Ab 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Erstmals werden beide „Säulen“ der GAP, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst, dem sogenannten Strategieplan. Der nationale Strategieplan Deutschlands wurde Ende 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der genehmigte Strategieplan ist Grundlage für die Agrarzahlungen ab dem Jahr 2023.
Förderprogramme
Im Strategieplan sind im Bereich der Direktzahlungen folgende Maßnahmen vorgesehen:
Zur Stärkung der Resilienz und Stabilisierung der Einkommen wird die Einkommensgrundstützung als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger Fläche gewährt.
Zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe wird eine zusätzliche Zahlung für die ersten 60 Hektare gewährt, wobei die Zahlung für die ersten 40 Hektare höher ist als für die nachfolgenden 20 Hektare.
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Förderung je Hektar für bis zu 120 Hektar und für maximal 5 Jahre.
Für Mutterschafe und Mutterziegen sowie für die Haltung von Mutterkühen in Betrieben ohne Milchproduktion wird angesichts der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte eine gekoppelte Zahlung je Muttertier gewährt.
Die ÖR sind ein zentrales und neues Element der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Sie bilden mit der Konditionalität und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule eines der drei Kernelemente der sogenannten Grünen Architektur der GAP. Über die ÖR werden auf Antrag bestimmte Leistungen für Umwelt und Klima, die insbesondere über die Konditionalität hinausgehen, honoriert. Die Teilnahme an den ÖR ist freiwillig.
- Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz – GAPDZG) vom 16. Juli 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I Nr. 46, S. 3003. externer Link
- Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz – GAPKondG) vom 16. Juli 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I Nr. 46, S. 2996. externer Link
- Gesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz – GAPInVeKoSG) vom 10. August 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I Nr. 53, S. 3523. externer Link
- Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung – GAPDZV) vom 24. Januar 2022, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022, Teil I Nr. 4, S. 139, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 343) geändert worden ist. externer Link
- Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Verordnung – GAPKondV) vom 26.11.2021, Bundesrat-Drucksache 817/21, die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2273) geändert worden ist. externer Link
- Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystemverordnung – GAPInVeKoSV) vom 27.7.2022, Bundesratsdrucksache 346/22, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 156) geändert worden ist. externer Link
- GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027 in überarbeiteter Fassung vom 30.9.2022 externer Link
- Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024 (Zweite GAP-Ausnahme-Verordnung - 2. GAPAusnV) externer Link
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten externer LinkMitte März bis 15. Mai 2024