In der zweiten Aprilhälfte 2024 wurden durch Spätfröste in verschiedenen Regionen in Bayern erhebliche Schäden im Obst- und Weinbausektor verursacht. Die Europäische Union stellt deshalb zeitlich befristet Mittel aus der Agrarreserve für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion in den Sektoren Wein und Obst zur Verfügung, um Beihilfen für die betroffenen Unternehmen zu ermöglichen.
Mindestens ein vom Frost betroffenes Feldstück muss in einer der festgelegten Landkreise mit Frostschäden liegen (Frostkulisse) oder einen Frostschaden nachweisen und
der durchschnittliche Erlös des Betriebes muss im Obst- bzw. Weinbau durch das Frostereignis im Schadjahr um mehr als 30 % geringer sein als im Basiszeitraum und
der daraus resultierende bereinigte Schaden muss den Betrag von 7.500 Euro überschreiten.
Antragsberechtigt sind unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, des Obst- und Weinbaus, die einen Betriebssitz in Bayern haben.
Es wird eine EU-Beihilfe als Ausgleich für den durch den Frost entstandenen Schaden gewährt.
Die Beihilfe wird auf Grundlage des durchschnittlichen Hektarerlöses (EUR/ha) im Basiszeitraum im Verhältnis zum Hektarerlös (EUR/ha) im Schadjahr 2024 ermittelt.
Basiszeitraum: Der Basiszeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2023 abzüglich der beiden Jahre mit dem höchsten und dem niedrigsten durchschnittlichen Hektarerlös (EUR/ha).
Entschädigungsquote (%): Die Höhe der Entschädigungsquote hängt vom Umfang der bundesweit gestellten Anträge ab. Sie wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach Antragsstellung festgesetzt und kann max. 40 % betragen.
Nicht entstandenen Kosten im Schadjahr (EUR): Pauschaler Ansatz von nicht entstandenen Kosten aufgrund des Frostschadens. Dazu zählen unter anderem Bewirtschaftungskosten, die aufgrund des Frosteinbruchs nicht entstanden sind, wie z. B. Kosten für Pflanzenschutz, Bewässerung usw. Der Wert der nicht entstandenen Kosten wird einheitlich festgelegt.
Weitere Mittel (EUR): Erhaltene oder beantragte Versicherungsleistungen für Frostschäden sowie sonstige Entschädigungszahlungen im Rahmen des Frostereignisses.
EU
Anträge auf Beihilfe müssen unter Verwendung der aktuellen Formblätter bei der LWG gestellt werden. Der unterschriebene Antrag einschließlich erforderlicher Anlagen kann auch per Fax oder E-Mail an die LWG übermittelt werden.
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.deAntragsformular
Anlage "Erntemengenerhebung Frost 2024"
Formular "Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten"
Kopie der vollständigen Traubenernte-/Weinerzeugungsmeldungen bzw. die Anlieferungsbescheinigen der Genossenschaft der Jahre 2019-2024
Anlage "Erntemengenerhebung Obst" für die Jahre 2019 – 2024
Geeignete Nachweise über die erzeugten Erntemengen in den Jahren 2019 – 2024 (z. B. Lieferscheine, Rechnungen, Abrechnungen, Ernte- u. Lagerbestandsaufzeichnungen, Buchführungen in Kombination mit Erntemengen)
Sofern keine vom Antragsteller bewirtschaftete Ertragsrebfläche in der Frostkulisse liegt: Nachweis eines Frostschadens über
Schadensgutachten oder
Bescheinigung der Versicherung über zugesagte Entschädigungen oder
ein von einer anerkannten Wetterstation aufgezeichnetes Frostereignis in der zweiten Aprilhälfte im entsprechenden Landkreis
Bescheinigung der Versicherung über zugesagte Entschädigungen
Nachweis über sonstige Zahlungen für die Frostschäden im Wein- und Obstbau
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die LWG.
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Institut für Weinbau und Oenologie An der Steige 15 97209 Veitshöchheim Tel: 0931 9801 – 0
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.deFür fachliche Fragen zur Beihilfe für Schäden im Obstbau: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg Mainbernheimer Str. 103 97318 Kitzingen Tel: 09321-3009-0
E-Mail: poststelle@aelf-kw.bayern.deUnterlagen zur Antragstellung
- Merkblatt zur Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten Downloadlink
- Merkblatt zur Frostbeihilfe im Weinbau 2024 – STAND 12.12. Downloadlink
- Merkblatt zur Frostbeihilfe im Obstbau 2024 – STAND 12.12. Downloadlink
- Erntemengenerhebung Frostbeihilfe 2019-2024 (Excel-Tabelle) – STAND 12.12. Downloadlink
- Frostkulisse zur Beihilfe im Wein- und Obstbau 2024 Downloadlink
- Rechtsvorschriften zum Subventionsbetrug interner Link