Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind in der Regel rechtsfähige Bildungsträger (z.B. hauswirtschaftliche Verbände, Volkshochschulen).
Förderabwicklung
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wickelt die Förderung ab. Zuständig für Prüfung und berufliche Beratung in der Hauswirtschaft ist das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Weitere Informationen
Für Interessentinnen und Interessenten:
Berufe der Hauswirtschaft