Hilfsprogramm Hochwasser 2024: zusätzliche Finanzhilfe "Riedstrom" ab sofort möglich

Ab sofort und noch bis zum 30. Juni 2025 können Geschädigte im Gebiet des Riedstroms bei den Ämtern Augsburg, Krumbach-Mindelheim und Nördlingen-Wertingen Ergänzungsanträge auf zusätzliche Finanzhilfe einreichen.

Aktualisiert am: 23.01.2025
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Hilfsprogramm für Unternehmen der Landwirtschaft (einschl. Gartenbau und Fischerei)

Antragstellung

Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.

  • Zum Nachweis des Schadens ist eine zeitnahe, aussagekräftige Foto-Dokumentation – am besten erstellt in der FAL-BY-App – zwingend erforderlich. Der Nachweis, dass der Schaden durch das Hochwasser zwischen dem 30.05.2024 und dem 11.6.2024 entstanden ist, muss aus den Bildern hervorgehen.
  • Ausgleichsfähig sind nur Schäden in Bayern, die unmittelbar durch das Hochwasser, bzw. durch Überschwemmung entstanden sind.
  • Schadensausgleich erfolgt ab einem Mindestschaden von 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 200.000 Euro.
  • Der Fördersatz für nicht versicherbare Schäden beläuft sich auf 50 % des zuwendungsfähigen Schadens, für versicherbare Schäden wird 25 % Zuschuss gewährt.
  • Zur Dokumentation zusätzlich zur Foto-Dokumentation können die unter dem Reiter Merkblatt und Formulare zur Verfügung gestellten Dokumente "Schadensmeldung" und "Nutzungsübersicht" verwendet werden. Diese können bereits bei ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden.
  • Zur Vermeidung von Überkompensation müssen Leistungen Dritter (z. B. Geld- oder Sachspenden oder Versicherungsleistungen)  im Rahmen der zeitnah startenden Antragstellung angegeben werden.
  • Unbare Eigenleistungen sind nicht ausgleichsfähig.
  • Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (Biogasanlage, PV-Anlage) sind über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen. 
Mittelherkunft

Bayern

Ansprechpartner

Informationen und Antragsunterlagen zum Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 (Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei) gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Allen Betrieben, die durch diffuse Unwetterereignisse geschädigt wurden, stehen die Liquiditätshilfeangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung.
  • Außerdem können auf Antrag bei der Finanzverwaltung steuerliche Erleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten geltend gemacht werden.
    

Hilfsprogramm Sonderrichtlinie Riedstrom

  • Der erhöhte Ausgleich in der vom StMUV definierten Kulisse basiert auf dem Antrag zum Hilfsprogramm Hochwasser 2024.
  • Nicht versicherbare Schäden innerhalb der Kulisse werden mit einem um 30 % erhöhten Zuschuss ausgeglichen. Dies bedeutet einen Zuschuss von bis zu 80 %.
  • Für versicherbare Schäden wird 25 % Zuschuss gewährt.
  • Für die Entschädigung innerhalb der Kulisse gibt es keine Obergrenze.
  • Der Schadensausgleich erfolgt ab einem Mindestschaden von 5.000 Euro.
  • Zur Vermeidung von Überkompensation müssen Leistungen Dritter (z. B. Geld- oder Sachspenden oder Versicherungsleistungen)  im Rahmen der zeitnah startenden Antragstellung angegeben werden.
  • Unbare Eigenleistungen sind nicht ausgleichsfähig.
  • Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (Biogasanlage, PV-Anlage) sind über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen.
    

Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 30.06.2025 möglich. Der Antrag ist unter Verwendung der veröffentlichten Dokument bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. Aufgrund der Vorgaben in der Kulisse sind für diese Antragstellung die Ämter in Nördlingen-Wertingen, Augsburg und Krumbach-Mindelheim zuständig. Die Bewilligungsbehörde ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten.

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern