Im Sozialgesetzbuch (SGB) verankerte Leistungen
Personen und Familien mit Unterstützungsbedarf können finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen bekommen. Informationen dazu erhalten Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
HWD als Leistung der Krankenkasse
Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe (hauswirtschaftliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen), wenn eine Person krankheitsbedingt (z. B. in Folge einer schweren Erkrankung, eines Unfalls, einer Operation oder eines Krankenhausaufenthalts) nicht in der Lage ist, sich allein im eigenen Haushalt zu versorgen oder die Versorgung von Kindern durch den krankheitsbedingten Ausfall nicht gewährleistet ist (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und § 38 SGB V). Ein klassisches Beispiel für einen "Krankenkasseneinsatz" ist die Unterstützung einer Familie mit mehreren Kindern, wenn die Mutter nach einer Operation nicht einkaufen, kochen oder die Wohnung reinigen kann. Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten der HWD für einen Zeitraum von maximal vier Wochen. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht beendet hat, verlängert sich der maximale Bewilligungszeitraum auf 26 Wochen (vgl. § 38 SGB V).
HWD als Leistung der Pflegekasse
Laut § 45a und b SGB XI haben pflegebedürftige Personen einen Anspruch darauf, im Alltag Unterstützung zu bekommen. Zu diesen "Angeboten zur Unterstützung im Alltag" zählen die haushaltsnahen Dienstleistungen (hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen) und die Alltagsbegleitung (hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen). Die Kosten für anerkannte Angebote können sich Pflegebedürftige von der Pflegekasse, bis maximal 125 Euro pro Monat (Entlastungsbetrag), erstatten lassen. Zusätzlich zu diesem Erstattungsanspruch stehen Pflegebedürftigen Leistungen aus der Verhinderungspflege, das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu, mit denen sie hauswirtschaftliche Dienstleistungen privat (teil-)finanzieren können.
HWD zur Unterstützung von Familien in besonderen Situationen
In einigen Landkreisen Bayerns kann auch über das Jugendamt oder die "KoKi-Stellen" (Koordinierende Kinderschutzstellen) hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch genommen werden. Diese Stellen vermitteln auf Grundlage von § 16 SGB VIII die stundenweise Begleitung von Familien in besonderen Situationen.
Eine hauswirtschaftliche Fachkraft trainiert dabei die Familie in hauswirtschaftlichen Themen. Ziel des sogenannten "Haushaltscoachings" ist es, die hauswirtschaftlichen Alltagskompetenzen der Familien zu fördern und dadurch die Versorgungssituation der Kinder zu verbessern.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen für alle Kunden
Kundinnen und Kunden, die HWD selbst finanzieren, steht eine Vielzahl an Angeboten zur Wahl: Vom Einkaufen, Kochen bis zum (Grund-)Reinigen der Räume einschließlich der Fenster, Wäschepflege oder Gartenarbeiten, aber auch die Kinderbetreuung oder die Alltagsbegleitung unterstützungsbedürftiger Familienmitglieder.
Angebote für Feste und Feiern
Viele hauswirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen bieten ihren Service auch für Feste und Feiern an, z. B. Erstkommunions-, Konfirmations- oder Geburtstagsfeiern. Möglich ist in diesem Rahmen beispielsweise die organisatorische Unterstützung bei der Vorbereitung, Kochen vor Ort, Catering, Schmankerlservice, die Dekoration und das Eindecken der Tische, der Tischservice oder ein Backservice.