Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur noch online über das Serviceportal iBalis möglich ist, siehe Antragstellung!
Mittelherkunft
EU
Bayern
Antragszeitraum
Förderantragstellung ist jährlich bis zum 15. April möglich.
Antragsberechtigt sind:
Imkerinnen und Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern
Kontakt
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- E-Mail:
- poststelle@fueak.bayern.de
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a, 84030 Landshut
Unterlagen zur Antragstellung
Allgemeines
- Richtlinie zur Förderung der Bienenhaltung – Bayern.Recht externer Link
- Änderung der Richtlinie der Bienenhaltung – Bayern.Recht externer Link
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (NBest-EU-Invest) – Bayern.Recht externer Link
- Rechtsvorschriften zum Subventionsbetrug interner Link