Das Förderprogramm heißt: Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und der Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Bei Personengesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich geschlossen sein. Im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises kann die Bewilligungsbehörde die Vorlage des Gesellschaftsvertrages verlangen.
Die Maßnahmen müssen in ein regionales bzw. thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein.
Die geförderten Infrastruktureinrichtungen müssen der Bevölkerung uneingeschränkt zur Verfügung stehen (ggf. gegen Entgelt).
Bei Kooperationen in touristische Maßnahmen muss ein Nachweis der gemeinsamen Aktion mit den einschlägigen Tourismuseinrichtungen sowie eine Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation erbracht werden.
Das Vermarktungskonzept muss Qualitätsprodukte betreffen.
Zusammenschlüsse müssen auf mindestens fünf Jahre angelegt sein.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.
Touristische Infrastrukturmaßnahmen
Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse
Regionale Marketingkonzepte
Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)
25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen
Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte
In begründeten Ausnahmefällen kann der Fördersatz mit Zustimmung des StMELF angehoben werden. Der Zuschuss wird auf 100.000 Euro begrenzt und kann innerhalb von drei Steuerjahren nur einmal mit maximal drei Anträgen ausgeschöpft werden.
Bayern
Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, können die Antragsunterlagen auch bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) angefordert werden.
- Telefon:
- 0931 9801-0
- Adresse:
- An der Steige 15 97209 Veitshöchheim