Sie sollen folgenden Zielen dienen:
Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere (auch: Förderung der erstmaligen Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh in kleinen Betrieben)
Unterstützung bei der Bearbeitung schwer bewirtschaftbarer Flächen (Förderung von Spezialmaschinen)
Anpassung an den Klimawandel (Wasserbevorratung)
Verbesserung der Grundfutterqualität (Heutrocknung auf Basis regenerativer Energien)
Optimierung des Nährstoffmanagements (Technik zur Gülleseparierung)
Der Inhalt des Reiters Hintergrund wird derzeit überarbeitet.
Die Richtlinie des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft wird momentan aktualisiert.
Die Antragstellung ist bis auf weiteres ausgesetzt. Im Rahmen der Überarbeitung der Förderrichtlinie sollen innovative, bürokratiearme Förderverfahren umgesetzt werden. Diese müssen aufgrund der einschlägigen Vorgaben in einem aufwändigen Verfahren bei der Europäischen Union genehmigt werden. Die Antragstellung wird sich daher voraussichtlich bis zum Jahreswechsel 2025/26 verzögern.
Antrag auf Auszahlung