Programm für EU-Beihilfen wegen Frostschäden im Obst- und Weinbau im Jahr 2024

Aktualisiert am: 17.12.2024
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In der zweiten Aprilhälfte 2024 wurden durch Spätfröste in verschiedenen Regionen in Bayern erhebliche Schäden im Obst- und Weinbausektor verursacht. Die Europäische Union stellt deshalb zeitlich befristet Mittel aus der Agrarreserve für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion in den Sektoren Wein und Obst zur Verfügung, um Beihilfen für die betroffenen Unternehmen zu ermöglichen.

Voraussetzungen
  • Mindestens ein vom Frost betroffenes Feldstück muss in einer der festgelegten Landkreise mit Frostschäden liegen (Frostkulisse) oder einen Frostschaden nachweisen und
  • der durchschnittliche Erlös des Betriebes muss im Obst- bzw. Weinbau durch das Frostereignis im Schadjahr um mehr als 30 % geringer sein als im Basiszeitraum und 
  • der daraus resultierende bereinigte Schaden muss den Betrag von 7.500 Euro überschreiten.
  • Antragsberechtigt sind unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, des Obst- und Weinbaus, die einen Betriebssitz in Bayern haben.
Förderung

Es wird eine EU-Beihilfe als Ausgleich für den durch den Frost entstandenen Schaden gewährt.

Höhe der Förderung

Die Beihilfe wird auf Grundlage des durchschnittlichen Hektarerlöses (EUR/ha) im Basiszeitraum im Verhältnis zum Hektarerlös (EUR/ha) im Schadjahr 2024 ermittelt.

Bei der Berechnung der Beihilfe werden folgende Ansätze berücksichtigt:
  • Basiszeitraum: Der Basiszeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2023 abzüglich der beiden Jahre mit dem höchsten und dem niedrigsten durchschnittlichen Hektarerlös (EUR/ha).
  • Entschädigungsquote (%): Die Höhe der Entschädigungsquote hängt vom Umfang der bundesweit gestellten Anträge ab. Sie wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach Antragsstellung festgesetzt und kann max. 40 % betragen.
  • Nicht entstandenen Kosten im Schadjahr (EUR): Pauschaler Ansatz von nicht entstandenen Kosten aufgrund des Frostschadens. Dazu zählen unter anderem Bewirtschaftungskosten, die aufgrund des Frosteinbruchs nicht entstanden sind, wie z. B. Kosten für Pflanzenschutz, Bewässerung usw. Der Wert der nicht entstandenen Kosten wird einheitlich festgelegt. 
  • Weitere Mittel (EUR): Erhaltene oder beantragte Versicherungsleistungen für Frostschäden sowie sonstige Entschädigungszahlungen im Rahmen des Frostereignisses.
Mittelherkunft

EU

Anträge auf Beihilfe müssen unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der LWG gestellt werden. Der unterschriebene Antrag einschließlich erforderlicher Anlagen kann auch per Fax oder E-Mail an die LWG übermittelt werden.

E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de
Der Antrag umfasst folgende vollständig ausgefüllte und unterschriebene Dokumente:
  • Antragsformular
  • Anlage "Erntemengenerhebung Frost 2024"
  • Formular "Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten"
  • Kopie der vollständigen Traubenernte-/Weinerzeugungsmeldungen bzw. die Anlieferungsbescheinigen der Genossenschaft der Jahre 2019-2024
Um den Antrag fristgerecht einzureichen zu können, muss deshalb die Traubenernte/-Weinerzeugungsmeldung für 2024 bis spätestens zum 8. Januar 2025 abgegeben werden.
  • Anlage "Erntemengenerhebung Obst" für die Jahre 2019 – 2024
  • Geeignete Nachweise über die erzeugten Erntemengen in den Jahren 2019 – 2024 (z. B. Lieferscheine, Rechnungen, Abrechnungen, Ernte- u. Lagerbestandsaufzeichnungen, Buchführungen in Kombination mit Erntemengen)
Und sofern erforderlich weitere Anlagen:
  • Sofern keine vom Antragsteller bewirtschaftete Ertragsrebfläche in der Frostkulisse liegt: Nachweis eines Frostschadens über 
    • Schadensgutachten oder
    • Bescheinigung der Versicherung über zugesagte Entschädigungen oder
    • ein von einer anerkannten Wetterstation aufgezeichnetes Frostereignis in der zweiten Aprilhälfte im entsprechenden Landkreis
  • Bescheinigung der Versicherung über zugesagte Entschädigungen
  • Nachweis über sonstige Zahlungen für die Frostschäden im Wein- und Obstbau
Der Antrag ist spätestens bis 8. Januar 2025 zu stellen.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die LWG.

Ansprechpartner

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Institut für Weinbau und Oenologie An der Steige 15 97209 Veitshöchheim Tel: 0931 9801 – 0

E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

Für fachliche Fragen zur Beihilfe für Schäden im Obstbau: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg Mainbernheimer Str. 103 97318 Kitzingen Tel: 09321-3009-0

E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.de

Unterlagen zur Antragstellung