Revierleiterin | Revierleiter

Revierleiterinnen und Revierleiter als die klassischen Förster sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben für den Betriebsvollzug im Staatswald (Bayerische Staatsforsten) bzw. für Aufgaben im Privat- und Körperschaftswald sowie als Forstrevierleitung an einem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bayerische Forstverwaltung) verantwortlich. Daraus ergibt sich ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Die nachfolgende Aufzählung kann daher nur Teile des gesamten Berufsbildes abdecken.

Aktualisiert am: 10.03.2025
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Wie wird man Revierleiterin oder Revierleiter?

Für die anspruchsvolle Tätigkeit der Revierleiterin oder des Revierleiters ist im Regelfall ein Bachelor-Abschluss oder die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem mindestens dreijährigen Fachhochschulstudiengang jeweils in einer forstwirtschaftlichen Fachrichtung erforderlich. Über das forstliche Studium können Sie sich zum Beispiel auf den Homepages der forstlichen Hochschulen in Bayern und Deutschland informieren.

Flyer Einstieg in die 3. Qualifikationsebene externer Link

Die Revierleitung
  • sorgt für die Begründung stabiler Wälder
  • kennzeichnet die Bäume, die bei einem Pflegedurchgang zugunsten besserer Bäume gefällt werden sollen ("Auszeichnen") und steuert so die weitere Waldentwicklung
  • legt fest, wie die geernteten Bäume als wertvoller nachwachsender Rohstoff für die weitere Verwendung sortiert und bereitgestellt werden
  • achtet darauf, dass nicht mehr Holz eingeschlagen wird, als nachwächst (Nachhaltigkeit)
  • verkauft Brennholz und andere Forstprodukte vor Ort, z. B. Weihnachtsbäume
  • leitet, kontrolliert und beurteilt den Einsatz der Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter
  • organisiert und überwacht den pfleglichen Maschineneinsatz im Wald
  • sorgt für ein ausreichendes Netz von Forststraßen, Schlepperwegen und Lagerplätzen im Wald
  • organisiert den Jagdbetrieb und die Wildbewirtschaftung
  • fördert die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Wald 
  • schützt den Wald vor natürlichen Schädigungen und menschlichen Übergriffen
  • veranstaltet Waldführungen und betreut Erholungseinrichtungen im Wald
  • dokumentiert den Betriebsablauf und liefert die erforderlichen Daten zur Weiterverarbeitung an die Betriebsleitung
  • bildet Forstanwärterinnen, Forstanwärter und Praktikanten aus
Weitere Aufgaben und Tätigkeiten in der Bayerischen Forstverwaltung:
  • berät Personen mit eigenem Waldbesitz und deren organisierte Zusammenschlüsse (z. B. WBV, FBG)
  • wickelt die finanzielle Förderung im Privat- und Körperschaftswald ab
  • überwacht in hoheitlicher Funktion, ob im Staats- oder Privat- und Körperschaftswald die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (Forstaufsicht)

Innerhalb der Bayerischen Forstverwaltung sind die Revierleitungen beamtenrechtlich in der 3. Qualifikationsebene des Forstdienstes. Einzelne Revierleiterinnen und Revierleiter können auch in anderen Funktionen eingesetzt werden z. B. als Lehrkraft an einer forstlichen Schule oder am Forstministerium und in der forstlichen Forschung.

Forstlicher Vorbereitungsdienst

Absolventinnen und Absolventen eines forstlichen Diplom- oder Bachelorstudiums, die die Leitung eines Reviers bei der Bayerischen Forstverwaltung und/oder den Bayerischen Staatsforsten anstreben, müssen zunächst einen einjährigen Vorbereitungsdienst mit anschließender Qualifikationsprüfung ableisten. Die Bayerischen Staatsforsten bieten daneben ein Traineeprogramm an.

Ab Montag, den 10. März 2025, haben Sie die Möglichkeit sich ausschließlich über ein Online-Bewerberportal für den Vorbereitungsdienst dritte Qualifikationsebene (3.QE) zu bewerben.

Bewerbungsschluss: Freitag, 6. Juni 2025

Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung die nachfolgenden Unterlagen. Stellen Sie diese sorgsam zusammen und beachten Sie die entsprechenden Hinweise, bevor Sie die Eingabe starten! Das spart Ihnen und uns Zeit und Aufwand. Vielen Dank!

Ausführliche Informationen zu Bewerbung und Einstellung:

Mit Ablauf des 6. Juni 2025 schließt das Bewerbungsportal automatisch – bis dahin müssen alle Angaben und Unterlagen im Portal erfasst sein.

Folgende Dokumente können jedoch ggf. nachgereicht werden:
  • Zeugnis der Bachelor- oder Diplomabschlussprüfung
  • Übersicht der erbrachten Einzelleistungen für das Bachelor- oder Diplomstudium
  • Erklärung zu einschlägigen Modulhandbüchern
  • Nachweis Sachkunde Pflanzenschutz
  • Nachweis über geprüfte Kenntnisse im Bereich der Waldpädagogik

Dafür erhalten Sie per E-Mail einen entsprechenden Link, sobald die Vorprüfung der Unterlagen durch die Forstschule erfolgt ist (voraussichtlich Mitte Juli 2025).

Ende der Nachreichfrist: Freitag, 8. August 2025 (Ausschlusstermin)

Zu diesem Zeitpunkt unvollständige Bewerbungen werden im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt.

Wissenswertes zum Vorbereitungsdienst

In Bayern stehen derzeit pro Jahr 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung, die wir im Auswahlverfahren nach Forstzulassungsgesetz vergeben. Während des Vorbereitungsdienstes stehen die Auszubildenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder durchlaufen ihn als Trainees der Bayerischen Staatsforsten. Beamte auf Widerruf führen dabei die Dienstbezeichnung "Forstanwärterin" bzw. "Forstanwärter" und erhalten Anwärterbezüge nach dem Eingangsamt A 10 (ggf. zuzüglich Verheiratetenzuschlag, Kindergeld und vermögenswirksame Leistungen).

Der Vorbereitungsdienst beginnt jährlich jeweils Anfang Oktober. Die Voraussetzungen und Termine werden mit einer Bekanntmachung zum Jahresanfang im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die für die Online-Bewerbung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Online Bewerbung für den Vorbereitungsdienst".

Neben den fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber unter anderem die geforderte gesundheitliche Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis nachweisen und einen gültigen Jagdschein besitzen. Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis liegt bei 45 Jahren. Zu den fachlichen Anforderungen zählen bestimmte Studieninhalte, die in § 3 Abs. 4 FachV-Forst festgelegt sind. Demnach gelten als "forstliche Studiengänge" solche, in denen Fächer in der Regel mit folgenden Lehrinhalten erfolgreich belegt wurden: Waldökologie, Waldbau, Forsteinrichtung, Waldschutz, Wildtiermanagement und Jagd, Naturschutz und Landschaftspflege, forstliche Betriebsplanung und -steuerung, forstliche Arbeitslehre, forstliche Verfahrenstechnik, Walderschließung und Logistik, Forstnutzung und Holzmarkt, allgemeine Rechtsgrundlagen, forstliches Recht, Forstpolitik, forstliche Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit, Führung und Kommunikation.

Die Forstanwärterinnen und Forstanwärter sollen nach der Vorbereitungszeit dazu fähig sein, die Aufgaben ihrer Laufbahn selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Sie sollen für ein vielseitiges berufliches Aufgabenfeld qualifiziert und in Forstbetrieben aller Waldbesitzarten, öffentlichen Forstverwaltungen sowie in verwandten Berufen als Fach- und Führungskräfte einsetzbar sein. Sie vertiefen dazu während des Vorbereitungsdienstes ihre im Studium erworbenen Fachkenntnisse, eignen sich verwaltungs- und betriebsspezifisches Wissen an und erproben sich in der Praxis.

Der einjährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:

1. Fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (4 Monate)
  • Verschiedene Lehrgänge 
  • Persönliche Vorbereitungszeit auf die Prüfung
2. Berufspraktische Ausbildungsabschnitte (8 Monate)
  • Untere Forstbehörde (4 Monate)
  • Forstbetrieb des Staatswalds (4 Monate) 

Forstinspektorenprüfung

Ausführliche Informationen zur Qualifikationsprüfung (Termin, Zulassungsantrag, Ablauf etc.):

Zulassungsanträge sind bis spätestens 27. Juni 2025 vorzulegen.

Die Zulassung zur Forstinspektorenprüfung ist auf dem Dienstweg zu beantragen bei: Bayerische Forstschule Am Forsthof 2 97816 Lohr a.Main

Die Forstinspektorenprüfung besteht aus vier Teilen:

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung umfasst vier Prüfungsaufgaben mit einer Gesamtarbeitszeit von bis zu 20 Stunden. Sie wird an vier aufeinander folgenden Arbeitstagen abgehalten.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus den drei Prüfungsteilen "Kurzvortrag", "Rollenspiel" und "Fallstudie". Die Prüfungsteile dauern jeweils 30 Minuten und finden an drei Tagen statt.

Mündliche Waldprüfung

In der mündlichen Waldprüfung beweisen die Anwärterinnen und Anwärter ihre praktischen Kenntnisse an zwei Prüfungsobjekten im Wald. Die beiden Prüfungsteile dauern jeweils 30 Minuten und finden an zwei Tagen statt.

Nach der Qualifikationsprüfung können die Forstanwärterinnen und Forstanwärter bis zur Aushändigung des Prüfungszeugnisses weitere Berufserfahrung z. B. als Reviervertretung in der Forstverwaltung oder bei den Bayerischen Staatsforsten sammeln.

Nach erfolgreich abgelegter Qualifikationsprüfung können die Anwärterinnen und Anwärter in ein Beamtenverhältnis bei der Bayerischen Forstverwaltung oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei den Bayerischen Staatsforsten übernommen werden. In den vergangenen drei Jahren hat die Forstverwaltung jedes Jahr rund 30 junge Forstkolleginnen und -kollegen in die dritte Qualifikationsebene (ehemals gehobener technischer Forstdienst) eingestellt. Auch die Bayerischen Staatsforsten stellen regelmäßig junge Revierleiterinnen und Revierleiter ein. Aber auch auf dem freien Arbeitsmarkt ist die bestandene Qualifikationsprüfung eine wertvolle Qualifikation, die die individuellen Berufsaussichten verbessert.

Kontakt

Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie bitte:

Name:
Carina Schwab
Adresse:
Ausbildungsleitstelle - Forstschule Lohr am Main
Telefon:
09352 8723-420
Fax:
093520 8723-300

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