Unterstützung erhalten die Fachreferate des Ministeriums und die nachgeordneten Behörden - soweit im Verwaltungsvollzug steuerfachliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Ferner werden steuerliche Dienstleistungen (Wissenstransfer, Beratung) für die Landwirtschaftsverwaltung erbracht. Eine steuerliche Beratung in Einzelfällen außerhalb der staatlichen Verwaltung erfolgt nicht.
Sonderbestimmungen und -regelungen für die Land- und Forstwirtschaft
die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
die Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der Umsatzsteuer (§ 24 UStG)
die Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
Das Bayerische Finanzministerium hat wegen großer Schäden durch widrige Witterung (u.a. Überschwemmungen, Frost, Dürre, Unwetter) umfangreiche steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene erlassen. Diese umfassen unter anderem Steuerstundungen und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, verbesserte Möglichkeiten der Sonderabschreibung und der Bildung von Rücklagen.
Staatliche finanzielle Hilfen bei Katastrophen - Staatsministerium der Finanzen und für Heimat externer Link