Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte.
Kooperationen mehrerer Antragsteller sind ausdrücklich erwünscht.
Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Vernetzung von Handelspartnern unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
und mindestens eines der beiden folgenden Kriterien:
Einbindung digitaler Angebote zur Darstellung der Nahversorgung und der Direktvermarktung von regionalen Produkten sowie zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Versorgungsangebots
Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Vermarktungs-, Bezahl- und Logistikideen (zum Beispiel Online-Plattformen, Online-Handel, Markthallen, Bauernmärkte, Lieferdienste) bei denen Kleinst- und Kleinunternehmen des Ernährungshandwerks und der Landwirtschaft eingebunden werden
Förderbeträge
Zuwendung beträgt einmalig maximal 10.000 € pro Zuwendungsempfänger. Bei Kooperationen mehrerer Landkreise oder Stadt und Landkreis kann sich der maximale Förderbetrag entsprechend der Anzahl der Kooperationspartner erhöhen.
Sowohl die beantragten als auch die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen.
Der Basisfördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Basisfördersatz erhöht sich um 10 Prozentpunkte, wenn zusätzlich ein kommunaler Beschluss vorliegt, der die Steigerung des regionalen und bioregionalen Angebots in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, deren Träger der Landkreis oder die kreisfreie Stadt ist, vorsieht.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind nachfolgende Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung des geförderten Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:
Investitionen zur Neuanschaffung digitaler Güter (zum Beispiel Apps, Websites, andere Online-Angebote)
Ausgaben für sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen (zum Beispiel bewegliche Sachen, Werkverträge, Nutzungsüberlassung)
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung zeitgemäßer Medien, um breite und moderne Kundenansprache zu ermöglichen sowie die Bewerbung und Bekanntmachung des regionalen Angebots
Personalkosten ausschließlich für das Projekt auf Stundenbasis (Nachweis der projektbezogenen Tätigkeit durch Stundenlisten)
Ausgaben für externe Beratungs- und Dienstleistungen
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
Laufende Ausgaben, insbesondere laufende Personalkosten, die nicht unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können, Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingkosten, es sei denn, es handelt sich um laufende Ausgaben für Miete oder Leasing für die Anschaffung von Gegenständen nach Nr. 5.2 Satz 1, die unmittelbar dem Sachzweck des Projekts dienen.
Umsatzsteuer, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt
Ausgaben für Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen für das im Projekt tätige Personal, sofern diese nicht unmittelbar dem Projektziel dienen
Mittelherkunft
Bayern
Die Antragstellung ist bis 30. September 2024 möglich.
Antrag und Projektbeschreibung sind digital auszufüllen und einzureichen.
Vor Antragsstellung muss eine Projektbeschreibung erstellt und der jeweils zuständigen Regierung (SG 62/Heimatagentur) zur Stellungnahme vorlegt werden. Zur Erstellung der Projektbeschreibung verwenden Sie dieses Formular.
Projektbeschreibung Downloadlink
Antragsteller senden die ausgefüllte Projektbeschreibung zur Stellungnahme an ihre zuständige Regierung:
Regierung von Oberbayern: Sachgebiet-62@reg-ob.bayern.de
Regierung von Niederbayern: heimatagentur@reg-nb.bayern.de
Regierung von Oberpfalz: Ernaehrung-Landwirtschaft@reg-opf.bayern.de
Regierung von Oberfranken: rofr-ug-vl-sg62@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Mittelfranken: Ernaehrung-Landwirtschaft@reg-mfr.bayern.de
Regierung von Unterfranken: Ernaehrung-Landwirtschaft@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Schwaben: Ernaehrung-Landwirtschaft@reg-schw.bayern.de