Berufliche Tätigkeit
Als Fachpraktiker/in Hauswirtschaft unterstützen Sie die Fachkräfte bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen hauswirtschaftlicher Dienstleistungsbetriebe. Zudem wirken Sie bei der Betreuung von Gästen, Senioren oder Kindern mit.
Tätigkeitsbereiche
in Großhaushalten, Kantinen oder gastronomischen Betrieben speziell in der Küche, im Service, in der Hausreinigung oder in der Wäscherei,
in gewerblichen Reinigungsunternehmen oder Wäschereien,
im Wohnbereich von Senioreneinrichtungen,
in Einrichtungen zur Kinderbetreuung oder
in hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen.
Video
Ablauf der Ausbildung
Die betriebliche Ausbildung dauert 3 Jahre und wird durch berufsschulischen Unterricht ergänzt. Für die betriebspraktischen Inhalte können Sie sich zwischen Großhaushalten wie Senioren- oder Kinderheimen, Kurkliniken oder Tagungsstätten entscheiden. Eine Ausbildung ist auch in Bildungswerken möglich.
Im dritten Ausbildungsjahr findet eine neunmonatige vertiefende Schwerpunktqualifizierung in einem Einsatzbereich der oben genannten Betriebstypen statt.
Information zur Ausbildung Fach-Praktiker/in Haus-Wirtschaft in leichter Sprache
Ausbildung Fach-Praktiker/in Haus-WirtschaftSchulische Ausbildung
Während dieser Ausbildung werden Sie die Fachklasse für Fachpraktiker/innen Hauswirtschaft an einer Berufsschule zur individuellen Lernförderung besuchen. Mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule wird Ihnen bei bestandener Abschlussprüfung der erfolgreiche Hauptschulabschluss bestätigt.
Prüfungen
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Prüfung jeweils praktisch und schriftlich durchgeführt. Die Abschlussprüfung Teil 1 findet nach der Basisqualifizierung im 20./21. Ausbildungsmonat statt. Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt.
Fortbildung
Neben der fachlichen Qualifikation für verschiedene artverwandte oder soziale Berufe bietet sich auch die Aufstiegsmöglichkeit zum/zur Hauswirtschafter/in.
Hauswirtschafter/inWeitere Informationen
Ansprechpartner
- Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beraten rund um die Ausbildung im Beruf Fachpraktiker/in und betreuen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe. interner Link
- Die Regierungen, Sachgebiet 61, sind für den hoheitlichen Vollzug der Berufsbildung zuständig (z.B. Prüfungen, Ausbildungsverträge). interner Link