Voraussetzungen
Die beteiligten Tauschpartnerinnen und Tauschpartner beabsichtigen, nur ganze Flurstücke zu tauschen. Dabei können Anpassungen am Wegenetz in geringem Umfang erfolgen. Ein Landtausch kann auch zu Zwecken des Naturschutzes durchgeführt werden.
Förderfähig sind die Ausgaben für
Vorarbeiten eines Freiwilligen Landtausches (insbesondere Stellungnahmen und Informationen zur Beurteilung der Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit)
Vergütung der zugelassenen Helferinnen und Helfer
Vorgaben des Tauschplans (insbesondere für Maßnahmen zur Instandsetzung der neuen Grundstücke oder zur Herstellung der gleichen Bewirtschaftungsmöglichkeiten wie bei den abgegeben Grundstücken)
Mittelherkunft
Bund
Bayern
Gefördert werden Ausgaben
für Vorarbeiten bis zur Höhe von 2.000 Euro bis zu 75 %
für die Helfervergütung bis zu 75 %
der Tauschpartner bis zu 75 %
Die Förderung kann erhöht werden:
für die Helfervergütung
für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Antrag
Für einen Antrag zur Einleitung eines Freiwilligen Landtausches stehen keine Formblätter zur Verfügung. Die Anträge können schriftlich beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung gestellt werden.