA und China. Bei den exportierten Produkten stiegen im Vergleich zum September 2022 vor allem Getreidezubereitungen (+ rund 1,5 Mrd. €, + 8 %) sowie Zubereitungen aus Obst und Nüssen (+ rund 1 Mrd. €, + 17 %). Darüber hinaus stiegen die Exportmengen bei Pflanzenölen um 29 % und bei Ölsaaten und Eiweißpflanzen um 13 %. Gleichzeitig gingen die Getreideexporte um rund 2 Mrd. € sowie Schweinefleisch um rund 1 Mrd. € zurück. Der Wert der Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU belief sich im September auf rund 12 Mrd. €, was einem Rückgang von 2 % gegenüber dem Vormonat und 19 % gegenüber September 2022 entspricht. Die kumulierten Einfuhren von Januar bis September 2023 beliefen sich auf rund 120 Mrd. €, was ein Rückgang von 5 % gegenüber dem gleichen Zeitraum 2022 bedeutet. Bei den eingeführten Erzeugnissen waren Rückgänge bei den Einfuhren von Ölsaaten und Eiweißpflanzen (rund – 3 Mrd. €, rd. - 15 %) sowie von Pflanzenölen (rund – 2 Mrd. €, rund - 30 %) zu verzeichnen, was auf Preis- und Mengenrückgänge zurückzuführen ist. Weitere Analysen sowie detaillierte Tabellen finden Sie im unten verlinkten Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels der EU für September 2023.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 10/2023
Die Kommission hat am 19.01.2024 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Oktober 2023 veröffentlicht. Der monatliche Überschuss des Agrar- und Lebensmittelhandels der EU setzte seinen Aufwärtstrend vom September 2023 fort und erreichte im Oktober 2023 mit rd. 7 Mrd. € den höchsten Stand der letzten drei Jahre. Die kumulierte Handelsbilanz von Januar bis Oktober 2023 erreichte 58 Mrd. € und lag damit um rd. 11 Mrd. € höher als im gleichen Zeitraum 2022. Im Oktober 2023 stiegen die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU den dritten Monat in Folge weiter an. Er stieg im Vergleich zum Vormonat um 5 % auf rd. 20 Mrd. €. Die kumulierten Exporte seit Januar beliefen sich auf rd. 191 Mrd. Die drei wichtigsten Bestimmungsorte für EU-Agrar- und Lebensmittelexporte zwischen Januar und Oktober 2023 blieben das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und China. Im Oktober 2023 beliefen sich die Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU auf 13 Mrd. €, was einem Anstieg von 6 % gegenüber dem Vormonat entspricht, aber immer noch 17 % unter dem Niveau von Oktober 2022 liegt. Die Agrar- und Lebensmittelimporte aus der Ukraine näherten sich im September und Oktober 2023 wieder dem Niveau von 2021 an, nachdem sie in der zweiten Jahreshälfte 2022 und Anfang 2023 einen Höchststand erreicht hatten. Die kumulierten Einfuhren von Januar bis Oktober sind im Vergleich zu 2022 um 1 % (+ 100 Mio. €) gestiegen, wobei Getreide, Zucker und Geflügel zunahmen, während Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie Pflanzenöle zurückgingen.
Europabericht Nr. 01/2024 vom 05.02.2024 (PDF; 1,4 MB) externer LinkKommission möchte Schutzstatus des Wolfes anpassen
Die Europäische Kommission hat am 20.12.2023 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Anpassung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen des internationalen "Berner Konvention" vorgelegt. Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse des Status des Wolfes in der EU schlägt die Kommission vor, den Schutzstatus von Wölfen von "streng geschützt" in "geschützt" zu ändern und stützt sich dabei auf aktuelle Daten, die u. a. im Rahmen einer Konsultation erhoben wurden. Das übergeordnete rechtliche Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand für den Wolf zu erreichen und zu erhalten, soll bestehen bleiben. Der Schutzstatus des Wolfes wurde im Rahmen der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der entsprechenden Verhandlungen im Jahr 1979 verfügbaren wissenschaftlichen Fakten festgelegt. Eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes, die der Zustimmung der Mitgliedsstaaten und der anderen Vertragsparteien der Berner Konvention bedarf, ist eine Voraussetzung für eine ähnliche Änderung seines Status auf EU-Ebene. Der Vorschlag entspricht weitgehend der Entschließung das Europäischen Parlaments vom 24.11.2022. Die veröffentlichte Analyse zeigt, dass die Wolfspopulationen in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besetzen. Es gibt mehr als 20.000 Wölfe, deren Verbreitungsgebiete sich ausdehnen und die in 23 Mitgliedsstaaten leben. Dies sei ein Erfolg für die Erhaltung des Wolfes, der durch Rechtssetzung, eine positivere Einstellung der Öffentlichkeit und die Verbesserung der Lebensräume ermöglicht wurde. Die Rückkehr der Wölfe führt aber auch zu Herausforderungen und Konflikten, z. B. zu Angriffen auf Nutztiere und zu Konflikten mit Landwirten und Jägern. Diese veränderte Realität vor Ort rechtfertige eine Anpassung des rechtlichen Schutzstatus, um allen Vertragsparteien des Berner Übereinkommens mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung zu ermöglichen. Nun müssen die Mitgliedsstaaten über diesen Vorschlag entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen ist, wird er von der Kommission dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).
Tagung Agrarrat am 20.11.2023 in Brüssel
Die EU-Agrarminister trafen sich am 20.11.2023 in Brüssel unter spanischer Präsidentschaft und verabschiedeten Schlussfolgerungen zu einer langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU. Der Text erkennt die Schlüsselrolle an, die die ländlichen Gebiete für die wirtschaftliche Stärke der EU, den grünen und digitalen Wandel, den Klimaschutz und die Bewahrung des kulturellen Erbes der lokalen Gemeinschaften spielen. In den Schlussfolgerungen wird besonders auf die Notwendigkeit hingewiesen, das soziale und wirtschaftliche Gefüge der ländlichen Gebiete durch den Einsatz einschlägiger Instrumente in allen Politikbereichen zu stärken. Der Vorsitz unterrichtete den Rat über den Stand der laufenden Arbeiten zu dem Vorschlag zu neuen genomischen Techniken (NGT). Die kroatische Delegation legte dem Rat eine Note mit kritischen Fragen vor. Kommissarin Kyriakides stellte den Kritikern in Aussicht, dass die Kommission im Sinne der Patentierung noch Lösungsvorschläge erarbeiten möchte. Die Kommission übermittelte dem Rat ferner aktuelle Informationen über die Umsetzung der EU-Waldstrategie 2030. Anschließend informierte Österreich über die Gruppe "For Forest", während Deutschland die Minister über Unterstützungsmaßnahmen für die Partnerländer in Bezug auf die Entwaldung informierte. Frankreich und einige osteuropäischen Mitgliedstaaten möchten auch für 2024 eine Ausnahmeregelung für GLÖZ 8 (guter landwirtschaftlicher ökologischer Zustand), indem die Brachflächenpflicht eins zu eins durch Zwischenfrüchte ersetzt werden dürfen. Für Deutschland ist wichtig, dass ein gleichwertiges Umweltambitionsniveau für diesen GLÖZ-Standard gewährt bleibt und es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen darf. Darüber hinaus billigte der Rat den gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für 2024. Der Haushaltsplan 2024 sieht rund 40, 5 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen und rund 40,5 Mrd. € an Mitteln für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie rund 13,2 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen und rund 12 Mrd. € an Mitteln für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vor.
Die EU-Agrarminister trafen sich am 10./11.12.2023 in Brüssel zum letzten Mal unter spanischer Präsidentschaft. Der Rat hat die guten Fortschritte zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zu neuen Genomischen Techniken (NGT) zur Kenntnis genommen. Ziel der Präsidentschaft war, eine allgemeine Ausrichtung zu erreichen. Eine qualifizierte Mehrheit konnte dafür jedoch nicht erzielt werden. Die Präsidentschaft strebt diese auf Botschafterebene noch in diesem Jahr an. Dies hängt maßgeblich auch von der neuen polnischen Regierung ab. Sollte diese zustimmen, ist die qualifizierte Mehrheit erreicht (die bislang amtierende polnische Regierung hatte dagegen gestimmt). Kommissarin Kyriakides warb für eine schnelle Lösungsfindung und erklärte, dass die Kommission den Beschleunigungswunsch der Mitgliedstaaten bzgl. der Patente berücksichtigen werde. Der Vorsitz hat dem Rat Fortschrittsberichte über die Arbeit an den Vorschlägen der Kommission zu Pflanzenvermehrungsmaterial und forstlichem Vermehrungsgut übermittelt. Einige der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzenvermehrungsmaterial und forstliches Vermehrungsgut stammen aus den 1960er Jahren. Mit den Vorschlägen der Kommission sollen sie aktualisiert werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmer in der gesamten EU sicherzustellen, Innovationen, technische Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und gleichzeitig zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, biologische Vielfalt und Klima beizutragen. Die Minister haben auch betont, dass ein unangemessener Verwaltungsaufwand sowie finanzielle Belastungen vermieden werden und die neuen Vorschriften den nationalen Besonderheiten gebührend Rechnung tragen müssen. Für die Kommission erläuterte Kommissarin Kyriakides, dass die Vorschläge eine der legislativen Prioritäten für die Jahre 2023/2024 seien. Die Minister haben zum Ende des ersten Jahres der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Bestandsaufnahme der GAP-Strategiepläne vorgenommen. Die GAP-Strategiepläne seien das wichtigste Instrument zur Verwirklichung der Ziele der GAP zwischen 2023 - 2027. Ferner trügen die Strategiepläne zu den Umwelt- und Klimaschutzverpflichtungen der EU bei und spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Farm to Fork – Strategie und der Biodiversitätsstrategie. Auf Grundlage der von der Kommission und den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen führte der Rat eine politische Aussprache über die wichtigsten Faktoren, die die Gewinnspannen und die Rentabilität der Landwirtschaft in der EU und das Einkommen der Landwirte beeinflussen.
COP28-Erklärung zu Ernährung und Landwirtschaft
Mehr als 130 Staats- und Regierungschefs unterzeichneten am 01.12.2023 auf der Klimakonferenz COP28 in Dubai eine Erklärung zu Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Erklärung erkennen die Unterzeichner an, dass die beispiellosen negativen Auswirkungen des Klimawandels zunehmend die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft und der Ernährungssysteme bedrohen. Gleichzeitig habe der Sektor ein enormes Potenzial, Antworten auf den Klimawandel voranzutreiben. Unterstrichen wird das Recht auf Nahrung. Dieses Recht war im UN-Prozess einst höchst schwierig zu verhandeln, ist heute aber unstrittig. Ziele sind die Klimaanpassung, die Förderung der Ernährungssicherheit, die Stärkung des Wassermanagement und die Maximierung der positiven Klima- und Umweltwirkungen von Landwirtschaft und Ernährungssystemen durch den Schutz und die Wiederherstellung der Natur. Um das zu erreichen, sollen nationale Anpassungspläne und freiwillige Selbstverpflichtungen helfen, aber auch öffentliche Gelder und Beratung zur Verfügung gestellt werden und die Forschung ausgebaut werden.
Kommission veröffentlicht Ausblick auf Agrarmärkte 2023 - 2035
Die Kommission veröffentlichte am 06.12.2023 ihren jüngsten mittelfristigen Ausblick auf die EU-Agrarmärkte für den Zeitraum 2023 - 2035, aus dem hervorgeht, dass die Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirte weiterhin durch sich ändernde Wetter- und Marktbedingungen sowie durch eine sich ändernde gesellschaftliche Nachfrage herausgefordert sein wird. Der Agrarsektor befinde sich in einem Anpassungsprozess, um sich an den Klimawandel und die Präferenzen der Verbraucher anzupassen. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Landwirte beim Übergang zu nachhaltigeren landwirtschaftlichen Produktionssystemen zu unterstützen und gleichzeitig widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu werden. Trotz einer weltweiten Zunahme der Erntefläche für Mais, Reis, Sojabohnen und Weizen wird der Ertrag dieser Rohstoffe weiter sinken. Angesichts der zu erwartenden wachsenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln ist es von entscheidender Bedeutung, Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen, um diese potenziell negativen Auswirkungen auszugleichen. Nach Schätzungen der Kommission wird der Verbrauch von Rind- und Schweinefleisch, Zucker und Wein zurückgehen. Der Bericht weist auch darauf hin, dass die Energie- und sonstigen Inputkosten mittelfristig über dem Niveau von vor 2021 bleiben dürften. In Bezug auf die Ernährungssicherheit heißt es in dem Bericht, dass die EU ein Nettoexporteur bleiben und weiterhin zur globalen Ernährungssicherheit beitragen wird. Bis 2035 wird mit einer Verlagerung der Landnutzung von Getreide auf Soja und Hülsenfrüchte gerechnet. Die geringere Nachfrage nach Biokraftstoffen könnte zu einem Rückgang der Pflanzenöle führen, was wiederum zu weniger Importen führen würde. Infolge des erwarteten Rückgangs des Milchviehbestands könnte die Milcherzeugung in der EU leicht zurückgehen. Die Produktion von Käse, Molke und Magermilchpulver könnte jedoch noch steigen, während die Butterproduktion stabil bliebe. Unter den Fleischsorten könnte Geflügel weiterhin von einem günstigeren Verbraucherpreis, positiven Image und dem Fehlen religiöser Vorbehalte profitieren. Der Konsum von Äpfeln könnte zunehmen, da sich die Verbraucher frischem, leicht verzehrbarem Obst zuwenden.
Belgien stellt Arbeitsprogramm für EU-Ratspräsidentschaft vor: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF
Die belgische Regierung hat ihre Prioritäten für die am 01.01.2024 beginnende EU-Ratspräsidentschaft unter dem Motto "Schützen, Stärken, Vorbereiten" vorgestellt. Aktuell gibt es rund 150 EU-Gesetzesvorhaben, die noch nicht abgeschlossen wurden. Das ausdrückliche Ziel der belgischen Ratspräsidentschaft ist es, so viele dieser Vorhaben wie möglich noch vor der EU-Wahl im Juni 2024 zu einem Abschluss zu bringen. Belgien verspricht, einen breiten Ansatz für Landwirtschaft zu fördern sowie Ernährungssicherheit und -autonomie zu gewährleisten. Die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelerzeugung und des Nahrungsmittelverbrauchs soll außerdem verbessert werden. Tiergesundheit und Tierschutz sollen im Rahmen des One Health in den Fokus rücken und die Novellierung der Tierschutzgesetzgebung vorangetrieben werden. Widerstandsfähigen Wäldern möchte die belgische Ratspräsidentschaft ebenfalls besondere Aufmerksamkeit widmen und die Waldmonitoring-Verordnung vorantreiben. Was die Gemeinsame Agrarpolitik betrifft, so wird der belgische Vorsitz Überlegungen zu einem künftigen Rahmen für die Zeit nach 2027 anstellen. Belgien möchte eine genaue Beobachtung der Agrarmärkte sicherstellen und sich mit handelsbezogenen Agrarfragen befassen, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf die Kohärenz der Politik legen wird, vor allem in den Bereichen Handel, Umwelt und Klima. Dabei werden u. a. die Kreislaufwirtschaft und Innovationen (Digitalisierung) eine wichtige Rolle spielen. Die laufenden Diskussionen über Neue Genomische Techniken (NGT), die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und die Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM) will der belgische Vorsitz lediglich fortsetzen. Der belgische Vorsitz wird sich daher weiterhin für gleiche Wettbewerbsbedingungen, die Harmonisierung der Vorschriften und die Förderung von Sicherheit und Transparenz in der gesamten Lebensmittelkette gemäß der Farm to Fork – Strategie einsetzen. In diesem Zusammenhang wird der Vorsitz das Dossier der sog. Frühstücksrichtlinien abschließen. Weitere Verhandlungen über "kritische Dossiers" aus dem Green Deal will der belgische Vorsitz lediglich vorantreiben, darunter etwa die Verpackungsverordnung, die Abwasserrichtlinie, die Abfallrahmenrichtlinie sowie die Bodenmonitoring-Richtlinie. Insgesamt bekennt sich Belgien allerdings zum Green Deal und will sich während der Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, dass dieser auch in der Strategischen Agenda für 2024 - 2029 verankert wird, die im Juni 2024 angenommen werden soll. Belgiens Präsidentschaft wird dann im Juli 2024 an Ungarn weitergegeben, aber de facto bereits mit der heißen Phase des EU-Wahlkampfs ab Mai 2024 an Fahrt verlieren. Nach Ungarn übernimmt Polen zum 01.01.2025 die EU-Ratspräsidentschaft (siehe hierzu auch Beitrag unter "Politische Schwerpunkte" in diesem EB).
Europäisches Parlament lehnt SUR ab
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 22.11.2023 den Vorschlag über eine Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) mit 207 Ja-Stimmen bei 299 Nein-Stimmen und 121 Enthaltungen abgelehnt. Damit hat das EP keine Position, die erste Lesung ist abgeschlossen und der Kommissionsvorschlag abgewiesen. Im Anschluss wurde die von der Berichterstatterin, MdEP Sarah Wiener (Grüne/Ö), beantragte Zurückweisung in den zuständigen Umweltausschuss ebenfalls mehrheitlich mit 292 Ja-Stimmen bei 324 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen abgelehnt. Die spanische Ratspräsidentschaft hat die Verhandlungen ebenfalls eingestellt und die folgende belgische Präsidentschaft um Wiederaufnahme der Verhandlungen gebeten. Ein Abschluss in dieser Legislatur gilt als unwahrscheinlich.
Kommission verlängert Glyphosatzulassung
Die Kommission hat am 28.11.2023 die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat in der EU um weitere zehn Jahre offiziell bestätigt. Im Rahmen ihrer Entscheidung, die Zulassung von Glyphosat zu erneuern, hat die Kommission mehrere neue Bedingungen aufgenommen, darunter: das Verbot der Verwendung zur Sikkation (Abreifebeschleunigung vor der Ernte); die Festlegung von Höchstgrenzen für Verunreinigungen; die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bei der Durchführung von Risikobewertungen besonderes Augenmerk auf bestimmte Aspekte zu legen (z. B. den Schutz kleiner pflanzenfressender Säugetiere wie Wühlmäuse und Nichtzielpflanzen wie Wildblumen) und Risikominderungsmaßnahmen festzulegen; die Festlegung maximaler Anwendungsmengen.
Trilogergebnis zu Industrieemissions-Richtlinie erzielt
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates erzielten am 28.11.2023 unter der Moderation der Kommission eine Trilogeinigung zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) und die neue Verordnung über das Portal für Industrieemissionen. Ziel ist es, die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch große Betriebe weiter zu reduzieren, um gesundheitlichen Problemen wie Asthma, Bronchitis und Krebs entgegenzuwirken und vor allem den Klimawandel zu stoppen. Die Unterhändler einigen sich darauf, den Anwendungsbereich auf Schweinehaltungsbetriebe mit mehr als 350 LSU (Livestock Units) auszuweiten. Ausgeschlossen sind Betriebe, in denen Schweine extensiv oder ökologisch und für einen erheblichen Zeitraum im Jahr im Freien gehalten werden. Geflügelhaltende Betriebe fallen ab einer Größe von mehr als 300 LSU (= Legehennen: rund 21.500 Plätze) und Masthähnchenhalter mit mehr als 280 LSU unter die Richtlinie (= Status-Quo bei Masthähnchen aber weit unter Status-Quo bei Puten). Für Gemischtbetriebe, die sowohl Schweine als auch Geflügel halten, liegt der Schwellenwert bei mehr als 380 LSU. Die Kommission erhält den Auftrag, bis zum 31.12.2026 zu überprüfen, ob weitere Maßnahmen der EU erforderlich sind, um die Emissionen aus der Tierhaltung (inkl. Rinder), zu verringern. Zusätzlich wurde eine sog. Gegenseitigkeitsklausel aufgenommen, um sicherzustellen, dass Erzeuger außerhalb der EU bei der Einfuhr in die EU ähnliche Anforderungen erfüllen wie die EU-Vorschriften. Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Lizenzierung, den Betrieb und die Kontrolle regulierter Anlagen zu erhöhen. Das Europäische Register für die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen wird in ein EU-Portal für Industrieemissionen umgewandelt, auf dem die Bürger auf Daten zu allen EU-Genehmigungen und lokalen Emissionen zugreifen können. Darüber hinaus sollten bis spätestens 2035 Systeme für die elektronische Genehmigung eingerichtet werden. Betriebe bzw. Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, können bei schwersten Verstößen mit Sanktionen in Höhe von mindestens 3 % des EU-Jahresumsatzes des Betreibers belegt werden. Die Mitgliedstaaten räumen den von der Nichteinhaltung betroffenen Bürgern das Recht ein, Schadenersatz für ihre Gesundheitsschäden zu verlangen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments bestätigt politische Einigung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates haben am 09.11.2023 eine vorläufige politische Einigung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erzielt. Ziel der neuen Verordnung ist es, geschädigte Ökosysteme an Land und im Meer wiederherzustellen, die Ziele der EU beim Klimaschutz und der Klimaanpassung zu erreichen und die Ernährungssicherheit zu verbessern. Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um mindestens 30 % der Habitate, die in einem schlechten Zustand sind, wiederherzustellen. Bei der Umsetzung der in der Verordnung festgelegten Wiederherstellungsmaßnahmen sind bis 2030 die Natura-2000-Gebiete prioritär zu behandeln. Bis 2040 müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Wiederherstellung von mindestens 60 % der Habitate in schlechtem Zustand festlegen und bis 2050 von mindestens 90 %. Eine Abweichungsmöglichkeit wurde für häufige und weit verbreitete Habitate aufgenommen. Im Rahmen des Verschlechterungsverbots muss eine erhebliche Verschlechterung von Gebieten, die der Wiederherstellung unterliegen und einen guten Zustand erreicht haben, verhindert werden. Bis spätestens 2030 soll der Rückgang der Bestäuberpopulationen umgekehrt werden. Die Mitgliedstaaten müssen im Hinblick auf landwirtschaftliche Ökosysteme Maßnahmen ergreifen, um bis Ende 2030 und danach in einem 6-Jahres-Zyklus bei mindestens zwei der drei nachfolgenden Indikatoren Verbesserungen zu verzeichnen: Index der Wiesenschmetterlinge; Anteil von landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftsmerkmalen mit hoher Artenvielfalt; Bestand an organischem Kohlenstoff in den Mineralböden der Ackerflächen. Vorgesehen sind zudem befristete Ziele für die Erhöhung des Indexes der häufig vorkommenden Agrarlandvögel auf nationaler Ebene. Bis 2030 sollen 30 % der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore wiederhergestellt werden, bis 2040: 40 %, bis 2050: 50 %. Durch die Wiedervernässung von Mooren soll die Artenvielfalt erhöht und die Emissionen aus dem Landwirtschaftssektor reduziert werden. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt der Waldökosysteme ergreifen und bis 2030 auf nationaler Ebene Verbesserungen bei bestimmten Indikatoren (z. B. stehendes und liegendes Totholz, gemeinsamer Waldvogelindex) erreichen. Dabei soll die Gefahr von Waldbränden berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollen zudem bis 2030 auf EU-Ebene mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume pflanzen. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission regelmäßig nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, die über die Maßnahmen zur Zielerreichung informieren. Die Kommission muss ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung einen Bericht vorlegen, der einen Überblick über die auf EU-Ebene zur Verfügung stehenden Finanzmittel, eine Bewertung des Finanzierungsbedarfs enthält. Die Kommission darf die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichten, zur Umsetzung der Verordnung Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu verwenden. Die Kommission überprüft und bewertet bis 2033 die Anwendung der Verordnung, ihre Auswirkungen auf die Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und ihre weiteren sozioökonomischen Folgen. Im Falle außergewöhnlicher Ereignisse (Naturkatastrophen, z. B. Waldbrände, Überschwemmungen) mit schwerwiegenden Folgen auf die Ernährungssicherheit kann die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung, die sich auf landwirtschaftliche Ökosysteme beziehen, ausgesetzt werden. Die vorläufige politische Einigung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur muss noch seitens des Rates und des EPs förmlich bestätigt werden (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Europäisches Parlament nimmt Verhandlungsmandat zu "Frühstücks-Richtlinien" an
Das Europäische Parlament hat am 12.12.2023 seine Verhandlungsmandat zum Trilog über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der sog. "Frühstücksrichtlinien" – u. a. Herkunftskennzeichnung von Honig - mit 522 Ja- zu 13 Nein-Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen. Der Vorschlag der Kommission soll die über 20 Jahre alten Bestimmungen zur Zusammensetzung, Handelsbezeichnung, Etikettierung und Aufmachung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees, Obst und Gemüse, Geflügel und Eier aktualisieren. Ziel ist, den Verbrauchern eine Hilfestellung zu geben, eine informierte und gesündere Wahl bei o. g. Produkten zu treffen. Die Abgeordneten möchten, dass das Ursprungsland des Honigs auf dem Etikett ersichtlich ist. Gleiches gilt für Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen. Wenn der verwendete Honig oder die verwendeten Früchte aus mehreren Ländern stammen, sollen die Herkunftsländer auf dem Etikett in mengenmäßig absteigender Reihenfolge mit Prozentangabe ersichtlich sein. Um Betrug einzuschränken, wollen die Abgeordneten ein System zur Rückverfolgung entlang der Lieferkette beim Honig einrichten, das die Herkunft des Produkts nachvollziehbar macht. Außerdem soll die EU ein Referenzlabor für Honig einrichten, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken.
Europäisches Parlament legt Verhandlungsposition zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen fest
Das Europäische Parlament (EP) hat am 21.11.2023 sein Verhandlungsmandat zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen mit 448 Ja- zu 65 Nein-Stimmen bei 114 Enthaltungen angenommen. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung eines neuen freiwilligen EU-Zertifizierungsrahmens für den technologischen und natürlichen Kohlenstoffabbau, um das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Ein freiwilliger Zertifizierungsrahmen für die Kohlenstoffentnahme bleibt als Ergänzung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen erforderlich und soll dazu beitragen, dass Kohlenstoffentnahmen besser quantifiziert, überwacht und überprüft werden können. Carbon Farming soll die Speicherung in der Bewirtschaftung von Land- und Küstengebieten sowie in der Tierhaltung mindestens fünf Jahre gewährleisten, ohne die Ernährungssicherheit zu beeinträchtigen. Kohlenstoffspeicherung in Produkten soll zu Beginn auf Holzernteprodukte oder Baumaterialien beschränkt werden, die Kohlenstoff für mindestens fünf Jahrzehnte speichern. Der Rat hatte sich bereits am 17.11.2023 auf sein Verhandlungsmandat geeinigt, so dass nun die Trilogverhandlungen zwischen dem EP, dem Rat und der Kommission über die endgültige Fassung des Rechtstextes beginnen können. Das Mandat des Rates bezieht zusätzlich zum Kommissionsvorschlag weitere Möglichkeiten des Carbon Farmings in die Zertifizierung mit ein, die die Kohlenstoffbilanz des Bodens verbessern, wenn Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden verringert werden (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Die Kommission legt Vorschlag für Verordnung zum Waldmonitoring vor
Die Kommission hat am 22.11.2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zum Waldmonitoring in der EU veröffentlicht. Dieser Rechtsrahmen ist eine Folge der EU-Waldstrategie 2030, die die Kommission am 16.07.2021 vorgelegt hat. Ziel ist, die bestehenden Informationslücken über den Zustand der europäischen Wälder zu schließen und eine umfassende Wissensgrundlage über Wälder zu schaffen, damit die Mitgliedstaaten, Waldbesitzer und Waldbewirtschafter besser auf den zunehmenden Druck der Klima- und Biodiversitätskrise reagieren und die Widerstandsfähigkeit der Wälder stärken können. Die Kommission möchte eine interdisziplinäre Expertengruppe der Mitgliedstaaten einrichten, die für alle forst- und forstwirtschaftlichen Fragen zuständig ist und alle ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Ziele der EU-Waldstrategie widerspiegelt. Wälder seien ein wichtiger Verbündeter bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt und von entscheidender Bedeutung für die Entfaltung ländlicher Gebiete und die Bioökonomie. Eine bessere Überwachung solle es ermöglichen, die Wälder widerstandsfähiger gegen die durch den Klimawandel verschärften grenzüberschreitenden Bedrohungen durch Schädlinge, Dürren und Waldbrände zu machen und neue Geschäftsmodelle wie eine klimaeffiziente Land- und Forstwirtschaft (CO2-Speicherung) aufzubauen. Letztlich soll die Verordnung dazu beitragen, die Fähigkeit der Wälder zu stärken, ihre vielfältigen ökologischen und sozioökonomischen Funktionen, einschließlich ihrer Rolle als natürliche Kohlenstoffsenken, zu erfüllen. Aufbauend auf den bestehenden nationalen Monitoringsystemen soll der Überwachungsrahmen Daten und Kenntnisse für die Entscheidungsfindung und die Umsetzung politischer Maßnahmen in einer Kombination von Erdbeobachtungstechnologie und Bodenmessungen bereitstellen. Die Zielsetzung ist, langfristige Waldpläne aufzustellen, wobei alle relevanten politischen Dimensionen und die Multifunktionalität der Wälder berücksichtigt werden sollen. Das neue Gesetz beabsichtigt auch einen neuen Markt für Anbieter digitaler Überwachungsdienste, einschließlich einer großen Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und innovativen Start-Up-Unternehmen, zu schaffen. Schließlich soll der Vorschlag die Umsetzung anderer wichtiger Rechtsvorschriften wie die LULUCF-Verordnung, die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie, die Entwaldungsverordnung sowie die Verordnung zur Zertifizierung der CO2-Entnahmen und das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur unterstützen. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.
Kommission veröffentlicht Bericht zur GAP 2023 - 2024
Die Kommission veröffentlicht am 23.11.2023 einen ersten Bericht zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 - 2027 und unterstreicht darin die Bedeutung des Übergangs zu einem nachhaltigen europäischen Landwirtschaftsmodell. Die Kommission hebt die wichtige Rolle der Strategiepläne im Rahmen der GAP hervor, um die Einkommen der Landwirte und die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln zu sichern und gleichzeitig den Übergang hin zu mehr Klima- und Biodiversitätsschutz zu meistern. Der Bericht analysiert die erwarteten Auswirkungen der Strategiepläne auf die Erreichung der Ziele der GAP 2023 - 2027, insbesondere in Bezug auf Umwelt, Klima und gesellschaftliche Erwartungen wie beispielsweise den Tierschutz. Er bestätigt, dass die GAP-Strategiepläne darauf abzielen, die ehrgeizigste GAP aller Zeiten aus Umwelt- und Klimaperspektive zu werden. Der Bericht unterstreicht auch die Notwendigkeit, die Instrumente zur Risikoprävention und zum Risikomanagement zu stärken und die Strategien zur Anpassung an den Klimawandel auszubauen. Für den Zeitraum 2023 - 2027 wird die GAP mit 307 Mrd. € unterstützt, wovon 264 Mrd. € aus dem EU-Haushalt und weitere 43 Mrd. € aus nationalen Mitteln stammen. Etwa 2.500 Interventionen wurden in den 28 GAP-Strategieplänen entworfen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt und von der Kommission genehmigt wurden. Insgesamt zeigen die GAP-Strategiepläne erhebliche gemeinsame Anstrengungen zur Stützung des landwirtschaftlichen Einkommens, zur Gewährleistung einer gerechteren Verteilung an kleinere landwirtschaftliche Betriebe und zur Verringerung der Einkommensunterschiede in den am stärksten gefährdeten Sektoren und benachteiligten Gebieten. Auch die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors werden verstärkt. Die Kommission unterstützt eine weitere Stärkung der Risikomanagementinstrumente und deren verstärkte Nutzung in der gesamten Union. Trotz der zunehmenden Anstrengungen dürften nur etwa 14 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in der EU in den Genuss einer solchen GAP-Unterstützung kommen. In ihrer Bewertung stellt die Kommission auch fest, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, damit mehr landwirtschaftliche Betriebe digitale Technologien und Innovationen einführen. Der breite Bedarf an Beratung, Schulung und Wissensaustausch werde durch die bisher vorgesehene Mittelzuweisung noch nicht gedeckt. Der Bericht stellt große Herausforderungen für ländliche Gemeinden fest. LEADER, ein "Bottom-up"-Ansatz, bei dem ländliche Unternehmen, lokale Organisationen, Behörden und Einzelpersonen aus verschiedenen Sektoren zusammenarbeiten, macht rund 8 % der gesamten EU-Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums aus. Schließlich betont die Kommission in ihrem Bericht, dass die GAP-Strategiepläne nicht das einzige Instrument sind, das erforderlich ist, um einen Beitrag zu den Zielen des Grünen Deals, der Farm to Fork – Strategie und der Biodiversitätsstrategie zu leisten und die vielen damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Die Komplementarität mit anderen EU- und nationalen Fonds ist von entscheidender Bedeutung, um deren Gesamtwirkung zu erzielen.
Kommission verabschiedet Leitlinien für Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft
Die Kommission hat am 07.12.2023 Leitlinien für Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft im Einklang mit einer neuen Ausnahme von den EU-Wettbewerbsvorschriften verabschiedet, die im Zuge der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführt wurden. Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet generell Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, z. B. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, die zu höheren Preisen oder geringeren Mengen führen. Artikel 210a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO-Verordnung) nimmt jedoch bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Agrarsektor von diesem Verbot aus, sofern die Vereinbarungen für das Erreichen von Nachhaltigkeitsstandards unerlässlich sind, die über die durch das Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Mit den neuen Leitlinien soll klargestellt werden, wie die Akteure im Agrar- und Lebensmittelsektor gemeinsame Initiativen für Nachhaltigkeit im Einklang mit Artikel 210a gestalten können.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Bewertung der Nitrat-Richtlinie
Die Kommission hat am 01.12.2023 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Nitratrichtlinie veröffentlicht. Im Rahmen dieser Bewertung soll überprüft werden, ob die Nitratrichtlinie noch zweckmäßig ist und ob sie zu einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherheit beiträgt. Die Bewertung soll auch den Beitrag der Richtlinie zu den Verpflichtungen im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal prüfen, die Nährstoffverluste bis 2030 weltweit um 50 % zu verringern. Rückmeldungen sind möglich bis 08.03.2024.
Kommission schlägt Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierschutz bei Tiertransporten vor
Die Kommission hat am 07.12.2023 das im Rahmen der Farm to Fork – Strategie angekündigte Tierwohlpaket veröffentlicht. Dies besteht aus einem Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierschutz bei Tiertransporten, einer Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative "Pelzfreies Europa" und einem Verordnungsvorschlag zu Tierwohl und Herkunftsnachweisen von Hunden und Katzen. Ziel der Kommission ist eine Verbesserung des Tierwohls. Mit dem Vorschlag soll ein tiergerechter Transport im Zusammenhang von wirtschaftlichen Tätigkeiten sichergestellt, auf Forderungen aus der Gesellschaft reagiert, und Vereinfachungen bei der Durchsetzung und Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarktes gewährleistet werden. Die vorgeschlagenen Regeln zur Verbesserung des Tierschutzes beim Tiertransport sehen insbesondere vor: Kürzere Transportzeiten und bessere Versorgung der Tiere während des Transports. Schlachttiere dürfen demnach maximal neun Stunden transportiert werden. Besondere Vorschriften gelten für besonders gefährdete Tiere wie trächtige Tiere und nicht abgesetzte Jungtiere. Tiere, die nicht zur Schlachtung bestimmt sind, sollen länger transportiert werden können. Nach spätestens 21 Stunden sollen die Tiere für 24 Stunden zum Ruhen, Füttern und Tränken abgeladen werden. Danach könnten die Tiere erneut für 21 Stunden transportiert werden. Das Platzangebot soll erhöht und an die jeweilige Tierart angepasst und klimatische Bedingungen (Hitze/Kälte) während des Transports stärker berücksichtigt werden: Der Transport von lebenden Tieren aus der EU in Drittstaaten bleibt erlaubt, die Vorgaben werden jedoch verschärft. Durch eine verbesserte Nutzung digitaler Systeme (z. B. Echtzeit-Ortung von Fahrzeugen, zentrale Datenbank) soll die Durchsetzung von Transportvorschriften erleichtert werden (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 8/2023
Die Kommission hat am 24.11.2023 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für August 2023 veröffentlicht. Nach der Verlangsamung im Juli 2023 erreichte die Handelsbilanz der EU im August rund 8 Mrd. €. Die kumulierte Handelsbilanz (von Januar bis August 2023) erreichte rund 44 Mrd. € und lag damit um 7,5 Mrd. € höher als im gleichen Zeitraum 2022. Der Agrar- und Lebensmittelhandel der EU blieb damit im Sommer 2023 stabil. Im August 2023 blieben die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU mit rund 18 Mrd. € stabil. Über alle Produkte hinweg blieben die Exportpreise im Jahr 2023 hoch. Was die exportierten Produkte betrifft, so sind die kumulierten Exporte von Getreidezubereitungen und Mühlenprodukten seit Januar im Vergleich zu 2022 hoch geblieben, ebenso wie die Exporte von Obst- und Gemüsezubereitungen, Süßwaren und Schokolade. Was die Ausfuhrziele betrifft, so war im Vergleich zu 2022 eine deutliche Entwicklung bei den Ausfuhren in die Türkei zu verzeichnen. Die drei wichtigsten Bestimmungsorte für die Agrar- und Lebensmittelexporte der EU zwischen Januar und August 2023 blieben das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und China. Die EU-Einfuhren stiegen im August auf rund 13 Mrd. € und lagen damit immer noch 15 % unter dem Niveau von August 2022. Im Vergleich zu 2022 gingen die Importe für Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie für Pflanzenöle zurück. Während sowohl die Einfuhrmengen als auch die Preise für Ölsaaten zurückgingen, war der Rückgang des EU-Einfuhrwerts von Pflanzenölen hauptsächlich auf den Preisrückgang zurückzuführen. 2023 gingen die Importe vor allem aus Brasilien und aus Argentinien zurück. Die drei wichtigsten Importländer zwischen Januar und August 2023 waren Brasilien, das Vereinigte Königreich und die Ukraine.
Kommission veröffentlicht Arbeitsprogramm Absatzförderungspolitik für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse 2024
Die Kommission hat am 17.11.2023 ihr Arbeitsprogramm für die Absatzförderungspolitik für nachhaltige und hochwertige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der EU veröffentlicht. Das von der Kommission angenommene Programm zielt darauf ab, neue Marktchancen zu erschließen und dabei die politischen Prioritäten, die Analyse der prognostizierten Ausfuhren in bestehende und neu entstehende Märkte sowie die Beiträge der Interessenträger zu berücksichtigen. Werbekampagnen für EU-Agrarerzeugnisse sollten so konzipiert sein, dass sie den Landwirten in der EU und der Lebensmittelindustrie in der EU insgesamt neue Marktchancen eröffnen und ihnen helfen, ihre bestehenden Geschäfte zu sichern. Neben der Steigerung der nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Verbrauchs landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützt die Absatzförderungspolitik auch die nachhaltige Erholung des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Es wird erwartet, dass die im Jahr 2024 ausgewählten Werbekampagnen Produkte aus nachhaltiger Landwirtschaft enthalten, die dazu beitragen, die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, die Düngung und Wasserverschmutzung zu minimieren, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den ökologischen Landbau zu fördern und das Tierwohl zu verbessern. Ein weiteres Ziel besteht darin, das Bewusstsein für die Qualitätsregelungen der EU und die als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), geschützte geografische Angabe (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) zu schärfen. Auch die Förderung des Verzehrs von frischem Obst und Gemüse im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung bleibt ein Eckpfeiler der Absatzförderungspolitik der EU.
Rat nimmt Verordnung über das Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe an
Der Rat hat am 13.11.2023 die Verordnung über das Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) angenommen. Ziel der jetzt angenommenen Verordnung ist es, die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme der EU durch eine bessere Datenerhebung zu erhöhen, bei der Umwelt- und Sozialdaten sowie die bereits über das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) erhobenen Wirtschaftsdaten berücksichtigt werden. Mit der angenommenen FSDN-Verordnung wird die INLB-Verordnung angepasst, um die Erhebung zusätzlicher Daten zu ermöglichen, die für die Weiterverfolgung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie der Farm to Fork – Strategie und der Biodiversitätsstrategie des Green Deals erforderlich sind. Das derzeit bestehende INLB ist eine Datenbank mit mikroökonomischen und Buchführungsdaten, die jedes Jahr auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik aus einer Stichprobe von mehr als 80.000 landwirtschaftlichen Betrieben in der EU, die somit statistisch repräsentativ sind, erhoben werden. Neben den bereits im Rahmen der INLB-Verordnung erhobenen Daten ist in der angenommenen Verordnung die Erhebung von Umwelt- und Sozialdaten vorgesehen. Die Beteiligung an der Datenerhebung wird auf freiwilliger Basis erfolgen, die Mitgliedstaaten werden allerdings dazu ermutigt, Anreize für die Bereitstellung von Daten durch die Landwirte zu schaffen. Das neue System wird dafür sorgen, dass diese Daten sicher sind und geschützt werden.
Europäisches Parlament fordert besseren Schutz von Bestäubern
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 23.11.2023 die Entschließung "New Deal for Pollinators" angenommen, mit dem Ziel den Rückgang der Bestäuber umzukehren. Die Kommission hatte ihre Bestäuberinitiative aus dem Jahr 2018 im Januar 2023 überarbeitet, der Umweltausschuss legte dazu kürzlich einen Bericht vor, der nun im Parlament angenommen wurde. Das EP fordert die Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf, ganzheitliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von Pflanzenschutzmitteln auch im Hinblick auf Insekten, einschließlich Bestäuber zu ermöglichen. Die Maßnahmen zum Schutz von Insekten sollen den Abgeordneten zufolge auch außerhalb von Schutzgebieten stattfinden. Die Strategiepläne der Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen mit den Zielen der Bestäuberinitiative in Einklang gebracht und konkrete Schutzmaßnahmen für Bestäuber ergriffen werden. Weiter fordern die Abgeordneten ein Bestäuber-Monitoring und einen spezifischen Bestäuberindikator in der GAP bis 2026. Landwirtschaftliche Erzeugnisse sollen spätestens ab 2027 nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen, wenn sie mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. Zur Finanzierung sollen durch die Kommission Mittel schon ab dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, einschließlich eines Naturfonds, zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird auf den zunehmenden Forschungs- und Wissensbedarf hingewiesen. Das EP erkennt die Europäische Bürgerinitiative "Rettet die Bienen und Landwirte" an und betont, dass die Forderungen der Bürger zeitnah und wirkungsvoll in künftige Politiken umgesetzt werden sollen.
Kennzeichnung von EU-Wein und Weinerzeugnissen
Am 08.12.2023 treten in der EU neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten auf Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen in Kraft. Die zusätzlichen Informationen auf den Etiketten sollen es den Verbrauchern ermöglichen, fundiertere Entscheidungen zu treffen. Sie garantieren den Verbrauchern maximale Transparenz bei der Auswahl und dem Kauf von Weinen. Die neuen Vorschriften gelten für alle Weine und Weinbauerzeugnisse, die bei der Ernte 2024 gewonnen werden, während alle Weine, die vor dem 08.12.2023 erzeugt wurden, bis zum Abverkauf der Bestände von den neuen Vorschriften ausgenommen sind. Die Abfüller haben die Wahl, das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration entweder auf dem physischen Etikett des Weins oder digital, z. B. mittels QR-Code, anzugeben. Allergene Stoffe werden weiterhin auf dem physischen Etikett aufgeführt. Die online bereitgestellten Informationen sollten für die Verbraucher ebenso gut sichtbar und zugänglich sein wie die Informationen auf einem physischen Etikett. Das Wort "Inhaltsstoffe" sollte für die Verbraucher auf dem Etikett leicht erkennbar sein. Damit wird die bestehende Lücke zwischen Wein und allen anderen Lebensmitteln geschlossen, die seit vielen Jahren solche Informationen liefern müssen. Wein war bisher, wie andere alkoholische Getränke auch, von der Pflicht zur Angabe des Zutatenverzeichnisses und der Nährwertdeklaration ausgenommen.
EuGH-Urteil zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"
Der EuGH hat am 23.11.2023 entschieden, dass ein Winzer seinen eigenen Betrieb auf dem Etikett seiner Weine auch dann angeben darf, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen Winzers erfolgte. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass während der erforderlichen Zeit nur der namensgebende Weinerzeuger die angemietete Kelteranlage nutzt und die Kelterung unter seiner Leitung und seiner engen und ständigen Überwachung stattfindet. Der EuGH stellte in seinem Urteil klar, dass der Begriff des Betriebes und damit die Verwendung der fraglichen Angaben nicht auf die Flächen beschränkt ist, die im Eigentum des namensgebenden Weinerzeugers stehen oder sich in deren Nähe befinden. Anlass für das Urteil war die Klage einer Winzerin aus der Moselregion, die sich durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht zog, das sich mit der Frage der Voraussetzung für die betreffende Etikettierung an den EuGH wandte.
Kommission nimmt Beobachtungsstelle für Entwaldung und Waldschädigung in Betrieb
Die Kommission hat am 08.11.2023 die erste weltweite digitale EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung und Waldschädigung in Betrieb genommen. Ziel ist es, die Wälder der Welt zu schützen, wiederherzustellen und sicherzustellen, dass die Europäer nur entwaldungsfreie Produkte konsumieren. In den letzten 30 Jahren sind 10 % der weltweiten Waldfläche durch Abholzung verloren gegangen. Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Kommission hat 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Geodatentechnologien genutzt, um eine globale Karte der Ausdehnung der Wälder im Jahr 2020 zu erstellen, die in dem neuen Observatorium für Entwaldung verwendet werden soll. Sie wird die neuen EU-Vorschriften für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) unterstützen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die in der EU in Verkehr gebrachten oder aus der EU ausgeführten Produkte nicht aus entwaldeten Flächen stammen oder nicht zur Waldschädigung beigetragen haben. Die Verordnung tritt nach einer zweijährigen Übergangszeit am 30.12.2024 in Kraft. Die neuen Vorschriften der EUDR zielen auch darauf ab, die Kohlenstoffemissionen und den Verlust an biologischer Vielfalt zu bekämpfen.
Kommission veröffentlicht Waldbrandbericht 2022
Die Kommission veröffentlichte am 22.11.2023 ihren Waldbrandbericht 2022 für Europa, den Nahen Osten und Nordafrika. Im Jahr 2022 verbrannten in der EU fast 900.000 ha Land, das entspricht in etwa der Größe Korsikas. Seit Beginn der Überwachung durch das Europäische Waldbrandinformationssystem (EFFIS) im Jahr 2000 ist 2022 das zweitschlimmste Jahr – das schlimmste war 2017 mit 1,3 Mio. ha verbrannter Fläche. Die Brände wirkten sich auch auf Natura-2000-Gebiete aus, was mehr als 40 % der gesamten verbrannten Fläche ausmacht (etwa 365.000 ha der verbrannten 900.000 ha). Die Gesamtzahl der verbrannten Flächen in Natura-2000-Schutzgebieten im Jahr 2022 ist dem Bericht zufolge die höchste seit einem Jahrzehnt. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt im Zusammenhang mit der Vorlage einer Waldmonitoring-Verordnung durch die Kommission, die bestehende Lücken in den Informationen über die europäischen Wälder schließen und eine umfassende Wissensbasis über die Wälder schaffen soll.
Europabericht Nr. 12/2023 vom 22.12.2023 (PDF; 1,1 MB) externer LinkKommission kündigt Verlängerung der Zulassung von Glyphosat an
Der Berufungsausschuss des Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) konnte am 16.11.2023 keine qualifizierte Mehrheit erreichen, um die von der Kommission vorgeschlagene Verlängerung der Verwendung von Glyphosat um zehn Jahre zu bestätigen. Die MS sind für die nationale Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zuständig und können deren Verwendung weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene einschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für notwendig erachten. Deutschland hatte sich, wie auch Frankreich und Italien, bei der Abstimmung enthalten, weil sich die Ampelkoalition nicht auf eine gemeinsame Position einigen konnte. Damit obliegt es nunmehr der Kommission, über die Wiederzulassung zu entscheiden, was bis zum 15.12.2023 erfolgen muss. Sie hat bereits angekündigt, zeitnah die Zulassungsverlängerung auf den Weg zu bringen. Die Kommission stützt sich auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die keine kritischen Vorbehalte gegenüber der Zulassungsverlängerung von Glyphosat hat.
Tagung Agrarrat
Die EU-Agrarminister trafen sich am 23./24.10.2023 in Luxemburg unter spanischer Präsidentschaft und erörterten die Lage der Agrarmärkte. Die Kommission informierte über die kurzfristigen Aussichten. Es folgte ein Gedankenaustausch über Möglichkeiten, die GAP-Strategiepläne flexibler zu gestalten, um wirksame Reaktionen auf künftige Herausforderungen zu gewährleisten. Die Minister betonten, im aktuellen geopolitischen Kontext und angesichts der negativen Auswirkungen des Klimawandels müssten neue Mechanismen und Instrumente geprüft werden, um potenziell weitreichende künftige Krisen zu bewältigen. Der spanische Vorsitz hatte das Thema lebensmittelbezogene Aspekte der Abfallrahmenrichtlinie aufgrund seiner Bedeutung für den Agrar- und Lebensmittelsektor und mit Blick auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung eingebracht. Der Rat begrüßte den Kommissions-Vorschlag und die damit angestrebten Ziele und bekräftigte seinen Einsatz für eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung, die als eine der größten Ursachen für Ineffizienz in der Lebensmittelkette gilt. Bei ihrem Gedankenaustausch erörterten die Minister, mit welchen Instrumenten die Ziele des Vorschlags, die Lebensmittelverschwendung zu verringern und zu vermeiden, am besten erreicht werden könnten. Die tschechische Delegation informierte den Rat über die Ergebnisse der Tagung der Landwirtschaftsminister der Visegrád-Gruppe, bei der es vor allem um die aktuelle Lage der Agrarmärkte und die forstwirtschaftlichen Maßnahmen auf EU-Ebene ging. Eine Reihe von Mitgliedstaaten betonte, dass der Vorschlag für das Waldmonitoring dem Agrarrat federführend zugwiesen werden sollte. Die italienische Delegation informierte über Absatzförderungsmaßnahmen der EU für landwirtschaftliche Lebensmittelerzeugnisse, die die Kommission im Entwurf ihres Arbeitsprogramms für 2024 vorgesehen hat. Der Vorsitz legte dem Rat aktualisierte Informationen über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte des Vorschlags zur Zertifizierung von CO2-Entnahmen vor. Die Ratspräsidentschaft strebt als Verhandlungsmandat für den Trilog eine allgemeine Ausrichtung im Umweltrat am 18.12.2023 an.
Politische Einigung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erzielt
Die Unterhändler des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates haben am 09.11.2023 eine Trilogeinigung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) erzielt. Ziel der neuen Verordnung ist es, geschädigte Ökosysteme an Land und im Meer wiederherzustellen, die Ziele der EU beim Klimaschutz und der Klimaanpassung zu erreichen und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Auch wenn die Wiedervernässung für die Land- und Forstwirtschaft nicht verbindlich ist, sind die Zielvorgaben klar definiert: bis 2030 sollen 30 % der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore wiederhergestellt werden, bis 2040 sollen 40 % und bis 2050 50 % wiederhergestellt werden. Der Rückgang der Bestäuberpopulation soll bis 2030 umgekehrt werden, außerdem sollen mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Die Kommission überprüft und bewertet bis 2033 die Anwendung der Verordnung, ihre Auswirkungen auf Bereiche Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und ihre weiteren sozioökonomischen Folgen. Mit Hilfe einer sog. "Notbremse" können die Bestimmungen der geplanten Verordnung im Falle außergewöhnlicher Ereignisse (z. B. Waldbrände, Überschwemmungen) ausgesetzt werden. Die Frage der Finanzierung bleibt ungeklärt, wohl aber, dass Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht verbindlich hierfür einzusetzen sind. In einem nächsten Schritt muss die vorläufige politische Einigung noch seitens des Rates und des EP förmlich bestätigt werden. Im Anschluss kann sie von der Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).
Trilogeinigung über EU-Vorschriften zu geografischen Angaben
Die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates erzielten am 24.10.2023 eine vorläufige politische Einigung über die Reform der EU-Vorschriften über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Verordnung erweitert die Befugnisse der Hersteller geografischer Angaben, verbessert den Schutz geografischer Angaben in der EU und weltweit und strafft das Registrierungsverfahren für geografische Angaben mit einer festen Frist von sechs Monaten für die Prüfung. Die Bedeutung von Wein im Hinblick auf den geografischen Schutz wird anerkannt, wobei spezifische Bestimmungen für diesen Sektor in der Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GAP – GMO) geregelt werden bleiben. Für den Vollzug sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig. Dazu gehört die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung eingetragener Namen und die Bekämpfung von Betrug bei der Herstellung und dem Verkauf von Erzeugnissen mit geografischer Angabe und ihrer Verwendung. Die Kommission bleibt für die Eintragung, Änderung und Löschung aller Eintragungen verantwortlich. Das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) wird der Kommission nur in rein administrativen Fragen technische Unterstützung leisten. Sobald sowohl das Parlament (Ausschuss und Plenum) als auch der Rat die Vorschriften förmlich angenommen haben, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.
Umweltausschuss nimmt Bericht zur SUR an
Der federführende Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.10.2023 seinen Bericht zum VO-Vorschlag der Kommission für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (SUR) mit 47 Stimmen bei 37 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Sarah Wiener (Grüne/Ö). Die Abgeordneten verfolgen das Ziel, in der EU bis 2030 den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um mindestens 50 % und den Einsatz sog. "(hoch)gefährlicherer Pflanzenschutzmittel" um mindestens 65 % zu reduzieren, auf Basis des Referenzzeitraums 2013 - 2017. Die Kommission schlug basierend auf dem Durchschnitt der Jahre 2015 - 2017 für beide Gruppen ein Ziel von 50 % vor. Die Berichterstatterin hatte in ihrem Entwurf eine Reduzierung der "gefährlichen" Pflanzenschutzmittel um 80 % gefordert. Biologische Pflanzenschutzmittel sind bei der Betrachtung außen vor. Die Abgeordneten wollen, dass jeder Mitgliedstaat nationale Ziele und Strategien verabschiedet, die auf den Pflanzenschutzmitteleinsatz, ihrer Gefahrenstufe und der Größe ihrer landwirtschaftlichen Fläche basieren. Die Kommission solle dann prüfen, ob die nationalen Ziele ausreichen oder nachgeschärft werden müssen. Die Abgeordneten wollen den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel (Ausnahme im Ökolandbau zugelassene Mittel, ohne Kupferpräparate, da als "hochgefährlich" eingestuft) in sensiblen Gebieten und innerhalb einer Pufferzone von fünf Metern verbieten, beispielsweise auf allen städtischen Grünflächen, einschließlich Parks, Spielplätzen, Erholungsgebieten und öffentlichen Wegen sowie Natura 2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten, die von den Mitgliedstaaten noch zu definieren sind. Die Mitgliedstaaten können aber z. B. für den Weinbau in Schutzgebieten Ausnahmen definieren, wenn nachweislich keine Alternativen zum chemisch-synthetischen Pflanzenschutz vorhanden sind. Die Berichterstatterin bezeichnet den integrierten Pflanzenschutz als das "Herzstück" der SUR und strebt eine "echte Transformation" zu einer Ökologisierung der Landwirtschaft mit ihrem Bericht an. Der von den Linken, Grünen und Sozialdemokraten eingebrachte Antrag auf eine Ablehnung der Zulassungsverlängerung von Glyphosat fand keine Mehrheit im Umweltausschuss. Bis auf den o. g. Punkt zur Finanzierung fand die Stellungnahme des AGRI im Wesentlichen keinen Eingang in den ENVI-Bericht. Das EP beabsichtigt, sein Mandat für die sich anschließenden Trilogverhandlungen in der Plenarsitzung vom 22.11.2023 anzunehmen. Der Rat könnte am 11.12.2023 seine Entschließung verabschieden.
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments positioniert sich zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat am 24.10.2023 seinen Standpunkt zum Vorschlag einer Verordnung zur Schaffung eines freiwilligen Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen mit 59 Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen angenommen. Ziel des Vorschlags ist die Schaffung eines neuen freiwilligen EU-Zertifizierungsrahmens für den technologischen und natürlichen Kohlenstoffabbau, um das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Die Abgeordneten unterstützen den Vorschlag für einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen für die Kohlenstoffentnahme, die als Ergänzung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen erforderlich ist. Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Interessengruppen, darunter auch aus der Land- und Forstwirtschaft, sollen Entwicklungen beobachten und analysieren und die Kommission bei den technischen Zertifizierungsmethoden beraten. Es besteht dem ENVI zufolge weiterhin die Notwendigkeit zur Unterscheidung von Kohlenstoffabbau, Carbon Farming ("Kohlenstoffbewirtschaftung") und Kohlenstoffspeicherung in Bezug auf Definitionen, Qualitätskriterien und Regeln aufgrund von unterschiedlichen Besonderheiten und Umweltauswirkungen. Carbon Farming muss die Speicherung in Bewirtschaftung von Land und Küstengebieten sowie in der Tierhaltung mindestens fünf Jahre gewährleisten. Die Ernährungssicherheit der EU darf hierdurch jedoch nicht gefährdet werden und auch zu Enteignungen oder Flächenspekulationen darf die Kohlenstoffbewirtschaftung nicht führen. Die Zertifizierung der Kohlenstoffspeicherung in Produkten soll zunächst auf Holzernteprodukte oder Baumaterialien beschränkt werden, die Kohlenstoff für mindestens fünf Jahrzehnte speichern, um eine langfristige Kohlenstoffspeicherung sicher zu stellen. Die Verhandlungsposition des ENVI soll auf der Plenarsitzung vom 20.11.2023 - 23.11.2023 bestätigt werden. Sobald auch der Rat seine Verhandlungsposition festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen über die endgültige Fassung des Rechtstextes beginnen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).
Kommission nimmt Arbeitsprogramm für 2024 an: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF
Die Kommission hat am 17.10.2023 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2024 angenommen – im Fokus stehen der Bürokratieabbau und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Kommission legt einen Schwerpunkt auf die Vereinfachung der Vorschriften für Bürger und Unternehmen in der gesamten EU. Im Bereich des Green Deals werden drei Vorhaben vorgeschlagen: ein Paket zur Unterstützung der Windenergiebranche, eine Mitteilung, um den Prozess zur Erarbeitung der Klima-Zwischenziele bis 2040 zu skizzieren, und ein nicht-legislativer Vorschlag zur Widerstandsfähigkeit der Wasserressourcen. Zur weiteren Umsetzung des European Green Deals bezüglich des von der Kommissionspräsidentin bereits angekündigten Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft möchte die Kommission mit Landwirten, Stakeholdern in der Lebensmittelkette und Bürgern zusammenarbeiten, um gemeinsam an der Umstellung auf nachhaltige Lebensmittelsysteme zu arbeiten. Geplant ist außerdem eine Initiative zum Kohlenstoffmanagement, die eine Strategie für eine ökologisch nachhaltige Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung in der EU erarbeiten soll. Sowohl der Großteil der geplanten Vorschläge zum Tierschutz als auch der Vorschlag zu Nachhaltigen Lebensmittelsystemen und die Chemikalien-VO (REACH), die alle im Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 noch explizit genannt waren, sind weggefallen. Für den 21.11.2023 ist ein Verordnungsvorschlag für Waldmonitoring und für den 06.12.2023 ein Vorschlag für die Änderung der Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport angekündigt.
Kommission schaltet online-Datenbank zu GAP-Interventionen frei
Die Kommission (Generaldirektion AGRI) hat am 25.10.2023 eine online-Datenbank zu Interventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der einzelnen Mitgliedstaaten freigeschaltet. Dieses Online-Tool listet alle Interventionen auf, die von den Mitgliedstaaten in ihren Strategieplänen für die GAP angeboten werden und wird regelmäßig aktualisiert. Eine Suchfunktion ist eingerichtet. Die Ergebnisse jeder Suche können als Tabellen oder Grafiken angezeigt werden, die alle exportiert und heruntergeladen werden können. Die Mitgliedstaaten haben am 01.01.2023 mit der Umsetzung ihrer GAP-Strategiepläne begonnen. Die ersten Direktzahlungen im Rahmen der GAP 2023-2027 wurden ab dem 16.10.2023 ausgezahlt. Jeder Plan umfasst ein breites Spektrum gezielter Interventionen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des betreffenden Mitgliedstaats zugeschnitten sind. Diese Interventionen sollen zu greifbaren Ergebnissen in Bezug auf gemeinsame Ziele auf EU-Ebene führen und tragen gleichzeitig zu den Zielen des Green Deals bei. Jede Intervention ist mit spezifischen Zielen, Output- und Ergebnisindikatoren verknüpft. Die GAP-Rechtsvorschriften umfassen 44 "Ergebnisindikatoren", die mit neun spezifischen Zielen verknüpft sind. Das erste Online-Dashboard mit Ergebnisindikatoren stellt die Ziele dar, die sich die einzelnen Mitgliedstaaten in ihren Plänen auf nationaler Ebene gesetzt haben, während das zweite Dashboard über die Mittelzuweisungen detaillierte Informationen über die finanzielle Zuweisung von Interventionen zu den spezifischen Zielen der GAP enthält. Schließlich bietet der GAP-Interventionskatalog einen vollständigen Überblick über die geplanten Interventionen, Ausgaben und Outputs auf EU-Ebene und gegebenenfalls für die einzelnen GAP-Pläne.
Kommission veröffentlicht Bericht über Marktbeobachtungsstellen
Die Kommission veröffentlichte am 31.10.2023 einen Bericht über die Marktbeobachtungsstellen in der EU. Diese nähmen ihre Aufgabe wirksam wahr, indem sie dazu beitragen, die Transparenz in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern, die Entscheidungen der Wirtschaftsakteure und Behörden sowie die Überwachung der Marktentwicklungen und der Gefahr von Marktstörungen zu erleichtern. Bisher wurden sechs Marktbeobachtungsstellen eingerichtet: Milch (April 2014), Fleisch (Rind- und Schweinefleisch; Juli 2016), Zucker (Juli 2017), pflanzliche Erzeugnisse (Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen) (Juli 2017), Obst und Gemüse (Juli 2019) und Wein (November 2019). Insgesamt sei das Spektrum der analysierten Daten und Informationen angemessen, könnte aber für bestimmte Sektoren noch verbessert werden, heißt es in dem Bericht.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels Juli 2023
Die Kommission hat am 26.10.2023 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Juli 2023 veröffentlicht. Sowohl die Importe als auch die Exporte verlangsamten sich im Vergleich zum Juni 2023. Dies wirkte sich nicht auf die Handelsbilanz der EU mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus, die mit rund 6 Mrd. € weiterhin positiv blieb. Die kumulierte Handelsbilanz von Januar bis Juli 2023 erreichte rund 39 Mrd. € und lag damit sogar um rund 7 Mrd. € über dem Vorjahreszeitraum. Während der monatliche Wert der EU-Agrar- und Lebensmittelausfuhren im Juli unter dem Niveau vom Juli letzten Jahres lag, sind die EU-Ausfuhren nach wie vor stark. Die kumulierten EU-Ausfuhren erreichten von Januar bis Juli dieses Jahres rund 134 Mrd. €, was einem Anstieg von 5 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2022 entspricht. Die drei wichtigsten Bestimmungsorte für EU-Agrar- und Lebensmittelausfuhren zwischen Januar und Juli dieses Jahres waren das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und China. Ähnlich wie im Juni gingen die Agrar- und Lebensmitteleinfuhren der EU im Juli weiter zurück und sanken auf rund 12 Mrd. Der Gesamtwert der Importe lag von Januar bis Juli 2023 bei rund 95 Mrd. € und damit ähnlich wie 2022. Die Getreideeinfuhren stiegen um 29 %, während die Einfuhren von Ölsaaten und Eiweißpflanzen um 11 % und die Einfuhren von Pflanzenölen um 27 % zurückgingen. Dies hat zu einer Verringerung des Handelsdefizits bei Pflanzenölen sowie bei Ölsaaten und Eiweißpflanzen geführt. Die drei wichtigsten Herkunftsländer für EU-Agrar- und Lebensmitteleinfuhren zwischen Januar und Juli 2023 waren Brasilien und das Vereinigte Königreich, gefolgt von der Ukraine.
Kommission veröffentlicht Evaluierung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette
Die Kommission hat am 18.10.2023 eine bevorstehende Evaluierung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP) in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette veröffentlicht. Ziel dieser Evaluierung ist es, zu untersuchen, inwieweit die Richtlinie in den Jahren seit dem Inkrafttreten 2019 ihre Ziele erreicht hat. In der Agrar- und Lebensmittelkette sind teils erhebliche Ungleichgewichte in der Verhandlungsmacht zwischen Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelprodukten weit verbreitet. Diese Ungleichgewichte können zu unlauteren Handelspraktiken führen, bei denen mächtigere Handelspartner versuchen, bestimmte Praktiken oder Vertragsvereinbarungen zum Nachteil kleinerer Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen durchzusetzen. Solche unlauteren Handelspraktiken (UTP) können Zahlungsverzug, kurzfristige Kündigung oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen umfassen. Die Kommission plant im vierten Quartal 2025 einen Bericht über ihre Bewertung dieser Richtlinie vorzulegen. Rückmeldungen sind möglich bis spätestens 29.11.2023.
Agrarkommissar kritisiert Mangel an Finanzmitteln für Landwirte und KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat am 12.10.2023 auf der neunten jährlichen EU-Konferenz über ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) finanzierte Finanzinstrumente einen erheblichen Mangel an Finanzmitteln für Landwirte und bei den KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft kritisiert. Der ungedeckte Bedarf der Landwirte hat sich auf 62 Mrd. € im Jahr 2022 verdoppelt, während die Finanzierungslücke bei den KMU 5,5 Mrd. € beträgt. Besonders betroffen sind kleine Betriebe und Junglandwirte. 50 % der Anträge von Junglandwirten wurden aufgrund von Bankbeschränkungen abgelehnt, während es bei älteren Landwirten nur 32 % sind. Der Agrarkommissar machte in seiner Eröffnungsrede die hohen Anforderungen der EU-Banken an die Landwirte für die prekäre Situation verantwortlich. Diese mache es für sie schwierig, mit anderen Unternehmen zu konkurrieren. Agrarkommissar Wojciechowski forderte, dass sich der Finanzmarkt für die gleichberechtigte Finanzierung von Landwirten öffnet und dass die Mitgliedstaaten den Einsatz von Finanzinstrumenten in ihren GAP-Strategieplänen in den Mittelpunkt stellen.
Europabericht Nr. 11/2023 vom 21.11.2023 (PDF; 1,4 MB) externer LinkTagung des Agrarrats
Die EU-Agrarminister trafen sich am 18.09.2023 in Brüssel und haben die landwirtschaftlichen Aspekte der vorgeschlagenen Richtlinie über Bodenüberwachung und -resilienz erörtert. Die Minister begrüßten den Vorschlag und das Ziel, die Nachhaltigkeit der Bodenbewirtschaftung in der EU zu verbessern. In ihren Beratungen hoben sie die Bedeutung der Richtlinie für den Agrarsektor hervor und betonten, dass sie zur Senkung der Kosten beitragen kann, die durch Bodendegradation und den mit Bodenerosion verbundenen Produktivitätsverlust entstehen. Darüber hinaus wies die Ministerrunde darauf hin, dass die unterschiedlichen geografischen und klimabezogenen Merkmale der Mitgliedstaaten sowie die Besonderheiten der verschiedenen Agrarsektoren in der EU berücksichtigt werden müssten. Einige Minister wiesen darauf hin, dass die mit dem Vorschlag verbundenen Verwaltungskosten bzw. dem Personalmehrbedarf weiter analysiert werden müssten. Das "one out – all out"-Prinzip, d. h. ist ein Indikator erfüllt, gilt der Boden sofort als "krank", wurde allgemein kritisiert. Die Mitgliedstaaten forderten mehr Flexibilität für sich. Deutschland machte sich für kohärente Regeln und die Möglichkeit, die bestehenden nationalen Überwachungssysteme weiterhin nutzen zu können, stark. Insbesondere die föderale Vielfalt wird schwierig unter eine EU-Dachregelung zu bringen. Bei ihren Beratungen befassten sich die Agrarminister mit der derzeitigen Lage auf den internationalen Agrarmärkten und erörterten die von der Kommission geführten Verhandlungen über neue Freihandelsabkommen, auch mit den Mercosur-Staaten und Australien. Die Minister bekräftigten jedoch ihre allgemeine Unterstützung für die laufenden Verhandlungen über Handelsabkommen, betonten allerdings auch, dass eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert und dafür Sorge getragen werden müsse, dass die Umweltziele eingehalten werden. Dies gelte insbesondere für die Mercosur-Staaten. Die Minister führten eine Aussprache über die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU und erörterten die Herausforderungen, mit denen diese Gebiete derzeit konfrontiert sind. Ziel des Austauschs war es, politische Leitlinien sowie Vorschläge und geeignete Maßnahmen für das weitere Vorgehen vorzugeben. Der spanische Vorsitz beabsichtigt, Ratsschlussfolgerungen hierzu vorzulegen.
Polen, Ukraine und Litauen schließen Abkommen für Getreideexporte
Polen und die Ukraine haben am 03.10.2023 ein gemeinsames Abkommen mit Litauen für ukrainische Getreideexporte erzielt. Die Länder einigten sich darauf, den Transit der Exporte für Märkte in Afrika und dem Nahen Osten durch Polen zu beschleunigen. Litauen übernimmt dabei die Verantwortung für die Inspektion der Güter. So werden ukrainische Exporte, die über litauische Häfen verschifft werden, nicht nochmal an der polnisch-ukrainischen Grenze kontrolliert. Polen betonte, dass die Transitkorridore bestehen bleiben. Transitkorridore sorgen dafür, dass Getreide aus der Ukraine durch Länder, darunter Polen, Ungarn, Bulgarien und Rumänien, transportiert, jedoch nicht dort verkauft werden darf, um Landwirte der Transitländer zu schützen. Als die Exportbeschränkungen für Agrargüter der EU gegenüber der Ukraine am 15.09.2023 ausliefen, verlängerten Polen, Ungarn und die Slowakei (zumindest teilweise) das Verbot und sorgten somit für diplomatische Verstimmungen mit Kiew. Die Ukraine hatte daraufhin Beschwerde bei der Welthandelsorganisation eingereicht.
Agrarausschuss nimmt Stellungnahme zur SUR an
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) nahm am 09.10.2023 mit 26 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen seine Stellungnahme zum Verordnungs-Entwurf der Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) an. Berichterstatterin ist Clara Aguilera (S&D/ESP); die Federführung liegt beim Umweltausschuss (ENVI). Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass der Umsetzungszeitraum von 2030 auf 2035 verschoben wird. In sogenannten empfindlichen Gebieten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entgegen dem Kommissionsvorschlag nur eingeschränkt und nicht komplett verboten werden. Die Definition der empfindlichen Gebiete soll durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von nationalen Aktionsplänen erfolgen. Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen nicht zur Umsetzung der SUR herangezogen werden; hierfür ist ein zusätzliches Budget bereitzustellen. Die Annahme des Berichts zur SUR im Umweltausschuss ist für den 24.10.2023 vorgesehen. Die Abstimmung im Plenum soll im November 2023 erfolgen.
Kommission veröffentlicht Vorschlag für erneute Zulassung von Glyphosat
Die Kommission hat am 20.09.2023 den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre veröffentlicht. Die Kommission erklärt, dass Glyphosat seit 2012 zwei umfassenden Bewertungen unterzogen wurde, bei denen in beiden keine Bedenken festgestellt wurden. Damit seien die in der Verordnung festgelegten Zulassungskriterien erfüllt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte am 06.07.2023 ihre Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt veröffentlicht und geschlussfolgert, dass es keine kritischen Problembereiche gäbe. Glyphosat wird im Grundsatz als nicht krebserregend eingestuft. Der Fachausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) konnte am 13.10.2023 keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen einen Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat für weitere 10 Jahre erzielen. Deutschland hat sich aufgrund Unstimmigkeiten innerhalb der Regierungskoalition enthalten. Der Verordnungsvorschlag wird nun an den Berufungsausschuss weitergegeben. Dieser soll am 15.11.2023 tagen und dort über die Wiederzulassung entscheiden. Der Berufungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammen und wird von der Kommission geleitet. Sollte jedoch auch in diesem Ausschuss keine Einigung erzielt werden, obliegt die Entscheidung der Kommission.
Kommission veröffentlicht Studie über den Beitrag der GAP-Strategiepläne zu den Zielen der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU
Die Kommission hat am 21.09.2023 eine Studie über den Beitrag der GAP-Strategiepläne zu den Zielen der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU veröffentlicht. Im Rahmen der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU stellte die Kommission 2021 die GAP-Strategiepläne und operationellen Programme im Rahmen der Dachverordnung sowie den Aktionsplan und den Pakt für den ländlichen Raum vor. Der Aktionsplan soll stärkere und widerstandsfähigere ländliche Gebiete der EU fördern, während der Pakt einen Rahmen für die Zusammenarbeit von Behörden und Akteuren bilden soll, die sich für die ländlichen Gebiete einsetzen wollen. Fast 25 Mrd. € sollen für die Entwicklung ländlicher Gebiete und Gemeinden bereitgestellt werden. Die Studie beschäftigt sich damit, wie die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne hinsichtlich der in der Vision festgelegten Ziele umgesetzt haben. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, wie die GAP-Strategiepläne ländliche Gebiete über die Land- und Forstwirtschaft hinaus unterstützen. Der Rahmen der GAP bietet viele Unterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise die Förderung sozialer Dienste, der Erzeugung erneuerbarer Energien oder der Unternehmensgründung in anderen Sektoren. Diese Interventionen werden mit bis zu 9 Mrd. € finanziert, wobei der Schwerpunkt dabei auf der Zusammenarbeit liegt. Die wichtigste Maßnahme der Zusammenarbeit ist LEADER, eine Bottom-Up-Maßnahme, bei der lokale Aktionsgruppen aus ländlichen Unternehmen, lokalen Organisationen, Behörden und verschiedenen Einzelpersonen gebildet werden. Für diese Kooperationsmaßnahme werden in einem Zeitraum von sieben Jahren 8 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Die durch LEADER geförderten Maßnahmen sind abhängig von der laufenden Auswahl der lokalen Entwicklungsstrategien, die von den 2600 lokalen Aktionsgruppen empfohlen werden. Zudem werden von diesen Maßnahmen voraussichtlich 65 % der ländlichen Bevölkerung profitieren. Die GAP-Strategiepläne werden auch genutzt, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt- und Klimaveränderungen zu erhöhen. So werden beispielsweise in elf Mitgliedstaaten Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien durch Sonnenkollektoren gefördert. In der Studie wurde auch die Förderung der Landwirtschaft in den Bereichen untersucht, in denen sie für die Ziele der Vision für den ländlichen Raum am wichtigsten ist. Dazu gehören beispielsweise die Förderung der Ökologisierung der Land- und Forstwirtschaft, die Aufrechterhaltung von Tätigkeiten in Gebieten mit natürlichen Einschränkungen oder die Einkommensdiversifizierung. Im Ergebnis lässt sich aus der Studie schließen, dass viele Ziele mit der GAP unterstützt werden können. Allerdings können einige Ziele, wie soziale Dienste und Infrastrukturen, Mobilität, Breitbandausbau und Ähnliches, scheinbar nur begrenzt berücksichtigt werden. Um auch solche Bedürfnisse abzudecken, nutzen die Mitgliedstaaten andere Fonds wie beispielsweise den Resilienz- und Aufbaufonds oder den Kohäsionsfonds.
Pressemitteilung (in englischer Sprache) Europäischer Rechnungshof zweifelt an Wirkung der EU-Förderpolitik für Weinbau
Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 25.09.2023 einen Bericht, in dem Bedenken in Bezug auf die Wirkung der EU-Maßnahmen für Weinbauern geäußert wurden. Die Weinpolitik werde hinsichtlich der Umweltziele- und Maßnahmen sehr vernachlässigt und die Maßnahmen würden nicht direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors abzielen. Vom ERH wird kritisiert, dass die Förderpolitik mit einer besseren ökologischen Nachhaltigkeit einhergehen sollte. Denn es würden bei der Weinerzeugung nur selten ökologische Anbaumethoden genutzt. Trotz der hohen Fördergelder zur Umstrukturierung der Rebflächen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit werde das Geld kaum und nicht gezielt zur Reduzierung der umwelt- und klimaschädlichen Auswirkungen des Weinbaus eingesetzt. Der ERH beurteilt auch die zukünftige Entwicklung wenig positiv, da die Umweltziele für den Weinsektor in der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht ambitioniert genug seien. Die neue GAP sehe nicht, wie empfohlen, vor, die Zahlungen an die Landwirte an die Erfüllung von Umweltauflagen zu koppeln. Während im Rahmen der aktuellen GAP 40 % aller Agrarausgaben für Klimaziele verwendet werden sollen, werden aktuell nur 5 % der Ausgaben für Klima- und Umweltmaßnahmen zugunsten des Weinsektors genutzt. Darüber hinaus sei auch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Winzer nicht gelungen, da die Projekte in den Mitgliedstaaten unabhängig von Inhalt und Zielsetzung und ohne Anwendung von Kriterien zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit finanziert würden.
ERH-Sonderbericht Weinbau Kommission beschließt Änderungen der "Fischerei-De-minimis-Verordnung"
Die Kommission hat am 04.10.2023 Änderungen an der "De-minimis-Verordnung" für den Fischerei- und Aquakultursektor angenommen. Diese Verordnung nimmt geringe Beihilfebeträge von der staatlichen Kontrolle aus, da sie als nicht wettbewerbsverzerrend für den Binnenmarkt angesehen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die Anhebung des Höchstbetrags der De-minimis-Beihilfen pro Unternehmen über drei Jahre von 30.000 € auf 40.000 €, vorausgesetzt, es wird ein zentrales nationales Register eingerichtet. Die Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen bleibt weiterhin unter der Fischerei-De-minimis-Verordnung, während die Verarbeitung und Vermarktung dieser Erzeugnisse unter die allgemeine De-minimis-Verordnung fallen. Die Änderungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Verlängerung der Geltungsdauer der überarbeiteten Fischerei-De-minimis-Verordnung gilt bis zum 31.12.2029.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar-/Lebensmittelhandels 6/2023
Die Kommission hat am 26.09.2023 ihren Monatsbericht über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln für Juni 2023 veröffentlicht. Nach einer Erholung des Agrar- und Lebensmittelhandels im Vormonat Mai verbesserte sich der Handelsüberschuss im Juni 2023 erneut (+ 30 %) aufgrund eines Rückgangs der Einfuhren und eines Anstiegs der Ausfuhren. Insgesamt stiegen die EU-Exporte im Vergleich zum Vormonat auf rund 20 Mrd. €. Hinsichtlich der EU-Einfuhren ließ sich ein Rückgang auf 13 Mrd. € feststellen. Die Handelsbilanz lag im Zeitraum Januar bis Juni 2023 bei rd. 33 Mrd. €, was einem Handelsüberschuss von rd. 6,5 Mrd. € entspricht. Dies ist u. a. auf erhöhte Mengen der wichtigsten exportierten Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse mit Ausnahme von Getreide zurückzuführen. Für Schweinefleisch sind moderate Rückgänge der Exportwerte zu beobachten gewesen. Die EU-Einfuhren gingen im Juni 2023 auf rd. 13 Mrd. € zurück. Es ließ sich ein wert- und mengenmäßiger Anstieg der Getreideeinfuhren von Januar bis Juni 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2022 feststellen. Die Importe von pflanzlichen Ölen, Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie Margarine gingen zurück. Die drei wichtigsten Bestimmungsländer der EU-Ausfuhren im Agrar- und Lebensmittelbereich zwischen Januar und Juni 2023 bleiben weiterhin Großbritannien, die USA und China. Die wichtigsten Herkunftsländer für Importe sind Brasilien, das Vereinigte Königreich und die Ukraine.
Kommission veröffentlicht kurzfristige Aussichten für EU-Agrarmärkte - Herbst 2023
Die Kommission hat am 09.10.2023 ihre kurzfristigen Aussichten für die EU-Agrarmärkte für Herbst 2023 veröffentlicht. Heißes und trockenes Wetter in Verbindung mit einem Niederschlagsüberschuss in mehreren Teilen Europas im Sommer 2023 stellte die Widerstandsfähigkeit der Landwirte weiter auf die Probe. Die Erträge verschiedener Acker- und Sonderkulturen wurden beeinträchtigt, Ernten verzögerten sich, Schädlinge und Krankheiten entwickelten sich und auch die Qualität einiger Produkte litt darunter. Gleichzeitig gibt es Anzeichen für positive Marktaussichten für den EU-Agrarsektor. Die Kosten für Betriebsmittel wie Energie, Düngemittel und Futtermittel sind weiter gesunken. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Ausfuhren von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen wurde wiedererlangt, was die Position der EU als weltweit größter Exporteur bestätigte. Die monatliche Inflation bei Nahrungsmitteln ist in der EU seit Juli rückläufig. Während die Lebensmittelpreise nach wie vor ein großes Problem für die Verbraucher darstellen, könnte dies zu einer gewissen Erleichterung der Nachfrage nach bestimmten Produkten führen.
Kommission veröffentlicht Bericht über Überwachung der Agrarhandelspolitik
Die Kommission hat am 06.10.2023 einen Bericht über die Überwachung der Agrarhandelspolitik mit dem Titel "Thematische Analyse – Diversifizierung des Agrar- und Lebensmittelhandels in der EU" veröffentlicht. Das hohe Maß an Handelsdiversifizierung der EU, unterstützt einen wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU. Der Handel mit einer Vielzahl von Partnern minimiert Risiken und Schwachstellen in der Lieferkette. Im Falle von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen stärkt sie die Widerstandsfähigkeit, indem sie keine unnötigen Abhängigkeiten von bestimmten Einfuhren schafft und einen stetigen Fluss von Exporten sicherstellt. Die Analyse zeigt, dass der gesamte Agrar- und Lebensmittelhandel der EU mit zahlreichen Handelspartnern gut diversifiziert ist, während eine gewisse Abhängigkeit von bestimmten Rohstoffen bestehen bleibt. Insgesamt ermöglicht die Position der EU als weltweit größter Exporteur und einer der größten Importeure von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ausgewogene und günstige Handelsbeziehungen mit Drittländern. Der Bericht analysiert die wichtigsten Handelskennzahlen mit fünf wichtigen Handelspartnern der EU in der Agrar- und Ernährungswirtschaft: dem Vereinigten Königreich, den USA, China, Brasilien und der Ukraine. Die Agrar- und Lebensmittelhandelsbilanz der EU mit diesen Ländern war positiv (27 Mrd. €) und erreichte 2022 mit allen Handelspartnern insgesamt 58 Mrd. €.
EUROSTAT veröffentlicht Analyse zu Agrarpreisen
Das statistische Amt der europäischen Union (EUROSTAT) hat Daten zu den Agrarpreisindizes veröffentlicht, die auf eine starke Verlangsamung des aktuellen Preisanstiegs für Agrarprodukte in der EU im zweiten Quartal 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2022 hinweisen. Darüber hinaus lassen die Daten einen Rückgang der Durchschnittpreise für in der Landwirtschaft beanspruchte Waren und Dienstleistungen zwischen dem zweiten Quartal 2022 und dem zweiten Quartal 2023 feststellen. Dies ist der erste Rückgang seit dem vierten Quartal 2020. Die Daten signalisieren eine Beruhigung der globalen Agrarmärkte nach einer Phase mit starken Anstiegen der landwirtschaftlichen Produktion und der Betriebsmittelpreise. Auf nationaler Ebene wies die Mehrheit der EU-Länder im zweiten Quartal 2023 weiterhin Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Vergleich zum zweiten Quartal 2022 auf. Dabei gab es die stärksten Anstiegsraten in den von der Dürre betroffenen Ländern Portugal, Griechenland und Spanien. Die stärksten Preisrückgänge wurden hingegen in Litauen und Estland festgestellt.
EUROSTAT veröffentlicht Analyse zu Lebensmittelabfällen
Das statistische Amt der europäischen Union (EUROSTAT) hat am 29.09.2023, dem "International Day of Awareness of Food Loss and Waste", aktuelle Zahlen zur Lebensmittelabfällen in der EU veröffentlicht. Demnach blieb der Umfang an Lebensmittelabfällen pro Kopf in der EU 2021 unverändert hoch. So wurden im Jahr 2021 in der EU rund 131 kg Lebensmittel pro Einwohner weggeworfen. Dabei entsteht über die Hälfte dieser Abfälle (54 %) in Privathaushalten. Der Rest (46 %) waren Abfälle, die in der Lebensmittelversorgungskette entstanden, wobei die Herstellung von Lebensmitteln und Getränken den größten Anteil einnahm (21 %). Die Primärproduktion umfasst mit 11 kg (9 %) einen vergleichsweisen geringen Anteil an der Lebensmittelverschwendung. In der Agenda 2030 ist das Ziel verankert, die weltweite Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Hier sind vor allem auch die Mitgliedstaaten gefordert.
Kommission veröffentlicht Konsultation zu verarbeitetem Dünger in EU-Düngemitteln
Die Kommission hat am 05.09.2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer delegierten Verordnung zur Verwendung von verarbeitetem Dünger (Gülle) in EU-Düngemitteln veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen verarbeitete Gülle als Bestandteil von EU-Düngeprodukten verwendet werden kann. Mit dem Entwurf der delegierten Verordnung wird die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/1009 vorgeschlagen. Die Annahme durch die Kommission ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen. Rückmeldungen sind bis zum 30.10.2023 möglich.
EFSA führt Horizon Scanning Dashboard für Pflanzenschädlinge ein
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein interaktives Dashboard eingeführt, das online den Zugang zu Ergebnissen des "Horizon Scannings" auf Pflanzenschädlinge ermöglicht. Das System wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Kommission und der französischen Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (ANSES) geführt. Die EFSA durchsucht für das Dashboard wissenschaftliche Literatur und Medienquellen zur Identifizierung neuer, aufkommender oder wiederkehrender Schädlinge. Das System besteht aus drei Komponenten. Zum einen werden neu auftretende Schädlinge, die noch nicht entdeckt wurden und eine Bedrohung darstellen, auf einer Weltkarte visualisiert. Darüber hinaus stellt ein zweiter Abschnitt das Aufkommen von 20 Schädlingen dar, die in der EU als prioritäre Schädlinge eingestuft werden und auf denen der Fokus der Mitgliedstaaten durch Informationskampagnen, jährliche Erhebungen, Notfallpläne und Ähnliches liegen soll. Zuletzt wird eine Newsletter-Suchmaschine bereitgestellt, mit der nach Informationen zu Schädlingen in veröffentlichten Newslettern der EFSA gesucht werden kann.
Europabericht Nr. 10/2023 vom 16.10.2023 (PDF; 1,5 MB) externer LinkRede zur Lage der Europäischen Union von Kommissionspräsidentin von der Leyen
Am 13.09.2023 hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen der Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg ihre diesjährige Rede zur Lage der Union gehalten (siehe hierzu Beitrag unter "Politische Schwerpunkte" in diesem EB). Im Hinblick auf die Angelegenheiten des StMELF ist insbesondere von Bedeutung, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen explizit die Relevanz der Landwirtschaft im Allgemeinen und der Landwirte für die Erzeugung qualitativer und gesunder Lebensmittel im Besonderen hervorgehoben und ihren Dank und ihre Wertschätzung hierfür ausgesprochen hat. Es müsse sichergestellt sein, dass die Landwirte auch ein entsprechendes Auskommen für ihre Arbeit haben. Im Angesicht des Krieges in der Ukraine sei die Ernährungssicherheit für die EU prioritär. Nachdrücklich warb die Kommissionspräsidentin aber auch für einen stärkeren Schutz der Biodiversität. Naturschutz und Landwirtschaft seien vereinbar und müssen auch zukünftig Hand in Hand gehen. Deshalb möchte sie strategische Dialoge mit der Land- und Forstwirtschaft anstoßen; die Polarisierung müsse verringert werden. Der Green Deal zum Schutze des Planeten vor der Erderwärmung und dem Klimawandel sowie zur Bewahrung des zukünftigen Wohlstands habe sich bewährt und müsse zielgerichtet fortgeführt werden (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Darüber hinaus betonte sie die Relevanz von Handelsabkommen und dass die Kommission insbesondere das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten aber auch mit Mexiko und Australien noch dieses Jahr abschließen wolle.
Informelle Tagung des Agrarrats
Die EU-Agrarminister trafen sich vom 03.09.2023 - 05.09.2023 zu einem informellen Treffen in Córdoba/Spanien und tauschten sich zum Generalthema "Neue Technologien als Instrument für eine widerstandsfähigere Landwirtschaft angesichts des Klimawandels" aus. Der spanische Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Luis Planas, resümierte, dass insbesondere die neuen Züchtungstechniken (NGT) ein zentrales Thema seien und die spanische Ratspräsidentschaft das Ziel verfolge, bis Jahresende eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zu finden. Der spanische Ratsvorsitz unterstützt den Vorschlag der Kommission der Reform des Gentechnikrechts, mit dem alte Gentechnik-Vorschriften dereguliert werden sollen und damit Forderungen der Wissenschaft nachgegangen werde. Durch die neuen Züchtungstechniken sei es möglich, neue Pflanzenarten zu gewinnen, um der Herausforderung des Erhalts der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugung, des Klimawandels und der Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gerecht zu werden. Ein weiteres Anliegen sei es, den Verbrauchern so viel Transparenz und Sicherheit wie möglich zu gewähren. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte, dass aus den neuen Züchtungstechniken unter Umständen resultierende Patente keine zusätzlichen Kosten für die Landwirte nach sich ziehen dürften. Die Kommission wolle zunächst prüfen, ob Handlungsbedarf bestehe. Ein detaillierter Bericht zu dieser Problematik soll laut Janusz Wojciechowski bis spätestens 2026 erstellt werden. Kommission und Agrarminister waren sich einig, dass weiterhin die Erzeugung von Lebensmitteln bei gleichzeitigem Erhalt der Biodiversität und dem Schutz der Umwelt Hauptziel sein müsse. Gleichzeitig gelte es, den Landwirten ein angemessenes Einkommen und ein anständiges Leben auf dem Land zu sichern. Der Agrarkommissar betonte, dass er sich einsetze, dass die Schutzmaßnahmen für den Handel mit der Ukraine und die Exportbeschränkungen über den 15.09.2023 hinaus verlängert werden, um vor allem Probleme mit Blick auf die fünf Nachbarstaaten der Ukraine zu vermeiden. Das Kollegium wolle zeitnah hierzu weiter beraten und eine Entscheidung fällen.
Kommission veröffentlicht Konsultation zur Rückkehr des Wolfes in Europa
Die Kommission hat am 04.09.2023 eine Konsultation zur Rückkehr des Wolfes in Europa eröffnet und ruft Landwirte, Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, aktuelle Daten/Informationen über die wachsenden Wolfspopulationen und die daraus entstehenden Folgen zu melden. Auf der Grundlage der erhobenen Daten wird die Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren. Dies könnte, sofern es sich als notwendig erweist, zu weiterer Flexibilität im Zusammenhang mit dem Umgang einer wachsenden Population führen. Dies wäre eine Ergänzung der bereits heute vorhandenen Befugnisse lokaler und nationaler Behörden, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Überprüfung der wissenschaftlichen Daten über den Wolf in der EU durch die Kommission ist integraler Bestandteil der eingehenden Analyse, die die Kommission als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24.11.2022 durchführt (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht). Rückmeldungen sind bis 22.09.2023 an folgende Adresse möglich: EC-WOLF-DATA-COLLECTION@ec.europa.eu
AGRI legt Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag zur Zertifizierung von Kohlenstoffkreisläufen vor
Der Agrarausschuss (AGRI) des Europäischen Parlaments hat am 31.08.2023 seine Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau vorgelegt. Berichterstatter ist Herr MdEP Martin Hlaváček (RENEW/Tschechien). Die federführende Zuständigkeit liegt beim Umweltausschuss (ENVI), der seinen Bericht am 02.10.2023 annehmen wird.
Kommission veröffentlicht Konsultation für die Vereinfachung der Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen
Die Kommission hat am 05.09.2023 zwei öffentliche Konsultationen zu einem Entwurf einer delegierten Verordnung und einer Durchführungsverordnung zur Vereinfachung der geltenden Vorschriften für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen veröffentlicht. Der Entwurf der delegierten Verordnung und der Durchführungsverordnung soll die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsnormen im Hopfensektor ergänzen. Außerdem hebt er die Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 der Kommission über die Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen auf. Inhalt der Verordnung (EU) 1308/2013 sind die Anwendung der Vermarktungsnormen von Hopfen und die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen. Ziel der Initiative ist es, die Bestimmungen zur Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen zu vereinfachen und an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Allerdings hat die Kommission diese Verordnungen noch nicht angenommen oder gebilligt. Auch ist der Entwurf nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission anzusehen. Beide Verordnungen sollen am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.04.2024 gelten. Rückmeldungen zu dem jeweiligen Entwurf sind bis 03.10.2023 möglich.
Kommission veröffentlicht Konsultation zu Agrarstatistiken
Die Kommission hat am 04.09.2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Verordnungsentwurf zur Festlegung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken über landwirtschaftliche Betriebsmittel und die landwirtschaftliche Erzeugung veröffentlicht. Innerhalb dieser Durchführungsverordnung (EU) 2022/2379 werden die zu erhebenden Dateninhalte und technischen Elemente der Statistiken über die tierische Erzeugung festgelegt. Ziel der Verordnung ist es, vergleichbare Daten zwischen Mitgliedstaaten zu erstellen und eine Harmonisierung herbeizuführen. Die Statistiken über die landwirtschaftliche Erzeugung betreffen beispielsweise Kulturpflanzen und Tiere, Pflanzenschutz- und Düngemittel und Agrarpreise. Die Kommission hat diese Verordnung noch nicht angenommen oder gebilligt. Auch ist der Entwurf nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission anzusehen. Die Verordnung soll am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.01.2025 gelten. Rückmeldungen zu dem Entwurf sind bis 02.10.2023 möglich.
Europabericht Nr. 09/2023 vom 19.09.2023 (PDF; 929 KB) externer LinkTagung Agrarrat
Die EU-Agrarminister trafen sich am 26./27.06.2023 in Luxemburg letztmalig unter schwedischer Präsidentschaft. Der schwedische Vorsitz hat einen Fortschrittsbericht über den Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) vorgelegt.Die Ministerrunde fokussierte auf die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, die Zuständigkeiten der "beruflichen Verwender" von Pflanzenschutzmitteln, die Wechselwirkung zwischen den kulturspezifischen Leitlinien und Vorschriften sowie die Art und Weise ihrer Anwendung und ihrer Verknüpfung mit der GAP-Finanzierung. Deutschland forderte verbindliche Regeln für alle Mitgliedstaaten und sieht vor allem im Hinblick auf die sensiblen Gebiete Klärungsbedarf; der Verwaltungsaufwand müsse minimal gehalten werden. Deutschland, Dänemark und die Niederlande drängen auf eine zügige Weiterbehandlung, während die Kritiker unter den Mitgliedstaaten von Österreich und Ungarn angeführt werden. Kommissarin Kyriakides (GD SANTE) hat erneut Kompromissbereitschaft signalisiert. Die spanische Ratspräsidentschaft ist sehr ambitioniert, dieses Dossier voranzubringen, möchte aber auf technischer Ebene erst weiterverhandeln, wenn der Rat die von der Kommission vorzulegende Folgenabschätzung diskutiert hat. Angeführt von der lettischen Delegation forderten vor allem osteuropäische Länder, dass auch im Jahr 2024 einige der GLÖZ-Standards im Rahmen der GAP ausgesetzt werden. Insbesondere Deutschland und Dänemark wiesen darauf hin, dass dies nicht das Mittel der Wahl bei den aktuellen Herausforderungen sein dürfe; Flexibilität ja, aber keine Absenkung des Ambitionsniveaus. Die Kommission wies darauf hin, dass entsprechend der GAP-VOs nur eine einmalige Aussetzung möglich sei. Die Kommission informierte über den derzeitigen Stand des Agrar- und Lebensmittelhandels sowie über Handelsabkommen und Verhandlungen, die derzeit sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene stattfinden. Es werde angestrebt, Indien ein erstes Marktzugangsangebot zu unterbreiten und auch die Verhandlungen mit Mexiko sollen vorangetrieben werden. Es werde nur bei Mercosur mit negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft gerechnet. Die rumänische Delegation initiierte eine Aussprache zu den großen Beutegreifern. 18 Mitgliedstaaten bestätigten unisono, dass sie den Erhaltungszustand als mehr als erfüllt in ihrem Land ansehen; den Schutzstatus überdenken wollen allerdings nur wenige. Viele forderten ein harmonisiertes/grenzüberschreitendes Monitoring der Populationen. Hierzu zeigte sich die Kommission sehr zurückhaltend. Die Kommission kommunizierte sehr klar, dass sie aktuell keine Änderung der Rechtsetzung plane. Die Mitgliedstaaten hätten genügend Flexibilität, seien handlungsfähig und verfügten über diverse Handlungsoptionen, um die Koexistenz sicherzustellen. Die Kommission möchte Ende des Jahres einen EU-weiten Überblick zum Populationszustand des Wolfes vorlegen
Spanien hat seit dem 01.07.2023 den Vorsitz im Rat der EU inne – Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF
Spanien hat am 01.07.2023 für die nächsten sechs Monate turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft von Schweden übernommen und hat als Prioritäten die Reindustrialisierung, den ökologischen Wandel, die soziale Gerechtigkeit und die Einheit der Europäischen Union festgelegt. Spanien, das zuletzt 2010 den Vorsitz im Rat innehatte, wird am 01.01.2024 den Vorsitz an Belgien übergeben und zusammen mit Bulgarien eine Trio-Präsidentschaft bilden. Spanien möchte sich im Bereich Landwirtschaft auf neue Technologien in der Nahrungsmittelerzeugung (Präzisionslandwirtschaft, bessere Bewässerung, weniger Pflanzenschutzmittel) fokussieren, um die Produktivität steigern zu können, damit die Ernährungssicherheit auch zukünftig gewährleistet bleibt. Hierzu zählen auch die neuen genomischen Techniken (NGT). In Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Ziele des Green Deal will Spanien eine Debatte führen, um ein Gleichgewicht über die Agrarpolitik hinaus zu finden. Die EU muss Maßnahmen ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des gegenwärtigen und zukünftigen Agrarmodells zu fördern. Der Vorschlag der Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), der darauf abzielt, den Einsatz und die Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu halbieren, wird unter der spanischen Präsidentschaft weiter diskutiert werden. Spanien wird auch die Umsetzung der nationalen Strategiepläne im Rahmen der GAP und die Rolle der ländlichen Gebiete in der EU zu seinen Prioritäten machen. Für die spanische Ratspräsidentschaft wird der Kommission-Vorschlag zu einem sog. Waldbeobachtungsrahmen als Folge der Waldstrategie erwartet. Die Spanier möchten das Dossier vorantreiben und Ratsschlussfolgerungen verabschieden. Der Vorschlag für ein Bodenmonitoringgesetz wird ebenfalls Thema sein. Spanien möchte insbesondere auf dem Gipfeltreffen im Oktober in Granada die Frage nach der strategischen Autonomie der EU stellen. Diese umfasst Verteidigung, Sicherheit, Energie, aber auch die Lebensmittelversorgung. Spanien verweist auf einige wichtige Rechtsakte hin, die derzeit diskutiert werden, wie z. B. die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung, zur Wiederherstellung der Natur, zu Pflanzenschutzmitteln sowie die Verpackungsverordnung. Die Revision der Verordnung über geschützten geografischen Angaben soll vorangetrieben werden (ggA).
Europäisches Parlament legt Verhandlungsposition zu Industrieemissionen fest
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 11.07.2023 seine Entschließung zur Richtlinie über Industrieemissionen (IED=Industrial Emissions Directive) mit 396 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen und 131 Enthaltungen angenommen. Die Entschließung für ein Industrieemissionsportal nahmen die Abgeordneten mit 563 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen an. Die Abgeordneten stimmten für die Erhaltung des Status quo, d. h. die Beibehaltung des Anwendungsbereichs für schweinehaltende Betriebe mit mehr als 2.000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg) bzw. mit mehr als 750 Plätzen für Sauen sowie für Geflügelbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen oder Gemischtbetrieben mit mehr als 750 Großvieheinheiten (GV). Rinderhalter sind weiterhin außen vor. Damit hat das EP weitestgehend die Stellungnahme des Agrarausschusses und nicht die Position des federführenden Umweltausschusses übernommen. Das Parlament will die Vorgaben nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, auf Rinderbetriebe ausweiten. Nachdem der Rat seine Position bereits am 16.03.2023 festgelegt hat, können nun die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Europäisches Parlament legt Verhandlungsposition zur Wiederherstellung der Natur fest
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 12.07.2023 seine Verhandlungsposition zum Kommission-Vorschlag für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRL=Nature Restoration Law) mit 336 Ja-Stimmen bei 300 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Der Bericht des federführenden Umweltausschusses (ENVI), der eine Ablehnung des Vorschlags vorsah, hatte keinen Erfolg. Er wurde mit 324 Nein-Stimmen zu 312 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt. Das EP fordert Wiederherstellungsmaßnahmen, die bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU abdecken. Verschiedene Änderungsanträge, die den Vorschlag der Kommission abändern, erhielten eine Mehrheit. Insbesondere wurde der Änderungsantrag der Fraktion Renew Europe (Liberale), der die komplette allgemeine Ausrichtung des Rates übernimmt, angenommen. Der abgestimmte Text liegt noch nicht vor. Der Kommissions-Vorschlag wurde deutlich abgeschwächt: Das Gesetz soll erst dann zur Anwendung kommen, wenn die Kommission Daten über die notwendigen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit in der EU vorgelegt hat und wenn die EU-Länder die Fläche quantifiziert haben, die wiederhergestellt werden muss, um die Wiederherstellungsziele für jeden Lebensraumtyp zu erreichen. Artikel 9 über die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme, einschließlich der Wiederherstellungsziele für entwässerte Moore wurde gestrichen. Die Wiederherstellungsverpflichtung an Land soll nur für Natura-2000-Flächen gelten. Das Ambitionsniveau des Zeithorizonts zur Wiederherstellung von Landflächen wurde deutlich abgeschwächt. Gleiches gilt für die Nichtverschlechterungsverpflichtungen. Das Parlament sieht auch die Möglichkeit vor, die Zielvorgaben bei außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen zu verschieben. Binnen eines Jahres nach Inkrafttreten soll die Kommission verpflichtet werden, den Finanzbedarf für die Wiederherstellung mitzuteilen und ein Konzept zur Finanzierung vorzulegen. Nachdem der Rat bereits am 20.06.2023 seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht).
Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
Die Kommission hat am 05.07.2023 ein neues Lebensmittel- und Biodiversitäts-Maßnahmenpaket veröffentlicht mit Vorschlägen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Die Kommission schlägt im Rahmen der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vor, rechtsverbindliche Ziele für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung festzulegen, die von den Mitgliedstaaten bis 2030 erreicht werden sollen. Bis Ende 2023 sollen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern: um 10 % in der Verarbeitung und Herstellung und um 30 % im Einzelhandel und beim Konsum (Restaurants, Gastronomie und Haushalte) auf Basis der Ergebnisse aus dem Jahr 2020. Bis Ende 2027 ist eine förmliche Überprüfung der von den MS erzielten Fortschritte vorgesehen und in Folge ggf. eine Zielanpassung. Der Vorschlag dient der Umsetzung der EU-Verpflichtung, das globale Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 12.3 – Halbierung der Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 – zu erreichen und die Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Kommission veröffentlicht Regelungsvorschlag zu neuen genomischen Techniken
Die Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zu neuen genomischen Techniken (NGT) veröffentlicht, mit dem die bestehenden Gentechnik-Vorschriften für solche gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel gelockert werden sollen. Mit dem Vorschlag soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, damit NGTs den ökologischen Wandel des Agrar- und Ernährungssystems unterstützen können und die Ernährungssicherheit gewährleistet bleibt. Der Gesetzentwurf ist Teil des Green Deals und damit der Farm to Fork- und Biodiversitätsstrategie. Neue genomische Techniken (NGT) sind molekulare Züchtungstechniken, mit denen das genetische Material eines Organismus verändert werden kann und die seit der Verabschiedung der Gentechnik-Rechtsvorschriften in der EU im Jahr 2001 entwickelt wurden. Die Verordnung umfasst Pflanzen (aller Art, d. h. auch Bäume), die durch gezielte Mutagenese (siehe auch Genschere CRISPR-Cas9) und Cisgenese erzeugt wurden. Produkte, die diese Pflanzen enthalten oder aus ihnen bestehen, sowie Lebens- und Futtermittel, die diese Pflanzen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt wurden. Der Vorschlag gilt nicht für Pflanzen, die durch NGT gewonnen wurden und genetisches Material von einer nicht kreuzbaren Art einführen (sog. Transgenese; klassische Herbizidtoleranz – z. B. Roundup-Ready-Sorten). Solche Techniken unterliegen weiterhin den geltenden EU-Gentechnikvorschriften. Alle „NGT-Pflanzen“ sollen in einer öffentlichen Datenbank gelistet werden. Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial solcher NGT-Pflanzen soll entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sollen Ökobetriebe und Landwirte, die gentechnikfrei wirtschaften und Verbraucher die Möglichkeit erhalten, alle NGT-Produkte und die Saatgutkennzeichnung einzusehen. Für Öko-Lebensmittel sollen diese Erleichterungen nicht gelten. Für den Ökolandbau bleiben die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung bestehen. Der Vorschlag sieht auch sog. Koexistenzmaßnahmen auf nationaler Ebene vor. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen können, damit verschiedene Arten des Anbaus nebeneinander existieren können, z. B. Vorgabe zu Abständen zwischen den Feldern. Die Kommission möchte bis 2026 einen Bericht über die Patentierung von Pflanzen und die damit verbundenen Lizenzierungs- und Transparenzpraktiken veröffentlichen. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht).
Kommission veröffentlicht VO-Vorschläge zu Saatgut und pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial
Die Kommission hat am 05.07.2023 ein neues Lebensmittel- und Biodiversitäts-Maßnahmenpaket veröffentlicht, das u. a. Verordnungs-Vorschläge zu Saatgut und pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial enthält. Die bisherigen 11 Richtlinien zu Saatgut/Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM) und forstlichem Vermehrungsmaterial (FVM) sollen novelliert und in zwei Verordnungen überführt werden. Pflanzliches Vermehrungsgut (PRM) ist pflanzliches Material (z. B. Samen, Stecklinge, Bäume, Wurzeln, Knollen usw.), das für die Vermehrung anderer Pflanzen verwendet wird. Forstliches Vermehrungsgut (FRM) bezieht sich auf Samen, Pflanzen und Pflanzenteile von Baumarten, die für die Ansiedlung von neuen Wäldern und für andere Arten der Baumpflanzung verwendet werden. Mit dem Vorschlag sollen die bestehenden Rechtsvorschriften dem aktuellen Stand angepasst, die Klarheit des Rechtsrahmens verbessert, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU geschaffen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Entwicklungen und die Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klima berücksichtigt sowie der Rahmen für amtliche Kontrollen harmonisiert werden. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten.
Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur Bodenüberwachung
Die Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag für ein EU-Boden-Monitoring-Gesetz veröffentlicht, mit dem ein kohärentes Überwachungs- und Bewertungssystem zur Bodengesundheit in der EU geschaffen werden soll. Der Zweck des Vorschlages ist die Festlegung für einen kohärenten Bodenüberwachungsrahmen für alle Böden in der EU mit dem Ziel bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen und die Böden in einem gesunden Zustand zu erhalten. Es sind Maßnahmen vorgesehen für die Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit, die nachhaltige Bewirtschaftung der Böden (Erosion, Dünger-/Pflanzenschutzmitteleinsatz, etc.) und die Identifizierung und Verwaltung kontaminierter Standorte. Dabei sollen folgende Instrumente zum Einsatz kommen: Mitgliedstaaten definieren Bodenbezirke und in jedem Bodenbezirk soll eine Überwachung der Bodengesundheit und des Flächenverbrauchs stattfinden. Ein digitales Bodengesundheitsdatenportal soll Auskunft über alle verfügbaren Bodengesundheitsdaten geben. Die erste Bodengesundheitsbewertung soll fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie vorliegen und danach mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Es soll ein freiwilliges Bodengesundheitszertifizierungssystem für Landbesitzer und -bewirtschafter durch die Mitgliedstaaten geschaffen werden. Ein digitales Portal für Bodengesundheitsdaten soll bei der Europäischen Umweltagentur eingerichtet werden, das Daten zu Bodenmessungen, Bodenuntersuchungen, Fernerkundungen und ggf. weitere bodengesundheitsbezogene Daten enthält. Die Mitgliedstaaten sollen zur Festlegung von Maßnahmen für alle bewirtschafteten Böden nach ihrer Art, Nutzung und ihres Zustandes verpflichtet werden. Es sollen Grundsätze zur Reduzierung des Flächenverbrauchs festgelegt werden. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).
Kommission legt weitere Folgenabschätzung zum Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vor
Die Kommission hat im Juni 2023 eine zusätzliche Folgenabschätzung zum VO-Entwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) im Hinblick auf die Ernährungssicherheit vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine vorgelegt. Die Kommission wurde mit dem Beschluss (EU) 2022/2572 des Rates vom 19.12.2022 dazu aufgefordert. Laut dem Papier, einer Literaturstudie, sei die Erzeugung einer ausreichenden Menge an Nahrungsmitteln für die europäische Bevölkerung durch die SUR nicht gefährdet. Die größten Effekte der Pflanzenschutzmittelreduktion werden für Kulturen erwartet, die für Sicherstellung von Lebens- und Futtermitteln eine untergeordnete Rolle spielen, wie beispielsweise Weintrauben, Hopfen und Tomaten. Allerdings dürften sich viele Winzer in ihren Sorgen aufgrund der SUR nun bestätigt sehen. Die meisten Studien, die zum Anlass der Sorge im Hinblick auf die Ernährungssicherheit in der EU hinweisen, gingen von einer sofortigen und über alle Bereiche hinweg reichenden Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes aus. Dies sei aber nicht im Sinne der Kommission, die ein schrittweises Vorgehen und ein differenziertes Vorgehen nach Kulturen bzw. der Machbarkeit im Hinblick auf Alternativen vorsehe. Entsprechend niedriger dürften die Ertragseinbußen deshalb ausfallen. So könne beispielsweise im Non-Food-Bereich eine verstärkte Reduktion von Pflanzenschutzmitteln Spielräume für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Food-Bereich ermöglichen. Neben der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln wurden die Auswirkungen auf das allgemeine Preisgefüge, die Wirtschaftlichkeit von - vor allem kleineren – Betrieben, die Exportaktivitäten, die Ausbreitung von (invasiven) Schädlingen und Krankheiten, die Waldbestände und die vom Wald abhängige biologische Vielfalt sowie die Auswirkungen auf Siedlungsflächen und öffentliche Anlagen betrachtet. Die Managementqualitäten zwischen den einzelnen Landwirten seien so unterschiedlich, dass Ertragsdifferenzen nicht nur mit der Menge an eingesetzten Pflanzenschutzmitteln begründet werden könnten. Die Kommission unterstützt Maßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenbaus und -schutzes und weitet entsprechende Forschungsaktivitäten aus. Die Zulassungsverfahren für Mittel mit geringem Risiko sowie für biologische Schädlingsbekämpfungsmittel ("Biocontrols") sollten verkürzt bzw. beschleunigt werden. Gewässerrandstreifen, die ohnehin meist nicht relevant sind für die Nahrungsmittelerzeugung seien ideale Flächen, auf denen auf Pflanzenschutzmittel verzichtet werden könnte. Das gilt analog für Schutzgebiete wie Natura2000-Flächen. Es sei durchaus denkbar, dass die Kommission auch zusätzliche Ausnahmeregelungen insbesondere in sog. sensiblen Gebieten erlässt. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand sowie Aufwand für Beratung und Schulung vor allem für kleine und mittlere Betriebe sei schwer zu beziffern, sollte aber in jedem Fall über die GAP ausgeglichen werden.
EFSA veröffentlicht Neubewertung zu Glyphosat
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 06.07.2023 ihre Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt veröffentlicht. Es gibt keine kritischen Problembereiche, aber es wurde auf einige Datenlücken (z. B. fehlende harmonisierte Daten im Hinblick auf Biodiversität) hingewiesen, die in der nächsten Phase des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden müssen. Die Schlussfolgerungen wurden an die Kommission und die Mitgliedstaaten (Rat) übermittelt, um über die weitere Zulassung von Glyphosat zu entscheiden. In ihrer Analyse, die von den Behörden von vier berichterstattenden Mitgliedstaaten durchgeführt wurde, definiert die EFSA keine kritischen Vorbehalte gegenüber Glyphosat. Glyphosat wird im Grundsatz als nicht krebserregend eingestuft. Die Zulassungsverlängerung ist damit aber noch nicht entschieden. Die Experten stellten fest, dass die Risiken von Glyphosat in Bezug auf die Biodiversität von vielen Faktoren abhängen, was die Bewertung erschwert. Der dreijährige Prozess unterlag einer Transparenzregel und basierte auf der Analyse von mehreren tausend Studien und wissenschaftlichen Artikeln sowie auf den Beiträgen, die im Rahmen von öffentlichen Konsultationen gesammelt wurden. Die Verwendung von Glyphosat ist derzeit in der EU noch bis zum 15.12.2023 zugelassen. Diese Risikobewertung ist Teil des rechtlichen Verfahrens zur Erneuerung der Zulassung für die Verwendung in Europa. Die nationalen Delegationen werden im Herbst über das Dossier abstimmen. Es wird erwartet, dass vor dem Ende der Zulassung von Glyphosat zum 15.12.2023 eine Entscheidung über die Verlängerung fällt.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 3/2023
Die Kommission hat am 27.06.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat März 2023 veröffentlicht. Nachdem sich die Ausfuhren im Februar erholt hatten, setzte sich der Agrar- und Lebensmittelhandel der EU mit einem deutlichen Anstieg der Ausfuhren im März fort. Dies führte zu einem Handelsüberschuss von rund 7 Mrd. €, was einem Anstieg von rund 30 % gegenüber dem Vormonat und dem höchsten Stand der letzten drei Jahre entspricht. Insgesamt betrugen die Exporte im März rund 22 Mrd. €, was einem Anstieg von 16 % gegenüber Februar 2023 entspricht. Auch die Importe sind auf rund 15 Mrd. € gestiegen. Im März 2023 stiegen die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU erheblich an, was im ersten Quartal 2023 zu kumulierten Ausfuhren in Höhe von 58 Mrd. € führte. Dies entspricht einem deutlichen Wachstum von 13 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2022 (+ rund 7 Mrd. €). Nahezu alle Produktkategorien verzeichneten höhere Exportwerte als im Vorjahr. Insbesondere stiegen die Exporte von Getreidezubereitungen und Mahlerzeugnissen (+ 1,2 Mrd. €, + 24 %), Zubereitungen von Obst, Nüssen und Gemüse (+ 31 %) sowie Molkereiprodukten (+ 15 %). Nach einem saisonalen dreimonatigen Rückgang stiegen die Agrar- und Lebensmittelimporte der EU im März 2023 wieder um 10 % gegenüber dem Vormonat. Dies führte zu einer Erholung auf einen monatlichen Wert von rund 15 Mrd. €. In dieser Zeit stiegen die Einfuhren vor allem für Zucker und Isoglukose, Getreide und Tabakerzeugnisse sowohl mengenmäßig als auch wertmäßig. Die Importe aus der Ukraine, Kanada und dem Vereinigten Königreich stiegen am stärksten, während die Importe aus Russland in diesem Zeitraum deutlich unter dem Niveau von 2022 lagen (- 44 %, - 365 Mio. €).
EUROSTAT veröffentlicht Daten zu Agrarpreisindizes
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat am 26.06.2023 seine Daten zu den Agrarpreisindizes veröffentlicht. Sie heben hervor, dass die Preise für Agrarprodukte im ersten Quartal 2023 weiter gestiegen sind. So stieg der Durchschnittspreis für Agrarprodukte in der EU zwischen dem ersten Quartal 2022 und dem ersten Quartal 2023 deutlich an (17 %). Diese Rate ist jedoch niedriger als im vorherigen Quartal (+ 26 %). Der Preisanstieg machte sich besonders bei Eiern (+ 60 %), Reis, Oliven und Schweinefleisch (rund 50 %) bemerkbar. Diese Preisanstiege sind vor allem auf die Verknappung von Futtergetreide und den Rückgang der Getreideexporte aus der Ukraine, aber auch auf den Ausbruch der Vogelgrippe in Belgien und den Niederlanden zurückzuführen. Die Kosten für den Kauf von Betriebsmitteln wirken sich auf die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion aus. Der Durchschnittspreis für Waren und Dienstleistungen, die derzeit in der Landwirtschaft verbraucht werden, stieg zwischen 2022 und 2023 ebenfalls deutlich an. Allerdings stiegen die Preise mit dem langsamsten Tempo seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
EU und Neuseeland unterzeichnen Freihandelsabkommen
Die EU und Neuseeland haben am 09.07.2023 ein gemeinsames Freihandelsabkommen unterzeichnet, was Europa große Handelsvorteile bringen soll. Das Freihandelsabkommen soll Unternehmen neue Exportmöglichkeiten eröffnen, indem es eine Reihe von Maßnahmen wie die Abschaffung der Zölle auf EU-Exporte nach Neuseeland und die Erleichterung von Verfahren zur Steigerung der Exporte vorsieht. Der Handel zwischen den beiden Partnern könnte um etwa 30 % zunehmen. Die Investitionen der EU in Neuseeland könnten um bis zu 80 % steigen. Allein die Exporte der EU nach Neuseeland könnten nach Angaben der EU-Mitgliedstaaten um 4,5 Mrd. € pro Jahr steigen. Im Bereich des Agrar- und Lebensmittelsektors besteht das Ziel darin, die EU-Exporte anzukurbeln und gleichzeitig sensible Sektoren zu schützen. Die Abschaffung der Zölle wird die wichtigsten EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein sowie Schokolade stärken. Geografische Angaben werden ebenfalls respektiert, da 163 traditionelle Produkte wie Weine und Spirituosen, aber auch bestimmte Käsesorten und andere typische Produkte geschützt werden. Sensible Sektoren wie Rindfleisch oder bestimmte Milchprodukte werden berücksichtigt, indem der Handel für diese Sektoren nicht liberalisiert wird. Das Abkommen wird nur begrenzte Mengen an zollfreien oder zollermäßigten Einfuhren aus Neuseeland im Rahmen von Zollkontingenten zulassen. Das Abkommen zwischen der EU und Neuseeland ist das erste, das den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung beinhaltet. Der Text enthält auch ein Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme und einen Artikel über Handel und Geschlechtergleichstellung. Nach der Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament und anschließend an den Rat zur Genehmigung weitergeleitet. Danach könnte die Ratifizierung erfolgen. Das Abkommen soll 2024 in Kraft treten.
Kommission ergreift Marktstützungsmaßnahmen im Weinsektor
Die Kommission hat am 23.06.2023 mit sofortiger Wirkung außergewöhnliche Marktmaßnahmen ergriffen, um die derzeitigen Ungleichgewichte im Weinsektor in mehreren EU-Regionen auszugleichen. Im Rahmen der nationalen Förderprogramme für Wein wird es den Mitgliedstaaten nun möglich sein, die "Krisendestillation" zu nutzen, um den Überschuss an Wein vom Markt zu nehmen. Flexibilität bei der Umsetzung der Weinförderprogramme wird ebenfalls gewährt und der Kofinanzierungssatz der EU für Maßnahmen im Zusammenhang mit Umstrukturierung, Förderung und Investitionen von 50 % auf 60 % erhöht. Der Weinsektor leidet unter einem geringeren Konsum aufgrund der aktuellen Inflation der Lebensmittel- und Getränkepreise, die in Verbindung mit einer guten Ernte 2022 und einer Anhäufung von Lagerbeständen aus der Zeit der Corona-Pandemie geführt haben. Dieses Marktumfeld führt zu Absatzschwierigkeiten für die Winzer und Erzeuger in der EU, zu einer Senkung der Marktpreise und folglich zu erheblichen Einkommensverlusten in einigen Mitgliedstaaten. Die Situation ist in der EU sehr fragmentiert, und das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage konzentriert sich eher auf bestimmte Regionen und Weine. Aufgrund o. g. Beschlusses wird es bis zum 15.10.2023 möglich sein, den von der Marktkrise am stärksten betroffenen Wein im Rahmen der Weinförderprogramme zu destillieren. Der destillierte Wein wird vom Markt genommen und der gewonnene Alkohol darf nur für Non-Food-Zwecke verwendet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden
EUROSTAT veröffentlicht Daten zur Entwicklung der Ökofläche
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat am 22.06.2023 Daten zur Entwicklung der ökologisch bewirtschafteten Fläche in der EU veröffentlicht. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU wächst. Sie stieg von 14,7 Mio. ha im Jahr 2020 auf 15,9 Mio. ha im Jahr 2021. Damit werden rund 10 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) der EU ökologisch bewirtschaftet. Zwischen 2012 und 2021 hat der Ökolandbau in fast allen Ländern zugenommen. Der größte Anstieg war in Portugal und Kroatien (> + 280 %) zu verzeichnen. Auch in Frankreich (+ rund 170 %) stieg er schnell an und in Ungarn (+ 125 %) und Rumänien (+ 100 %) hat er sich mehr als verdoppelt. Insgesamt sind die Länder mit dem höchsten Anteil an ökologischer Landwirtschaft Österreich (26 %), Estland (23 % im Jahr 2021) und Schweden (20 % im Jahr 2021). Deutschland und Frankreich sind nahezu gleichauf mit knapp 10 % auf den Plätzen 13 und 14. In Bulgarien (1,7 %) und Malta (0,6 %) sind die Anteile am geringsten.
Kommission veröffentlicht Studie zur Entwicklung des ländlichen Raums
Die Kommission hat am 15.06.2023 eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die Netzwerkarbeit durch das europäische Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) und die nationalen Netzwerke für ländliche Entwicklung (NRN) einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung ländlicher Räume darstellen. Im Betrachtungszeitraum der Studie von 2014 bis 2022 zeigten sich die zwei Netzwerke als bedeutsame Instrumente der europäischen Agrarpolitik, um die verschiedenen Akteure stärker in den Projektprozess zu integrieren und dadurch eine bessere Umsetzung mit Abstimmung auf die lokalen Bedürfnisse zu erreichen. Die beteiligten Akteure vertraten dabei ein breites Spektrum von Personen, über Verwaltung, Politik und Interessensvertretungen bis hin zu lokalen Partnern vor Ort (Landwirte, lokale Aktionsgruppen etc.). Neben der Integration von Beteiligten werden die Netzwerke auch als wichtiger Bestandteil bei der Klärung von Konzepten und der Vermittlung von Informationen, die für die EU von Bedeutung sind (z. B. der Grüne Deal), gesehen. Dadurch machen sie Informationen zur europäischen Politik leichter zugänglich. Des Weiteren erhält die Studie 14 Empfehlungen für das EU-GAP-Netzwerk, welches aufbauend auf den Erfahrungen mit den bestehenden Netzwerken eingeführt wurde. Bei dem EU-GAP-Netzwerk handelt es sich um eine Plattform, auf der alle an der Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums beteiligten Akteure Wissen und Informationen austauschen können. Auch zukünftig sollen leistungsfähige Vernetzungsinstrumente mit bewährten Praktiken wie Veranstaltungen und Veröffentlichungen die Zusammenarbeit stärken und das Engagement der Akteure bei der neuen Umsetzung der GAP unterstützen. Im Jahr 2007 wurde das ENRD und die NRN in die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums integriert, ebenso wie LEADER. Anschließend wurde im Jahr 2014 auch die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI) in die zweite Säule der GAP aufgenommen.
Trilogeinigung zur Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen
Die Unterhändler von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 29.06.2023 eine vorläufige politische Einigung über die Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB, Verordnung (EG) Nr. 1217/2009) auf ein Netzwerk für Nachhaltigkeitsdaten landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) erzielt. Die Änderung zielt darauf ab, die Ziele der Biodiversitäts- und der Farm to Fork-Strategie besser zu unterstützen und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme zu verbessern. Die FSDN-Verordnung wird zusätzliche Umwelt- und Sozialdaten erheben, um die Ziele der GAP und des Green Deal zu verfolgen. Die Überarbeitung der Verordnung strebe auch eine bessere Verbindung zu anderen Datenerhebungsinitiativen an und solle den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die gesammelten Daten sollen für Forschung und politische Entscheidungen genutzt werden und verbesserte Beratungsdienste für Landwirte bieten. Die Teilnahme der Betriebe ist freiwillig und erfolgt im Rahmen eines Testbetriebsnetzes. Die vorläufige politische Einigung wird nun den Mitgliedstaaten zur Genehmigung vorgelegt und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht, bevor sie in Kraft tritt. Die Änderung der Verordnung wird durch sekundäre Rechtsvorschriften ergänzt.
Kommission öffnet Konsultation für die Erfassung von Daten zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Die Kommission hat am 06.07.2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf zur Korrektur und Anpassung bestimmter Regeln für die Erfassung von Daten zur landwirtschaftlichen Erzeugung veröffentlicht. Der Entwurf zur Änderung und Korrektur der Durchführungsverordnung (EU) 2015/220 enthält die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates zur Bildung eines Netzes zur Sammlung von Buchführungsdaten über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EU. Im Speziellen legt die Kommission in ihrem Anhang die Schwellenwerte für die wirtschaftliche Größe, die Anzahl der Buchführungsbetriebe je Mitgliedstaat und die Buchführungsdaten fest. Rückmeldungen zu dem Entwurf sind bis zum 03.08.2023 möglich.
Europabericht Nr. 08/2023 vom 27.07.2023 (PDF; 1,4 MB) externer LinkTagung Agrarrat vom 30.05.2023
Die EU-Agrarminister trafen sich am 30.05.2023 in Brüssel und führten einen Gedankenaustausch über die Aspekte Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelverschwendung der vorgeschlagenen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Menge der Verpackungsabfälle in der EU zu reduzieren und zugleich ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit aufrechtzuerhalten. Mit Blick auf das Ziel des Vorschlags, Verpackungsmengen und Lebensmittelverschwendung erheblich zu verringern, gingen die Minister der Frage nach, welche Faktoren eine Schlüsselrolle für die Lebensmittelsicherheit und für einen funktionierenden Binnenmarkt spielen. Kommissar Sinkevicius betonte, dass die Lebensmittelsicherheit als hohes Gut nicht beeinträchtigt werden dürfe. Die Ergebnisse des Agrarrates werden in die Beratungen des Umweltrates hierzu einfließen. Der Abschluss solle noch unter der spanischen Präsidentschaft erfolgen. Kroatien initiierte die Harmonisierung der Deklaration von gefrorenen Produkten – insbesondere von Fleisch – auf EU-Ebene und schlägt in diesem Zuge eine digitale Kennzeichnung vor. Hintergrund sind Bedenken, dass überlagertes Fleisch über die Tiefkühlschiene auf den Markt kommt. Die Landwirtschaftsminister erörterten die Lage auf dem Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Thema waren die anhaltenden Auswirkungen hoher Energie- und Betriebsmittelpreise auf Landwirte und Lebensmittelerzeuger, die Herausforderungen durch widrige klimatische Bedingungen in Südeuropa sowie Probleme in bestimmten Regionen und Sektoren. Eine Reihe von Mitgliedstaaten forderte die Kommission auf, zusätzliche Mittel aus der Agrarreserve (250 Mio. €) für die am stärksten betroffenen Regionen und Sektoren bereitzustellen und dabei einen flexiblen Ansatz zu verfolgen, der den Besonderheiten der einzelnen Regionen Rechnung trägt. Die Kommission möchte hierzu konkrete Vorschläge vorlegen. Nachdem das HH-Jahr bereits im September endet, ist eine Umsetzung über nationale Programme mit Mitteln aus der Agrarreserve 2023 eher unwahrscheinlich. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien soll noch vor der Sommerpause zum Abschluss gebracht werden, was als ambitioniert angesehen wird. Es besteht ein großer Wille auf Einigung, da Australien als wichtiger Wertepartner gesehen wird. Das Nachhaltigkeitskapitel ist allerdings noch nicht zu Ende verhandelt. Die Südeuropäer möchten noch Regelungen zu den ggAs aufgenommen wissen.
Tagung Agrarrat vom 11. - 13.06.2023
Die EU-Agrarminister trafen sich vom 11. - 13.06.2023 in Stockholm und berieten sich in einem informellen Treffen zum Potenzial der Land- und Forstwirtschaft für den grünen Wandel und welche Voraussetzungen für dessen kurz- und langfristige Umsetzung geschaffen werden müssen. Der europäische Agrarkommissar Janusz Wojciechowski kündigte an, dass die EU-Agrarreserve der gemeinsamen Agrarpolitik für das laufende Jahr um rund 90 Mio. € angehoben werden soll. Damit belaufen sich die bis Jahresende noch verfügbaren Mittel auf rund 330 Mio. €. Bisher insgesamt bereits ausgezahlt bzw. verplant sind etwa 210 Mio. €, darunter 100 Mio. € für das Hilfspaket an fünf osteuropäische Staaten zur Abfederung der Folgen der ukrainischen Agrareinfuhren in den grenznahen Regionen. Der restliche Betrag von 330 Mio. € soll laut Wojciechowski zeitnah an die übrigen 22 Mitgliedstaaten ausgereicht werden. Ansprüche wegen Trockenheit haben u. a. Spanien und Portugal sowie Frankreich angemeldet. Italien möchte mit Geldern aus der Agrarreserve die Folgen der starken Regenfälle auf die Agrarproduktion im Süden des Landes abfedern. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nahm Stellung zu dem Kommissionsvorschlag zum Naturwiederherstellungsgesetz. Man solle die Landwirte nicht überfordern und das bereits bestehende Instrument der GAP-Strategiepläne zur Förderung von Klimaschutz und der Biodiversität nutzen, auch um den Landwirten bis 2027 Stabilität zu geben. Er verwies darauf, dass im letzten Jahrzehnt europaweit drei Millionen Landwirte aufgehört hätten. MdEP Norbert Lins, Vorsitzender des Agrarausschusses im Europäischen Parlament, wies die Agrarminister der Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Ablehnung des NRL im Agrarausschuss ein klares Zeichen für die Kommission und Vizepräsident Frans Timmermanns für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs sei. Insbesondere eine umfassende Folgeabschätzung des Gesetzes sei nötig. Der spanische Agrarminister Luis Planas sprach sich dafür aus, dass unter der spanischen Ratspräsidentschaft ab 01.07.2023 die Diskussion zu den neuen genomischen Techniken fokussiert werden solle, um innerhalb der Zeit der Ratspräsidentschaft eine grundlegende politische Haltung zur Einstufung der NGT im Kontext der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu finden. Für Minister Planas sind NGT keine GVO. Eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Einstufung von mit Hilfe von NGT gezüchteten Pflanzen durch die Kommission wird für den 05.07.2023 erwartet.
Kommission verlängert Importbeschränkungen für Agrarrohstoffe aus der Ukraine
Die Kommission verlängerte am 05.06.2023 die vorübergehenden Importbeschränkungen für ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine in die EU bis zum 15.09.2023. Die Beschränkungen gelten für Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumensamen bei der Einfuhr in die Anrainerstaaten Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei. Die Maßnahmen schränken den Handel mit den genannten Gütern ein, wenn sie nicht für den Transit in andere EU- oder Nicht-EU-Länder bestimmt sind. Dies ist Teil eines politischen Pakets, auf das sich die Kommission und die fünf Nachbarländer geeinigt hatten. Laut Kommission sind die Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum weiterhin notwendig. Der zuvor gelockerte Handel sollte der Ukraine helfen, landwirtschaftliche Güter zu exportieren, was – gemeinsam mit Agrarrohstoffen, die gegen ihrer Bestimmung für den Transit vor Ort auf die Märkte kamen – einen Preisverfall bei örtlichen Landwirten in den genannten Ländern bewirkte. Parallel wurde die Aussetzung aller Einfuhrzölle, Kontingente und Handelsschutzmaßnahmen auf ukrainische Importe in die EU mit Wirkung ab dem 06.06.2023 um ein weiteres Jahr verlängert. Dieses starke Bekenntnis zur Unterstützung der Ukraine trägt dazu bei, die schwierige Lage der Hersteller und der Exporteure in der Ukraine zu entschärfen. Zusätzlich wurde unter Federführung von Handelskommissar Valdis Dombrovskis eine gemeinsame Koordinierungsplattform eingerichtet, die dabei helfen soll, die Ausfuhr von Agrargütern aus der Ukraine zu überwachen. Ungarn hat seine unilateralen Handelsbeschränkungen gegenüber der Ukraine noch immer nicht komplett aufgegeben, weshalb die zugesagte finanzielle Unterstützung an die fünf Anrainerstaaten in Höhe von 100 Mio. € aus der Agrarreserve noch nicht ausbezahlt werden kann.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 2/2023
Die Kommission hat am 08.06.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Februar 2023 veröffentlicht. Die Aus- und Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU wurden im Februar 2023 weiter gesteigert, womit die EU ihren Überschuss im Vergleich zum Januar 2023 um 33 % auf 5,4 Mrd. € erhöhte. Wertmäßig erreichten die EU-Ausfuhren ein Volumen von 18,6 Mrd. € (+ 10 % gegenüber des Vorjahresmonats). Demgegenüber standen Einfuhren von rund 13 Mrd. €, welche den dritten Monat in Folge rückläufig waren. Im Vergleich zum Januar und Februar 2022 erhöhten sich die EU-Ausfuhren zu Jahresbeginn 2023 in nahezu allen Produktkategorien. Die wichtigsten Exportprodukte, die zu diesem Anstieg führten, waren Getreidezubereitungen, Zubereitungen von Früchten und Nüssen sowie Molkereiprodukte. Im Februar 2023 setzten die EU-Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern ihren seit November 2022 anhaltenden sinkenden Trend fort und erreichten einen Wert von 13,3 Mrd. €. Die wichtigsten Importprodukte waren weiterhin Ölsaaten und Eiweißpflanzen. Die Einfuhren von Obst und Nüssen stiegen ebenfalls mengenmäßig an und übernahmen wertmäßig den zweiten Platz vor Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen. Das wichtigste Importland im Februar 2023 war die Ukraine. Brasilien ist damit anders als im Vormonat nur noch auf Rang zwei der Einfuhrquellen, gefolgt vom Vereinigten Königreich.
Höchststand der EU-Ausfuhren in die Ukraine
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) meldete am 26.05.2023 einen Höchststand der Anteile an den EU-Ausfuhren in die Ukraine für den Monat März 2023. Während der EU-Ukraine-Handel zu Beginn des russischen Angriffskriegs stark beeinträchtigt wurde (Vergleich Importe Februar und März 2022: - rund. 40 %; Vergleich Exporte Februar und März 2022: - 55 %) übertraf im Dezember 2022 der Anteil der EU-Exporte in die Ukraine die Werte des Vorjahrs. Nach weiteren Rückgängen Anfang 2023 konnte im März 2023 ein Höchststand verbucht werden. Die Analyse des Handels mit sechs Schlüsselprodukten (Sonnenblumenöl, Mais, Sojaöl, Eisen und Stahl, Holz sowie Raps- oder Rübensamen) ergab einen Anstieg des Anteils der Ukraine bei fünf dieser Produkte im Vergleich zwischen dem ersten Quartal 2023 und dem gleichen Zeitraum 2022. Dieser Anstieg könnte laut Eurostat auf die EU-Verordnung zurückzuführen sein, die am 04.07.2022 in Kraft trat und am 25.05.2023 bis Juni 2024 verlängert wurde. Diese Verordnung ermöglicht einen offenen Handel mit der Ukraine ohne Einschränkungen und hebt alle Maßnahmen auf, die zuvor zum Schutz der EU-Industrie in Kraft waren. Der stärkste Anstieg war bei Sojaöl zu verzeichnen (ca. + 19 %). Weitere Anstiege gab es bei Raps- oder Rübensamen (ca. + 12 %), Sonnenblumenöl (+ 10,5 %), Holz (ca. + 3 %) und Mais (+ 0,6 %). Ein Rückgang wurde beim Anteil der Eisen- und Stahleinfuhren verzeichnet (rund - 3 %).
Kommission schlägt stärkere Zusammenarbeit mit Lateinamerika vor
Die Kommission hat am 07.06.2023 eine neue Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik angenommen, um die Zusammenarbeit in Politik und Wirtschaft zu stärken. Der Abschluss des Mercosur-Abkommens wird als prioritär eingestuft. Ziel der verstärkten Zusammenarbeit sei es, Handel und Investitionen auszuweiten und Handelsströme, insbesondere auch mit Blick auf Lieferketten bei kritischen Rohstoffen, zu diversifizieren. Zentrales Element hierfür sollen bilaterale Partnerschaften mit einzelnen Ländern sein. Der Abschluss des Mercosur-Abkommens habe jedoch Priorität. Die Region ist mit 14 % der weltweiten Nahrungsmittelproduktion und 45 % des internationalen Handels mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ein wichtiger Akteur im Agrar- und Lebensmittelsektor. Die EU und Lateinamerika und die Karibik haben bereits zahlreiche politische Abkommen sowie Kooperations- und Handelsabkommen. Am 17./18.07.2023 findet in Brüssel ein Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, CELAC, statt. Zu den wichtigsten erwarteten Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-CELAC zählt eine Investitionsagenda, in der u. a. Investitionen in erneuerbare Energien und nachhaltige Waldbewirtschaftung mobilisiert werden sollen.
Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nitrat-Richtlinie ein
Die Kommission hat am 01.06.2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Umsetzung der Nitratrichtlinie eingestellt. Damit wurden drohende, hohe Strafzahlungen in Millionenhöhe abgewendet. Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen. Sie schließt daher ihr Verfahren ab. Deutschland hat seitdem die Düngeverordnung und weitere einschlägige Rechtsvorschriften angepasst. Unter anderem wurden längere Sperrfristen, ein Düngeverbot auf gefrorenem Boden und strengere Regeln zur Düngung auf geneigten Flächen erlassen. Die Bundesländer haben besonders belastete Gebiete neu ausgewiesen. Unter anderem darf auf diesen Flächen nur 20 % unter Bedarf gedüngt werden und es gelten längere Sperrfristen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).
Gründung Europäischer Landschaftspflegeverband "Landcare Europe"
Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) hat zusammen mit Verbänden aus zehn weiteren Mitgliedstaaten am 07.06.2023 das Europäische Netzwerk für Landschaftspflege "Landcare Europe" gegründet, welches über 250 Einzelverbände und mehr als 2.000 Mitglieder repräsentiert. Die DVL-Vorsitzende Maria Noichl (MdEP, S&D/Bayern) wurde zur Vorsitzenden des Dachverbandes gewählt. Landcare Europe ist eine unabhängige, gemeinnützige Vereinigung, welche die Umsetzung zentraler EU-Strategien wie die Etablierung des Natura-2000-Netzes, die Gemeinsame Agrarpolitik, die Wasserrahmenrichtlinie oder die im Rahmen des Green Deals entstandene EU-Biodiversitätsstrategie und Farm-to-Fork-Strategie unterstützt. Der Landschaftspflege-Dachverband fördert den Austausch unter den Verbänden und verleiht den Verbänden auf EU-Ebene eine Stimme. Weiter unterstützt Landcare Europe die Gründung regionaler Landschaftspflegeorganisationen und nationaler Dachverbände.Das Netzwerk wurde unter Federführung des DVL in einem zweijährigen EU-geförderten Projekt seit 2021 etabliert. Im Rahmen der Projektarbeit wurden Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der GAP erarbeitet: Die Flexibilität und Regionalität solle gestärkt werden, um aktuelle Forschungsergebnisse schneller umsetzen und auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können. Der Fokus sei stärker auf den Umweltschutz zu richten und öffentliche Gelder nur für öffentliche Leistungen ausgereicht werden. Dabei müsse die ergebnisorientierte Förderung forciert und das Grünland zu einem Förderschwerpunkt werden.
Landwirtschafts- und Fischereiausschuss lehnen Wiederherstellungs-VO ab
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 23.05.2023 mit seiner Stellungnahme den Kommissionsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur (NRL = Nature Restoration Law) mit 30 zu 16 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, zurückgewiesen. Der Fischereiausschuss (PECH) hatte am 24.05.2023 analog zum AGRI mit seiner Stellungnahme den federführenden Umweltausschuss (ENVI) mit 15 zu 13 Gegenstimmen aufgefordert, den Kommissionsvorschlag zurückzuweisen. Der Umweltausschuss hat am 15.05.2023 keine Mehrheit zur Zurückweisung der Verordnung des NRL erzielen können und die Endabstimmung auf den 27.06.2023 vertagt. Das Ergebnis war mit 44 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen äußerst knapp. Die Abstimmung im Plenum des EP ist für den 10.07.2023 angesetzt. Die allgemeine Ausrichtung des Rats wird für den 20.06.2023 angestrebt.
Europäisches Parlament nimmt Entschließung zum Schutz von geografischen Angaben an
Das Europäische Parlament (EP) hat am 01.06.2023 seinen Standpunkt zu neuen Regeln für geografische (Herkunfts-)Angaben und traditionelle Spezialitäten in der EU zum Schutz von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten mit 603 Stimmen zu 18 Gegenstimmen bei acht Enthaltungen angenommen. Berichterstatter ist MdEP Paolo de Castro (S&D/ITA). Durch die Weiterentwicklung des Systems soll die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsystems sowie die ländlichen Gebiete in der EU gestärkt werden. Die Neuerungen können in vier Säulen gegliedert werden: Die Verstärkung des Schutzes der geografischen Angaben, die Klarstellung der Zuständigkeiten, die Stärkung der Rolle der Genossenschaften und Erzeugervereinigungen und die Erhöhung der Nachhaltigkeit sowie Transparenz für den Konsumenten. In einem nächsten Schritt muss der Rat bezüglich des Kommissionsvorschlags Stellung beziehen. Anschließend folgt das Trilogverfahren.
Europäisches Parlament nimmt Bericht zur Ernährungssicherheit an
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 14.06.2023 einen Bericht zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und zur langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft mit 447 zu 142 Stimmen, bei 31 Enthaltungen, angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Marlene Mortler (EVP/Bayern). Die Abgeordneten fordern von der Kommission einen Aktionsplan, der u. a. für die Bevorratung strategischer Nahrungsmittelreserven im Krisenfall sorgt. Zudem sollen europäische Erzeuger finanzielle Unterstützung erhalten, u. a. für den Einsatz digitaler Technologien und für die Präzisionslandwirtschaft, um Erträge zu steigern und PSM zu reduzieren; das Wassermanagement soll in den Fokus gerückt werden. Des Weiteren soll die Lebensmittelverschwendung reduziert werden, u. a. durch eine EU-Kampagne und nationale Programme. Der Green Deal wird als wichtiger Meilenstein für eine nachhaltige Landwirtschaft anerkannt, zeitgleich wird angemahnt, dass dessen Umsetzung unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit haben kann. Die Berichterstatterin hob in der vorangehenden Aussprache im Plenum am 13.06.2023 die Bedeutung der Landwirte in der EU hervor: „Eine positive Einstellung zu unseren Bauern muss Ziel der Politik sein, denn Nahrungsmittel fallen nicht vom Himmel“. Sie unterstrich, dass die Ernährungssicherheit global gedacht werden müsse, da die Menschheit massiv wachse.
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments legt Standpunkt zur Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie und zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals fest
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.05.2023 seinen Standpunkt zum Vorschlag der Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emission Directive – IED) mit 55 zu 26 Gegenstimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Zusätzlich hat der ENVI seinen Standpunkt zum Vorschlag zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals mit 77 zu 3 Gegenstimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten im ENVI sprechen sich dafür aus, Industrieemissionen strikter zu begrenzen und den Anwendungsbereich der IED künftig auch auf Bergbautätigkeiten, Großanlagen zur Batterieherstellung und größere Rinderbetriebe auszuweiten und mehr Schweine- und Geflügelbetriebe aufzunehmen. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs für Tierhaltungsbetriebe soll auf folgende Schwellenwerte begrenzt werden (Vorschlag der Kommission: Schwellenwert für alle Tierhaltungsanlagen: 150 GV = Großvieheinheiten): 300 GV für Rinder, 200 GV für Schweine und Geflügel und 250 GV für gemischte Betriebe. Ausnahmen sollen für extensive Betriebe gelten – die genaue Definition steht noch aus. Eine strikte Beweislastumkehr, die im Kommissionsvorschlag enthalten war, sieht der Bericht nicht mehr vor. Die Abgeordneten betonten, dass für Produzenten außerhalb der EU analoge Vorgaben gelten müssten. Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten für eine umfassendere Information der Öffentlichkeit aus. Bürger sollten Zugang zum Industrieemissionsportal erhalten, die Öffentlichkeitsbeteiligung solle ausgeweitet werden. Der ENVI hat bemerkenswerterweise den Vorschlag der Kommission in wesentlichen Punkten abgeschwächt. Der Agrarausschuss hat in seiner Stellungnahme vom 25.04.2023 darauf gedrungen, im Wesentlichen den Status quo zu erhalten, was insbesondere beinhaltet, dass Rinder aus dem RL-Entwurf genommen würden und damit auch zukünftig nicht betroffen wären. Das EP wird voraussichtlich im Rahmen seiner Plenarsitzung vom 10. - 13.07.2023 über die Berichte abstimmen. Der (Umwelt-)Rat hat seine Position zur Industrieemissions-RL bereits am 16.03.2023 und für die Verordnung über die Einrichtung eines Industrieemissionsportals am 07.06.2023 festgelegt. Sobald das Plenum des EP seine Positionen festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).
Aufruf zur Bewerbung Teilnahme an Delegationsreise mit Agrarkommissar nach Indien
Die Kommission wird vom 06. bis 12.12.2023 im Rahmen der internationalen Messe SIAL India mit einem EU-Pavillon vertreten sein, um den Export und die Präsenz landwirtschaftlicher Produkte der EU auf dem indischen Markt zu stärken. Zur Begleitung von Herrn Agrarkommissar Janusz Wojciechowski ist eine Delegation aus Vertretern des Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors mit hohem Exportpotenzial der verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten vorgesehen. In diesem Zusammenhang lädt die Kommission Vertreter verschiedener Sektoren von z. B. Schweine- und Geflügelfleisch, Milch, Bier und Getreide sowie Futtermittel ein, sich für die Teilnahme an der Delegationsreise zu bewerben. Der Besuch in Indien soll den teilnehmenden Firmenvertretern ermöglichen, direkt vor Ort den indischen Markt kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Mit 1,3 Milliarden Menschen und einer schnell wachsenden Wirtschaft stellt Indien einen interessanten Markt für den Export landwirtschaftlicher Produkte dar, der bisher kaum genutzt wird. Um bestehende Herausforderungen zu überwinden und Handelsbeziehungen aufzubauen, entwickelt die EU verstärkt Programme, um z. B. die europäische Präsenz auf Messen vor Ort zu fördern. Bei Interesse ist bis zum 15.06.2023 eine Bewerbung/Registrierung notwendig. Die Auswahl findet im Hinblick auf eine ausgewogene Repräsentation der Mitgliedstaaten sowie Produktbereiche statt.
Waldbrandbekämpfung: EU verdoppelt rescEU-Brandbekämpfungsflotte für den Sommer 2023
Die Kommission kündigte am 30.05.2023 eine Verdoppelung der Kapazitäten für die Brandbekämpfung im Wald aus der Luft – "rescEU-Brandbekämpfungsflotte" – an. Die rescEU-Reserve für Löschflugzeuge umfasst damit 24 Flugzeuge und 4 Hubschrauber aus insgesamt zehn Mitgliedstaaten – 75 % der Bereitschaftskosten für die Ausrüstung und Personal während der Laufzeit der Vereinbarung (Waldbrandsaison) werden von der EU übernommen. Transportkosten werden von der EU zu 100 % für jede Entsendung getragen, operative Kosten zu 75 % innerhalb und zu 100 % außerhalb der EU. Im Jahr 2022 ist insgesamt eine Fläche etwa in der Größe Montenegros in der EU verbrannt, wobei zehnmal das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert wurde, um Hilfe bei grenzüberschreitenden Brandbekämpfungen zu mobilisieren. Die EU sorgt für ein koordiniertes Vorgehen bei der Verhütung von Waldbränden sowie der Vorbereitung und Reaktion auf Waldbrände, wenn diese die nationalen Bewältigungskapazitäten übersteigen. Ist ein Land mit seinen Bewältigungskapazitäten einem Waldbrand nicht gewachsen, kann es über das Katastrophenschutzverfahren der EU um Hilfe bitten. Sobald das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen der EU aktiviert ist, koordiniert und finanziert es die Hilfe (siehe hierzu auch Beitrag des StMI in diesem EB).
Europabericht Nr. 07/2023 vom 20.06.2023 (PDF; 1,2 MB) externer LinkGeneraldebatte zur Landwirtschaft im Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament (EP) hat sich am 10.05.2023 im Rahmen einer Generaldebatte mit der „Rolle der Landwirte als Wegbereiter für den grünen Wandel und der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors“ auseinandergesetzt. Zentrale Diskussionspunkte waren neben dem Green Deal die Verordnungsvorschläge der Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL). In Vertretung für den abwesenden Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte Finanzkommissarin Mairead McGuiness die Bedeutung und Dringlichkeit der vorgeschlagenen Pakete, um die Lebensgrundlage der Landwirte und die Ernährungssicherheit zu erhalten. Für die schwedische Ratspräsidentschaft nahm die Ministerin für EU-Angelegenheiten, Jessika Roswall, teil. Während Grüne durch ihren agrarpolitischen Sprecher Martin Häusling (Hessen) sowie Linke und Sozialdemokraten die Kommissionsvorschläge unterstützen und sogar in Teilen ein höheres Ambitionsniveau wünschen, sehen EVP und Liberale die Kommissionsvorschläge äußerst kritisch: MdEP Ulrike Müller (RENEW/DEU) kritisierte die mangelnde Wertschätzung und die zunehmende Bevormundung und Verbotspolitik, welche den Landwirten die Luft zum Atmen nähme und äußert den Wunsch nach mehr Freiheit, um die künftigen Herausforderungen zu bewältigen. MdEP Norbert Lins (EVP/DEU) bemängelte als Vorsitzender des Agrarausschusses, dass Landwirte mit den Vorgaben bereits jetzt überfordert seien und hob hervor, dass von den momentan rund 80 Gesetzesinitiativen in der EU, 30 die Landwirtschaft mehr oder weniger stark beträfen. MdEP Marlene Mortler (EVP/DEU) unterstrich die hohe Qualität der Erzeugnisse, welche europäische Landwirte lieferten und kritisierte, dass Landwirte unter Generalverdacht gestellt würden.
Rat bestätigt politische Einigung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Der Rat hat am 16.05.2023 die politische Einigung (Trilogergebnis) zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten bestätigt. Das Europäische Parlament hat das Trilogergebnis bereits am 19.04.2023 angenommen. Die Verordnung soll das Risiko der Entwaldung und der Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf den europäischen Markt kommen oder von diesem exportiert werden, minimieren. Hintergrund ist, dass die EU ein großer Verbraucher von Rohstoffen und Produkten ist, die eine wesentliche Rolle für die weltweite Entwaldung spielen. Die Verordnung legt verbindliche Sorgfaltspflichten für alle Erzeuger und Händler fest, die die Waren Palmöl, Rinder, Holz, Kaffee, Kakao, Gummi und Soja auf den EU-Markt bringen. Nachdem die Kommission die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht hat, tritt diese nach 20 Tagen in Kraft.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels, 01/2023
Die Kommission hat am 11.05.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Januar 2023 veröffentlicht. Die Ausfuhren und Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU blieben im Januar 2023 im Vergleich zum Januar des Vorjahres stark und erreichten einen Gesamtwert von rund 32 Mrd. €, waren aber den zweiten Monat in Folge rückläufig. Wertmäßig erreichten die EU-Ausfuhren 18 Mrd. € und die EU-Einfuhren knapp 14 Mrd. €. Dies führte zu einer positiven Handelsbilanz für die EU in Höhe von rund 4 Mrd. €. Im Januar 2023 exportierte die EU vor allem Getreidezubereitungen und Mahlerzeugnisse. Die Getreideausfuhren sind im Vergleich zum Vorjahr um 4 % auf rund 1 Mrd. € gestiegen. Die EU-Handelsbilanz für Getreide erreichte für diesen Monat knapp 620 Mio. €. Auch die Ausfuhren von Milcherzeugnissen – vor allem Käse, Quark und Milchpulver – erreichten höhere Werte als im Januar 2022. Das Vereinigte Königreich blieb mit einem Anteil von über 20 % an den Gesamtausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU das wichtigste Zielland. Die Vereinigten Staaten (11 %) und China (7 %) folgten. Im Januar 2023 erreichten die EU-Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern einen Wert von rund 14 Mrd. € (+ 10 % im Jahresvergleich). Die wichtigste Einfuhrquelle blieb Brasilien mit einem Anteil von 10 % - am stärksten stiegen hier die Maiseinfuhren. Die zweitwichtigste Einfuhrquelle war die Ukraine (+ 16 %, bei einem erreichten Wert von 1,2 Mrd. €). Getreideeinfuhren aus der Ukraine sanken bereits den zweiten Monat in Folge und erreichten einen Wert von knapp 610 Mio. €.
Kommission legt Vorschlag für Unterstützungsmaßnahmen für EU-Anrainerstaaten zur Ukraine vor
Die Kommission hat am 03.05.2023 einen Vorschlag für Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 100 Mio. € aus der Agrarreserve für Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei vorgelegt. Die Unterstützungsmaßnahmen werden den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten helfen, den Preisverfall aufgrund Getreideeinfuhren aus der Ukraine auszugleichen. Hintergrund ist die Tatsache, dass ukrainisches Getreide, das über die Solidaritätskorridore in die EU kommt, nicht in Gänze und vor allem nicht zeitnah umgeschlagen und weiter über die EU-Seehäfen an ihre Bestimmungsorte verbracht werden kann. Parallel dazu haben sich Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei verpflichtet, ihre einseitigen Schutzmaßnahmen gegenüber Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen sowie allen anderen Erzeugnissen aus der Ukraine aufzuheben. Die Mittel sollen aus der Agrarreserve für 2023 entnommen werden und sind für Landwirte aus den genannten Staaten bestimmt, die Getreide und Ölsaaten erzeugen. Die Kommission schlägt vor, rund 10 Mio. € für Bulgarien, rund 16 Mio. € für Ungarn, rund 39 Mio. € für Polen, rund 30 Mio. € für Rumänien und rund 5 Mio. € für die Slowakei bereitzustellen.
Europäisches Parlament stimmt für Verlängerung der Aussetzung diverser Exportzölle auf ukrainische Agrargüter
Das Europäische Parlament (EP) hat am 09.05.2023 dem Vorschlag zur Verlängerung der Aussetzung der Einfuhrzölle, Antidumpingzölle und Schutzmaßnahmen auf Agrargüter für ukrainische Exporte in die Europäische Union um ein weiteres Jahr mit 537 Stimmen bei 42 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen zugestimmt. Die derzeitig gültigen Maßnahmen sind noch bis zum 05.06.2023 gültig. Die Aussetzung der Zölle gilt für Obst und Gemüse, die dem Einfuhrpreissystem unterliegen, sowie für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen. Für Industrieerzeugnisse gelten im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine ab dem 01.01.2023 keine Zölle mehr, so dass sie in dem neuen Vorschlag nicht berücksichtigt sind. Die Beziehungen der EU und der Ukraine werden durch ein Assoziierungsabkommen geregelt. Die in dem Abkommen enthaltene vertiefte und umfassende Freihandelszone sichert ukrainischen Unternehmen bereits seit 2016 einen erleichterten Zugang zum EU-Markt. Neben dem Assoziierungsabkommen spielt der russische Angriffskrieg eine große Rolle für die Entscheidung zur Verlängerung der Aussetzung diverser Zölle. Ebenfalls stehen die Erleichterungen in Zusammenhang mit der schwierigen Handelssituation der Ukraine mit dem Weltmarkt. Nach der Genehmigung durch den Rat wird die Maßnahme im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat zum Verordnungsvorschlag über geografische Herkunftsangaben
Der Rat hat sich am 08.05.2023 im Rahmen der Sitzung des Sonderausschusses für Landwirtschaft (SAL) auf ein Verhandlungsmandat zum Verordnungsvorschlag zu den „Geografischen Herkunftsangaben“ geeinigt. In seinem Mandat änderte der Rat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag in einer Reihe von Punkten, um ihn besser auf die praktischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten abzustimmen und sicherzustellen, dass das Eintragungsverfahren reibungslos funktioniert und gleichzeitig harmonisierte Vorschriften für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse beibehalten werden. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Überarbeitung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags zu den Erzeugergemeinschaften, die Bekräftigung der Bedeutung der Beteiligung der Kommission am System der geografischen Angaben bei gleichzeitiger Streichung der vorgeschlagenen Aufgabenübertragung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Stärkung des Schutzes der geografischen Angaben im Internet und in den Domänennamen sowie die Möglichkeit, Nachhaltigkeitspraktiken in die Produktspezifikation für geografische Angaben aufzunehmen. Die Kommission bedauerte insbesondere die Streichung der Aufgabenübertragung an die EUIPO. Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des EP hat seinen Standpunkt bereits einstimmig angenommen. Die Annahme des Berichts durch das Plenum ist am 31.05.2023 vorgesehen. Nach Annahme durch das Parlament können die Trilog-Verhandlungen beginnen.
Agrarausschuss nimmt Stellungnahme zur Änderung der IED an
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) hat am 25.04.2023 seine Stellungnahme über die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) mit 36 zu 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Der Kommissionsvorschlag über Industrieemissionen zielt darauf ab, den Geltungsbereich der Richtlinie auf die größten Tierhaltungsbetriebe in der EU auszuweiten – primäres Ziel liegt in der Schadstoffemissionsreduzierung. Parteiübergreifend fand das Ziel der Kommission hinsichtlich der Schadstoffreduzierung Zustimmung. Kritik wurde jedoch an der Durchführung geäußert – besonders der vorgeschlagene Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten (GVE) stieß auf Ablehnung. Die verabschiedete Stellungnahme beinhaltet die Forderung, Rinder aus der Richtlinie auszunehmen und bei den übrigen Tierarten die Schwellenwerte beizubehalten – d. h. letztlich den Status quo der aktuellen Richtlinie zu erhalten. Der federführende Umweltrat hat am 16.03.2023 seine Verhandlungsposition zum Kommissionsvorschlag zur IED festgelegt. Die Annahme des Berichts zur IED im federführenden Umweltausschuss (ENVI) ist für den 24.05.2023 geplant. Im Anschluss erfolgt die Annahme im Plenum und erst dann können die Triologverhandlungen beginnen.
Europäisches Parlament fordert weitere Finanzmittel für EU-Schulprogramm
Das Europäische Parlament (EP) hat am 09.05.2023 einen Entschließungsantrag angenommen und fordert zusätzliche Finanzmittel sowie eine Vereinfachung des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse. Nach einer Plenardebatte am 08.05.2023 nahmen die Abgeordneten die Entschließung mit 534 bei 57 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen an. Trotz der großen Nachfrage von Schulen in einigen Mitgliedstaaten verhinderten die begrenzten Haushaltsmittel, dass flächendeckend Schüler in der EU erreicht werden. Die Abgeordneten fordern daher eine Aufstockung des Budgets für das Programm, damit die Produkte häufiger und regelmäßiger an mehr Schüler verteilt werden können. Ein Vorschlag der Abgeordneten war unter anderem die Zuweisung der nicht genutzten Mittel an andere Mitgliedstaaten. Mindestens 10 % der Mittel soll für Aufklärungsmaßnahmen über gesunde Ernährungsgewohnheiten genutzt werden. Bürokratische Hürden sollten verringert werden, damit die Teilnahme aller Schulen ermöglicht werde. Auch eine Ausweitung auf EU-Beitrittsländer wurde von den Abgeordneten vorgeschlagen. Die finanziellen Mittel betragen pro Schuljahr 220 Mio. €. Der vorgelegte Initiativbericht des EP betrachtete den Zeitraum zwischen 2017 und 2022. Hier wurde ein Rückgang der Teilnahme am Programm verzeichnet – lediglich 16 der 76 Mio. EU-Schüler nahmen teil.
Kommission veröffentlicht Konsultation zu Meldungen von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der GAP
Die Kommission veröffentlichte am 26.04.2023 eine Konsultation zu einer Durchführungsverordnung sowie eine Delegierte Verordnung in Bezug zu Meldungen von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mitgliedstaaten müssen die Kommission unterrichten über Unregelmäßigkeiten und andere Verstöße gegen die in ihren GAP-Strategieplänen festgelegten Bedingungen, Fälle von Betrugsverdacht und Maßnahmen zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Zusammenhang mit diesen Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen. Während sich die Durchführungsverordnung mit der Häufigkeit und dem Format der Meldungen von Unregelmäßigkeiten beschäftigt, legt der delegierte Rechtsakt die Kriterien für die Bestimmung der von den Mitgliedstaaten zu meldenden Fällen von Unregelmäßigkeiten und die zu übermittelnden Daten fest. Rückmeldungen sind möglich bis 24.05.2023.
EFSA veröffentlicht überarbeitete Leitlinien zur Bewertung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 11.05.2023 ihre überarbeiteten Leitlinien zur Bewertung von Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch Pflanzenschutzmittel veröffentlicht. Die überarbeiteten Leitlinien berücksichtigen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und enthalten die aktuellsten Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen (z. B. Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel) in diesem Bereich. In Zusammenarbeit mit dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten die Zulassungsverfahren auf Basis der Veröffentlichung überarbeiten. Am 13.06.2023 ist hierzu eine Online-Infoveranstaltung geplant.
EUROSTAT veröffentlicht Bericht über Pflanzenschutzmittelabsatz in der EU
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 10.05.2023 einen Bericht über den Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU in 2021. Demnach betrug der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU im Jahr 2021 rund 355.000 t und stieg damit gegenüber dem Vorjahr um rund 3 %, gemessen in Wirkstoffmenge („kilograms of active substances“). Für Deutschland wurden für 2021 rund 49.000 t ermittelt – gegenüber dem Start der statistischen Erfassung in 2012 (rund 46.000 t) ist das ein Anstieg um rund 7 %. Bei der Differenzierung in Wirkstoffklassen ist ein gesteigerter Absatz von Insektiziden und ein leichter Rückgang bei Fungiziden in Deutschland zu erkennen. Der Absatz schwankt jährlich, nachvollziehbar witterungsbedingt, auf ähnlichem Niveau über den Betrachtungszeitraum hinweg. Für Bayern liegen keine gesonderten Daten vor. Von 16 Mitgliedstaaten, für die Vergleichsdaten von 2011 zur Verfügung stehen, haben laut Eurostat 11 ihren Pflanzenschutzmittelabsatz seitdem verringert. Die größten Einsparungen kann mit 36 % Tschechien vorweisen, gefolgt von Dänemark mit 35 % und Portugal mit 32 %. Deutlich zurückgefahren worden ist der Absatz auch in Italien und Rumänien, wo der Einsatz 2021 gegenüber 2011 um 29 % beziehungsweise 27 % reduziert werden konnte. In einigen Mitgliedstaaten überstieg der Pflanzenschutzmittelabsatz 2021 die Menge von 2011. Absoluter Spitzenreiter war dabei Lettland mit einem Plus von 85 %. Mit einer Zunahme von 68 % landete Österreich auf dem zweiten Platz. Im Vergleich dazu moderat fielen die Steigerungen in Frankreich und Deutschland aus, die sich auf 13 % beziehungsweise 11 % beliefen.
Organisationen der agrarischen Wertschöpfungskette fordern mehr Beteiligung bei Ausgestaltung des Rahmens für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem
31 europäische Organisationen der agrarischen Wertschöpfungskette forderten am 12.05.2023 in einem gemeinsamen Brief von den EU-Kommissaren Stella Kyriakides (Gesundheit), Janusz Wojciechowski (Agrar) und Virginijus Sinkevičius (Umwelt) mehr Beteiligung bei der Ausgestaltung des künftigen Legislativ-Rahmens für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem (Framework for Sustainable Food Systems, FSFS). In dem Brief, den u. a. Copa-Cogeca (Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände) unterzeichneten, skizzieren die Organisationen die aus ihrer Sicht zentralen Elemente für eine erfolgreiche Gestaltung des FSFS. Dazu zählen eine klare Definition von Nachhaltigkeit und eine gleiche Gewichtung der Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales; präzise Zielformulierungen; politische Kohärenz und interdisziplinäre Zusammenarbeit; realistische Kostenabschätzungen; das Beachten der internationalen Dimension von Nachhaltigkeit und Handel im Zusammenspiel mit Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit sowie die Anerkennung der Vielfalt an Akteuren, Prozessen und Produkten, um jeweils geeignete Maßnahmen ableiten zu können. Das FSFS stellt eine flankierende Maßnahme zum Green Deal und der Farm to Fork-Strategie dar und zielt als horizontales Rahmengesetz darauf ab, bestehende einzelne und sektorspezifische Maßnahmen auf das gesamte Lebensmittelsystem auszuweiten und so den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zu beschleunigen. Neben einem Nachhaltigkeitslabel liegt auch ein Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung. Eine erste öffentliche Konsultation für das FSFS wurde am 21.07.2022 abgeschlossen. Die Rückmeldung der Kommission ist ausstehend und für das dritte Quartal 2023 geplant. Im weiteren Verfahren plant die Kommission, Parlament und Rat noch in diesem Jahr einen Legislativvorschlag vorzulegen.
Organisationen senden offenen Brief an die Kommission zu neuen NGTs
Ein Zusammenschluss von 20 Organisationen der Agrarbranche sendete am 10.05.2023 einen offenen Brief an die Kommission im Hinblick auf den angekündigten Legislativvorschlag zu den neuen genomischen Techniken (NGT). Der Brief ging an Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans (Klima), Kommissar Janusz Wojciechowski (Landwirtschaft) sowie die Kommissarin Stella Kyriakides (Gesundheit; Federführung für dieses Thema). Grundsätzlich begrüßen die Verfasser den Gesetzesvorschlag zur Zulassung von NGT-Pflanzen. Nicht einverstanden zeigen sie sich mit den umfangreichen Regulierungsmaßnahmen. Pflanzen, die durch konventionelle Züchtungsmethoden entstehen können, sollten auch wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt werden. Durch überzogene Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsauflagen laufe die Kommission Gefahr, das Vertrauen der Verbraucher zu verlieren und die Produktion zu verteuern. Die Verhältnismäßigkeit der Regulierungsmaßnahmen wird hierbei infrage gestellt. Unter den Verfassern des Schreibens ist auch Copa-Cogeca (Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände). Als Vorteil für die NGTs wurde unter anderem der Beitrag zur Ernährungssicherung angeführt. Neben den Rückverfolgbarkeitsanforderungen entstünden auch durch die Trennungsanforderungen erhebliche Mehrkosten, bei denen die EU Gefahr laufe, das Vertrauen der Verbraucher zu verlieren. Auch im internationalen Handel werden erhebliche Schwierigkeiten gesehen. So existiere aktuell eine funktionierende Koexistenz zwischen konventionellen und ökologischen Produkten. Ein zusätzlicher Standard würde dies gefährden und der Aufbau einer weiteren Lieferkette für NGT-Güter das internationale Massentransportsystem für Agrarrohstoffe verteuern.
EFSA veröffentlicht Gutachten zur Haltung von Milchkühen, Enten, Gänsen und Wachteln
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 16.05.2023 zwei neue wissenschaftliche Gutachten mit Empfehlungen zum Tierschutz für Milchkühe sowie Enten, Gänse und Wachteln veröffentlicht (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Die Gutachten sind Teil einer Reihe von Empfehlungen zur Haltung von Nutztieren, mit denen die laufende Überarbeitung der Tierschutzvorschriften der Europäischen Union unterstützt wird. Die Erfüllung des Tierwohls führt zu einer Erhöhung der Tiergesundheit und stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung innerhalb der Lebensmittelkette dar. Der empfohlene Ausstieg aus der Anbindehaltung und der Fokus auf die Weidehaltung bei Rindern, auch in Laufstallbetrieben, ist für Bayern von Relevanz. Die EFSA hat bereits Bewertungen zum Wohlergehen von Zuchtschweinen, Masthühnern und Legehennen, Kälbern sowie Tieren beim Transport veröffentlicht. Die Kommission hat angekündigt, in der zweiten Jahreshälfte 2023 einen Legislativvorschlag zur Novellierung der Tierschutzgesetzgebung vorzulegen.
Europäischer Rechnungshof veröffentlicht interaktives Online-Dashboard zur Vergleichbarkeit von Tiertransporten
Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat am 08.05.2023 ein interaktives Online-Dashboard zur Vergleichbarkeit von Tiertransporten zwischen verschiedenen Ländern freigeschaltet. Trotz der öffentlich zugänglichen Daten zu Lebendtiertransporten sind diese vielfach auf verschiedenen Datenbanken und Internetseiten zu finden und oftmals schwer zugänglich und wenig aufbereitet. Dies veranlasste EU-Prüfer dazu, ein System zu schaffen, um technologische und analytische Fortschritte besser nutzen zu können. Das Online-Dashboard bündelt Informationen, die Medien, Forschern und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und für weitere Analysen/Schlussfolgerungen genutzt werden können.
Europabericht Nr. 05/2023 vom 24.05.2023 (PDF; 1,04 MB) externer LinkTagung Agrarrat
Die EU-Agrarminister trafen sich am 25.04.2023 in Luxemburg. Im Anschluss an einen Gedankenaustausch billigte der Rat Schlussfolgerungen zu den Chancen der Bioökonomie angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen. Die Minister hoben Schlüsselrollen hervor, die die Bioökonomie bei der Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele im Rahmen des Green Deals sowie bei der Wettbewerbsfähigkeit, dem Umbau weg von fossilen Brennstoffen sowie der Ernährungssicherheit spielen könnten. Der Rat betonte insbesondere die Bedeutung der Bioökonomie für die Wiederbelebung ländlicher Gebiete durch die Förderung von Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass regionale und lokale Besonderheiten anerkannt und genutzt werden müssten und dass die jüngeren Generationen durch die Förderung von Kompetenzen und Schulungen im Bereich der Bioökonomie in ländlichen Gemeinden einbezogen werden müssten. Die Minister befassten sich insbesondere mit dem Beitrag, den Landwirte und Forstwirte zur Förderung einer kreislauforientierten Bioökonomie auf EU-Ebene leisten könnten. Sie wiesen auf das Potenzial von Agrar- und Lebensmittelabfällen für die Herstellung alternativer biobasierter Ressourcen sowie auf die Nutzung nichtkonventioneller Wasserquellen für die Bewässerung hin. Sie betonten die Bedeutung des forstbasierten Sektors für die Bioökonomie und hoben die Rolle der nachhaltigen Waldbewirtschaftung hervor. Auf der Grundlage von Informationen der Kommission führte der Rat eine Orientierungsaussprache über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte der vorgeschlagenen Verordnung über die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus. Die Minister begrüßten die vorgeschlagene Verordnung und hoben sowohl den potenziellen Beitrag zu den Klimazielen der EU als auch die Möglichkeit hervor, die Einkommen der Land- und Forstwirte zu verbessern. Die Minister führten einen Meinungsaustausch bezüglich der GAP für den Zeitraum 2023 - 2027. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Lehren aus der Einführung der Strategiepläne in den Mitgliedstaaten und die Frage, was getan werden sollte, um die Umsetzung der Strategiepläne kurz- und längerfristig weiter zu erleichtern und zu verbessern. Kritisiert wurde der hohe Verwaltungsaufwand und die mangelnde Vereinfachung. Die Subsidiarität müsse wieder stärker in den Fokus rücken. Die Kommission befürchtet eine Abschwächung des Ambitionsniveaus im Rahmen von Anpassungen bzw. Änderungen der Strategiepläne. Im Anschluss an diesen Austausch konzentrierte sich der Rat auf Fragen, die sich auf die EU-Binnenmärkte auswirken, auch für die Nachbarländer der Ukraine, sowie auf die Notwendigkeit einer gründlichen Analyse der Auswirkungen der Einfuhren aus der Ukraine über die Solidaritätsrouten. Agrarkommissar Wojciechowski kündigte ein Maßnahmenpaket an, das sowohl dem Schutz des Binnenmarktes als auch den Exportmöglichkeiten der Ukraine gerecht werden soll – d. h. Importstopp bei maximaler Unterstützung des Transits von Getreide durch den europäischen Binnenraum. Einigkeit bestand, dass es EU-einheitlicher Regelungen bedürfe, wenn es um den EU-Binnenmarkt gehe. Die lettische Delegation hatte mit Unterstützung einer Reihe osteuropäischer Länder den umstrittenen Vorschlag der Kommission zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) auf die Tagesordnung gesetzt. Einige Agrarminister befürchten, dass diese Einsparungen die Pflanzengesundheit und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen gefährden und sich somit auf die Exporte von Agrargütern außerhalb der EU auswirken könnten. Im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) ist die EU verpflichtet, Schädlinge zu bekämpfen und deren internationale Ausbreitung zu verhindern, insbesondere bei solchen, die in Drittländern als gefährlich gelten. Die Agrarminister erhielten darüber hinaus Informationen über biologische Schädlingsbekämpfungsmittel und stellten Fragen zum Milchsektor und zur Honigrichtlinie.
Europäisches Parlament bestätigt politische Einigung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Das Europäische Parlament (EP) hat am 19.04.2023 die politische Einigung (Trilogergebnis) zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen bestätigt. Die Annahme erfolgte mit einer großen Mehrheit über alle Parteien hinweg mit dem Ziel, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen. Einfuhren aus bestimmten Ländern bzw. Einfuhren bestimmter Rohstoffe werden zwar nicht verboten, aber Unternehmen dürfen ihre Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Diese bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31.12.2020 gerodet wurde, noch zur Schädigung von Wäldern und insbesondere von unersetzlichen Primärwäldern geführt hat. Die Unternehmen müssen auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Das bedeutet, dass die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker geachtet werden müssen. Unter die neuen Rechtsvorschriften fallen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, einschließlich der Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden (wie Leder, Schokolade und Möbel). Bei den Verhandlungen hat das Parlament durchgesetzt, dass die Vorschriften auch auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate ausgeweitet werden. Das EP sorgte außerdem für eine umfassendere Definition der Waldschädigung. Sie schließt nun die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen mit ein. Für Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Risiko gilt ein vereinfachtes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Die Ausmaße der Kontrollen richten sich nach dem Risikoniveau des jeweiligen Landes. Das Trilogergebnis muss vom Rat noch förmlich gebilligt werden. Im Anschluss wird es im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Europäisches Parlament nimmt Entschließung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen an
Das Europäische Parlament (EP) hat am 18.04.2023 eine Entschließung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen mit 323 zu 257 Stimmen bei 59 Enthaltungen angenommen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht). Der Kohlenstoffabbau durch Land- und Forstwirtschaft oder technische Lösungen muss eine wachsende Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 spielen. Das Parlament nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, eine Verordnung zur Schaffung eines EU-Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau sowie einen Rahmen zur Identifizierung von Tätigkeiten zu installieren, die eindeutig Kohlenstoff aus der Atmosphäre entfernen. Die Abgeordneten betonen, dass ein solcher Rahmen für die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung genutzt werden sollte, um Anreize für den Abbau von Kohlenstoff zu schaffen. Die Erhöhung der Kohlenstoffmenge im Boden bringe zahlreiche Vorteile mit sich, darunter eine verbesserte Bodenqualität und Fruchtbarkeit. Nach Ansicht der Abgeordneten bietet Carbon Farming neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirte, die sich freiwillig für einen Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen agroforstwirtschaftlichen Praktiken einsetzen, die auch die biologische Vielfalt fördern.
AGRI nimmt Bericht zum Schutz von geografischen Angaben an
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des EP hat am 20.04.2023 seinen Standpunkt zu neuen Regeln für geografische (Herkunfts-)Angaben und traditionelle Spezialitäten in der EU zum Schutz von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten einstimmig angenommen. Die Abgeordneten schlagen vor, die Frist für die Eintragung einer neuen geografischen Angabe durch die Kommission von sechs auf fünf Monate zu verkürzen und die Frist für die Verlängerung auf maximal drei Monate zu begrenzen, um den bürokratischen Aufwand für die Erzeuger zu verringern. Die nationalen Behörden sollten die meisten Anträge auf Änderung bestehender geografischer Angaben-Eintragungen ohne erneute Prüfung durch die Kommission bearbeiten, um das Änderungsverfahren zu beschleunigen und die Arbeitsbelastung zu verringern. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass die Kommission mit ihrem einzigartigen landwirtschaftlichen Fachwissen weiterhin das System der geografischen Angaben verwaltet und nicht das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), wie im Textentwurf vorgeschlagen. Um geografische Angaben im Internet besser zu schützen, sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dass alle Domänen, die den Namen einer geografischen Angabe missbrauchen, automatisch geschlossen oder einer Erzeugergemeinschaft zugewiesen werden, die die geografischen Angaben legal verwenden. Der Bericht wird nun dem Plenum des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt, im Anschluss beginnen die Trilogverhandlungen. Die den geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) und geschützten Ursprungsangaben (g.U.) zugrundeliegende EU-Verordnung trat 1992 in Kraft und wurde 2006 und 2012 aktualisiert. Zudem werden mit der Regelung garantierte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) sowie die Namen von Spirituosen durch g.A. geschützt.
Kommission schlägt Überarbeitung geltender Vermarktungsnormen für Agrar- und Lebensmittel-erzeugnisse vor
Die Kommission hat am 21.04.2023 vorgeschlagen, geltende Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse zu überarbeiten, um den Bedürfnissen der Verbraucher und der Nachhaltigkeit besser gerecht zu werden. Im Zuge dessen wurden zahlreiche Konsultationen veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vermarktungsnormen soll es den Verbrauchern leichter machen, fundierte Entscheidungen für eine gesündere Ernährung zu treffen und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beizutragen. Änderungen betreffen Ursprungskennzeichnungen, Verpackungen, Fruchtsäfte, Konfitüren und Marmeladen sowie Eier. Die Vorschläge für frisches Obst und Gemüse, Eier und Geflügel werden in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgelegt. Die Texte stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend werden die Rechtsakte angenommen und dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat für einen Prüfungszeitraum von zwei Monaten übermittelt. Am Ende dieses Verfahrens wird die Kommission sie dann veröffentlichen. Die Vorschläge zu Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften und Honig sind Gegenstand von Richtlinien, die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren des EP und des Rates durchlaufen, bevor sie veröffentlicht werden und in Kraft treten. Parallel dazu übermittelt die Kommission dem EP und dem Rat einen Bericht, damit in naher Zukunft neue Vermarktungsnormen für Apfel- und Birnenwein sowie für die Ursprungskennzeichnung von Hülsenfrüchten festgelegt werden können. Für diese Erzeugnisse sind derzeit in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation keine Vermarktungsnormen vorgesehen. Die EU-Vermarktungsnormen dienen dazu, die hohe Qualität der Erzeugnisse zu wahren, die Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass die Normen auf dem EU-Markt kohärent sind. Mit den heute vorgelegten Vorschlägen wird sichergestellt, dass Vermarktungsnormen im Einklang mit der Farm to Fork-Strategie und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zur Förderung und Verbreitung nachhaltiger Erzeugnisse beitragen können und gleichzeitig den neuen Bedürfnissen von Verbrauchern und Betrieben Rechnung tragen. Rückmeldungen sind möglich bis 19.05.2023.
Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für 2022
Die Kommission hat am 13.04.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für das Gesamtjahr 2022 veröffentlicht. 2022 erreichten die Handelsströme der EU mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln einen Gesamtwert von rund 402 Mrd. €, mit einer positiven Handelsbilanz von 58 Mrd. €. Trotz des weltweiten Preisanstiegs ist das Volumen der gehandelten Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nicht zurückgegangen, sondern hat mitunter sogar zugenommen – die EU ist nach wie vor die weltweit führende Handelsmacht von Agrar- und Ernährungserzeugnissen. Im Jahr 2022 erreichten die EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungserzeugnissen einen Wert von rund 230 Mrd. €, was einem Anstieg von 31 % gegenüber 2021 entspricht. Getreide und Getreidezubereitungen sowie Mahlerzeugnisse haben in der EU-Gesamtausfuhr am meisten zugenommen. Im Einklang mit ihrem Engagement für globale Ernährungssicherheit hat die EU ihre Weizenexporte in Entwicklungsländer erhöht. Die wichtigsten Bestimmungsländer waren Algerien (rund 5 Mio. t), Marokko (rund 4 Mio. t), Ägypten (rund 3 Mio. t) und Nigeria (rund 2,5 Mio. t). Milcherzeugnisse blieben mit einem Ausfuhrwert von rund 20 Mrd. € eines der wichtigsten Exportgüter. Schweinefleisch blieb mit rund 14 Mrd. € das wichtigste Ausfuhrprodukt bei Fleisch. Der wichtigste Handelspartner bleibt das Vereinigte Königreich – mit einem Fünftel der gesamten EU-Ausfuhren –, gefolgt von den USA (13 %) und China (7 %). Im Jahr 2022 sind die EU-Einfuhren wertmäßig um 32 % gegenüber 2021 gestiegen, was einem Einfuhrwert von 172 Mrd. € entspricht. Dies ist primär auf den Anstieg der Weltmarktpreise zurückzuführen. Ölsaaten und Eiweißpflanzen wurden im Wert von rund 26 Mrd. € eingeführt und bilden die wichtigste Agrarhandelskategorie – der Anstieg der Weltmarktpreise ging mit einem zunehmenden Bedarf an Einfuhren von Sonnenblumen und Sojabohnen aufgrund der Dürre im Sommer 2022 einher. Gleiches gilt auch für Maisimporte. Wichtigste Länder gemessen am Anteil der Gesamteinfuhren der EU sind Brasilien (12 %), das Vereinigte Königreich (9 %) und die Ukraine.
Kommission gibt Ausblick zur Marktentwicklung im Frühjahr 2023
Die Kommission veröffentlichte am 30.03.2023 eine Mitteilung über die zu erwartende Marktentwicklung unter den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2023. Die negativen Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine und die daraus resultierenden hohen Inputkosten sowie die Nahrungsmittelinflation belasten weiterhin die Agrarmärkte und die Kaufentscheidungen der Verbraucher. Winterdürren und bereits rekordverdächtig niedrige Wasserreservoirs verschlechterten in weiten Teilen der EU die Wasserverfügbarkeit und damit die Ernteprognosen. Neben witterungs- und kostenbedingten Produktionsbeschränkungen tragen Tierseuchen zur Unsicherheit der Aussichten für die Lebensmittelerzeugung bei. Trotz Unsicherheiten über die Energieversorgung für den nächsten Winter und der jüngsten Spannungen an den Finanzmärkten gestaltet sich die aktuelle makroökonomische Prognose der EU relativ gesehen positiver als im Herbst 2022. Trotz Absinken der Inflation, was zu einer gewissen Entlastung der Inputpreise führen kann, sind die Preise immer noch deutlich höher im Vergleich zu Beginn des Jahres 2020. Situationsanpassungen sind die Folge – nicht nur Anpassungen der Landwirte an Umwelt- und Klimamaßnahmen, sondern auch Präferenzverlagerungen von Verbrauchern zu billigeren und einfacheren Lebensmitteln. Es wird ein Rückgang der Getreideerzeugung in der EU aufgrund des warmen und trockenen Wetters prognostiziert, was durch steigende Importe aus der Ukraine ausgeglichen werden kann. Der zu erwartete Rückgang der Fleischerzeugung führt zur Verringerung der Verwendung von Getreide als Futtermittel, während die Verwendung für Lebensmittel leicht zunehmen dürfte. Die Ölsaaterzeugung könnte auf einen neuen Rekordwert steigen. Es wird erwartet, dass die Zuckerrübenanbaufläche weiter zurück geht. Der Umfang der Milcherzeugung wird als weiter stabil erwartet; die Rindfleischerzeugung als weiter rückläufig. Der Fleischkonsum wird als weiter abnehmend erwartet, mit Ausnahme des Geflügelfleisches.
EUROSTAT veröffentlicht Bericht über Strukturwandel landwirtschaftlicher Betriebe
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 03.04.2023 eine Mitteilung über den Strukturwandel landwirtschaftlicher Betriebe in der EU. Die Luxemburger Statistiker stellen fest, dass es im Jahre 2020 geschätzte 9,1 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in der EU gab – ein Rückgang von 5,3 Millionen bzw. 37 % im Vergleich zu 2005. Vor allem sog. "Gemischbetriebe" sind von diesem Rückgang betroffen (- 2,6 Mio.), gefolgt von Veredelungsbetrieben (- 1,6 Mio.) und Pflanzenbaubetrieben (- 900.000). Im Berichtsjahr erwirtschafteten 58 % der Betriebe in der Union mindestens zwei Drittel ihrer Einnahmen mit Feld- oder Dauerkulturen. Auf die Tierhaltung entfielen 22 % sowie 19 % auf die Gemischbetriebe. 1 % der Betriebe konnte der Subsistenzwirtschaft zugeordnet oder nicht nach ihrer Standardproduktion kategorisiert werden. Etwas mehr als die Hälfte (52 %) der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) wurde zum Anbau von Kulturpflanzen genutzt. 33 % entfielen auf die Tierhaltung und 15 % auf Mischbetriebe. Hierbei überwog die Pflanzenproduktion in den östlichen Mitgliedstaaten sowie in den Mitgliedstaaten im Mittelmeer, während Tierhaltungsbetriebe im Nordwesten der EU vorherrschten.
Kommission veröffentlicht Online-Dashboard zum Monitoring der GAP-Ziele
Die Kommission veröffentlichte am 05.04.2023 ein Online-Dashboard, auf dem die von den einzelnen Mitgliedstaaten im GAP-Strategieplan festgelegten Ziele, die Ziele auf EU-Ebene sowie der aktuelle Stand der Zielerreichung dargestellt werden. Dies erfolgt im Einklang mit den Transparenz- und Überwachungsanforderungen und soll den Mitgliedstaaten als Hilfestellung zur gegebenenfalls notwendigen Nachjustierung dienen. Die GAP-Rechtsvorschriften enthalten 44 Ergebnisindikatoren, die mit spezifischen Zielen verknüpft sind. Die Überwachung der einzelnen Ziele durch den jährlichen Vergleich der erreichten Werte ermöglicht eine Bewertung der Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung. Dank des Online-Dashboards geschieht dies öffentlich und auf transparenter Weise. Anhand der Überprüfung der jährlichen Fortschritte bei der Umsetzung der GAP lässt sich feststellen, ob die Maßnahmen innerhalb der GAP zur Zielerreichung beitragen. Die derzeitige GAP hat ehrgeizige Umweltziele. Die GAP-Mittel sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die nahezu 90 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU abdecken. Das Indikatorsystem zeigt, dass mehr als 30 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU durch zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung/Wiederherstellung der biologischen Vielfalt abgedeckt wird. Der reduzierte und nachhaltige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird auf mindestens 27 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der EU gefördert. Eine bessere Bodenbewirtschaftung wird durch die GAP auf 47 % der EU-Flächen gefördert. Die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe wird durch Investitionsbeihilfen für fast 400.000 Betriebe gefördert. Die derzeitige GAP ist auch gerechter und kleinere und mittlere Betriebe werden mittels Umverteilung auf die ersten Hektare proportional mehr Zahlungen erhalten als größere Betriebe. Im EU-Durchschnitt bedeutet dies eine um etwa 15 % höhere Einkommensstützung pro Hektar zugunsten der kleineren Betriebe.
Neue Ausschreibung für die Analyse der Agrar- und Lebensmittelproduktion und des Handels
Die Kommission hat am 14.04.2023 eine Mitteilung über neue Ausschreibungen für Analysen der Agrar- und Lebensmittelproduktion und des Handels veröffentlicht. Die Hauptziele dieser Analysen umfassen die Unterstützung der Bewertung der GAP und der damit verbundenen Instrumente, die Unterstützung der Bewertung künftiger Initiativen in der Agrarpolitik und in der Politik für den ländlichen Raum, die Analyse des Agrar- und Ernährungssektors und die Bewertung des europäischen und internationalen Kontextes, in dem die Agrarpolitik und die Politik für den ländlichen Raum tätig sind. Die Analysen beziehen sich hauptsächlich auf die Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion, erneuerbare Energien, Zahlungen für Ökosystemleistungen, Land etc.), den Handel und die damit verbundenen Politiken sowie öffentliche Unterstützung und Instrumente. Möglich sind auch andere Teile der Lieferkette (vor- und nachgelagerte Bereiche, Vertrieb, Einzelhandel etc.) sowie der Transport und die Lagerung. Frist für die Einreichung der Angebote: 21.08.2023.
Kommission reagiert auf Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten"
Die Kommission hat am 05.04.2023 eine Mitteilung als Reaktion auf die Europäischen Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt!" veröffentlicht. Die Kommission begrüßte die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Der Erfolg der EBI sei ein deutliches Zeichen für die breite öffentliche Unterstützung für Maßnahmen zugunsten von Bestäubern, der biologischen Vielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft. Weiter forderte die Kommission das Europäische Parlament (EP) und den Rat auf, die bereits bestehenden Gesetzgebungsvorschläge, die zum Schutz und zur Erholung der Bestäuberpopulationen in Europa beitragen und die Anliegen der Bürger in Rechtsvorschriften festschreiben, rasch und ohne Abstriche anzunehmen. Somit appelliert die Kommission insbesondere, den Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) und den Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) unverändert zügig anzunehmen. Zusammen mit den oben genannten Vorschlägen für neue Rechtsanforderungen sind diese Vorschläge und Initiativen der Kommission eine umfassende Antwort auf die in der EBI formulierten Forderungen. Das heißt, dass die Kommission keine Vorschläge für neue Rechtsakte vorlegen möchte, sondern sich auf die bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschläge konzentriert, die erheblichen Diskussionsbedarf auslösen. Am 10.10.2022 hat die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten! – Auf dem Weg zu einer bienenfreundlichen Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“ über 1 Millionen Unterstützungserklärungen von Bürgerinnen und Bürgern aus der gesamten EU erhalten. Nach Ansicht der Bürgerinitiative sei der Vorschlag zur SUR, der von der Kommission am 22.06.2022 veröffentlicht wurde, nicht ehrgeizig genug. Von der Bürgerinitiative werden weitergehende Maßnahmen gefordert. Der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln soll bis 2030 um 80 % reduziert werden. Mit der Antwort der Kommission ist die Europäische Bürgerinitiative formal abgeschlossen.
Kommission und ERRIN – Auftaktveranstaltung Mission Soil Manifesto
Die Kommission und das Forschungs- und Innovationsnetzwerk der europäischen Regionen (ERRIN) haben am 18.04.2023 die Auftaktveranstaltung zur "Mission Soil Manifesto" abgehalten. Die Auftaktveranstaltung war ein wichtiger Meilenstein für den Erfolg der EU-Mission "A Soil Deal for Europe". Hintergrund der Initiative liegt in der Bedeutung der Böden für die Lebensmittelerzeugung sowie wichtiger Ökosystemleistungen, wie die Bereitstellung von sauberem Wasser, die Bindung von Kohlenstoff und die Schaffung von Lebensräumen für die biologische Vielfalt. Um den Bodenstatus zu verbessern und die wichtigen Ökosystemleistungen des Bodens erhalten zu können, hat die Kommission 2021 die EU-Mission eingerichtet, um bis 2030 konkrete Ergebnisse für Forschung und Innovation, Politik und Praxis zu erzielen. Die Mission Soil unterstützt die Einrichtung von 100 Reallaboren und "Leuchttürme", führt auch ein ehrgeiziges Forschungs- und Innovationsprogramm durch, treibt das Bodenmonitoring in der EU voran und stärkt die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bodenschutz und an der Bodensanierung. Seit 2021 wurden über 300 Mio. € für die Forschungsagenda bereitgestellt. Durch ihre Umweltziele gewährleistet die GAP die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Bodens und ermutigt die Landwirte, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung zu ergreifen. Bewerbungen für die Einreichung von Forschungs- und Innovationsvorschlägen im Rahmen des aktuellen Arbeitsprogramms sind bis zum 20.09.2023 möglich.
EuRH veröffentlicht Sonderbericht über die Sicherstellung der Agrar- und Lebensmittelversorgungs-kette während der COVID-19-Pandemie
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 20.04.2023 einen Sonderbericht über die Sicherung der Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Da die Pandemie eine große Auswirkung auf die Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten gehabt habe, überprüfte der EuRH, ob die Reaktionen der EU angemessen gewesen seien. In seinem Bericht stellt der EuRH fest, dass die Kommission schnell handelte, indem sie Leitlinien vorlegte, direkte Unterstützung gewährte und Marktmaßnahmen einleitete. Die Mitgliedstaaten seien bei der Umsetzung direkter Unterstützungen jedoch nicht zielgerichtet vorgegangen. Durch den großen Umfang an Beihilfen hätten diese zu Wettbewerbsverzerrung und Überkompensation führen können, stellte der EuRH fest. Daher empfiehlt der Hof der Kommission, im Falle künftiger Krisen klare Regeln vorzuschlagen.
Europabericht Nr. 05/2023 vom 02.05.2023 (PDF; 1 MB) externer LinkTagung Agrarrat
Die EU-Agrarminister trafen sich am 20.03.2023 in Brüssel und tauschten sich über die Marktlage für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU, sowohl im Hinblick auf den allgemeinen Zustand als auch auf die Herausforderungen für bestimmte Sektoren und Regionen, aus. Kommissar Wojciechowski informierte die Minister außerdem über den Vorschlag der Kommission, Landwirte in Bulgarien, Rumänien und Polen, die von der Einfuhr von Getreide, Raps und Sonnenblumenerzeugnissen aus der Ukraine betroffen sind, über die Agrarreserve zu unterstützen. Im Rahmen des Gedankenaustauschs erhielt der Rat auch Informationen der lettischen und der litauischen Delegation über die Herausforderungen für die Milchwirtschaft im Ostseeraum. Die Kommission möchte diesbezüglich nicht aktiv werden. Die Landwirtschaftsminister haben die aktuelle Lage auf den internationalen Agrarmärkten erörtert. Sie brachten ihre Unterstützung für laufende Verhandlungen über Handelsabkommen zum Ausdruck und erkannten zugleich an, dass in der EU und weltweit eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert werden müsse. Im Rahmen der Erörterungen legte Österreich Informationen über die landwirtschaftlichen Aspekte des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Ländern vor. Die Kommission möchte Zusatzvereinbarungen zur Nachhaltigkeit (v. a. im Hinblick auf Rindfleisch, Zucker) verhandeln. Einige Mitgliedstaaten forderten in diesem Zusammenhang, die versprochene Herkunftskennzeichnung auf den Weg zu bringen. Die Minister tauschten sich über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte des Rechtsaktes zur Wiederherstellung der Natur aus. Eine Allgemeine Ausrichtung solle es noch unter schwedischer Ratspräsidentschaft hierzu geben. Die Präsidentschaft plant einen Mix aus freiwilligen und obligatorischen Indikatoren, um die Ziele zu erreichen. Die Mitgliedstaaten kritisierten die Berichtsintervalle und forderten, dass diese mehr als fünf Jahre sein müssten; alles andere sei nicht leistbar. Einflüsse externer Faktoren wie Extremwetterereignisse und Waldbrände müssten berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten forderten Flexibilität und Finanzierungsinstrumente neben der GAP. Die Agrarminister tauschten sich auch über die Mitteilung der Kommission vom 24.01.2023 mit dem Titel "Ein neuer Deal für Bestäuber" aus. Eine Balance zwischen Ernährungssicherung und Bestäuberschutz (Pflanzenschutzmittelreduktion) sei erforderlich. Der Rat hat die Schlussfolgerungen gebilligt, in denen seine Prioritäten für die Arbeit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) festgelegt werden.
Green Deal: Politische Einigung zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 30.03.2023 eine Einigung im Trilog zum Richtlinienvorschlag der Kommission im Rahmen des Fit for 55-Paketes zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) erzielt (siehe hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB). Für die Nutzung von Biomasse aus Holz ist grundsätzlich das Kaskadenprinzip, nach dem die Biomasse entsprechend ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert genutzt werden soll, anzuwenden. Ausnahmetatbestände sind beispielsweise Schadholzaufkommen und notwendige Durchforstungs-maßnahmen. Die Nutzung von Bioenergie soll an die Einhaltung der Ziele für die Entwicklung der CO2-Senken aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) geknüpft werden. Die direkte finanzielle Förderung großer Biomasseheiz(kraft)werke, die „Rundholz industrieller Qualität“ einsetzen, soll ausgeschlossen werden. Die Vorschläge des EP zur Definition von "primärer Holzbiomasse" und zur Einschränkung der Anrechenbarkeit von Holz als erneuerbarer Energieträger haben sich nicht durchgesetzt. Die gewählte Definition von "Rundholz industrieller Qualität" lässt den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum. Diese Einigung muss nun noch von Parlament und Rat formal bestätigt werden. Der Text der Richtlinie wird anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Rat bestätigt politische Einigung zu LULUCF
Der Rat hat am 28.03.2023 mit 24 zu 1 Stimmen (POL) – bei 2 Enthaltungen (AUT, BEL) – die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen des Fit for 55-Paketes angenommen, nachdem das EP die Trilogeinigung bereits am 14.03.2023 angenommen hatte. Die neuen Regeln sollen den natürlichen CO2-Senken in der EU zugutekommen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Außerdem sollen sie im Einklang mit dem europäischen Green Deal die Artenvielfalt fördern. Für die CO2-Senken vereinbarten EU und Mitgliedstaaten konkrete Zielwerte zum Abbau von Treibhausgasen. Die CO2-Reduzierung soll nach den verabschiedeten Vorschriften nunmehr 15 % betragen, was 310 Mio. t CO2 entspricht. In der Folge sollen die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 55 %, sondern um rund 57 % zurückgehen. Die Lastenteilungsverordnung und die Marktstabilitätsreserve wurden ebenfalls angenommen (siehe hierzu auch Beiträge des StMUV und StMWi in diesem EB). Die heutige Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt des Beschlussfassungsverfahrens. Der Beschluss wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt nach weiteren 20 Tagen in Kraft.
Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (AGRI) hat am 22.03.2023 eine Entschließung zum Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch mit 42 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und ohne eine Enthaltung angenommen. Über das EU-Schulprogramm werden die Abgabe von Obst, Gemüse, Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Kinder (vom Kindergarten bis zur Sekundarschule) sowie pädagogische Maßnahmen zur Vermittlung gesunder Ernährungsgewohnheiten unterstützt. Im Entschließungsentwurf drängt der AGRI-Ausschuss auf mehr Mittel für das Schulprogramm. Die Abgeordneten befürworten darin einen Abbau der Bürokratie, längere Vertragslaufzeiten für die Schulen und eine Vereinfachung der Beschaffungsverfahren, die verhindern könnten, dass das gesamte Budget ausgeschöpft wird. Daneben fordern sie die EU-Länder auf, mindestens 10 % ihres Budgets für Bildungsmaßnahmen auszugeben, um das Bewusstsein für den Nährwert von Lebensmitteln zu schärfen. Lokale und saisonale Produkte sollten dabei Vorrang haben. Außerdem sollten Obst, Gemüse und Molkereiprodukte, die in den Schulen der EU verteilt werden, unverarbeitet, biologisch, lokal produziert und mit Qualitätsangaben versehen sein. Parallel veröffentlichte die Kommission ebenfalls am 22.03.2023 eine Konsultation zum Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch. Mit einer Durchführungsverordnung sollen die Vorschriften für die Beihilfezahlung geändert werden. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die nationalen Behörden für Beihilfeanträge ab dem Schuljahr 2023/2024 Vorschusszahlungen gewähren können. Rückmeldungen sind möglich bis zum 19.04.2023.
Kommission eröffnet Bewerbungsverfahren EU Organic Award
Die Kommission hat am 25.03.2023 das Bewerbungsverfahren zur Verleihung des EU Organic Award 2023 eröffnet. Die EU-Bio-Preise würdigen innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte entlang der Wertschöpfungskette von ökologisch angebauten Lebensmitteln. Es werden insgesamt acht Auszeichnungen vergeben, und zwar in sieben Kategorien. Bewerben kann sich jeder EU-Akteur oder jede EU-Institution entlang der ökologischen Wertschöpfungskette, die ein nennenswertes Projekt mit einem nennenswerten Beitrag zur Verbesserung der Erschwinglichkeit und/oder Zugänglichkeit ökologischer Erzeugnisse in der EU leistet. Die EU-Bio-Preise werden gemeinsam von der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, COPA-COGECA und IFOAM Organics Europe (Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen) organisiert. In der Jury sind auch Europäisches Parlament und der Rat vertreten. Bewerbungen können noch bis 14.05.2023 eingereicht werden.
Kommission veröffentlicht neue Leitlinien zur Aufforstung und zum Schutz alter Wälder
Die Kommission veröffentlichte am 21.03.2023 – am internationalen Tag der Wälder – zwei neue Leitlinien, um den Schutz und die Wiederherstellung der Wälder in der EU zu unterstützen, ihre Qualität zu verbessern und sie widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen. Die Leitlinien für eine biodiversitätsfreundliche Aufforstung, Wiederaufforstung und Baumpflanzung bieten eine Reihe praktischer Empfehlungen zur Unterstützung von Behörden, Wald- und Landbesitzern sowie Managern und der Zivilgesellschaft bei der besseren Umsetzung von biodiversitätsfreundlichen Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und Baumpflanzungsprojekten. Sie fördern insbesondere die im Rahmen des Europäischen Green Deals eingegangene Verpflichtung, die Waldfläche in der EU sowohl quantitativ als auch qualitativ zu vergrößern. Die Leitlinien für die Definition, die Kartierung, das Monitoring und den strengen Schutz von Primär- und Altwäldern in der EU bieten den nationalen Politikern und Entscheidungsträgern praktische Anleitungen, die es ihnen ermöglichen, die verbleibenden Primär- und Altwälder in der EU wirksam zu identifizieren und zu schützen. Aktuell machen diese nur rund 3 % der gesamten bewaldeten Fläche der EU und rund 1 % der EU-Landfläche aus. Die beiden Leitlinien sind das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen nationalen EU-Experten, Interessenvertretern, Stakeholdern und der Zivilgesellschaft. Sie unterstützen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie und der EU-Forststrategie für 2030 und tragen gleichzeitig zu den Zielen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei.
Kommission veröffentlicht Untersuchungsergebnisse zu Honigverfälschungen
Die Kommission hat am 21.03.2023 die Ergebnisse der EU-weiten Aktion "From the Hives" ("Aus den Bienenstöcken") sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Honigverfälschungen veröffentlicht. Ziel war es, sich einen Überblick über das Ausmaß der Verfälschung von Importhonigen mit Zuckersirup zu machen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) mit Unterstützung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) insgesamt 320 Proben aus 20 verschiedenen Drittländern untersucht, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 gesammelt wurden. Von diesen Proben standen 147 (46 %) im Verdacht, nicht konform zu sein. Die meisten der beanstandeten Honige stammten dabei aus China. Diese Verdachtsrate war im Vergleich zu einem früheren EU-weiten koordinierten Kontrollplan, der 2015 - 2017 durchgeführt wurde, deutlich höher: 14 % der analysierten Proben entsprachen nicht den festgelegten Benchmark-Kriterien zur Bewertung der Honigechtheit. Die EU-Honigrichtlinie, die derzeit überarbeitet wird, soll die Interessen der Verbraucher und der ehrlichen Erzeuger noch besser schützen, indem eine detaillierte Kennzeichnung des geografischen Ursprungs von Honig vorgeschrieben wird. Die Kommission hat außerdem die nationalen Behörden aufgefordert, die amtlichen Kontrollen in diesem Sektor zu verstärken, um von betrügerischen Praktiken abzuschrecken und diese zu bestrafen. Während das Risiko für die Gesundheit der Verbraucher als sehr gering eingeschätzt wird, stellt die Verfälschung von Honig mit Zucker eine Herausforderung für das Vertrauen der Verbraucher in die EU-Lebensmittelkette, für die Unternehmer und für den Ruf des Honigs dar.
EuGH-Urteil zu Schadenersatz beim Sortenschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.03.2023 in seinem Urteil festgehalten, dass der durch die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) von einem Landwirt eingeforderte Schadenersatz in vierfacher Höhe der Z-Lizenz einen Verstoß gegen die EU-Sortenschutzgrundverordnung darstellt und daher unzulässig ist. Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die STV nach wiederholtem Verstoß eines Landwirts gegen den Saatgutnachbau einen entsprechenden Schadenersatz gefordert. Sie berief sich dabei auf eine Durchführungsverordnung der Kommission, die dieses Vorgehen ermögliche. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verwies das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken an den EuGH, welcher feststellte, dass mit dieser Regelung der Kommission die Grenzen der Sortenschutzgrundverordnung überschritten würden. Laut EuGH kann daher weder die STV noch ein Züchter für einen wiederholten Verstoß gegen die Nachbaubestimmungen einen Schadenersatz oberhalb der Höhe der einfachen Z-Lizenz nachfordern. Dies wäre eine rechtswidrige "pauschale Überkompensation". Dies gelte allerdings wiederum nur, sofern kein weitergehender Schaden festgestellt worden sei.
Kommission registriert Bürgerinitiative gegen das Schlachten von Pferden
Die Kommission hat am 22.03.2023 beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel "End The Horse Slaughter Age" zu registrieren. Die Initiatoren der Bürgerinitiative fordern die Kommission zu einer Gesetzesinitiative auf, welche das Schlachten von Pferden sowie ihre Zucht und Ausfuhr zur Herstellung von Pelzen, Leder, Fleisch oder zur Herstellung von Medikamenten oder anderen Substanzen verbietet. Außerdem wird ein Verbot von Langstreckentransporten von Pferden quer durch Europa zum Zwecke der Schlachtung gefordert sowie der Schutz von Pferden vor übermäßiger Arbeit oder hartem Training. Die Organisatoren haben sechs Monate Zeit, um mit der Unterschriftensammlung zu beginnen. Wenn eine EBI innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann unter Angabe ihrer Gründe entscheiden, ob sie den Antrag weiterverfolgt oder nicht.
Europabericht Nr. 04/2023 vom 06.04.2023 (PDF; 986 KB) externer LinkDas Europäische Parlament hat am 14.03.2023 mit 479 zu 97 Stimmen bei 43 Enthaltungen die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen des Fit for 55-Paketes angenommen. Die neuen Regeln sollen den natürlichen CO2-Senken in der EU zugutekommen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Außerdem sollen sie im Einklang mit dem europäischen Green Deal die Artenvielfalt fördern. Für die CO2-Senken vereinbarten die EU und die Mitgliedstaaten konkrete Zielwerte zum Abbau von Treibhausgasen. Die CO2-Reduzierung soll nach den verabschiedeten Vorschriften nunmehr 15 % betragen, was 310 Mio. t CO2 entspricht. In der Folge sollen die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 55 %, sondern um rund 57 % zurückgehen. Für Emissionen und deren Abbau in den Bereichen LULUCF hat außerdem jeder Mitgliedstaat eigene verbindliche Ziele für 2030. Sie hängen davon ab, wie viele Emissionen die Mitgliedstaaten bereits abgebaut haben und wie viele sie noch abbauen können. Die aktuellen Vorschriften gelten noch bis 2025. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass in dem besagten Bereich nicht mehr Emissionen verursacht als abgebaut werden können ("no-debit"-Verpflichtung). Ab 2026 wird statt der verbindlichen Jahresziele eine bestimmte Menge festgelegt, die die Mitgliedstaaten in den vier Jahren von 2026 bis 2029 verursachen dürfen. Um ihre Ziele zu erreichen, können die Mitgliedstaaten u. a. Gutschriften für den CO2-Abbau kaufen und verkaufen und dabei den Spielraum nutzen, den ihnen die sog. Lastenteilungsverordnung bietet. Es ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei Naturkatastrophen wie Waldbränden entsprechend entschädigt werden. Verbesserungen gibt es bei der Überwachung und Prüfung der verursachten und abgebauten Emissionen und bei der diesbezüglichen Berichterstattung – unter anderem dadurch, dass stärker auf geografische Daten und Fernerkundung gesetzt wird. Die Sanktionen sollen verschärft werden. Der Text muss noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später tritt er in Kraft.
Das Europäische Parlament (EP) nahm am 14.03.2023 mit 486 zu 132 Stimmen bei 10 Enthaltungen die überarbeitete Lastenteilungsverordnung (effort sharing regulation, ESR) im Rahmen des Fit for 55-Paketes an. Sie legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest und deckt zurzeit etwa 60 % aller EU-Emissionen ab. Die Verordnung umfasst die Bereiche Straßenverkehr, Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Durch die Überarbeitung der Verordnung wird der Zielwert für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für die gesamte EU von 30 % auf 40 % gegenüber dem Stand von 2005 angehoben. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen verringern, und zwar um 10 bis 50 %. Die Zielvorgaben für 2030 für jeden einzelnen Mitgliedstaat richten sich nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Der Text muss noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später tritt er in Kraft.
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (AGRI) veröffentlichte am 07.03.2023 einen Berichtsentwurf zu einer Initiative für eine europäische Eiweißstrategie. Der Berichtsentwurf der Berichterstatterin MdEP Emma Wiesner (Renew/SWE) verweist auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen und Programme, welche bei dem Vorhaben zu berücksichtigen sind. Daran schließen sich zwölf Erwägungsgründe an. Unter anderem soll es ein Ziel der geforderten europäischen Eiweißstrategie sein, die Nahrungs- und Futtermittelversorgung in der EU sicherzustellen. Nachfolgend finden sich 33 Handlungsanweisungen, die die folgenden Bereiche umfassen: der Bedarf der Schaffung einer Eiweißstrategie zur Steigerung des Eiweißpotentials, eine höhere Eiweißproduktion in der EU, bessere Bedingungen für die Eiweißproduktion in der EU, Entwicklung von pflanzlichen und alternativen Proteinen für Lebens- und Futtermittel, ein ganzheitlicher Ansatz und konkrete politische Maßnahmen. Der Berichtsentwurf soll im Mai im AGRI-Ausschuss angenommen werden. Die Abstimmung im Plenum des EP ist für Juni angesetzt.
Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 13.03.2023 einen Sonderbericht zu Interessenkonflikten in der Agrarpolitik der EU. Mit der Prüfung sollte auf mögliche Mängel beim Umgang mit Interessenkonflikten auf Ebene der Kommission und der Mitgliedstaaten hingewiesen werden. Auch sollten Empfehlungen für Verbesserungen ausgesprochen werden. Der ERH gelangte dabei zu dem Ergebnis, dass zwar Kommission und Mitgliedstaaten über einen Rahmen zur Vermeidung und zum Umgang mit Interessenkonflikten verfügten, jedoch Lücken in Bezug auf die Förderung von Transparenz und die Aufdeckung von Risikosituationen bestünden. Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, damit Interessenkonflikte besser vermieden, aufgedeckt und gemeldet werden können, und für mehr Transparenz zu sorgen. Die Kommission begrüßt in ihrer Antwort den Sonderbericht und nimmt die Empfehlung des ERH ausdrücklich an. Zudem macht sie deutlich, dass sie mit dem Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung der Haushaltsordnung vom Mai 2022 einen besseren Schutz des EU-Haushaltes bezweckt.
Die Kommission veröffentlichte am 06.03.2023 eine Konsultation zu den Bedingungen für Vorschusszahlungen im Rahmen des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/127 in Bezug auf die Zahlung von Vorschüssen im Rahmen des Schulprogramms. Mit dieser Initiative werden die Bedingungen festgelegt, unter denen nationale Behörden für Beihilfeanträge ab dem Schuljahr 2023/2024 Vorschusszahlungen gewähren können. Dies soll zu einem verantwortungsvollen Einsatz von EU-Mitteln beitragen. Das EU-Schulprogramm soll die Abgabe dieser Lebensmittel an Schulkinder (vom Kindergartenalter bis zur Sekundarschule), sowie pädagogische Maßnahmen zur Vermittlung gesunder Ernährungsgewohnheiten unterstützen. Rückmeldungen sind möglich bis 03.04.2023.
Die Kommission hat am 07.03.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat November 2022 veröffentlicht. Die monatlichen Handelsströme der EU mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln erreichten im November 2022 einen Rekordwert von rund 37 Mrd. €. Im Zeitraum von Januar bis November 2022 erreichte der Handel einen Gesamtwert von 369 Mrd. €, was einem Anstieg von 23 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2021 entspricht. Die Ausfuhren erreichten im November einen Wert von rund 21 Mrd. € (+ 2%), der Wert der Einfuhren belief sich auf rund 16 Mrd. €. Die EU-Ausfuhren stiegen im Vergleich zum Vormonat wieder leicht an. Die beiden wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Erzeugnisse sind das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Die EU-Ausfuhren von Schweinefleisch, Getreide und pflanzlichen Ölen nach China gingen im gleichen Zeitraum zurück, während die EU-Ausfuhren nach Russland sowohl mengen- als auch wertmäßig deutlich zurückgingen. Die EU-Einfuhren von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln blieben im November 2022 im Vergleich zum Vormonat recht stabil. Aufgrund höherer Lebensmittelpreise auf den Weltmärkten stieg der Wert der EU-Einfuhren jedoch an und erreichte in den elf Monaten des Jahres 2022 157 Mrd. €. Die drei wichtigsten Herkunftsländer, aus denen Agrar- und Ernährungsprodukte in die EU exportiert werden, sind Brasilien, das Vereinigte Königreich und die Ukraine.
Die Kommission hat am 27.02.2023 eine digitale Kennzeichnung für EU-Düngemittel vorgeschlagen. Ziel des Vorschlags ist es, die Verbraucher besser zu informieren und die Kosten zu senken. Anbieter von Düngemitteln, die den EU-weiten Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (CE-Kennzeichnung), können dadurch Informationen auf einem digitalen Etikett bereitstellen. Die digitale Kennzeichnung soll freiwillig erfolgen. Lieferanten und Einzelhändler sollen wählen können, wie sie die Informationen auf dem Etikett weitergeben wollen, physisch, digital oder in kombinierter Form. Bei Produkten, die in Verpackungen an Landwirte und andere Düngemittelverbraucher verkauft werden, werden die wichtigsten Informationen zusätzlich zum digitalen Etikett weiterhin auf einem physischen Etikett stehen. Durch die Information der Verbraucher soll es zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln kommen. Gleichzeitig werden die Kennzeichnungspflichten für den Handel vereinfacht und dadurch deren Kosten gesenkt. Der Vorschlag wurde dem EP und dem Rat übermittelt. Nach ihrer Verabschiedung ist bis zur Anwendbarkeit der Vorschriften ein Übergangszeitraum von zweieinhalb Jahren geplant, damit in der Zwischenzeit technische Vorschriften beschlossen werden können.
Die Kommission stellte am 28.02.2023 eine Toolbox mit bewährten Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes zur Unterstützung von Landwirten, Beratern und nationalen Behörden vor. Integrierter Pflanzenschutz bedeutet eine sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Integration geeigneter Maßnahmen, die der Entwicklung von Schadorganismen entgegenwirken, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein wirtschaftlich und ökologisch vertretbares Maß beschränken und die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt minimieren. Der Integrierte Pflanzenschutz legt den Schwerpunkt auf das Wachstum gesunder Pflanzen bei möglichst geringer Beeinträchtigung der Agrarökosysteme und fördert die natürlichen Mechanismen der Schädlingsbekämpfung. Die veröffentlichte Toolbox enthält eine Datenbank mit etwa 1300 Beispiele für Praktiken im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes wie beispielsweise die Anwendung von Fruchtfolge und ausgewogener Düngung oder die Bevorzugung nicht-chemischer Schädlingsbekämpfungsmethoden. Daneben beinhaltet die Datenbank 273 „kulturspezifische Leitlinien“, die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Anforderungen an den Integrierten Pflanzenschutz der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) entwickelt wurden.
Die Kommission hat am 21.02.2023 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU vorgelegt. Das Paket besteht aus einer Mitteilung zur Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU, einem Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Fischerei, einer Mitteilung über die Gemeinsame Fischereipolitik heute und morgen und einem Bericht über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur. Die Maßnahmen bezwecken eine schrittweise Anpassung des Fischerei- und Aquakultursektors, in deren Mittelpunkt die verstärkte Nutzung sauberer Energiequellen, die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Reduzierung der Auswirkungen von Fischerei und Aquakultur auf die Meeresökonomie steht. Ebenfalls soll die vollständige Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik dadurch unterstützt werden und der Sektor zu einem attraktiven Arbeitsplatz werden. Ziel ist sowohl die Erreichung der Klimaneutralität des Fischerei- und Aquakultursektors bis 2050, als auch die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen Energiepreisvolatilität und der Nachhaltigkeit des Sektors. Insbesondere für Bayern relevant sind die Maßnahmen bezüglich der Energiewende in dem Sektor, da diese auch die Binnenfischerei und die Aquakultur betreffen.
Die Kommission hat am 22.02.2023 eine neue Sorte von gentechnisch verändertem Raps zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen sowie die Zulassung für gentechnisch veränderte Sojabohnen verlängert. Die Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU und gelten für zehn Jahre. Alle daraus hergestellten Produkte unterliegen den Kennzeichnungs- und Rückverfolgungsvorschriften der EU. Die Kommission hat die Zulassungen auf Empfehlung der EFSA und entgegen der Ablehnung des Parlaments erlassen. Die Mitgliedstaaten haben in beiden Instanzen weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassungen erreichen können. Laut den Untersuchungen der EFSA sind die genveränderten Pflanzen genauso sicher wie ihre herkömmlichen Äquivalente .
Europabericht Nr. 03/2023 vom 22.03.2023 (PDF; 977 KB) externer LinkDas Plenum des Europäischen Parlaments (EP) nahm am 16.02.2023 eine Entschließung zur Verfügbarkeit von Düngemitteln in der EU mehrheitlich an. Darin fordert das EP die Kommission auf, die Versorgung mit Düngemitteln sicherzustellen, Maßnahmen zur Senkung der Preise zu ergreifen und die strategische Autonomie der EU bei Düngemitteln zu stärken. Düngemittel seien für die Ernährungssicherheit unerlässlich. Langfristig verlangen die Abgeordneten eine EU-Dünge(mittel)strategie und eine EU-Bodennährstoffstrategie bis Juni 2023. Die Abgeordneten forderten darüber hinaus, Importzölle für Düngemittel bzw. ihre Bestandteile abzuschaffen und langfristig diversifizierte Fruchtfolgen in der Landwirtschaft zu unterstützen, da diese eine Abhängigkeit von Düngemitteln senken. Ein gemeinsamer Einkauf von Düngemitteln auf EU-Ebene solle geprüft werden. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass russisches Gas, das zur Herstellung von Düngemitteln verwendet werde, zur Finanzierung des Krieges in der Ukraine beitrage und forderten daher, die Abhängigkeit von diesem Gas und von Import-Düngemitteln zu beenden. Dabei solle jedoch nicht eine Abhängigkeit durch eine andere ersetzt werden. Aber auch Stimmen im Hinblick auf den Ausstieg aus der Abhängigkeit von Mineraldünger wurden laut. Der Öko-Landbau sei bewährt und alleinig zukunftsfähig und müsse nun flächendeckend etabliert werden. Langfristig empfahlen die Abgeordneten, den Dekarbonisierungsprozess zu beschleunigen und fossilfreie und recycelte Nährstoffe zur Herstellung von Düngemitteln zu verwenden. Agrarkommissar Wojciechowski wies auf die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten hin, staatliche Beihilfen bereitzustellen, um die Verfügbarkeit von Düngemitteln zu sichern. Auch betonte er, dass für Ukraine-Nachbarländer eine Krisenreserve bereits vorbereitet wird. Er sieht im Moment keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen. Langfristig betonte er das Ziel, eine tragfähige und nachhaltige Düngemittelproduktion innerhalb der EU aufzubauen und daneben die Effizienz der Verwendung von Düngemitteln voranzutreiben, unter anderem durch Bodenverbesserung oder die Diversifizierung des Pflanzenanbaus.
Die Kommission hat am 17.02.2023 das EU-Neuseeland-Handelsabkommen dem Europäischen Rat zur Ratifizierung vorgelegt. Es werden große Vorteile von dem Abkommen erwartet: Das resultierende Wachstum des bilateralen Handels wird auf 30 % geschätzt; die jährlichen Exporte der EU sollen um 4,5 Mrd. € steigen. Dazu können Investitionen in Neuseeland um 80 % zunehmen und europäische Unternehmen etwa 140 Mio. € an Zöllen einsparen. Durch das Abkommen werden ab Inkrafttreten die Zölle auf die wichtigsten europäischen Exporte abgeschafft, insbesondere auf Schweinefleisch, Wein, Sekt, Schokolade, Zucker- und Backwaren. Ebenfalls werden europäische Weine und Spirituosen, sowie 163 geographisch indizierte Produkte auch in Neuseeland geschützt. Für sensible Sektoren werden schützende Regelungen getroffen, insbesondere für diverse Milchprodukte, Rinder- und Schweinefleisch, Ethanol und Zuckermais. In diesen Sektoren werde Zollsenkungen nur bis zu bestimmten Mengen zugelassen werden. Nach der Ratifizierung durch den Europäischen Rat kann das Abkommen unterzeichnet und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.
Die Kommission veröffentlichte am 13.02.2023 einen Abschlussbericht mit Empfehlungen des Europäischen Bürgergremiums für Lebensmittelverschwendung. Das Panel beriet im Anschluss an die Konferenz zur Zukunft Europas und besteht aus 150 zufällig ausgewählten Europäern, die laut Kommission repräsentativ für die Vielfalt der EU in Bezug auf Geografie, Geschlecht, Alter, sozioökonomischen Hintergrund und Bildungsniveau seien. Die Ideen der Bürger zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung konzentrieren sich auf kürzere Lieferketten, eine stärkere Sensibilisierung für das Problem und dessen Vermeidung sowie auf Kanäle zur Verwendung überschüssiger Lebensmittel. Der Text enthält 23 Empfehlungen in drei Rubriken, von denen die erste die Überschrift „Zusammenarbeit in der Lebensmittelwertschöpfungskette“, die zweite „Initiativen der Lebensmittelunternehmen“ und die dritte „Unterstützung der Änderung des Verbraucherverhaltens“ trägt. Die Kommission plant noch dieses Jahr einen Vorschlag für die Revision der Abfallrahmenrichtlinie zu veröffentlichen, um verbindliche Reduktionsziele für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung festzulegen.
Annähernd 50 Abgeordnete (MdEPs) aus verschiedenen Fraktionen veröffentlichten am 13.02.2023 einen offenen Brief an Agrarkommissar Wojciechowski zur Überarbeitung der Honigrichtlinie. Ziel der Parlamentarier ist es insbesondere, den Import aus Drittstaaten besser zu regulieren und dadurch Verbraucher besser aufzuklären. Der importierte Honig ist oft deutlich billiger als der in der EU hergestellte. Daher sollen importierte Honigmischungen mit einem Etikett versehen werden, auf dem die einzelnen Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge und ihr jeweiliger Anteil am Honig angegeben sind. Der Vorschlag zur Überarbeitung der Honigrichtlinie wird voraussichtlich im März 2023 von der Kommission angenommen. Nach den derzeit geltenden EU-Vorschriften muss auf den Honiggläsern das genaue Herkunftsland des Honigs angegeben werden. Bei Mischungen, die Honig unterschiedlicher Herkunft enthalten, ist dies jedoch nicht der Fall, so dass es für die Verbraucher schwierig ist, den wahren Ursprung des Honigs nachzuvollziehen.
Der EuGH entschied am 07.02.2023, dass die sogenannte In-vitro-Zufallsmutagenese bei Pflanzen nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18 über genetisch veränderte Organismen (GVO-Richtlinie) erfasst ist. Bei der In-vitro-Zufallsmutagenese wird durch Strahlung und Chemikalien die Häufigkeit spontaner genetischer Mutationen lebender Organismen erhöht. Das Verfahren kann in vitro (die Mutagene wird auf Pflanzenzellen angewandt, die vollständige Pflanze wird anschließend künstlich zusammengesetzt) oder in vivo (die Mutagene wird auf die ganze Pflanze oder auf Pflanzenteile angewandt) eingesetzt werden. Anschließend wählen Züchter Pflanzen aus, die nützliche Eigenschaften aufweisen. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage von französischen Kleinbauern und NGOs mit dem Ziel, Produkte, die mit der In-vitro-Zufallsmutagenese entstanden sind, denselben Regelungen der GVO-Richtlinie zu unterwerfen wie andere transgene Pflanzen. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass das Verfahren, welches die In-vitro-Kulturen betrifft, nicht unter die Anforderungen der GVO-Richtlinie fällt. Damit entfallen die in der GVO-Richtlinie grundsätzlich bestehenden Kennzeichnungspflichten. Zudem können die derart veränderten Organismen auch ohne umfassendes Prüfverfahren in Umlauf gebracht werden.
Die Kommission erließ am 02.02.2023 neue Vorschriften mit strengeren Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel. Bereits 2018 wurde die Verwendung der Chemikalien Clothianidin und Thiamethoxam, die zur Gruppe der Neonicotinoide gehören, im Freien verboten. Mit den neuen Vorschriften, welche die Durchführungsverordnungen 2018/784 und 2018/785 ändern, werden erstmals die bestehenden Rückstandshöchstwerte für diese Stoffe auf den niedrigsten Wert gesenkt, der mit den neuesten Technologien gemessen werden kann. Sie gelten für alle in der EU hergestellten Produkte, aber auch für importierte Lebens- und Futtermittel. Ziel ist es, dadurch dem Rückgang der Bestäuber entgegenzuwirken und die Umwelt zu schützen. Dies geschieht im Einklang mit dem Green Deal und der Farm to Fork-Strategie, welche auf nachhaltige Lebensmittelsysteme und den Schutz von Bestäubern abzielt. Die Maßnahmen werden für importierte Produkte ab 2026 gelten. Dies gibt Drittländern Zeit, die neuen Regeln einzuhalten.
Europabericht Nr. 02/2023 vom 24.02.2023 (PDF; 1,2 MB) externer LinkSchweden hat am 01.01.2023 turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft für die kommenden sechs Monate von Tschechien übernommen und übergibt das Amt zum 01.07.2023 an Spanien (siehe hierzu auch Beiträge unter "Politische Schwerpunkte" und der übrigen Ressorts in diesem EB). Die schwedische Ratspräsidentschaft betont den Beitrag der grünen und blauen Wirtschaft zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Der Ratsvorsitz wird sich mit handelsbezogenen Agrarfragen befassen und der Rolle und dem Potenzial der Bioökonomie – allgemein der Kreislaufwirtschaft – Priorität einräumen. Die Präsidentschaft plant, die Verhandlungen bezüglich der Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Wiederherstellungsverordnung voranzutreiben. Der schwedische Ratsvorsitz wird außerdem die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen zu einer Priorität machen und den Vorschlag für ein Zertifizierungssystem für die Kohlenstoffabscheidung und -bindung vorantreiben. Darüber hinaus wird die Präsidentschaft Gespräche sowohl über den Vorschlag zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Saatgut und pflanzliches und forstliches Vermehrungsmaterial als auch über den bevorstehenden Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mit bestimmten neuen Genomtechniken erzeugt wurden, aufnehmen. Die Arbeit im Rahmen des Agrarrats werde auch 2023 von den Entwicklungen der russischen Aggression gegen die Ukraine beeinflusst werden, was Fragen der Nahrungsmittelerzeugung und der Ernährungssicherheit weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung stehen lassen. Der Mangel an Düngemitteln und die allgemein hohen Betriebsmittelkosten stellen eine Herausforderung für die kommende Erntesaison dar. Die Präsidentschaft beabsichtigt, alle Vorschläge und Initiativen zur Stärkung der europäischen Nahrungsmittelproduktion weiterzuverfolgen. Die Präsidentschaft möchte die Verhandlungen über die Revision der geschützten geografischen Angaben vorantreiben. Darüber hinaus wird sie die Verhandlungen im Rat über den Vorschlag für ein Netzwerk für Nachhaltigkeitsdaten landwirtschaftlicher Betriebe intensivieren. Die Schweden wollen die Verhandlungen zur Überarbeitung der Verordnung über die Verbraucherinformation über Lebensmittel und die Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung vorrangig behandeln. Diese Vorschläge sind ein wichtiger Teil der Farm to Fork-Strategie und spielen eine wichtige Rolle dabei, Verbrauchern zu helfen, sich bewusst für nachhaltig erzeugte Lebensmittel zu entscheiden. Der Vorsitz möchte im Rat Beratungen über das Waldmonitoring und die Etablierung von Strategieplänen einleiten. Die Präsidentschaft möchte die Umsetzung der EU-Waldstrategie vorantreiben und sicherstellen, dass das Gleichgewicht zwischen den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gewahrt bleibt.
Die tschechische Ratspräsidentschaft (CZ PRES) hat am 19.12.2022 einen Rückblick auf ihre Präsidentschaft im Rat für Landwirtschaft und Fischerei (AGRIFISH) vorgenommen und hob vor allem die Errungenschaft des aus eigener Sicht fairen Ansatzes zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittelverbrauchs, das Gesetz über entwaldungsfreie Lieferketten sowie die Unterstützungsmaßnahmen für Landwirte und Verbraucher in der EU und in Entwicklungsländern im Sinne der Ernährungssicherheit vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine hervor. Während der Präsidentschaft hielt die Tschechische Republik insgesamt fünf formelle Räte in Brüssel und ein informelles Treffen der Landwirtschaftsminister in Prag ab. Gleichzeitig fanden 15 weitere informelle Veranstaltungen auf Ministerebene statt, an denen EU-Experten sowie Gäste aus Drittländern teilnahmen. Laut CZ PRES lag es an ihren intensiven Bemühungen, dass die Kommission in diesem Jahr alle nationalen GAP-Strategiepläne genehmigen konnte. Dies sei wichtig für die Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft bis zum Jahr 2027. Die EU könne trotz Gewährleistung der Ernährungssicherheit die großen politischen Leitlinien der Erhaltung der Landschaft sowie eines guten Wasser- und Bodenzustandes verwirklichen. Tschechien betont seine Rolle als Vermittler bei den Diskussionen hinsichtlich des Verordnungsvorschlags zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Ratsentscheidung zur Aufforderung der Kommission, eine weitere Folgenabschätzung vorzulegen, erfolgte auf tschechischer Initiative. Ziel sei es, die Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel zu reduzieren und gleichzeitig eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion zu erhalten. Unter der CZ PRES wurde eine politische Einigung über die Verhinderung der Entwaldung erzielt, die über die gesetzten Ziele hinausgeht. Das Thema Ernährungssicherheit wurde zum Hauptthema erklärt und in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit und Bedeutung neuer genomischer Techniken für die Zukunft der Landwirtschaft hervorgehoben. Tschechien habe die Debatte über den bevorstehenden Legislativvorschlag zur Einführung einer obligatorischen Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung (sog. Nutri-Score) angestoßen.
Die Kommission hat am 16.12.2022 ihr Arbeitsprogramm zur Absatzförderung für 2023 veröffentlicht und kündigt darin an, rund 186 Mio. € zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für nachhaltige und hochwertige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in der EU und weltweit bereitstellen zu wollen. Damit sollen die politischen Ziele der Kommission für den Zeitraum 2019 - 2024 in die Tat umgesetzt werden, insbesondere die Farm to Fork-Strategie. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die anstehenden Kampagnen für 2023 werden im Januar 2023 von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung veröffentlicht und richten sich an Branchenverbände und Erzeugerorganisationen (EOs), die sich mit Absatzförderung beschäftigen. Sie können dann Finanzmittel beantragen. Das Programm sieht vor, landwirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern, die Nachhaltigkeit, die Verbesserung des Tierwohls und den Verzehr von Obst- und Gemüse hervorzuheben. Verschiedene Kampagnen sollen Verbraucher in der EU und weltweit über EU-Qualitätssiegel wie geschützte geographische Angaben und biologische Erzeugnisse informieren. Die Hälfte der Mittel gehen in den EU-Binnenmarkt, die andere Hälfte an Drittländer. Außerhalb der EU werden damit das Vereinigte Königreich (dorthin gehen weiterhin 25 % der EU-27-Ausfuhren) und vor allem Wachstumsmärkte wie China, Japan, Südkorea, Singapur sowie auch Nordamerika bedient. Potenzial für europäische Exporte haben auch Neuseeland und Australien.
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 12.01.2023 seine ersten Schätzungen zu den jährlichen Preisen in der Landwirtschaft für das Jahr 2022. Laut Eurostat sind die Preise im vergangenen Jahr für fast alle wichtigen Produktkategorien und die wichtigsten landwirtschaftlichen Betriebsmittel deutlich höher ausgefallen als 2021. Der Durchschnittspreis für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist in der EU 2022 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 24 % angestiegen. Als die drei Hauptgründe nennt Eurostat den Angriff Russlands auf die Ukraine, die weit verbreitete Trockenheit im Sommer 2022 und den vor allem durch die hohen Energiekosten ausgelösten Inflationsdruck. Den stärksten Anstieg gab es bei Getreide mit einem Plus von 45 %. Bei Eiern und Milch legten die Preise im Schnitt um 43 % beziehungsweise 31 % zu. Tatsächlich gab es Preiserhöhungen für alle Produktgruppen, mit Ausnahme von Obst (- 3 %).
Die Kommission hat am 21.12.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat September 2022 veröffentlicht. Sowohl die Agrar- und Lebensmittelausfuhren als auch die Einfuhren der EU stiegen im September 2022, was mit rund 36 Mrd. € erneut zum Höchststand der monatlichen Handelsströme der EU im Jahr 2022 führte. Auch die Handelsbilanz der EU hat im selben Monat mit rund 6 Mrd. € wiederholt einen Jahreshöchstwert erreicht. Die Ausfuhren haben seit Jahresbeginn zugenommen und erreichten in September einen Wert von rund 21 Mrd. € (+ 3 % im Vergleich zum Vormonat), der Wert der Einfuhren belief sich auf rund 16 Mrd. € (+ 3 %).nDie USA sind einer der wichtigsten Handelspartner der EU im Bereich Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse. Um die Zusammenarbeit in landwirtschaftlichen Fragen, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit, zu vertiefen, haben die Kommission und das US-Landwirtschaftsministerium im November 2021 eine Kooperationsplattform für die Landwirtschaft eingerichtet. Im Laufe des Jahres 2022 fanden gemeinsame Workshops zu den Themen Produktivität, Bodengesundheit, Lebensmittelsicherheit und Treibhausgasemissionen statt, die im Dezember in einer breit angelegten Diskussion zwischen Interessenvertretern aus der EU und den USA gipfelten.
Die EU-Agrarminister einigten sich auf einen Beschluss, in dem die Kommission aufgefordert wird, eine ergänzende Studie zu ihrer bestehenden Folgenabschätzung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) vorzulegen. Der Beschluss wurde am 19.12.2022 im Rahmen des Rates für "Verkehr, Telekommunikation und Energie" formal getroffen, nachdem auf dem Agrarrat am 12.12.2022 noch keine Einigung erzielt werden konnte. Die Mitgliedstaaten begrüßen die Ziele des SUR-Vorschlags, bis 2030 den Einsatz und die Risiken von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf EU-Ebene um 50 % zu reduzieren. Da sich die von der Kommission vorgelegte Folgenabschätzung jedoch auf Daten stützt, die vor dem Ausbruch des russischen Krieges in der Ukraine erhoben und analysiert wurden, sind die Mitgliedstaaten besorgt, dass die langfristigen Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Agrarsektors nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Rat fordert daher ergänzende Daten, um die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel der Landwirtschaft zu gewährleisten. Die Kommission wird ersucht, die erforderlichen Daten so bald wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten, vorzulegen. Um den Prozess nicht zu verlangsamen, wird in dem Beschluss betont, dass die Arbeiten auf technischer Ebene zu Fragen, die nicht von der Anforderung zusätzlicher Daten betroffen sind, fortgesetzt werden. Deutschland hat gegen diese Ratsentscheidung gestimmt und eine Protokollerklärung abgegeben, Dänemark hat sich enthalten.
Die Kommission hat am 04.01.2023 eine Analyse der Kommissionsdienststellen zu den wichtigsten Faktoren, die die Ernährungssicherheit beeinflussen, veröffentlicht und darin festgestellt, dass die Lebensmittelversorgung in Europa ausreichend gesichert ist, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit in Verbindung mit der Preisstabilität jedoch zunehmend unsicherer werden. Das Arbeitspapier untersuchte u. a. die Auswirkungen von Klimawandel, Umweltzerstörung, den wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 und Russlands Einmarsch in der Ukraine auf die Ernährungssicherheit. Rechtlicher Hintergrund: Die Gewährleistung der Verfügbarkeit von und des Zugangs zu Lebensmitteln für die Verbraucher zu angemessenen Preisen sind Ziele, die in Art. 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt sind. Das Inflationsniveau bei Lebensmittelpreisen lag im Oktober 2022 bei 18 %. Das bedeutet, dass Haushalte einen größeren Teil ihres Budgets für Lebensmittel ausgeben müssen, was die Qualität der Ernährung beeinträchtigen kann. Während die schwersten Formen des Hungers, einschließlich Unterernährung, in der EU selten sind, hat die selbstberichtete mittlere oder schwere Ernährungsunsicherheit ("food insecurity") in der EU zwischen 2019 und 2020 zugenommen.
Die Kommission hat sich in einer am 03.01.2023 veröffentlichten Antwort auf eine Petition für die Aussetzung des Mercosur-Abkommens für eine Garantie der Einhaltung von EU-Gesundheits- und Lebensmittelstandards ausgesprochen. Sie sieht das Abkommen mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) als Notwendigkeit im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit in Europa und den Export europäischer Güter und misst dem Abkommen einen sehr hohen wirtschaftlichen, wie geostrategischen Stellenwert zu. Eine im Grundsatz gleichlautende Antwort gab die Kommission bereits im Jahr 2021 auf eine Petition. Die Relevanz und Bedeutung sieht sie sogar als noch gestiegen an, da das Abkommen den wirtschaftlichen Aufschwung nach COVID-19 und den grünen Wandel unterstützen sowie die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine abmildern könne. So sei das Abkommen für die EU auch ein Instrumentarium, die Mercosur-Staaten etwa bei der biologischen Vielfalt oder den Arbeitnehmerrechten zu unterstützen. Die Kritiker sehen hingegen in den meisten Bereichen Verschlechterungen durch das Abkommen. Die EU möchte – vor allem vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, aber auch für mehr Unabhängigkeit von China – ihre Handelsströme diversifizieren. Europäische Landwirte sind besorgt, dass billigere südamerikanische Produkte wie Rind- und Geflügelfleisch, Zucker oder Ethanol für Biokraftstoffe den Markt überschwemmen. Mehrere nationale Parlamente haben bereits erklärt, dass sie das Mercosur-Abkommen in seiner jetzigen Form ablehnen werden. Ein weiteres großes Thema ist die Entwaldung zur Futtererzeugung, vor allem im brasilianischen Amazonasgebiet, die von einigen EU-Staaten und NGOs angeprangert wird. Da das Problem auch der Kommission zunehmend Sorge bereitet, will sie mit den Mercosur-Ländern in naher Zukunft einen zusätzlichen Text aushandeln, der mehr Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten würde. Dies ist auf beiden Seiten des Verhandlungstisches weiterhin ein politisch heikles Thema. Aktuell laufen keine Verhandlungen. Laut Kommission werden auf EU-Seite gerade technische Fragen geklärt, um den handelspolitischen Teil des Abkommens sowie die rechtliche Überarbeitung der Texte abzuschließen.
Die Kommission hat am 19.12.2022 ihre dritte Konsultation gestartet, um die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken in der Lieferkette des Agrar- und Lebensmittelsektors zu bewerten. Die Umfrage richtet sich an Landwirte, Selbstständige und Unternehmen, die in der Produktion, dem Vertrieb, der Verarbeitung oder dem Großhandel in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette tätig sind. Rückmeldungen sind möglich bis 15.03.2023. Die Antworten sollen relevante Aussagen über die Entwicklung der EU-Politik nach der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Jahren 2021 und 2022 liefern. Die Lebensmittelerzeugung und -vermarktung sind aufgrund des eklatanten Ungleichgewichts zwischen kleinen und großen Akteuren anfällig für unfaire Handelspraktiken. Landwirte, kleine Erzeugerorganisationen oder andere kleine Vereinigungen haben oft nicht genügend Verhandlungsmacht. Um sie besser zu schützen, sollen mit der Richtlinie 16 unlautere Handelspraktiken unterbunden werden.
Die Kommission hat am 10.01.2023 eine öffentliche Konsultation zu Leitlinien zur Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft veröffentlicht. Mit der neuen GAP ab 2023 haben das Europäische Parlament und der Rat eine neue Ausnahme von Wettbewerbsvorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen. Die neue Ausnahme ist in der Verordnung 2021/2117 enthalten, mit der Art. 210a der GMO-Verordnung geändert wurde. Durch diesen Artikel werden Vereinbarungen zugelassen, die darauf abzielen, einen höheren Nachhaltigkeitsstandard anzuwenden als er durch das Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass mit diesen Vereinbarungen lediglich Wettbewerbsbeschränkungen auferlegt werden, die für das Erreichen der betreffenden Ziele unerlässlich sind. Die Kommission wird die Stellungnahmen auswerten und die Leitlinien bis zum 08.12.2023 ausarbeiten. Darüber hinaus plant die Kommission, im Juni 2023 einen Workshop mit den Teilnehmern dieser öffentlichen Konsultation abzuhalten, um die Erörterung über den Textentwurf fortzuführen und noch offene Fragen zu klären. Rückmeldungen sind möglich bis 24.04.2023.
Vom 16. - 18.12.2022 wurde in Brüssel im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas die eröffnende Tagung des ersten Bürgerforums für eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung abgehalten. Die Vorschläge des Meinungsaustausches sollen auch in die Legislativvorschläge der Kommission und damit schließlich in die EU-Gesetzgebung einfließen. Das Anliegen, weniger Müll zu produzieren, insbesondere im Lebensmittelsektor, findet sich in den EU-Zielen für weniger Lebensmittelverschwendung und auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 von Oktober 2022 und wurde dort mit einem Gesetzgebungsvorschlag bedacht. Mit den Zielen und Maßnahmen soll die Farm to Fork-Strategie verwirklicht werden. 2020 wurden in der EU knapp 57 Mio. t Lebensmittel weggeworfen, was 127 kg pro Person entspricht. 55 % der Verschwendung entfällt dabei auf private Haushalte. Das Wegwerfen von Lebensmitteln ist für rund 5 % der CO2-Emissionen der EU verantwortlich. Gemäß den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung will die EU die Lebensmittelverschwendung pro Kopf bis 2030 weltweit halbieren. Mit den bisherigen Maßnahmen in der EU ist die Verwirklichung dieses Ziels jedoch nicht erreichbar, weshalb ein neuer Legislativvorschlag vorgelegt werden soll, dessen Annahme EU-weite, rechtsverbindliche Maßnahmen durchsetzen wird. Mitgliedstaaten sollen damit zu ehrgeizigen Maßnahmen verpflichtet werden.
Die Kommission hat am 16.12.2022 eine deutsche Beihilferegelung über 648 Mio.€ genehmigt, um nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken in Schutzgebieten zu fördern. Sie steht mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Rahmenregelung für staatliche Beihilfe in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten, im Einklang. Die Regelung soll Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entschädigen, die sich aus Nutzungsbeschränkungen bzw. dem Nutzungsverbot bestimmter Erzeugnisse in Gebieten ergeben, die unter besonderem Schutz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt stehen. Im Rahmen der Bestimmung werden Beihilfen in Form von Zahlungen an Betriebe gewährt, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den Schutzgebieten arbeiten, die unter die Habitats- und der Vogelschutzrichtlinie fallen. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.
Die Kommission hat am 10.01.2023 eine französische Beihilfenregelung im Umfang von 215 Mio. € zur Unterstützung der Einstellung der Verwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde auf der Grundlage des Vorübergehenden Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, der von der Kommission am 23.03.2022 angenommen wurde. Im Rahmen dieser Regelung wird die Beihilfe in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 2.500 € pro Jahr und Begünstigtem gewährt, wenn dieser sich verpflichtet, keine Pflanzenschutzmittel auf Glyphosatbasis mehr zu verwenden. Die Beihilfe gilt für die Sektoren Ackerbau, Obstbau und Weinbau. Ziel dieser Regelung ist es, einen Teil der wirtschaftlichen Folgen abzumildern, die mit der Einstellung der Verwendung von Glyphosat in landwirtschaftlichen Betrieben in den Jahren 2022 und 2023 verbunden sind und durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine verstärkt werden.
Die Fachgruppe Lebensmittelbiotechnologie der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie (DECHEMA) spricht sich in einem Positionspapier vom Dezember 2022 für mehr biotechnologische Lösungen im Agrar- und Lebensmittelbereich aus, um die Ernährungssicherheit weltweit nachhaltiger und sicherer zu gestalten. Das Positionspapier mit dem Titel "Biotechnologie als Chance für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion" zeichnet den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmitteltechnologie nach und fordert die Politik auf, sich für eine sachgerechte, ideologiefreie und differenzierte Regelung“ einzusetzen, die neue genomische Techniken (NGT) berücksichtigt. Speziell die gezielte Mutagenese und Cisgenese, bei denen keine artfremde DNA in Organismen eingebaut wird, solle von den bisherigen Vorschriften für genveränderte Organismen (GVO) ausgenommen werden. So könnten neue Proteinquellen erschlossen, durch Präzisionsfermentation Produktionskosten reduziert, Landfläche eingespart sowie Produkte für Allergiker mittels maßgeschneiderter Enzyme zur Verfügung gestellt werden. NGT bieten also die Möglichkeit, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig – als Hauptziel – zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deals und der Farm to Fork-Strategie beizutragen. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zu den großen Herausforderungen des Klimawandels und der wachsenden Weltbevölkerung geleistet werden. Einige Wissenschaftler und Interessenträger sind indes der Ansicht, dass die Vorteile der NGT hypothetisch und mit anderen Mitteln als der Biotechnologie zu erreichen sind. Unter anderem wird bezweifelt, dass der Einsatz von NGT schneller zu Resultaten führt als die konventionelle Pflanzenzüchtung. Insbesondere aus dem biologischen Sektor kommen Bedenken. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in ihrem Beitrag zur Studie von 2021 zumindest zu dem Schluss, dass durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnene Pflanzen das gleiche Risikoprofil aufweisen können wie Pflanzen, die durch konventionelle Züchtung erzeugt wurden.
195 Länder und die EU haben am 19.12.2022 auf der UN-Biodiversitätskonferenz COP15 (Conference of Parties) im kanadischen Montreal/Kunming ein Abkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet, das globale Ziele und Vorgaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur für heutige und künftige Generationen ausgibt und die nachhaltige Nutzung der Natur sowie Investitionsförderungen in eine grüne Weltwirtschaft enthält (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Die EU hat, vertreten durch Umweltkommissar Sinkevičius und Vertretern der tschechischen Ratspräsidentschaft, zentrale Forderungen eingebracht. Das Abkommen, das auch "Globaler Rahmen für die biologische Vielfalt" genannt wird, ist ein solider Rahmen mit einigen messbaren Zielen und Vorgaben sowie Überwachungs-, Berichts- und Überprüfungsregelungen zur Verfolgung der Fortschritte, ergänzt durch ein Paket zur Mobilisierung von Ressourcen. Innerhalb der Rahmenvereinbarung wurde ein globaler Biodiversitätsfonds geschaffen, der als Kompromiss innerhalb des bereits bestehenden Finanzmechanismus, der Globalen Umweltfazilität, eingerichtet wird. Die vertragsunterzeichnenden Parteien müssen die Rahmenvereinbarung nun durch nationale und internationale Maßnahmen umsetzen. Vor der nächsten COP im Jahr 2024 müssen alle Länder aktualisierte nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne sowie nationale Biodiversitätsfinanzierungsstrategien ausarbeiten.
Europabericht Nr. 01/2023 vom 23.01.2023 (PDF; 1 MB) externer Link