Förderfähig sind die Ausgaben für
Architekten- und Ingenieurleistungen
Kosten der Baumaßnahmen
Mittelherkunft
Bayern
Gefördert werden Ausgaben von
Gemeinden, Gemeindeverbänden, öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbänden oder vergleichbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts,
natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie juristischen Personen des Privatrechts bis zu 75 %.
Nicht gefördert werden
Vorhaben mit einem Zuwendungsbedarf von unter 3.000 € und über 50.000 €
Die Förderung kann erhöht werden
bei der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes oder einer Lokalen Entwicklungsstrategie (im Rahmen von LEADER).
Zur Abklärung der für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen. Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.
Ansprechpartner
Ämter für Ländliche Entwicklung externer Link
Formulare