Investitionsförderung startet mit verbesserten Konditionen

Aktualisiert am: 12.07.2023
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(12. Juli 2023) München – Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) startet wieder – und mit deutlich verbesserten Konditionen: Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilt, können ab sofort wieder Anträge auf Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und der Diversifizierungsförderung (DIV) gestellt werden. Vor allem beim AFP greift der Freistaat den Tierhaltern, die in tierwohlgerechtere Ställe investieren wollen, stärker als bisher unter die Arme. "Die Staatsregierung steht klar zur landwirtschaftlichen Tierhaltung. Wegen der massiv gestiegenen Baukosten innerhalb der letzten zwei Jahre haben wir die Förderkonditionen deutlich verbessert. Das maximal zuwendungsfähige Nettoinvestitionsvolumen heben wir um 50 Prozent auf 1,2 Millionen Euro an, um so die enorme Kostenbelastung für die Betriebe abzupuffern", sagte die Ministerin. Große Herausforderungen durch hohe Baukosten und steigende Zinsen, aber auch die fehlende Planungssicherheit bei der bundesdeutschen Agrarpolitik bremsen derzeit investitionswillige Betriebe. Gleichzeitig steigt der gesellschaftliche Druck, in neue Tierwohlställe zu investieren. Ministerin Kaniber: "Mit der verbesserten Förderung zeigen wir, dass wir die zunehmend kritische Einstellung der Öffentlichkeit und der Vermarkter ernst nehmen, aber unsere bayerischen Betriebe in diesen schwierigen Zeiten nicht allein lassen. Und auch Landwirtinnen und Landwirte, die sich ein zweites betriebliches Standbein schaffen oder es ausbauen wollen, finden mit der Diversifizierungsförderung wieder ein breites und attraktives Förderangebot." Für die erste Antragsrunde werden alle Anträge berücksichtigt, die bis zum 24. August vollständig bei den Bewilligungsstellen vorliegen. Auch danach ist eine Antragstellung möglich – die zweite Antragsrunde schließt sich nahtlos an. Der Einstieg in die Online-Antragstellung über das bewährte und bei den Landwirten etablierte Portal iBalis ermöglicht es nun auch in der investiven Förderung die Anträge flexibel und papierlos für spezifische Bauvorhaben einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor Ort zur Verfügung. Wichtig ist bei beiden Programmen, dass die Antragsteller die erforderlichen Antragsunterlagen einschließlich der notwendigen baurechtlichen Genehmigung zum genannten Endtermin vollständig hochgeladen haben. Die aktualisierten Antragsunterlagen sowie die Verlinkung zum Antragsportal iBalis finden sich im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.