(19. Oktober 2022) München - Die Neuausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete, die so genannten „roten Gebiete“, und der phosphatbelasteten und damit eutrophierten Gebiete, so genannte „gelbe Gebiete“, geht in die abschließende Phase. Die erneute Neuausweisung ist notwendig, weil die Europäische Kommission das bisherige Vorgehen bei der Ausweisung der roten und gelben Gebiete in Deutschland ablehnt. Staatsministerin Kaniber betonte: „Ich bin über die Entscheidung der EU-Kommission, unser jüngstes modernes Abgrenzungsverfahren nicht anzuerkennen, sehr enttäuscht. Allerdings brauchen wir nach jahrelangen schwierigsten Verhandlungen jetzt endlich Rechtssicherheit mit der EU-Kommission und Klarheit für unsere Betriebe. Die Ausweitung der roten Gebiete nach dem geänderten Ausweisungsverfahren, bei dem sichergestellt werden muss, dass über jeder Messstelle mit erhöhten Nitratgehalten auch ein rotes Gebiet entsteht, ist derzeit die zentrale Forderung der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Die Bundesregierung hatte in diesem Januar gegenüber der EU-Kommission zugesagt, die Verwaltungsvorschrift mit den Vorgaben zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) wie gefordert zu ändern und den Handlungsspielraum der Länder bei der Ausweisung entsprechend einzuschränken. Bis zum 30. November 2022 müssen nun die roten und gelben Gebiete durch die Länder neu ausgewiesen werden. Die Bayerische Agrarministerin betonte: „Auch die neu auszuweisenden Gebiete sind nicht in Stein gemeißelt. Dass Flächen auf Grund verbesserter Nitratwerte wieder aus roten Gebieten herausgenommen werden können, zeigt, dass Veränderungen möglich sind und mit Chancen verbunden sein können. Wir wollen deshalb im Jahr 2025 die Ausweisung erneut aktualisieren, dann auf der Grundlage eines nochmals deutlich verdichteten Messstellennetzes“. Gleichzeitig kämpfe sie weiterhin für mehr Verursachergerechtigkeit innerhalb der roten Gebiete: „Landwirte, die in roten Gebieten nachweislich gewässerschonend wirtschaften, müssen von Maßnahmen befreit werden können. Alles andere wäre doch nicht gerecht. Wir haben im Bundesrat dem Bundeslandwirtschaftsminister die Zusage abringen können, rasch ein System zu entwickeln, mit dem nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von den zusätzlichen Maßnahmen der Düngeverordnung in den roten Gebieten befreit werden können. Bei der Agrarministerkonferenz in Quedlinburg im September haben zehn Länder vom Bund eine zügige Umsetzung gefordert, Bayern hatte dazu auch bereits konkrete Vorschläge eingebracht. Jetzt ist der Bundesminister am Zug. Ich werde ihn nicht aus seiner Verantwortung entlassen, für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen“, sagte die Ministerin. Nach den neuen Vorgaben des Bundes dürfen die Länder die neue Ausweisung ausschließlich auf Grundlage von Nitratmesswerten der Ausweisungs- und Zusatzmessstellen vornehmen. Der bisherige zusätzliche Bewertungsschritt, bei dem regionale Daten zur Düngung mit der lokalen Nitrataustragsgefährdung abgeglichen wurden, darf hingegen nicht mehr angewandt werden. Dieser Reduktionsschritt der bisherigen Ausweisungssystematik wird von der Europäischen Kommission strikt abgelehnt, weil er nur in Deutschland angewandt wurde und zu einer zu weitgehenden Verkleinerung der Gebiete geführt habe. Über die Änderung der Ausweisungssystematik durch den Bund hinaus führen vor allem auch der Ausbau des Ausweisungsmessnetzes und die Aktualisierung der Nitratmesswerte durch die Umweltverwaltung zu einer Änderung der Betroffenheit: Im Vergleich zur Ausweisung von 2021 werden nun bayernweit in sieben Grundwasserkörpern rote Gebiete nicht mehr ausgewiesen. Dies ist überwiegend auf geringere Nitratkonzentrationen zurückzuführen. Dagegen kommen 16 Grundwasserkörper neu hinzu, weil dort an vorhandenen beziehungsweise an neu aufgenommenen behördlichen Messstellen der Schwellenwert von 50 mg Nitrat je Liter überschritten beziehungsweise eine Nitratkonzentration ab 37,5 mg je Liter mit steigendem Trend ermittelt wurde. Nach aktuellem Sachstand müssen annähernd 546.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen als rotes Gebiet ausgewiesen werden. Das entspricht 17,2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 lagen zwölf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in roten Gebieten. Die Neuermittlung der gelben Gebiete erfolgt im Wesentlichen nach den bisherigen Kriterien und Verfahren. Die Ausweisung wurde unter Berücksichtigung neuerer oder ergänzender Phosphor-Messwerte geprüft. Bei den Seewasserkörpern ergeben sich keine Veränderungen. Bei den Flusswasserkörpern sind acht nicht mehr dabei, elf wurden neu aufgenommen. Nach aktuellem Stand müssen etwas mehr als 928.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche als gelbes Gebiet ausgewiesen werden, dies entspricht 29,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Zum Vergleich: Bei der letzten Ausweisung lagen 28 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen im gelben Gebiet.