Die Zuwendung wird nur aktiven Betriebsinhabern (vgl. Hinweise im "Merkblatt zum Mehrfachantrag") mit Betriebssitz in Bayern gewährt.
Zum Merkblatt MehrfachantragUnternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt sowie
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nr. 14 VO (EU) Nr. 702/2014.
Zuwendungsfähig sind Einjahres- und Mehrjahresverträge bei Versicherungsunternehmen, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) abgeschlossen haben. Im Jahr 2023 haben die Versicherungsunternehmen Allianz Agrar AG, Gartenbauversicherung VVaG, Vereinigte Hagelversicherung VVaG und Versicherungskammer Bayern VAdöR eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Gefördert werden nur Versicherungsverträge die in der Förderrichtlinie definierte Voraussetzungen, wie einen Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent und eine Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme erfüllen.
Im Paket Ackerbau (ohne Gemüse) die Risiken Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit und Fraßschäden durch Wildgänse und Saatkrähen (kein Wahlrecht),
im Paket Grünland die Risiken Hagel, Trockenheit und Fraßschäden durch Engerlinge des Mai- und Junikäfers (kein Wahlrecht)
im Paket Obst- und Weinbau, bei Baumschulen und Hopfen die Risiken Hagel, Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen (Wahlrecht, wobei mindestens zwei der genannten Gefahren abgesichert werden müssen).
Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr, für die eine Zuwendung beantragt werden kann, beträgt 0,3 Hektar. Die Zuwendung wird als Zuschuss zur jährlichen Versicherungsprämie gewährt. Abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in der Förderrichtlinie definierten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
EU, Bayern
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten externer LinkMitte März bis 15. Mai 2024