Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Im Rahmen der RÖFE werden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert.

Aktualisiert am: 20.02.2024
Teilen Drucken

Über die RÖFE kann die Errichtung, die Erweiterung, die Generalinstandsetzung, der Umbau und die Modernisierung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen gefördert werden. Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie deren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

Voraussetzung
  • Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.
  • Zuwendungsempfänger sind ausschließlich kommunale Körperschaften.
Förderung
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 Euro betragen, bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten reichen 50.000 Euro. Eigenständige Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit können bereits ab zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 Euro gefördert werden.
  • Der Ausgangfördersatz beträgt 35 Prozent. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.
Ansprechpartner

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.

Antragszeitraum

Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden.

Allgemeines