Förderungen

Mit dem Bayerischen Streuobstpakt wurden die Fördermöglichkeiten rund um das Thema Streuobst deutlich erweitert. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Förderungen und unterschiedliche Förderstellen.

Aktualisiert am: 23.08.2024
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Förderprogramme gibt es für verschiedene Partner

  • Landwirte
  • Besitzer von Flächen
  • Kommune
  • Verein oder Verband

Förderprogramme

Insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume werden einmalig gefördert.
  • Pflanzung bis zu 210 € pro Baum. 
  • Pflege und Projekte bis zu 150 € pro Baum. 
  • Bindungszeitraum: 5 Jahre.
Zur Beratung können Sie sich an diese Ansprechpartner wenden:
  • Streuobstberatung
  • untere Naturschutzbehörde
  • Landschaftspflegeverband
  • Naturparks

Ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, werden erhalten und verbessert. Die Bewirtschaftung wird jährlich mit 12 € pro Baum unterstützt. Zusätzlich gibt es auch eine Flächenförderung. Bindungszeitraum: 5 Jahre

Ansprechpartner für Beratung:
  • Streuobstberatung
  • untere Naturschutzbehörde

Besonders umweltschonend wirtschaftende Landwirtschaft wird gefördert.

  • Pflege: einmalig bis zu 120 € pro Baum
  • Bewirtschaftung: jährlich 12 € pro Baum zuzüglich einer Flächenförderung
  • Bindungszeitraum: 5 Jahre

Ansprechpartner für Beratung sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Streuobstwiesen sollen erhalten und bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Die Pflanzung wird einmalig mit bis zu 45 € pro Baum gefördert. Der Bindungszeitraum ist 12 Jahre Ansprechpartner für Beratung sind die Ämter Ländliche Entwicklung (ALE)