Ende 2022 wurde die TRGS 401 überarbeitet und unter dem neuen Titel "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" veröffentlicht.
Wann gilt die TRGS 401?

Die TRGS 401 kommt zum Einsatz bei Feuchtarbeit und bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden und hautresorptiven Stoffen. Die TRGS gilt bei Tätigkeiten mit ätzenden, reizenden oder allergenen Substanzen sowie mit Stoffen, die man über die Haut aufnimmt.
Gefährdungsanalyse durch Arbeitgebende mit Hilfe fachkundiger Personen

Wie bisher muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse durchführen und feststellen, ob Feuchtarbeit stattfindet oder die oben genannten gefährdenden Substanzen zum Einsatz kommen. Neu ist, dass diese Analyse durch fachkundiges Personal erfolgen muss, also durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder durch eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt. Ist der Arbeitgebende selbst nicht fachkundig, kann er eine Fachkraft oder eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt zu Rate ziehen.
Als Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt der Arbeitgebende zunächst Informationen zum Gefahrstoff sowie zur Tätigkeit, ebenso stellt er fest, ob es sich bei bestimmten Beschäftigungen um Feuchtarbeit handelt.
Beispiel H-Satz: "H200 instabil, explosiv"
Beispiel R-Satz: "R1 in trockenem Zustand explosionsgefährlich"
TRGS definiert Feuchtarbeit neu
Neu ist auch die Definition von Feuchtarbeit. Die TRGS konkretisiert die unklare Angabe "häufiges Händewaschen" und belegt die schützende Wirkung des Handschuhtragens bei Feuchtarbeit. Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen zählt daher nicht mehr zur Feuchtarbeit.
regelmäßig mehr als zwei Stunden ihrer Arbeitszeit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben.
mehr als zehnmal pro Arbeitstag flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe wechseln.
mehr als 15-mal berufsbedingt Hände waschen bzw. fünf Mal pro Arbeitstag flüssigkeitsdichte Handschuhe wechseln müssen.
Wie hoch die Gefährdung durch Feuchtarbeit ist, hängt aber auch von der ermittelten Einstufung der H-Sätze für den Kontaktstoff, der Dauer des Kontaktes und der Menge ab. Die neue TRGS 401 veröffentlicht zur Erleichterung der Gefahrenanalyse eine Matrix, die jeden H-Satz entsprechend einstuft.
Geringe Gefahr geht z. B. von Feuchtarbeit aus, wenn sie nur kurz, also unter 15 Minuten pro Tag, erfolgt oder mit kleinflächigem Kontakt, wie z. B. bei einem Spritzer. Je länger und je großflächiger der Kontakt, desto größer ist die Gefährdung.
Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Treffen Sie Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdung. Die Schutzmaßnahmen sollten darauf abzielen, den Kontakt mit hautgefährdenden und hautresorptiven Gefahrstoffen zu minimieren. Bei der Vorgehensweise empfiehlt auch die neue TRGS 401 die Anwendung des STOP-Prinzips.
Substitution
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Persönliche Maßnahmen
Substitution: Wählen Sie zunächst ein Ersatzprodukt aus.
Technische Maßnahmen: Ist die Substitution nicht möglich, versuchen Sie mit technischen Hilfsmitteln den Kontakt zum Mittel zu minimieren. Hier können Maschinen oder auch ein Reinigungsroboter zum Einsatz kommen.
Organisatorische Maßnahmen: Dazu gehört z. B. eine rotierende Aufgabenverteilung beim Personal.
Persönliche Maßnahmen: Dazu zählt z. B. der Einsatz persönlicher Schutzkleidung.
Schulung ist Pflicht

Der Betrieb muss alle festgelegten Schutzmaßnahmen in eine Betriebsanweisung aufnehmen. Ebenso ist es für Sie als Führungskraft Pflicht, einen Hautschutzplan bereitzustellen. Ein Aushang kann z. B. an den Waschplätzen erfolgen. Einmal im Jahr muss der Betrieb seine Mitarbeitenden hinsichtlich möglicher Gefährdungen und den dazugehörigen Schutzmaßnahmen unterweisen und die Schulung dokumentieren.
Die komplette TRGS 401 steht bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum kostenlosen Download bereit.
TRGS 401 (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)- Telefon:
- 09826 5081 3001
- E-Mail:
- poststelle@kohw.bayern.de