AnbauPlaner im Serviceportal iBALIS

Der AnbauPlaner ermöglicht den Überblick über die angebauten Kulturen und erleichtert die Einhaltung der Vorgaben für verschiedene flächenbezogene Förderungen. Nach der Eingabe erfolgen sofort Prüfungen, ob mit dem geplanten Anbau die Bestimmungen eingehalten werden.

Aktualisiert am: 11.12.2024
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Der Anbauplaner ist die ideale Lösung für Bayerns Landwirte, um die Anbauplanung für das kommende Jahr effizient und unkompliziert zu gestalten! Als Antwort auf die Wünsche der Landwirte aus der Umfrage "Schlankere Bürokratie" und auf die Empfehlungen des Praktikerrats sowie des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) diese innovative Funktion ins Leben gerufen. Sie ermöglicht es, die geplanten Nutzungen frühzeitig im Serviceportal iBALIS zu erfassen – eine echte Erleichterung im täglichen Betrieb!

Ihre Vorteile mit dem AnbauPlaner:

  • Frühzeitige Anbauplanung: Planen Sie Ihre Flächennutzung bereits für das kommende Jahr und berücksichtigen Sie auch mögliche Zu- oder Abgänge von Flächen.
  • Leichtere Antragstellung: Die Erfassung im iBALIS spart Zeit und reduziert den Aufwand bei der Beantragung von Fördermitteln, da die Daten direkt in den Mehrfachantrag 2025 übernommen werden.
  • Fehlerfrei und effizient: Der AnbauPlaner prüft automatisch, ob Ihre geplanten Kulturen den aktuellen Bestimmungen entsprechen und bietet genügend Zeit, um Anpassungen vorzunehmen.
  • Komfortable Ergebnisdarstellung: Sie erhalten eine klare Übersicht über Ihre geplanten Nutzungen, Ackerflächen und Dauergrünland – alles auf einen Blick.
  • Reibungsloser Datenaustausch: Der AnbauPlaner bietet eine Schnittstelle, um Flächendaten wie Düngeprogramme und Ackerschlagkartei bequem mit Bürosoftware auszutauschen.

Zudem prüft der AnbauPlaner, ob Ihre Flächen die Anforderungen der Konditionalität, der Öko-Regelungen und bald auch der AUKM erfüllen. Sollte es notwendig sein, können Sie Ihre Planungen noch anpassen – besonders bei Überschreitungen von Schwellenwerten.

Wichtig zu beachten: Die Aussagekraft der Ergebnisse hat rechtliche Grenzen, bis die Novellierung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sowie der GAP-Direktzahlungen-Verordnung verkündet wird (voraussichtlich bis Ende 2024).