Gemäß Artikel 124 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategiepläne-Verordnung, GAP-SP-VO) ist innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des GAP-Strategieplans die Einrichtung eines nationalen Begleitausschusses (BGA-NSP) gefordert. Gemäß Entscheidungen der Länder wird der BGA-NSP durch 13 regionale Begleitausschüsse unter Leitung der Länder flankiert. Diese haben eigene originäre Zuständigkeiten im Rahmen der regionalen Begleitung des GAP-Strategieplans. So kann die bisher gut etablierte und bewährte Partnerschaft auf regionaler Ebene fortgeführt werden.
Aufgaben des Begleitausschusses
Prüfung insbesondere von
Fortschritten bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;
allen Faktoren, die die Leistung des GAP-Strategieplans beeinträchtigen, sowie die getroffenen Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Fortschritte bei der Vereinfachung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands im Interesse der Endbegünstigten;
den in Artikel 58 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 aufgeführten Elemente der Ex-ante-Evaluierung sowie das Strategiedokument gemäß Artikel 59 Absatz 1 der genannten Verordnung;
den Fortschritten bei der Durchführung von Evaluierungen, Zusammenfassungen von Evaluierungen und etwaige aufgrund der Feststellungen getroffene Folgemaßnahmen;
einschlägigen Informationen im Zusammenhang mit der Leistung des GAP-Strategieplans, die das nationale GAP-Netz bereitstellt (Anmerkung: Dies umfasst auch die Steuerung der diesbezüglichen Aktivitäten der mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Vernetzungsstelle);
die Durchführung von Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen;
gegebenenfalls dem Aufbau von Verwaltungskapazitäten für Behörden und Landwirte und andere Begünstigte.
Erarbeitung von Stellungnahmen zu
den jährlichen Leistungsberichten;
dem Evaluierungsplan und Änderungen an dem Plan;
etwaigen Vorschlägen der nationalen Verwaltungsbehörde für Änderungen des GAP-Strategieplans
Jahresprogramm der zukünftigen mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten Vernetzungsstelle.
Die Erarbeitung von Stellungnahmen zu den für die Auswahl von konkreten Fördervorhaben im Bereich der 2. Säule der GAP verwendeten Methoden und Kriterien sowie weitere, im Einzelnen noch zu regelnde Aufgaben, werden von den regionalen Begleitausschüssen der Länder wahrgenommen.
Die Verwaltungsbehörde hat dem Begleitausschuss im Oktober 2023 die Auswahlkriterien für die Marktstrukturförderung und die Ländliche Entwicklung, sowie Informationen zu geplanten neuen Ökoregelungen vorgelegt. Hierzu gingen folgende Stellungnahmen ein:
Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen geht unserer Meinung nach nicht genau hervor, ob man beim Kriterium 1 "Energie- und Wassereinsparung" sowohl mit Energie- als auch mit Wassereinsparung oder auch nur mit einem der beiden Kriterien punkten kann. Wir würden es für sinnvoll erachten, dass man, wie im Auswahlverfahren der vergangenen Förderperiode, mit jedem einzelnen Kriterium punkten kann. Des Weiteren wurde das Kriterium "Energie- und Wassereinsparung" in grüner Schrift um "oder Verringerung von klimaschädlichen Emissionen" ergänzt. Hier stellt sich wiederum die Frage, ob das Punkten mit der Verringerung klimaschädlicher Emissionen zusätzlich zur Energie- bzw. Wassereinsparung möglich ist, oder nur alternativ. Wir halten es für wichtig, dass man zusätzlich zur Energie- und Wassereinsparung mit der Verringerung klimaschädlicher Emissionen Punkte erzielen kann. Zur Beurteilung des Auswahlverfahrens wäre es zudem von Bedeutung zu wissen, wie die Energie- oder Wassereinsparung und die Einsparung klimaschädlicher Emissionen genau berechnet werden sollen.
Sie schreiben in Ihrer Mail von einer praxisnäheren Formulierung des Kriteriums zur Bodenversiegelung. Eine solche Formulierung ist für uns aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ersichtlich. Vielmehr entspricht die Formulierung des Kriteriums der des Auswahlverfahrens der letzten Förderperiode.
Zur Beschreibung des Kriteriums "Ökologische Erzeugnisse" heißt es, die Investition diene einem Unternehmen, das überwiegend (100%) ökologische Erzeugnisse verarbeitet oder vermarktet. Die Ausdrücke "überwiegend" und "100%" passen aus unserer Sicht nicht zusammen. Hier stellt sich die Frage, wie hoch der Anteil sein soll und zu welchem Zeitpunkt der Anteil erfüllt sein soll. Viele Unternehmen versuchen neben der Verarbeitung und Vermarktung konventioneller Erzeugnisse auch eine Bio-Schiene aufzubauen und können nicht mit 50 oder 100 % Bio-Vermarktung starten, sondern steigen langsam in den Bio-Markt ein. Solche Unternehmen sollten ebenfalls im Auswahlverfahren Punkte erzielen können.
Die Beschreibung des Kriteriums "Bayerische Qualitätsprodukte" enthält nur das Wort „überwiegend“, ein Anteil wird nicht genannt. Hier gelten analog die zum Kriterium „Ökologische Erzeugnisse“ unter Punkt 3 getroffenen Aussagen.
Wir begrüßen die im Vergleich zum Auswahlverfahren der vergangenen Förderperiode stärkere Gewichtung der ländlichen Kriterien (Kriterium 8 "Entwicklung ländlicher Raum") und des Tierwohls (Kriterium 11). Gleichzeitig halten wir es auch für erforderlich, dass zusätzlich die Kriterien "KMU" und "Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen" in der Gewichtung von bisher 10 auf 20 verdoppelt werden.
Nicht nachvollziehbar erscheinen uns die Werte in der Spalte "Punkte berechnet" bei den Kriterien 8,9,10 und 11. Müsste hier beispielsweise beim Punkt "Investitionsort ist im Berggebiet" analog zu den Kriterien eins bis sieben statt der 0,7 nicht eine 0,4 stehen?
Nicht genannt werden bei der Darstellung des Auswahlverfahrens die erforderliche Punktzahl, um am Auswahlverfahren überhaupt teilnehmen zu können. Die Mindestpunktzahl wäre wichtig, um die Wirkung des Auswahlverfahrens auf die Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen beurteilen zu können.
Vielen Dank für die Gelegenheit zur Beteiligung an den Änderungen der Auswahlkriterien bei ländlicher Entwicklung und Marktstrukturförderung. Zur Marktstrukturförderung möchten wir folgende Anmerkung machen: Neu aufgenommen werden soll das Kriterium "(Überwiegend) Bayerische Qualitätsprodukte" (GQ-B, Bayerisches Bio-Siegel). Dieser Faktor wird mit 1,05 gewichtet, also mit dem gleichen Faktor wie das Kriterium "Überwiegend) Ökologische Erzeugnisse". Das Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist, so schreiben Sie, nach den Vorgaben des GAK-Rahmenplanes unter anderem die "Verringerung von klimaschädlichen Emissionen": Es ist deshalb für uns nicht nachvollziehbar, weshalb Produkte mit dem Qualitätssiegel GQ-B, gleich bewertet werden wie ökologisch erzeugte Produkte. Es ist wissenschaftlich durch zahlreiche Studien belegt, dass die ökologische Produktion deutliche Klimavorteile birgt. Diese Vorteile entstehen in erster Linie durch den dauerhaften, kontrollierten Verzicht auf energieintensiv hergestellte mineralische Stickstoffdünger und chemisch-synthetische Pestizide sowie die flächengebundene Tierhaltung. Die deutlichen Vorteile des ökologischen Landbaus beim Klimaschutz sollten sich daher bei den Auswahlkriterien widerspiegeln. Wir schlagen deshalb vor, für die Kategorie "Ökologische Erzeugung" einen höheren Gewichtungsfaktor von 1,5 zu wählen. Es erscheint uns ferner sinnvoll, dass in der Bewertung die Kategorien "Ökologische Erzeugnisse" und "Bayerische Qualitätsprodukte" (BBS) kumulativ angerechnet werden können. Darüber hinaus wäre es für besseren Klimaschutz zielführend, unter Punkt 8, "Entwicklung des ländlichen Raumes", die Kategorie "Investitionsort befindet sich in Öko-Modellregion" mit dem Gewichtungsfaktor 0,35 einzuführen. Diese Kategorie sollte ebenfalls kumulativ zu den anderen in Kategorie 8 angerechnet werden können. Im Übrigen ist beim Punkt "Ökologische Erzeugnisse" der Anteil mit 100 Prozent angegeben. Dies müsste 50 Prozent lauten.
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) vertritt als Spitzenorganisation der bayerischen Handwerkskammern und -verbände in allen Grundsatzfragen die Gesamtinteressen des bayerischen Handwerks mit seinen rund 210.600 Betrieben, 951.500 tätigen Personen und einem Umsatz von rund 145,3 Milliarden Euro im Jahr 2022. Dem BHT gehören die 6 bayerischen Handwerkskammern, 45 Landesfachverbände des bayerischen Handwerks sowie 11 wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen an. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist Mitglied im BHT und vertritt im regionalen Begleitausschuss zur Umsetzung des GAP-Strategieplans in Bayern die Interessen des Handwerks. Da es sich um ein übergreifendes Anliegen handelt, äußert sich hier der BHT im Umlaufverfahren.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, den ländlichen Raum in seiner Komplexität zu betrachten und dabei auch die Situation von kleinen und mittleren Unternehmen außerhalb der Landwirtschaft zu erfassen. Der ländliche Raum ist zwar stark, aber nicht nur durch die Landwirtschaft geprägt. Um neue Perspektiven im ländlichen Raum zu erschließen, bedarf es der Förderung von KMU, welche Ausbildungsplätze und Perspektiven im ländlichen Raum schaffen. Notwendig sind Maßnahmen, welche durch die Förderung und Stabilisierung des Handwerks die Anpassung und Entwicklung des ländlichen Raums vorantreiben. Die Handwerksförderung sollte dabei einen direkten Bezug zur Landwirtschaft und ihren Entwicklungsproblemen aufweisen und zur Diversifizierung der ländlichen Regionen und zur Verbesserung der dortigen Lebensqualität beitragen. Dies könnte z. B. durch Projekte zur Verknüpfung der oftmals unterbrochenen Produktionsketten von Landwirtschaft und Handwerk im Nahrungsmittelbe-reich oder zur Nutzung der forstwirtschaftlichen Ressourcen samt der Weiterverarbeitung durch das Handwerk und der Produktvermarktung erfolgen. Von den bayerischen Handwerksunternehmen sind zwei Drittel im ländlichen Raum angesiedelt. Das zeigt, dass das Handwerk seinen Schwerpunkt nicht nur in den Ballungsräumen sieht, so wie Industrie, Dienstleistung und Verwaltung, sondern auch im ländlichen Raum und deshalb dort besonders stark aufgestellt ist. In vielen Regionen und Kommunen des ländlichen Raumes ist das Handwerk der wichtigste Wirtschaftsfaktor und damit unverzichtbar als Arbeitgeber, Ausbilder, Versorger und dynamischer Wirtschaftsfaktor. Handwerksbetriebe sind in der Regel lokal bzw. regional orientiert und ihrem Heimatstandort treu. Bei ihnen besteht deshalb keine Gefahr der Verlagerung von Arbeitsplätzen oder der vollständigen Abwanderung ins Ausland wie bei international tätigen Großbetrieben. Sie sind verlässliche Ausbilder und Arbeitgeber sowie Steuer- und Abgabenzahler vor Ort und tragen somit zur Sicherung lebendiger sozialer Strukturen und Stabilität in den Regionen bei. Zudem sichert das Hand-werk die Nahversorgung in den Regionen, auch in Krisenzeiten, und trägt durch die Erbringung regionaler Dienstleistungen vor Ort zur Reduzierung und Vermeidung des Verkehrsaufkommens bei. Neben allen wirtschaftlichen Aspekten ist das Handwerk auch ein unverzichtbarer Faktor für die kulturelle Identität und die reichen regionalen Traditionen, insbesondere im ländlichen Raum. Eine Vielzahl von gesunden und starken Handwerksbetrieben aller Berufsgruppen stellt die lokale Wirtschaftsstruktur und damit auch den Arbeitsmarkt auf eine breite und stabile Basis, die damit weniger strukturellen oder konjunkturellen Schwankungen unterliegt. Das steht im Gegensatz zu einer Wirtschaftsstruktur, die von einem bzw. wenigen größeren Unternehmen beherrscht wird, wie es in vielen Städten der Fall ist. Insbesondere die Ereignisse in den letzten Jahren zeigen, wie wichtig eine regional gefestigte Struktur für eine Volkswirtschaft ist und wie bedeutsam regional produzierte Güter und Dienstleistungen sind. Es wird deutlich, wie damit zu einem Wachstum der Region, aber auch zur Risikoabsicherung beigetragen werden kann.
Vor dem geschilderten Hintergrund ist es aus unserer Sicht erforderlich, die Bedürfnisse des Handwerks stärker bei der Gestaltung der Auswahlkriterien zu berücksichtigen. Dabei sind auch die Anforderungen zu berücksichtigen, die sich durch die Energiewende, den Fachkräftemangel, die Digitalisierung und die steigende Bürokratie ergeben. Konkret schlagen wir vor, dass im Bereich der Marktstrukturförderung die Möglichkeit geschaffen wird, neben Metzgereien als Schlachtbetriebe auch Bäckereien und Konditoreien zu fördern, da sie in ho-hem Maß tierische Produkte (Eier und Milch) und pflanzliche Produkte (Mehl, Obst und Gemüse) verarbeiten. Unseres Erachtens ist es zu kurz gegriffen, wenn nur Unternehmen gefördert werden, die Rohware verarbeiten. Ebenso sprechen wir uns dafür aus, eine Förderung von Bäckereien und Konditoreien im Bayerischen Programm zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten (VuVregio) zu ermöglichen. Aus unserer Sicht ist es nicht zielführend, wenn Handwerksbereiche, die so zentral für die Versorgung sind und gleichzeitig Arbeitsplätze schaffen, von der Förderung ausgeschlossen werden. Bei den Auswahlkriterien für Maßnahmen im Bereich der Ländlichen Entwicklung sind das Handwerk und der Mittelstand stärker zu berücksichtigen. Im Fokus der Politik für ländliche Regionen standen in der Vergangenheit vorrangig agrarbezogene Maßnahmen. Mit diesem Politikansatz ist es heute je-doch nur noch in begrenztem Maße möglich, nachhaltigen Einfluss auf Lebensqualität und Wirtschaftskraft auf dem Land zu nehmen und unter den Bedingungen der rückläufigen Bevölkerungszahl Versorgungsstrukturen zu sichern. Notwendig ist daher der Übergang zu einem integrierten, alle Wirtschaftsbereiche umfassenden strukturpolitischen Ansatz für die ländlichen Räume. Der Übergang zu einem solchen integrierten Ansatz würde nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen, sondern käme allen Akteuren zugute.
Die Verwaltungsbehörde hat dem Begleitausschuss im April 2023 die Auswahlkriterien für die Maßnahme A des EIP (Europäische Innovationspartnerschaft) und die Einzelbetrieblichen Investitionsförderung vorgelegt. Hierzu gingen folgende Stellungnahmen ein:
Dokumente und weiterführende Informationen:
- Geschäftsordnung des regionalen Begleitausschusses zur Umsetzung des GAP-Strategieplans Downloadlink
- Anlage Geschäftsplan Stimmberechtigte Mitglieder Downloadlink
- GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland (BMEL) externer Link
- Internetauftritt des nationalen Begleitausschusses (BGA-NSP) externer Link