Produktionszweige
Die Erwerbsfischerei gliedert sich in drei Produktionszweige, die sich in der Art der Bewirtschaftung deutlich unterscheiden.
Lage
Karpfenteiche liegen hauptsächlich in der Oberpfalz um Tirschenreuth und Schwandorf, sowie in Mittelfranken bei Höchstadt im Aischgrund und bei Ansbach. Die gesamte Teichfläche beträgt 20.000 Hektar. Es sind stehende Gewässer, die durchschnittlich nur 1 Meter tief sind und sich möglichst rasch erwärmen sollen, da der Karpfen dann am besten gedeiht. Die meisten Teiche werden im Frühjahr mit dem Niederschlagswasser befüllt, das aus dem Einzugsgebiet in Gräben zufließt. Man bezeichnet sie daher als "Himmelsteiche".
Viele Teiche liegen in Teichketten der Hangneigung entsprechend untereinander gestaffelt vergleichbar den Reisfeldern. Damit kann ein leerer Teich mit dem Ablaufwasser des oben liegenden Nachbarteichs wieder befüllt werden. Durch Stoffkreisläufe und Nahrungsketten regeneriert sich das Teichwasser laufend selbst. Algen erzeugen Sauerstoff und dienen dem Zooplankton als Nahrung, das wiederum von den Fischen gefressen wird. Zooplankton – vorwiegend Wasserflöhe – ist also die natürliche und ausschließliche Eiweißquelle für den Karpfen. Der Teichwirt ergänzt sie nur noch bei Bedarf durch Getreidegaben.
Produktion
Nach dem Schlupf aus dem Ei – etwa im Juni jeden Jahres – wachsen die Karpfen drei Sommer lang heran. Im Herbst des dritten Jahres werden sie als Speisefische mit etwa 1.250 Gramm geerntet. Sie werden bis dahin mehrfach abgefischt und in stetig verringerter Besatzdichte erneut ausgesetzt. Im dritten Sommer stehen jedem Karpfen circa 15 Quadratmeter Teichfläche zur Verfügung.
Als Folge dieser traditionell extensiven Bewirtschaftung sind die Flachwasserzonen der Karpfenteiche häufig auch Rückzugsgebiete für seltene Pflanzen- und Tierarten. Als Nebenfische werden Schleien, Welse, Zander, Hechte und viele andere Fischarten aufgezogen. Auch finden sich Kleinfischarten, wie Gründlinge oder Schlammpeitzger, von selbst ein.
Immaterielles Kulturerbe
Die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern ist seit März 2021 im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Damit würdigt die UNESCO-Kommission die Leistungen der Teichwirte und Teichwirtinnen, die das Kulturlandschaftsbild Bayerns seit Jahrhunderten prägen. Zur Karpfenteichwirtschaft gehören auch traditionelle Handwerkstechniken wie Teichbau und Netzstricken, Naturwissen sowie gesellschaftliche Bräuche und Feste. Hervorzuheben ist aber, dass diese Art der extensiven Bewirtschaftung eine äußerst nachhaltige Form der Fischerzeugung darstellt.
Standorte
Die Betriebe der Forellenteichwirtschaft konzentrieren sich in den voralpinen Regionen Schwabens und Oberbayerns sowie den Mittelgebirgslagen Niederbayerns, der Oberpfalz und Oberfrankens. Forellenteiche oder -becken sind relativ kleinflächig und benötigen ständigen Zulauf von klarem, kühlem und sauerstoffreichem Wasser.
Produktion
Die Regenbogenforelle als Hauptfisch der Forellenteichwirtschaft wächst in etwa 18 Monaten vom Schlupf aus dem Ei bis zur Speisefischgröße von rund 300 Gramm heran. Als Futter erhält sie ausschließlich Mischfutter, das in Pelletform verabreicht wird. Diese Futtermittel enthalten keinerlei Hormone, Antibiotika oder Wachstumsförderer. Neben der Regenbogenforelle werden noch andere Salmonidenarten aufgezogen, wie Bachsaibling, Elsässer Saibling, Äschen und Huchen, aber auch Karpfenartige, wie Nasen und Barben oder bedrohte Kleinfischarten.
Die Fluss- und Seefischerei, die beiden ältesten Formen der Fischerei, haben im 20. Jahrhundert erheblich an wirtschaftlicher Bedeutung verloren.
Querverbauungen der Flüsse zur Energiegewinnung,
Längsverbauungen der Flüsse im mittlerweile überholten Sinn eines Hochwasserschutzes,
zeitweise extreme Belastung der Flüsse mit kommunalen und industriellen Abwässern.
Auch die schrittweise Verbesserung der Verhältnisse ab etwa den 1970er Jahren trug nicht zur Erholung der Erwerbsfischereien bei. Die schwere Handarbeit in Verbindung mit geringer Ertragslage bietet im Vergleich mit anderen Berufen kaum eine ausreichende, attraktive Einkommensmöglichkeit.
Fischereirechte
Von den etwa 400 noch bestehenden Fischereirechten für Fluss- und Seefischerei werden etwa 220 noch ausgeübt, weit überwiegend nur im Nebenerwerb. Von den bayerischen Flüssen wird die Erwerbsflussfischerei nur noch an Main, Donau, Inn und Isar betrieben. Im Main und der Donau hat die Fischerei auf Aal hohen Stellenwert, aber auch auf Wels, Zander und Weißfische. Die Seenfischerei wird noch an zahlreichen Seen Oberbayerns betrieben. Am Chiemsee zum Beispiel gehen noch 17, am Starnberger See 22 und am Ammersee 35 Familien der Fischerei nach, einige schon seit mehreren hundert Jahren. Am bayerischen Bodensee bestehen derzeit 12 berufsfischereiliche Betriebe.
Fischarten
Im Fang dominieren Renken, es werden aber auch andere Arten gefangen, wie Hechte, Zander, Seeforelle, Weißfische. Gerade in der Gastronomie um die touristisch stark frequentierten Seen haben die Renken als regionale Besonderheit einen hohen Stellenwert. An den Seen betreiben die Fischer Bruthäuser, in denen sie die Eier der gefangenen Laichfische erbrüten und die daraus gewonnenen Jungfische dann wieder im See aussetzen. Diese Maßnahme dient dem Erhalt der heimischen Fischbestände. Ähnliches gilt für den Bodensee. Dort werden die Renken allerdings als Felchen bezeichnet. Daneben werden die ebenfalls bedeutenden Barschfänge in der Gastronomie als Egli-Filets angeboten.
Befischung Bodensee
Der Bodensee wird – abgesehen vom Bereich bis 25 Meter Wassertiefe, der so genannten Halde – als internationales Gewässer von den Anrainerstaaten gleichberechtigt und ohne Grenzziehung (völkerrechtlich als Condominium bezeichnet) befischt. Die Fänge der Bodenseefischer gehen seit einigen Jahren allerdings zurück. Man führt dies auf die zunehmende Nährstoffarmut des Sees, auf Kormoranfraß und auf Eintrübungen durch den Alpenrhein zurück.
Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Fischteichen
Die Teichbauempfehlungen richten sich an Teichwirte, deren Organisationen und Behörden, die sich mit teichwirtschaftlichen Vorhaben befassen. Sie unterstützen bei der Planung, Gestaltung, Genehmigung und Förderung von Anlagen zur Haltung von Nutzfischen. Sie geben Hinweise zu Erhalt, Neubau und Modernisierung sowie fachgerechtem Betrieb von Teichen. Zudem helfen sie, die Belange der Fischhaltung mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.
Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Fischteichen (Stand: September 2023)Weitere Informationen
- Förderung investiver Maßnahmen: Europäischer Meeres- und Fischereifonds interner Link
- Fischseuchenverordnung - LfL externer Link
- Fischereierzeugnisse richtig kennzeichnen - LfL externer Link
- Kennzeichnungspflicht von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur im Handel - LfL externer Link
- Empfehlungen für die Anwendung des EU-Hygienepaktes in Bayern - LfL externer Link