Die Vermarktung der Jungtiere erfolgt überwiegend direkt. Hauptvermarktungszeiten für die rund 500 Tonnen Wildfleisch aus bayerischen Gehegen sind die Monate September bis Dezember.
Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild
In Bayern halten rund 1.400 Betriebe gut 30.000 Gehegewildtiere (Quelle: InVeKoS). Das Damwild (60 %) und das Rotwild (30 %) sind die verbreitete Rasse in Bayern.
Haltung von landwirtschaftlichem Gehegewild
Für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild gelten Richtlinien. Genehmigungsbedürftig sind ausschließlich geplante Gehegegrößen ab 10 Hektar Fläche. Für kleinere Gehege, die die Mehrzahl bilden, gilt damit lediglich die Anzeigepflicht. Für beide Fälle ist ein Anzeige-/Antragsformular (s. Anlage 5 der Richtlinien) vorhanden, das bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen ist.
Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR) - gesetze-bayern.de externer LinkWeitere Informationen
Ansprechpartner
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenBildungs- und Versuchszentrum
- Gehegewildfleisch - Geprüfte Qualität Bayern externer Link
- Wildgehege Pfrentschweiher mit Rot-, Dam- und Sikawild - Bayerische Staatsgüter externer Link
- Herdenschutz - LfL externer Link
- Gehegewildhaltung in gefährdeten Regionen - LfL externer Link
- Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e. V. externer Link