Die Landwirtschaftsverwaltung – ein attraktiver Arbeitgeber

Der Vorbereitungsdienst in der Landwirtschaftsverwaltung bereitet Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter an Einsatzorten in ganz Bayern auf die beruflichen Anforderungen vor. Im Mittelpunkt stehen nicht nur die fachliche und methodische Qualifizierung, sondern auch das Zusammengehörigkeitsgefühl. Die bayerische Landwirtschaftsverwaltung trägt dazu bei, den Agrar- und Ernährungsstandort Bayern für die Zukunft zu sichern. Sie besteht aus dem Staatsministerium, Sonderbehörden wie den Landesanstalten, der Führungsakademie und den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie den agrarwirtschaftlichen Fachschulen.

Aktualisiert am: 14.11.2024
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Acht Personen sitzen um einen Tisch, auf dem verschiedenfarbige, große Puzzleteile liegen © PantherMedia / ALotOfPeople (YAYMicro)
Wir bieten
  • Aufgaben in Beratung, Bildung, Förderung, Forschung und Verwaltung
  • leistungsorientierte Entwicklungschancen
  • Fortbildungen
  • flexible Arbeitszeitmodelle und einen mobilen Arbeitsplatz
  • faire, transparente Vergütung
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • bayernweite Einsatzmöglichkeiten 

Vorbereitungsdienst

Sie lernen, Ihr fachliches Wissen einzusetzen und methodisch geschickt anzuwenden. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in einen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Landwirtschaftsschulen sowie weiteren Einrichtungen und eine ergänzende fachtheoretische Ausbildung in Seminarform.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Nach der Qualifikationsprüfung können Sie in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden. Nach erfolgreicher Probezeit schließt sich die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an. Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung. Beamte sind von der gesetzlichen Renten-, Kranken- und­ Arbeitslosenversicherungspflicht befreit.

Das Staatsministerium kann Zeiten einer berufspraktischen Tätigkeit, die dem Ziel des Vorbereitungsdienstes dienen, im Umfang von bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst anrechnen.

Bewerbung

Die Ausschreibungen für den Vorbereitungsdienst werden regelmäßig im Bayerischen Staatsanzeiger und in unserem Internetauftritt veröffentlicht. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online im jeweiligen Bewerbungszeitraum.

Qualifikationsebenen (QE)

Techniker, HLS, Meister

Sie haben einen Abschluss an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft oder an einer Höheren Landbauschule (HLS) oder die Meisterprüfung im Agrarbereich – und steigen in der zweiten Qualifikationsebene in den Staatsdienst ein.

  • Fachliche Schwerpunkte: Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung
  • Bewerbungszeitraum: 28. März bis 15. Mai 2024
  • Einstellung: 1. Oktober 2024
Bachelor, Diplom FH

Sie haben einen Abschluss als Dipl.-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor in Landwirtschaft oder Gartenbau – und steigen in der dritten Qualifikationsebene ein.

  • Fachliche Schwerpunkte: Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung
  • Bewerbungszeitraum: 28. März bis 15. Mai 2024
  • Einstellung: 1. Oktober 2024
Fachakademie Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Bachelor

Sie haben einen Abschluss an einer Fachakademie für Landwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder sind Dipl.-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor in Hauswirtschaft und Ernährung – und steigen in der dritten Qualifikationsebene in den Fachschuldienst für Hauswirtschaft, Ernährung und Versorgung ein.

  • Fachlicher Schwerpunkt: Fachschuldienst für Hauswirtschaft, Ernährung und Versorgung
  • Bewerbungszeitraum: 15. Dezember bis 14. Februar 2025
  • Einstellung: 1. August 2025
Master, Diplom Univ.

Sie haben einen Abschluss als Dipl.-Ingenieur/in (Univ.) oder Master in Agrar- oder Milchwissenschaften, Ökotrophologie, Gartenbau, Landespflege oder Landschaftsarchitektur – und steigen in der vierten Qualifikationsebene ein.

  • Fachliche Schwerpunkte: Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung
  • Bewerbungszeitraum: 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025
  • Einstellung: 1. Juli 2025

Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung in den fachlichen Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung und Fachschuldienst für Hauswirtschaft, Ernährung und Versorgung

Fachverordnung land- und hauswirtschaftlicher Verwaltungsdienst (FachV-Lw) - gesetze-bayern.de externer Link

FAQ - häufig gestellte Fragen zum Vorbereitungsdienst

Die Aufgaben unserer Verwaltung sind vielfältig. Abhängig von der Qualifikationsebene und dem Ausbildungsgebiet geht es um Bildung, Beratung, Förderung, Verwaltung und Forschung. Um sich ein Bild von den Tätigkeiten zu machen, schauen Sie gerne auf die Webseiten des Ministeriums, der nachgeordneten Behörden und Dienststellen als zukünftige Einsatzorte.

Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des StMELF

In der Qualifikationsebene 4 (Voraussetzung Master-Abschluss) erhalten Sie auch eine Qualifikation in Pädagogik und Beratung. Ob und in welchem Umfang Sie später als Lehrkraft eingesetzt sind, ist abhängig vom Einsatzort.

Im fachlichen Schwerpunkt "Fachschuldienst Hauswirtschaft, Ernährung und Versorgung" sind neben dem Unterricht in den fachpraktischen Fächern an den hauswirtschaftlichen Fachschulen (in den meisten Fällen Teilzeitschulen) auch Fachveranstaltungen in der Ernährungsbildung und Schulungen für Multiplikatoren (zum Beispiel in der Gemeinschaftsverpflegung) zu organisieren und durchzuführen. Ferner sind Beratungs- und Verwaltungsaufgaben zur Diversifizierung bzw. zu Einkommensalternativen Bestandteil der Tätigkeit.

Im Bereich Gartenbau gehört die Unternehmens- und Innovationsberatung sowie die Förderung der bayerischen Gartenbaubetriebe zu Ihren Hauptaufgaben. Sie befassen sich mit umweltgerechter Produktion und zukunftsorientiertem Marketing für Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe.

Im Bereich Landespflege (Landschaftsarchitektur/-bau) sind Sie an der zukunftsfähigen Weiterentwicklung sowohl des ländlichen Raumes als auch der urbanen Zentren beteiligt. Beratungsschwerpunkte sind die innovative Dorferneuerung, klimaresilientes Stadtgrün sowie ein nachhaltiger Garten- und Landschaftsbau.

In beiden Bereichen geben Sie Ihr Wissen regelmäßig im Rahmen von Fachveranstaltungen und Schulungen für Multiplikatoren weiter. Außerdem sind Sie an der Fortbildung angehender Führungskräfte an den Meister- und Technikerschulen für Gartenbau und Garten- und Landschaftsbau beteiligt. Beim Einsatz an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau forschen Sie anwendungsorientiert und unterstützen die Ämter durch praxisorientierte Empfehlungen.

Abhängig von der Qualifikationsebene, in die Sie einsteigen, dauert der Vorbereitungsdienst zwischen 12 und 24 Monate. Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie an zwei Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (bei Einstieg in der 4. Qualifikationsebene mit Fachschule) sowie weiteren Behörden im Ressortbereich eingesetzt. Die Orte werden mit Ihnen abgestimmt. Ferner haben Sie Ausbildungsseminare u. a. zu Rhetorik und fachlichen Inhalten.

Gemäß Art. 23 (1) des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) darf in das Beamtenverhältnis auf Probe nicht berufen werden, wer bereits das 45. Lebensjahr vollendet hat. Als Anwärterin, als Anwärter oder Referendarin bzw. Referendar können Sie daher nur einsteigen, wenn bei regelmäßigem Verlauf des Vorbereitungsdienstes Ihre Verbeamtung auf Probe vor dieser Altersgrenze erfolgen kann. Aus der Kommentierung zu Art. 23 BayBG: Überschreitet die Bewerberin bzw. der Bewerber bis zu dem Zeitpunkt, zu dem bei einem regelmäßigen Verlauf des Vorbereitungsdienstes mit der abschließenden Qualifikationsprüfung die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfüllt werden, die gesetzliche Altersgrenze des Art. 23 Abs. 1 BayBG, so fehlt für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes die Eignung, weil der mit der Ableistung des Vorbereitungsdienstes angestrebte Qualifikationserwerb nicht möglich ist.

Es ist uns wichtig Sie auch persönlich kennen zu lernen. Nach dem Sichten der Bewerbungsunterlagen führen wir mit Bewerberinnen und Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, Vorstellungsgespräche durch. Dabei sollen Sie Ihre persönlichen Kompetenzen und die Anwendung Ihrer fachlichen Kenntnisse präsentieren. Bei Bewerbungen auf die Qualifikationsebene 4 und den Fachschuldienst interessiert uns auch Ihre pädagogische Befähigung. Ein sehr guter oder guter Studien- bzw. Fachschulabschluss erhöht die Einstellungschancen. Die Praktikantenprüfung ist für die Qualifikationsebene 4 und 3 sinnvoll, aber keine Einstellungsbedingung für den Vorbereitungsdienst.

Während des Vorbereitungsdienstes gilt es einen breiten und professionellen Blick auf die vielfältigen Tätigkeiten zu gewinnen. Dies braucht Zeit. Stets ist ein Abwägen im Hinblick auf das Erlangen der nötigen Kompetenzen für das erfolgreiche Ablegen der Qualifikationsprüfungen und späteren Tätigkeiten wichtig. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. langjährige, dienliche Tätigkeit in unserer Verwaltung) ist eine Verkürzung unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Unsere Behörden haben alle Gleitzeit, wobei in der Regel Kernarbeitszeiten einzuhalten sind.

Gemäß Art. 89 Abs. 5 BayBG ist eine familienpolitische Teilzeit in der Ausbildung möglich. Familienpolitische Teilzeit heißt, dass Sie die tatsächliche Betreuung oder Pflege von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einem nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen leisten.

Um den Vorbereitungsdienst erfolgreich ablegen zu können, gehen wir von mindestens 75 Prozent des Arbeitsumfangs einer Vollzeitstelle aus. Mithin sind die Ausbildungsseminare in Vollzeit zu besuchen.

Folgende Unterlagen müssen noch nachgewiesen werden:
  • ein Führungszeugnis, das zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist und nicht älter als drei Monate sein darf
  • ein Führerschein, der zur Benutzung eines Personenkraftwagens berechtigt
  • eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Disziplinarverfahren anhängig ist
  • ein Gesundheitszeugnis, welches die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit – einschließlich der sprachlichen Eignung bescheinigt

Nach erfolgreich absolvierten Qualifikationsprüfungen und dem Ende des Vorbereitungsdienstes, brauchen wir Sie als qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Verwaltung in ganz Bayern. Mithin steht dann die Verbeamtung auf Probe an. Nach einer regelmäßigen Probezeit von zwei Jahren werden Sie zur Beamtin beziehungsweise zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.