Biosicherheitsmaßnahmen
Um Geflügelbestände zu schützen, sind Prävention und Biosicherheit entscheidend. Halten Tierhalterinnen und Tierhalter Maßnahmen konsequent ein, minimieren sie das Risiko von Infektionen. Biosicherheit bedeutet, vor Seucheneintrag zu schützen; das betrifft Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch Hobby- und Freizeithaltungen. Dazu sind Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet. Auch kleine, private Geflügelhaltungen müssen den zuständigen Veterinärämtern und der Bayerischen Tierseuchenkasse gemeldet werden. Unabhängig von der Bestandgröße sollten sich alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dringend über Sicherheitsmaßnahmen informieren und die Haltungseinrichtungen entsprechend anpassen.
Tragen von geeigneter Schutzkleidung, Reinigung und ggf. Desinfektion der Hände, Schuhwechsel.
Nur Personen in den Stall lassen, die diesen unbedingt aufsuchen müssen.
Bestmöglicher Ausschluss jeglichen Kontakts von Nutzgeflügel mit Wildvögeln.
Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall; Tränken nur mit Leitungswasser.
Schutz von Futter, Einstreu und allem, was mit Geflügel in Berührung kommt, vor dem Kontakt mit Wildvögeln.
Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten, die mit Geflügel in Kontakt waren.
Vorsicht beim Zukauf von Lebendgeflügel.
Besondere Sorgfalt, wenn Geflügelhalter gleichzeitig die Jagd auf Wassergeflügel ausüben.
Erhöhte Wachsamkeit: Bei Auffälligkeiten in Ihrem Geflügelbestand (z. B. reduzierte Fresslust, geringere Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit) sollten Sie sich an einen Tierarzt oder direkt an das zuständige Veterinäramt wenden.
Lage in Bayern
Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für ganz Deutschland hoch ein, dass sich Geflügelpestviren des Subtyps H5 bei Wildvögeln ausbreiten und auf Geflügel und gehaltene Vögel übertragen. Die Veterinärämter passen die Maßnahmen, um Nutzgeflügel zu schützen, laufend an. Bitte beachten Sie dazu die Informationen Ihrer Kommune.
Hinweise zum Fund toter Wildvögel
Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll. Die verendeten Tiere sollten nicht angefasst werden. Falls dies dennoch erforderlich ist, dann stets nur mit Handschuhen oder mit einer über die Hand gestülpten Plastiktüte. Werden tote Vögel versehentlich mit bloßen Händen angefasst, sollten die Hände sofort gründlich mit Wasser und Seife gewaschen und desinfiziert werden.
Risiko für Menschen
Für eine mögliche Übertragung ist der intensive Kontakt mit infiziertem Geflügel erforderlich. Bislang ist nicht bekannt, dass sich ein Mensch mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 in Deutschland angesteckt hat. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten: Das Virus wird bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet. Wer Geflügelfleisch verarbeitet, sollte grundsätzlich die allgemeinen Hygieneregeln beachten.