Ämter für Ländliche Entwicklung

Die Ämter setzen das Ziel des Freistaates Bayern um, den ländlichen Raum zu entwickeln und zu stärken. Sie betreuen Integrierte Ländliche Entwicklungen, Gemeindeentwicklungen, Dorferneuerungen und Flurneuordnungen planerisch sowie organisatorisch und leisten finanzielle Unterstützung.

Aktualisiert am: 07.11.2023
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Unsere Ämter

Die Ämter kooperieren mit über 1600 Gemeinden Bayerns in rund 2600 Projekten für attraktive Lebens- und Standortbedingungen von 1 Mio. Bürger im ländlichen Raum. Hinzu kommen 114 Projekte, in denen rund 891 Gemeinden interkommunal zusammenarbeiten. Fester Bestandteil unserer Vorgehensweise ist es, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu planen. Die Dienstgebiete der Ämter für Ländliche Entwicklung entsprechen den Regierungsbezirken. Unsere Ämter haben eigene Internetpräsentationen, in denen Sie die Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie begleitende Unterlagen zu den Projekten der Dorferneuerung und Flurneuordnung finden.

Adresse:
Infanteriestraße 1 80797 München
Telefon:
089 1213-01
Fax:
089 1213-1406

Adresse:
Dr.-Schlögl-Platz 1 94405 Landau a. d. Isar
Telefon:
09951 940-0
Fax:
09951 940-215

Adresse:
Falkenberger Straße 4 95643 Tirschenreuth
Telefon:
09631 - 7920 0
Fax:
09631 - 7920 601

Adresse:
Nonnenbrücke 7a 96047 Bamberg
Telefon:
0951 837-0
Fax:
0951 837-199

Adresse:
Philipp-Zorn-Str. 37 91522 Ansbach
Telefon:
0981 591-0
Fax:
0981 591-600

Adresse:
Zeller Straße 40 97082 Würzburg
Telefon:
0931 4101-0
Fax:
0931 4101-250

Adresse:
Dr.-Rothermel-Straße 12 86381 Krumbach
Telefon:
08282 92-0
Fax:
08282 92-255
Dienstgebiete der Ämter für Ländliche Entwicklung © StMELF

Organisationstruktur

Die Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus als Oberste Landesbehörde und den nachgeordneten sieben Ämter für Ländliche Entwicklung zweistufig aufgebaut. Zugehörig, jedoch eigenverantwortlich, sind die Teilnehmergemeinschaften als Behörden auf Zeit sowie die Verbände für Ländliche Entwicklung mit deren Zusammenschluss im Landesverband für Ländliche Entwicklung. Als Behörde erlassen die Ämter öffentlich-rechtliche Planfeststellungen und regeln die organisatorischen, fachlichen und finanziellen Belange der Ländlichen Entwicklung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dabei beaufsichtigen sie auch die Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschluss, den Verband für Ländliche Entwicklung. Als Servicestelle unterstützen die Ämter die Teilnehmergemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts selbst für die Projekte verantwortlich sind, und stellen zu den gegebenen Zeiten den Teilnehmergemeinschaften die erforderlichen Fachkräfte bereit.

Bayerische Verwaltung für Ländliche Entwicklung

Der Freistaat Bayern steht den Bürgern und Kommunen durch Ländliche Entwicklung zur Seite, um Dörfer, Landschaften und Regionen zu stärken. Attraktiver Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum werden somit geschaffen. Projekte der Ländlichen Entwicklung gibt es seit mehr als einem Jahrhundert und unterstützen den ländlichen Raum in Bayern. Hier werden die Instrumente der Ländlichen Entwicklung zur Zukunftssicherung des ländlichen Raumes vorgestellt:

Übersicht der Ländlichen Entwicklung in Bayern
Logo Sdl Thierhaupten

Schulen für Dorf- und Landentwicklung

Menschen können nur dann kompetent mitwirken, wenn sie die Chancen durch die Ländliche Entwicklung kennen und wissen wie die Entwicklungsprozesse von Integrierten Ländlichen Entwicklungen, Gemeindeentwicklungen, Dorferneuerungen und Flurneuordnungen ablaufen. Grundwissen dazu vermitteln die drei Schulen der Dorf- und Landentwicklung in Thierhaupten, Plankstetten und Klosterlangheim.

Übersicht der Schulen für Dorf- und Landentwicklung
Handwerker an der Heckklappe seines Transporters mit ausgeklappter Arbeitsplatte auf der ein Notebook und eine Bauzeichnung liegt.

Planungspartner

Die Projekte der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie der Gemeindeentwicklung und Integrierten Ländlichen Entwicklung sind mit anderen im ländlichen Raum tätigen Planungsträgern abzustimmen (z.B. Landratsamt, Staatliches Bauamt etc.). Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen Fachstellen ist gewollt und unerlässlich. Fachliche Unterstützung, z.B. für Planungen zur Dorferneuerung oder zum Natur- und Umweltschutz, holt sich die Teilnehmergemeinschaft bei freischaffenden Planern.