Unsere Ämter
Die Ämter kooperieren mit über 1600 Gemeinden Bayerns in rund 2600 Projekten für attraktive Lebens- und Standortbedingungen von 1 Mio. Bürger im ländlichen Raum. Hinzu kommen 114 Projekte, in denen rund 891 Gemeinden interkommunal zusammenarbeiten. Fester Bestandteil unserer Vorgehensweise ist es, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu planen. Die Dienstgebiete der Ämter für Ländliche Entwicklung entsprechen den Regierungsbezirken. Unsere Ämter haben eigene Internetpräsentationen, in denen Sie die Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie begleitende Unterlagen zu den Projekten der Dorferneuerung und Flurneuordnung finden.
- Adresse:
- Infanteriestraße 1 80797 München
- Telefon:
- 089 1213-01
- E-Mail:
- poststelle@ale-ob.bayern.de
- Fax:
- 089 1213-1406
- Adresse:
- Dr.-Schlögl-Platz 1 94405 Landau a. d. Isar
- Telefon:
- 09951 940-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-nb.bayern.de
- Fax:
- 09951 940-215
- Adresse:
- Falkenberger Straße 4 95643 Tirschenreuth
- Telefon:
- 09631 - 7920 0
- E-Mail:
- poststelle@ale-opf.bayern.de
- Fax:
- 09631 - 7920 601
- Adresse:
- Nonnenbrücke 7a 96047 Bamberg
- Telefon:
- 0951 837-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-ofr.bayern.de
- Fax:
- 0951 837-199
- Adresse:
- Philipp-Zorn-Str. 37 91522 Ansbach
- Telefon:
- 0981 591-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-mfr.bayern.de
- Fax:
- 0981 591-600
- Adresse:
- Zeller Straße 40 97082 Würzburg
- Telefon:
- 0931 4101-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-ufr.bayern.de
- Fax:
- 0931 4101-250
- Adresse:
- Dr.-Rothermel-Straße 12 86381 Krumbach
- Telefon:
- 08282 92-0
- E-Mail:
- poststelle@ale-schw.bayern.de
- Fax:
- 08282 92-255
- Internet:
- www.ale-schwaben.bayern.de externer Link
Organisationstruktur
Die Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus als Oberste Landesbehörde und den nachgeordneten sieben Ämter für Ländliche Entwicklung zweistufig aufgebaut. Zugehörig, jedoch eigenverantwortlich, sind die Teilnehmergemeinschaften als Behörden auf Zeit sowie die Verbände für Ländliche Entwicklung mit deren Zusammenschluss im Landesverband für Ländliche Entwicklung. Als Behörde erlassen die Ämter öffentlich-rechtliche Planfeststellungen und regeln die organisatorischen, fachlichen und finanziellen Belange der Ländlichen Entwicklung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dabei beaufsichtigen sie auch die Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschluss, den Verband für Ländliche Entwicklung. Als Servicestelle unterstützen die Ämter die Teilnehmergemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts selbst für die Projekte verantwortlich sind, und stellen zu den gegebenen Zeiten den Teilnehmergemeinschaften die erforderlichen Fachkräfte bereit.
Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung
Der Freistaat Bayern steht den Bürgern und Kommunen durch Ländliche Entwicklung zur Seite, um Dörfer, Landschaften und Regionen zu stärken. Attraktiver Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum werden somit geschaffen. Projekte der Ländlichen Entwicklung gibt es seit mehr als einem Jahrhundert und unterstützen den ländlichen Raum in Bayern. Hier werden die Instrumente der Ländlichen Entwicklung zur Zukunftssicherung des ländlichen Raumes vorgestellt:
Übersicht der Ländlichen Entwicklung in BayernSchulen für Dorf- und Landentwicklung
Menschen können nur dann kompetent mitwirken, wenn sie die Chancen durch die Ländliche Entwicklung kennen und wissen wie die Entwicklungsprozesse von Integrierten Ländlichen Entwicklungen, Gemeindeentwicklungen, Dorferneuerungen und Flurneuordnungen ablaufen. Grundwissen dazu vermitteln die drei Schulen der Dorf- und Landentwicklung in Thierhaupten, Plankstetten und Klosterlangheim.
Übersicht der Schulen für Dorf- und LandentwicklungPlanungspartner
Die Projekte der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie der Gemeindeentwicklung und Integrierten Ländlichen Entwicklung sind mit anderen im ländlichen Raum tätigen Planungsträgern abzustimmen (z.B. Landratsamt, Staatliches Bauamt etc.). Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen Fachstellen ist gewollt und unerlässlich. Fachliche Unterstützung, z.B. für Planungen zur Dorferneuerung oder zum Natur- und Umweltschutz, holt sich die Teilnehmergemeinschaft bei freischaffenden Planern.