Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Der Fördervollzug für das Kulturlandschaftsprogramm sowie das Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich liegt bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die politische, fachliche und finanzielle Rahmenkompetenz für das Kulturlandschaftsprogramm liegt beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für das Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Aktualisiert am: 30.12.2024
Teilen Drucken

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das Kulturlandschaftsprogramm gliedert sich entsprechend der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe in Maßnahmen für Grünland, für Ackerland und für Sonderbereiche wie z. B. Spezialkulturen oder die Teichwirtschaft. Erstmalig wird ab 2023 im KULAP auch die Bewirtschaftung kleiner Strukturen honoriert.

Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das bewährte Programm für die aktuelle EU-Förderperiode 2023 bis 2027 gezielt weiterentwickelt und um neue Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Förderung der Biodiversität und zum Erhalt der Kulturlandschaft ergänzt. Das Programm stellt ein großes Angebot an produktionsintegrierten Maßnahmen zur Verfügung, mit denen sowohl Ressourcen geschont als auch gleichzeitig Lebensmittel erzeugt werden können. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten – auch mit den freiwilligen Öko-Regelungen in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind.

Flankiert wird das KULAP von weiteren Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen. Im Einzelnen sind dies die Förderung des ökologischen Landbaus sowie Maßnahmen zur moorbodenschonenden Bewirtschaftung ("Moorbauernprogramm").

Förderung des ökologischen Landbaus

Entsprechend des Staatsziels, 30 % der Fläche in Bayern bis 2030 ökologisch zu bewirtschaften, wird der ökologische Landbau weiterhin bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich zum Beispiel an der Vielzahl der möglichen Kombinationen mit Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms. Die Förderung honoriert die Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. In den ersten beiden Jahren der Umstellung wird eine erhöhte Unterstützung gewährt.

"Moorbauernprogramm"

Mit der Honorierung des Umstiegs von der Acker- in eine dauerhafte Grünlandnutzung haben wir 2023 den ersten Mosaikstein unseres "Moorbauernprogramms" bereitgestellt. Seit dem vergangenen Jahr stehen drei weitere Maßnahmen zu Verfügung. Sie honorieren eine nasse Nutzung von Grünlandflächen bzw. den Anbau von Paludikulturen.

Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)

Das Vertragsnaturschutzprogramm soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern, sowie die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Der Erschwernisausgleich wird aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die naturschonende und nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von gesetzlich geschützten Biotopflächen gewährt.

Übersicht der einzelnen Maßnahmen und Fördersätze

(gemäß Anlagen 2 bis 4 zur Richtlinie)

Grünland
Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
K10 
Extensive Grünlandnutzung (1,00 GV/ha HFF)
125 €/ha
K12
Heumilch – Extensive Futtergewinnung
100 €/ha
K14 
Insektenschonende Mahd
60 €/ha
K16
Extensive Grünlandnutzung  Schnittzeitpunkt 15. Juni
320 €/ha
K17
Extensive Grünlandnutzung  Schnittzeitpunkt 1. Juli
370 €/ha
K18
Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten
350 €/ha
K20 
Mahd von Steilhangwiesen Stufe 1
450 €/ha
K20 
Mahd von Steilhangwiesen Stufe 2
650 €/ha
K22
Bewirtschaftung von Almen und Alpen
80 €/ha
K24
Herbizidverzicht auf Wiesen und Weiden
30 €/ha
Acker
Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
K32
Vielfältige Fruchtfolgen mit blühenden Kulturen
100 €/ha
K40       
Herbizidverzicht bei Wintergetreide/Winterraps
100 €/ha
K42 
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide/Winterraps
200 €/ha 
K44
Verzicht auf Intensivkulturen
250 €/ha
K46 
Konservierende Saatverfahren
80 €/ha
K48
Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten
80 €/ha
K50
Erosionsschutzstreifen
800 €/ha
K51
Biodiversitätsstreifen
800 €/ha
K52
Wildpflanzenmischungen
450 €/ha
K54
Einsatz von Trichogramma bei Mais
50 €/ha
K56 
Mehrjährige Blühflächen EMZ < 3.500         
400 €/ha
K56 
Mehrjährige Blühflächen EMZ 3.501 bis 4.500         
550 €/ha
K56 
Mehrjährige Blühflächen EMZ 4.501 bis 5.500         
700 €/ha
K56 
Mehrjährige Blühflächen EMZ 5.501 bis 6.500         
900 €/ha
K56 
Mehrjährige Blühflächen EMZ > 6.500         
1.100 €/ha
K58
Umwandlung von Acker in Grünland
400 €/ha
K60
Feldvogelinseln
680 €/ha
K61
Verspätete Aussaat
500 €/ha
Sonderbereiche
Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
K70
Herbizidverzicht im Hopfenbau 
150 €/ha
K72
Herbizidverzicht im Weinbau 
420 €/ha
K74 
Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Stufe 1
4.000 €/ha
K74 
Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Stufe 2
2.500 €/ha
K74 
Weinbau in Steil- und Terrassenlagen  Stufe 3
1.500 €/ha
K74 
Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Stufe 4
1.000 €/ha
K75
Extensive Teichwirtschaft mit Amphibienschutz
530 €/ha (Teichflächen bis 0,5000 ha)
470 €/ha (Teichflächen größer 0,5000 ha) 
K76 
Extensive Teichwirtschaft
440 €/ha (Teichflächen bis 0,5000 ha)
380 €/ha (Teichflächen größer 0,5 ha)
K78
Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung
12 €/Baum
K88
Struktur- und Landschaftselemente – Flächenbereitstellung
40 €/ar
K99
Förderung kleiner Strukturen
60 €/ha (Feldstücke <0,5000 ha)
30 €/ha (Feldstücke >0,5000 ha und <1,0000 ha)

Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
I80
Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen
3,80 €/m2
I82
Streuobstpflege
Förderpauschale Erziehungsschnitt: 25 Euro/Baum
Förderpauschale Entwicklungspflege: 50 Euro/Baum
Förderpauschale Unterhaltungspflege: 120 Euro/Baum
I84
Einrichtung von Agroforstsystemen
65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
I84
Einrichtung von Agroforstsystemen – Anlage KUP
max. 1.566 €/ha
I84
Einrichtung von Agroforstsystemen – Anlage Sträucher
max. 4.138 €/ha
I84
Einrichtung von Agroforstsystemen – Anlage Nutz-/Wertholz
max. 5.271 €/ha
I86
Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen
100 €/m2 Mauer
100 €/lfd. m Treppe
I88
Struktur- und Landschaftselemente (Anlage)
80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
O10
Umstellung auf Öko-Landbau – Grünland/Acker
423 €/ha
O10
Umstellung auf Öko-Landbau – Gemüse
630 €/ha
O10
Umstellung auf Öko-Landbau – Dauerkulturen 
1.300 €/ha
O10
Beibehaltung im Öko-Landbau – Grünland
284 €/ha
O10
Beibehaltung im Öko-Landbau – Acker
314 €/ha
O10
Beibehaltung im Öko-Landbau – Gemüse
485 €/ha
O10
Beibehaltung im Öko-Landbau – Dauerkulturen
1.000 €/ha
O12
Transaktionskostenzuschuss
40 €/ha, max. 600 €

Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
M10
Umwandlung von Acker in Dauergrünland
3.300 €/ha
M12 
Bewirtschaftung von nassem Grünland
600 €/ha
M14
Bewirtschaftung von wiedervernässtem Grünland mit Stauziel 
900 €/ha
M16
Anbau von Paludikulturen mit Stauziel
2.200 €/ha
Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung

Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
T10
Sommerweidehaltung für Rinder
75 €/GV
BayProTier

Biotoptyp Acker
Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
Grundleistungen
G11 
Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter
530 €/ha
G12
Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen 
Bewirtschaftungsruhe 16.03 bis einschl. 31.08
Ackerlagen: EMZ bis 6500
500 €/ha
G13
Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen 
Bewirtschaftungsruhe 16.03 bis einschl. 31.08
Ackerlagen: EMZ ab 6501
750 €/ha
Zusatzleistungen 
P11
Verzicht auf jegliche Düngung                
190 €/ha
P12
Verzicht auf Mineraldünger, organische Düngemittel (außer Festmist) 
150 €/ha
Q01
Reduzierte Ansaatdichte                           
90 €/ha
Q03
Bewirtschaftungseinheit max. 0,5 ha       
60 €/ha
Q04
Bewirtschaftungseinheit max. 0,3 ha      
175 €/ha
Q05
Stoppelbrache bei Getreide                     
130 €/ha
Q06 
Jährl. Bewirtschaftungsgang im Herbst    
30 €/ha
Q22
Jährl. Bewirtschaftungsgang im Frühjahr      
30 €/ha
Q07
Erhalt der Streuobstbäume                  
12 €/Baum
Q23 
Teilweise Ernteverzicht                              
95 €/ha
Q24 
Lerchenfenster                                            
50 €/ha
Biotoptyp Wiesen
Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
Grundleistungen
G20
Umwandlung von Ackerland in Grünland     
400 €/ha
G18
Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland auf Moorstandorten
3.300 €/ha
G/D21
Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 01.06.                                   
260 €/ha
G/D/E22
Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 15.06.                                    
325 €/ha
G/D/E23
Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 01.07.                                    
370 €/ha
G/D/E19
Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 15.07.                                    
420 €/ha
G/E24
Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 01.08.                                    
430 €/ha
G/E25
Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 01.09.                                    
450 €/ha
G/D26
Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Mahd bis einschließlich 14.06., Bewirtschaftungsruhe bis einschließlich 31.08.
420 €/ha
G29
Brachlegung von Wiesen aus Artenschutzgründen – Bewirtschaftungsruhe 16.03. bis einschl. 01.08.  
350 €/ha
G/D30
Ergebnisorientierte Grünlandnutzung Erhaltung von 6 Kennarten
340 €/ha
Zusatzleistungen 
P21
Verzicht auf jegliche Düngung              
150 €/ha
G27
Verzicht auf jegliche Düngung – Einzelleistung 
360 €/ha
P22
Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist)
120 €/ha
P23
Erhaltungsdüngung aus naturschutzfachlichen Gründen im ersten Jahr
120 €/ha
Q03
Bewirtschaftungseinheit max. 0,5ha        
60 €/ha
Q04
Bewirtschaftungseinheit max. 0,3ha      
175 €/ha
Q07/G28
Erhalt der Streuobstbäume         
12 €/Baum
Q08
Verwendung Messermähwerk                
140 €/ha
Q09
Spezialmaschine zur Mahd                     
150 €/ha
Q10
Verwendung Motormäher                       
290 €/ha
Q11
Handmahd                                                
700 €/ha
Q25
Erschwerte Mähgutbergung                   
100 €/ha
Q12
Zusammenrechen per Hand                   
240 €/ha
Q13
Zusatzschnitt                                           
120 €/ha
Q14
Altgras verpfl. auf 5 – 20 %                          
80 €/ha
Q34
Altgras verpfl. auf 5 – 20 % im EA/E           
80 €/ha
Q15
Feuchtezuschlag                                        
80 €/ha
Q26
Zuschlag für ertragsstarke Standorte      
80 €/ha
Q17
Bewirtschaftungsruhe ab 16.03.               
40 €/ha
Q27
Bewirtschaftungsruhe ab 01.04.               
30 €/ha
Biotoptyp Weiden
Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
Grundleistungen
G/D31
Extensive Weidenutzung (Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel, Pferde einschl. Esel oder Kamelartige) 
440 €/ha
G/D31
Extensive Weidenutzung bei Kombination mit KULAP B/O10 
340 €/ha
G/D32
Beweidung durch Rinder auf Almen/Alpen
180 €/ha
G/D33
Beweidung durch Ziegen
590 €/ha
G/D33
Beweidung durch Ziegen bei Kombination mit KULAP B/O10
490 €/ha
Zusatzleistungen
Q07
Erhalt der Streuobstbäume                     
12 €/Baum
Q18
Mitführen von Ziegen                                    
70 €/ha
Q19
Bewirtschaftungseinheit max. 2 ha oder erschwerte Beweidung
100 €/ha
Q28
Zuschlag für unerschlossene Almen/Alpen 
20 €/ha
Biotoptyp Teiche
Kürzel
Maßnahme
Fördersatz
Grundleistungen
Ökologisch wertvolle Teiche mit Verlandungszone
Die Verlandungszone einschließlich der Schwimmblatt-und Submersvegetation ist zu erhalten
Variante 1: Besatzvorgaben durch uNB festgelegt; Zufütterung mit Getreide u. Leguminosen zulässig; Abfischen jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres
G41
Stufe A: bis 25 % Verlandungszone    
640 €/ha
G43
Stufe B: über 25 % Verlandungszone 
690 €/ha
Variante 2: Verzicht auf Zufütterung (keine Besatzvorgaben)
G42
Stufe A: bis 25 % Verlandungszone    
640 €/ha
G44
Stufe B: über 25 % Verlandungszone 
690 €/ha
G45
Vollständiger Nutzungsverzicht in Teichen zur Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung der Lebensbedingungen endemischer oder gefährdeter Arten
720 €/ha
Zusatzleistungen
Q20
Sömmerung                                                
30 €/ha
Q21
Bespannung von 01.03. bis 15.09., und schnelle Wiederbespannung
90 €/ha
Q29
Kleinflächenzuschlag für Teiche unter 0,5 ha 
60 €/ha
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Das KULAP bietet gesamtbetriebliche Maßnahmen sowie Maßnahmen für einen Betriebszweig oder für Einzelflächen an. Die Maßnahmen dienen dem Klimaschutz, dem Boden- und Wasserschutz, der Biodiversität-Artenvielfalt und dem Erhalt der Kulturlandschaft. Für die Anlage von Blühflächen sowie bei der Winterbegrünung mit Wildsaaten als wildtiergerechtem Zwischenfruchtanbau sind die fachlichen Vorgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft zu den speziellen Saatgutmischungen (Qualitätsblühmischungen Bayern) einzuhalten.

KULAP-Blühmischungen und Winterbegrünung mit Wildsaaten (Landesanstalt für Landwirtschaft) externer Link
Mittelherkunft

EU, Bund, Bayern

Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)

Das Vertragsnaturschutzprogramm bietet Maßnahmen für die Biotoptypen Acker, Wiesen, Weiden und Teiche an. Ziel der Maßnahmen ist die Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung ökologisch wertvoller Lebensräume.

Mittelherkunft

EU, Bayern

Antragstellung für den Verpflichtungsbeginn 2025

10. Januar bis zum 27. Februar 2025 Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Portal iBALIS möglich.

iBALIS – Portal für die bayerische Landwirtschaft (Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN) externer Link

Investive Maßnahmen im KULAP

Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms können zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen auch Investitionen gefördert werden. Dies gilt für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (I80), die Pflege von Streuobstbäumen (I82), die Einrichtung von Agroforstsystemen (I84), den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (I86) sowie die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (I88).

Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2025 – 2029 Downloadlink

Hintergrundinformationen

Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen soll zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der Agrarlandschaft beitragen. Gleichzeitig sollen die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 30. Juni 2025 möglich. Die für Bewilligungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden vor Antragsbeginn bekanntgegeben.

Merkblätter und Formulare

Hintergrundinformationen

Mit der Maßnahme wird der Erhalt von Streuobstbäumen und damit die Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren im Obstbau unterstützt.

Antragstellung

Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 1. September bis zum 30. September 2025 möglich. Die für Bewilligungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden vor Antragsbeginn bekanntgegeben.

Merkblätter und Formulare

Hintergrundinformationen

Zur Unterstützung einer nachhaltigen, umwelt- und klimaschonenden Landbewirtschaftung werden Investitionen zur Einrichtung von Agroforstsystemen gefördert. Unterstützt wird die Einrichtung von streifenförmigen Gehölzflächen, welche dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.

Antragstellung

Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 1. September bis zum 30. September 2025 möglich. Die für Bewilligungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden vor Antragsbeginn bekanntgegeben.

Merkblätter und Formulare

Hintergrundinformationen

Die investive Förderung zum Wiederaufbau von sanierungsbedürftigen bzw. eingestürzten Steinmauern dient der Wiederherstellung und Erhaltung der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert.

Antragstellung

Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 3. März bis zum 30. Juni 2025 möglich. Die für Bewilligungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden vor Antragsbeginn bekanntgegeben.

Hintergrundinformationen

Die investive Förderung zur Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (I88) dient der zielgerichteten Steigerung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft sowie dem Schutz der Ressourcen Boden und Wasser zur Sicherung einer langfristigen Nutzungsfähigkeit der Landschaft in Projektgebieten boden:ständig.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49)
Antragsendtermin
Mittelplafond in Mio. Euro
Auswahlschwelle
(Punkte)
Ausgewählte Vorhaben
30.06.2016
9,0
2
1890
30.06.2017
6,0
2
1315
29.06.2018
4,0
2
766
01.07.2019
2,4
2
521
30.06.2020
2,0
2
824
30.06.2021
2,5
2
642
30.06.2022
2,2
2
587
Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56)
Antragsendtermin
Mittelplafond in Mio. Euro
Auswahlschwelle
(Punkte)
Ausgewählte Vorhaben
30.06.2016
0,1
5
9
30.06.2017
0,2
4
8
29.06.2018
0,2
2
10
01.07.2019
0,2
4
11
30.06.2020
0,2
3
17
30.06.2021
0,4
2
21
30.06.2022
0,4
3
10