Direktzahlungen

Direktzahlungen sind gemäß EU-Recht Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, wenn sie bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Direktzahlungen werden in vollem Umfang aus EU-Mitteln finanziert.

Aktualisiert am: 29.02.2024
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Ab 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Erstmals werden beide „Säulen“ der GAP, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst, dem sogenannten Strategieplan. Der nationale Strategieplan Deutschlands wurde Ende 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der genehmigte Strategieplan ist Grundlage für die Agrarzahlungen ab dem Jahr 2023.

Förderprogramme

Im Strategieplan sind im Bereich der Direktzahlungen folgende Maßnahmen vorgesehen:

Einkommensgrundstützung

Zur Stärkung der Resilienz und Stabilisierung der Einkommen wird die Einkommensgrundstützung als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger Fläche gewährt.

Umverteilungseinkommensstützung

Zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe wird eine zusätzliche Zahlung für die ersten 60 Hektare gewährt, wobei die Zahlung für die ersten 40 Hektare höher ist als für die nachfolgenden 20 Hektare.

Junglandwirte-Einkommensstützung

Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Förderung je Hektar für bis zu 120 Hektar und für maximal 5 Jahre.

Zahlung für Mutterschafe und Mutterziegen sowie Zahlung für Mutterkühe

Für Mutterschafe und Mutterziegen sowie für die Haltung von Mutterkühen in Betrieben ohne Milchproduktion wird angesichts der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte eine gekoppelte Zahlung je Muttertier gewährt.

Öko-Regelungen (ÖR)

Die ÖR sind ein zentrales und neues Element der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Sie bilden mit der Konditionalität und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule eines der drei Kernelemente der sogenannten Grünen Architektur der GAP. Über die ÖR werden auf Antrag bestimmte Leistungen für Umwelt und Klima, die insbesondere über die Konditionalität hinausgehen, honoriert. Die Teilnahme an den ÖR ist freiwillig.

Ansprechpartner

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten externer Link
Antragszeitraum

Mitte März bis 15. Mai 2024