FlurNatur - Struktur- und Landschaftselemente

Auch außerhalb von Flurneuordnungen fördert die Ländliche Entwicklung die Planung und Herstellung von Struktur- und Landschaftselementen wie Hecken, Feldgehölzen oder Geländestrukturen für den dezentralen Wasserrückhalt. Ziele sind Ressourcenschutz und biologische Vielfalt.

Aktualisiert am: 06.03.2024
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Förderfähig sind die Ausgaben für
  • Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Kosten der Baumaßnahmen 
Mittelherkunft
  • Bayern
Gefördert werden Ausgaben von
  • Gemeinden, Gemeindeverbänden, öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbänden oder vergleichbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie juristischen Personen des Privatrechts bis zu 75 %.
Nicht gefördert werden
  • Vorhaben mit einem Zuwendungsbedarf von unter 3.000 € und über 50.000 €
Die Förderung kann erhöht werden
  • bei der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes oder einer Lokalen Entwicklungsstrategie (im Rahmen von LEADER).

Zur Abklärung der für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen. Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.

Formulare