Die Landwirtschaft steht vor neuen Herausforderungen: Klimawandel, Tierwohl, Ressourcenschutz, Biodiversität, Digitalisierung ... Dementsprechend ist der Beratungsbedarf der Landwirte heute ein anderer als noch vor einem Jahrzehnt. Auch die Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft haben sich deutlich verändert, einhergehend mit einer zunehmenden Entfremdung gegenüber Landbewirtschaftung und Nutztierhaltung. Um die Landwirtschaft fit für die Zukunft zu machen und ihr wieder zu einem Platz in der Mitte unserer Gesellschaft zu verhelfen, müssen wir die Landwirtschaftsverwaltung inhaltlich und organisatorisch aufstellen.
Das Zusammenführen von bislang sehr kleinstrukturierten und fachspezifischen Organisationseinheiten soll künftig ein schnelleres, flexibleres und effektiveres Handeln ermöglichen.
Insbesondere sollen durch die Bündelung der begrenzten Personalressourcen künftig Land- und Forstwirte an einem Amt wieder zu allen wichtigen Themen – von der Förderung, Gemeinwohlberatung (Gewässerschutz, Wildlebensraum, Tierwohl), Ökologischem Landbau, Unternehmensentwicklung und Diversifizierung, Ernährung und Alltagskompetenz bis hin zu Bildung und Hoheitsvollzug – Ansprechpartner finden. Überregionale Fachzentren wird es dann nicht mehr geben.
In der Regel ja, denn die meisten Beschäftigten werden ihre bisherige Funktion behalten. Von eventuellen Änderungen sind hauptsächlich die Führungsebenen (v. a. Behördenleiter, Bereichsleiter, Abteilungsleiter) betroffen.
Im Vordergrund standen eine Mindestzahl von landwirtschaftlichen Betrieben, für die die Ämter künftig zuständig sind sowie eine ausreichende Zahl an Mitarbeitern in den Sachgebieten, um dem Anspruch einer vollumfänglichen Beratung auch nachkommen zu können.
Bei zusammengeführten Ämtern gibt es keinen Hauptsitz. Der Behördenleiter wird an beiden Standorten vertreten sein. Aus einer neuen Namensbezeichnung (z. B. Abensberg-Landshut) kann keine Gewichtung abgeleitet werden, sie erfolgte ausschließlich in alphabetischer Reihenfolge.
Die Verteilung des Personals auf die Standorte wird sich nach den räumlichen Kapazitäten und der bestehenden Infrastruktur richten.
Nein. Die notwendigen organisatorischen Änderungen werden sozialverträglich umgesetzt. Auch die positiven Erfahrungen während der Corona-Krise mit flexiblem Arbeiten, Telearbeit und "Home-Office" werden hier mit einfließen.
Die Besetzung erfolgt grundsätzlich nach den dienst- und beamtenrechtlichen Vorgaben, wie bisher auch. Im Vorfeld werden mit allen unmittelbar Betroffenen persönliche Gespräche geführt.
Angesichts der Herausforderungen in der Landwirtschaft (Klimawandel, Tierwohl etc.) soll der Umfang und die Qualität des Unterrichtes an den Landwirtschaftsschulen weiter erhöht werden. So ist z. B. vorgesehen, auch die Landwirtschaftsschulen stärker mit den darauf aufbauenden Höheren Landbauschulen zu vernetzen. Es gilt dabei, das vorhandene Potenzial an Lehrkräften möglichst effektiv einzusetzen. Auch die von Staatsministerin Michaela Kaniber einberufene Junglandwirte-Kommission hat eine Anhebung des Bildungsniveaus, starke Schulstandorte und eine deutliche Konzentration der Schulstandorte gefordert. Starke Schulen mit einer hohen Zahl an Studierenden und einem festen Pool an Lehrkräften können langfristig die Studierenden besser auf die Herausforderungen im Betrieb vorbereiten. Module/Blockkurse können leichter angeboten und verwirklicht werden.
Die Gesamtzahl der Schulstandorte haben wir am künftigen Bedarf ausgerichtet. Aus einer prognostizierten Zahl von jährlich 400 Studierenden resultieren 18 Landwirtschaftsschulen, Abteilung Landwirtschaft. Hinzu kommen die beiden Fachschulen für Agrarwirtschaft mit Fachrichtung ökologischer Landbau. Insgesamt bleiben damit in Bayern 20 Fachschulen für den Abschluss "Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in" (bzw. "Meister"). Bei der räumlichen Verteilung haben wir insbesondere auf ein flächendeckendes Angebot in erreichbarer Entfernung geachtet und die bisherige Auslastung berücksichtigt. Um die Qualität des Bildungsangebots zu sichern und Studierenden wie Lehrkräften Planungssicherheit zu gewährleisten, sollen diese Schulen jedes Jahr mit einem neuen Semester starten.
Betroffen sind die Landwirtschaftsschulen, Abteilung Landwirtschaft. Nicht betroffen sind die Landwirtschaftsschulen, Abteilung Hauswirtschaft – im allgemeinen Sprachgebrauch als Hauswirtschaftsschulen bezeichnet –, die Technikerschulen oder die Höheren Landbauschulen.
Da die Umstrukturierungsprozesse komplex sind und wir die Belegschaft auf diesem Weg mitnehmen, wurde der Stichtag für die Neuausrichtung der Landwirtschaftsverwaltung auf den 1. Juli 2021 gelegt.