Imkerinnen und Imker durch Vereine fortbilden

Die Förderung unterstützt die fachliche Weiterbildung der Imkerinnen und Imker zur Sicherung einer flächendeckenden Bestäubung der Kultur- und Wildpflanzen und Stabilisierung der Ökosysteme. Ausführlich informiert das Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung "Fortbildung für Imker durch Vereine".

Aktualisiert am: 13.08.2024
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Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur noch online über das Serviceportal iBalis möglich ist, siehe Antragstellung!

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Vor der jeweiligen Fortbildung stellt der Verein einen Förderantrag. Nach jeder Fortbildung stellt der Verein den Zahlungsantrag.

Mittelherkunft
  • EU
  • Bayern
Antragszeitraum

Vor der jeweiligen Fortbildung ist ein Förderantrag vom durchführenden Verein zu stellen. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich, es können mehrere Veranstaltungen gebündelt beantragt werden. Nach jeder Fortbildungsveranstaltung ist innerhalb von 122 Tagen ein Zahlantrag zu stellen.

Antragsberechtigt sind:

Antragsberechtigt sind Imkervereine, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände mit Sitz in Bayern.

Kontakt
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
E-Mail:
KomZF@fueak.bayern.de
Adresse:
Porschestraße 5a, 84030 Landshut

Unterlagen zur Antragstellung

Ergänzende Hinweise für die Veranstaltung und Förderung von Online-Fortbildungen
  • Es können auch Fortbildungsveranstaltungen gefördert werden, die in Form von Online-Fortbildungen durchgeführt werden.
  • Damit für diese Online-Fortbildungen eine Zuwendung aus dem Bayerischen Programm zur Förderung der Bienenhaltung gewährt werden kann, ist an Stelle der Unterschrift auf der Teilnehmerliste für jeden Teilnehmer eine "Persönliche Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" vorzulegen.
  • Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein mit der Meldung an den Landesverband die Teilnehmerliste einzureichen, in der alle Teilnehmer der Online-Fortbildung mit Vor- und Nachnamen aufgeführt sind.
  • Alle anderen im Merkblatt "Bienenförderung - Fortbildungen für Imker durch Vereine" genannten Anforderungen sind auch bei Online-Fortbildungen einzuhalten.
  • Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein die Referentenbestätigung, samt Vor- und Familienname auszufüllen. Die entsprechende Unterschrift des Referenten wird ebenfalls mit Hilfe der "Persönlichen Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" belegt.