Hilfsprogramm für Unternehmen der Landwirtschaft (einschl. Gartenbau und Fischerei). Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Zum Nachweis des Schadens ist eine zeitnahe, aussagekräftige Foto-Dokumentation – am besten erstellt in der FAL-BY-App – zwingend erforderlich. Der Nachweis, dass der Schaden durch das Hochwasser zwischen dem 30.05.2024 und dem 11.6.2024 entstanden ist, muss aus den Bildern hervorgehen.
Ausgleichsfähig sind nur Schäden in Bayern, die unmittelbar durch das Hochwasser, bzw. durch Überschwemmung entstanden sind.
Schadensausgleich erfolgt ab einem Mindestschaden von 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 200.000 Euro.
Der Fördersatz für nicht versicherbare Schäden beläuft sich auf 50 % des zuwendungsfähigen Schadens, für versicherbare Schäden wird 25 % Zuschuss gewährt.
Zur Dokumentation zusätzlich zur Foto-Dokumentation können die unter dem Reiter Merkblatt und Formulare zur Verfügung gestellten Dokumente "Schadensmeldung" und "Nutzungsübersicht" verwendet werden. Diese können bereits bei ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden.
Zur Vermeidung von Überkompensation müssen Leistungen Dritter (z. B. Geld- oder Sachspenden oder Versicherungsleistungen) im Rahmen der zeitnah startenden Antragstellung angegeben werden.
Unbare Eigenleistungen sind nicht ausgleichsfähig.
Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (Biogasanlage, PV-Anlage) sind über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen.
Mittelherkunft
Bayern
Ansprechpartner
Informationen und Antragsunterlagen zum Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 (Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei) gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenAllen Betrieben, die durch diffuse Unwetterereignisse geschädigt wurden, stehen die Liquiditätshilfeangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung.
Außerdem können auf Antrag bei der Finanzverwaltung steuerliche Erleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten geltend gemacht werden.
Hilfsprogramm für forstliche Infrastrukturschäden
Die Abwicklung der forstlichen Infrastrukturschäden (z. B. an Forstwegen) erfolgt außerhalb des Hilfsprogramms Soforthilfe Hochwasser 2024 über das Programm FORSTWEGR.
Finanzielle Förderung von forstlicher Infrastruktur: Förderprogramm FORSTWEGR (Richtlinie und Antragsformulare) externer Link