Staatsehrenpreis: Vorbildliche Ausbildung im Gartenbau

Der Staatsehrenpreis steht unter dem Motto "Fördern – Fordern – Voranbringen". Damit werden Betriebe ausgezeichnet, die mit einem beispielhaften Konzept Maßstäbe für die Ausbildung von jungen Menschen setzen.

Aktualisiert am: 19.07.2024
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Junge Frau im Gewächshaus arbeitet an Geranien Judith Schmidhuber/StMELF

Wer kann sich bewerben?

Wenn Sie ein bayerischer, staatlich anerkannter Ausbildungsbetrieb in Fachrichtung/Sparte Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei, Gemüsebau, Obstbau oder Baumschule sind, können Sie teilnehmen. Eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Verband ist keine Voraussetzung für die Bewerbung. Berufsbildungsträger können nicht teilnehmen. Die ersten 50 Bewerbungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs zum Bewerbungsverfahren zugelassen und in das Prüfverfahren aufgenommen.

Teilnahmebedingungen - was wird bewertet?

Mit Hilfe eines Bewerbungsbogens geben Sie Auskunft über Ihr Engagement in der Ausbildung. Besonders berücksichtigt werden dabei folgende Kriterien
  • nachweislich hohes Engagement des Ausbildungsbetriebes für die Auszubildenden
  • individuelle Förderung der Auszubildenden
  • regelmäßige Fortbildung aller Beteiligten
  • Zusatzangebote für Ausbilder und Auszubildende
  • aktive Nachwuchswerbung und Engagement für den Berufsstand

Bewerbung und Teilnahmebedingungen

Betriebe, die eine festgesetzte Mindestpunktzahl erreichen, werden als vorbildlicher Ausbildungsbetrieb prämiert.

Welchen Nutzen haben Sie von der Teilnahme?

  • Ausbildung rückt in den Fokus
  • leistungsfähiger Berufsnachwuchs
  • Anregungen für die Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung
  • höhere Wertschätzung für die Ausbildung/Ausbilder im eigenen Betrieb
  • Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung neuer Auszubildender 
  • Imagegewinn in der Gesellschaft und für die eigenen Mitarbeiter
  • positive Öffentlichkeitsarbeit
  • Auszeichnung unterstützt Ihr Marketing

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind 150 Euro für Verwaltungs- und Prüfkosten zu bezahlen. Dieser Betrag ist innerhalb von acht Tagen nach der Bewerbung fällig. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, wird Ihre Bewerbung hinfällig. Die Teilnahmegebühr kann nicht zurückerstattet werden, falls der Betrieb keine Auszeichnung erhält.

Wer steht dahinter?

Den Preis haben das Landwirtschaftsministerium, der Bayerische Gärtnereiverband (BGV) und der Bund deutscher Baumschulen (BdB) Landesverband Bayern e.V initiiert. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim, Abteilung Gartenbau, führt die Auswertung der Bewerbungen durch und steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an folgende Adresse:

staatsehrenpreis.ausbildung@aelf-fu.bayern.de

Ihr Betrieb setzt mit einem beispielhaften Konzept Maßstäbe für die Ausbildung junger Menschen? Ganz nach dem Motto "Fördern – Fordern – Voranbringen"? Dann bewerben Sie sich vom 1.10.2024 bis 30. November 2024 für die Auszeichnung mit dem Staatsehrenpreis und geben Sie damit interessierten Jugendlichen eine Entscheidungshilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz

Jury und Preisverleihung

Die Bewertungskommission setzt sich aus namhaften Akteuren aus dem Bildungsbereich zusammen. Sie besucht stichpunktartig einzelne Betriebe und überprüft vor Ort die Angaben. Um Befangenheit auszuschließen, stammen die Mitglieder der Bewertungskommission nicht aus der Region des geprüften Betriebes. Die Auswertung der Bewerbungsbögen bildet die Grundlage für die Auszeichnung. Über die Prämierung entscheidet die unabhängige Bewertungskommission.

Gärtner Auszubildende-5728 Judith Schmidhuber/StMELF
Gärtner Auszubildende-5674 Judith Schmidhuber/StMELF
Gärtner Auszubildende-5689 Judith Schmidhuber/StMELF
Gärtner Auszubildende-5732 Judith Schmidhuber/StMELF
Gärtner Auszubildende-5682 Judith Schmidhuber/StMELF
Gärtner Auszubildende-5728
Gärtner Auszubildende-5674
Gärtner Auszubildende-5689
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